Rz. 65
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
In den Fällen, in denen die Steuerschuld vom ausländischen leistenden Steuerpflichtigen auf den Leistungsempfänger übergeht, sieht das slowakische MwStG keine Haftung des Leistenden vor, soweit der Leistungsempfänger die Steuer nicht abführt.
Rz. 66
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Eine Haftungsverpflichtung für den Leistungsempfänger besteht bei Leistungen, bei denen der Leistende verpflichtet ist, die slowakische MwSt in Rechnung zu stellen und diese zu entrichten. Der Steuerzahler, dem die Waren oder Dienstleistungen im Inland geliefert wurden, haftet als Gesamtschuldner für die in einer vorangegangenen Lieferstufe ausgestellte Rechnung angegebene Steuer, wenn der Leistende die ausgewiesene Steuer nicht entrichtet hat.
Rz. 67
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ausschlaggebend für die Haftung des Abnehmers für die unbezahlte Steuer aus der Vorstufe ist, ob er zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht die Kenntnis, dass die Steuer teilweise oder vollständig nicht bezahlt wird, hatte oder aufgrund ausreichender Indizien hätte haben sollen oder können. Es wurde zugleich ein neues Institut für geteilte Zahlungen (split payment) eingeführt. Der Abnehmer kann die Zahlung aufteilen, indem er die Steuerbemessungsgrundlage auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Lieferanten überweist und die Steuer direkt an die Steuerbehörden auf das persönliche Konto des Lieferanten entrichtet.
Rz. 68
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Ausreichendes Indiz dafür ist, wenn eine der Bedingungen erfüllt wird:
- das Entgelt in der Rechnung ist aus wirtschaftlicher Sicht unangemessen,
- der Lieferant und der Abnehmer sind zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht personell verbunden,
- das Entgelt wird auf ein Bankkonto des Lieferanten bezahlt, das der Lieferant dem FA nicht als unternehmerisches Bankkonto mitgeteilt hat.
Rz. 69
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Aufgrund des Beschlusses des Steuerverwalters ist der Abnehmer verpflichtet, die Steuer, für die er haftet, zu zahlen. Gegen eine solche Entscheidung ist ein Einspruch zulässig, der aber keine aufschiebende Wirkung hat.