Nun ist die Schonfrist verstrichen: Ab 2012 sind Unternehmen verpflichtet, ihre betrieblichen Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Bei bilanzieller Gewinnermittlung ist es zusätzlich erforderlich, der Finanzbehörde die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens elektronisch zur Verfügung zu stellen (E-Bilanz). Derzeit zeigt sich, dass bei Unternehmen und deren Beratern viele Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung bestehen.