1 Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Abs. 1 bis 3)
Rz. 1
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze
- zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
- von 19 auf 16 Prozent und
- von 7 auf 5 Prozent
abgesenkt.
Rz. 2
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Die Absenkung der USt-Sätze intendiert, dem Konsum einen kräftigen Impuls zu geben. Das kommt nach Auffassung der Bundesregierung besonders Beziehern von kleineren Einkommen zugute, die einen größeren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben (Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Besonderer Teil, Zu Art. 3 Nr. 3).
Rz. 3
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Zur befristeten Absenkung der MwSt ausführlich § 12 UStG, Rz. 218 ff.
2 Personenbeförderungen (§ 28 Abs. 4)
Rz. 4
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
§ 28 Abs. 4 UStG galt bis zum 31.12.2011. Die Vorschrift steht weiterhin im Gesetz, ist aber mit Ausnahme von ganz wenigen noch offenen Fällen zeitlich überholt und wurde daher zuletzt kommentiert in der 3. Auflage 2011.
3 Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise (§ 28 Abs. 5 und 6 UStG)
Rz. 5
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die aufgrund des Krieges nochmals erheblich gestiegenen Gaspreise sind für viele Bürger zu einer großen Belastung geworden. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, kann diese Entwicklung verstärken. Auch die Umlage zur Finanzierung der Ersatzbeschaffungskosten der von russischen Minderlieferungen betroffenen Gasimporteure wird weitere Preisanstiege nach sich ziehen.
Rz. 6
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Mit dem "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" (BGBl I 2022, 1743) wird zur Abfederung der Belastung der Bürger durch die gestiegenen Gaspreise der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen rückwirkend ab dem 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Umsatzsteuersenkung auf die Fernwärme ausgeweitet.
Rz. 7
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Der Gesetzgeber erwartet von den Unternehmen, dass sie diese Senkung 1:1 an den Verbraucher weitergeben (BT-Drucks. 20/3530 vom 20.09.2022).
Rz. 8
Stand: 6. A. – ET: 07/2024
Zur befristeten Absenkung der MwSt ausführlich § 12 UStG, Rz. 183 ff.