Rz. 25
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Das belgische Umsatzsteuergesetz sieht zwei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 6 % und 12 % (vgl. königlicher Erlass Nr. 20).
Rz. 26
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 12 % gilt u. a. für
- Restaurantumsätze (nicht für Getränke),
- Sozialer Wohnungsbau,
- Margarine,
- Reifen für landwirtschaftliche Zwecke,
- Kohle und verwandte Brennstoffe.
Rz. 27
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der ermäßigte Steuersatz von 6 % gilt u. a. für
- die Lieferung der meisten Lebensmittel (u. a. Milch, Fisch, Fleisch, Fette und Öle, Eier, Milchprodukte, Honig, Obst und Gemüse, Mehl, ausgenommen u. a. Kaviar, Langusten, Hummer, Austern),
- Lieferungen von Tierfutter (ausgenommen Tierfutter für typische private Haustiere),
- Lieferungen gedruckter Werke, d. h. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften u.Ä.,
- Die Lieferung verschiedener lebender Tiere, u. a. Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und Tauben sowie landwirtschaftlich genutzte Pferde,
- Gewährung von Unterkunft,
- Lieferung von Medikamenten, auch von Kondomen und Verbandsstoffen, sowie zahlreichen medizinischen und orthopädischen Hilfsmitteln sowie von Särgen,
- Lieferung von Leitungswasser,
- Einfuhr originaler Kunstwerke, sowie deren Verkauf durch Künstler oder Rechteinhaber,
- Bestimmte soziale Dienstleistungen,
- Automobile für bestimmte Kriegsinvaliden und andere Schwerbehinderte,
- Die Renovierung oder Verbesserung von über 10 Jahre alten Gebäuden,
- Hotelübernachtungen und sonstige touristische Unterkünfte,
- Verschiedene landwirtschaftliche Umsätze,
- Verschiedene sportliche, kulturelle und unterhaltende Dienstleistungen,
- Personenbeförderung,
- Urheberrechte und künstlerische Darbietungen,
- Produkte der Monatshygiene (Tampons, Binden usw.),
- Defibrillatoren,
- Fahrräder einschließlich E-Bikes,
- Erdgas und Strom für Haushalte (seit 01.03.2022).
Rz. 28
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Für Zeitungen und Zeitschriften und bestimmte Abfalllieferungen kann zusätzlich ein sog. Nullsatz zur Anwendung kommen. Ein solcher Nullsatz galt bis zum 31.03.2017 weiterhin für Pro-bono-Leistungen von Anwälten.