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Relevanz Datum
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

1.3.9.1 Abänderungsgrund Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[1] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

1.1.1 Grundsätze zum Umgang Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ...mehr

Prozessmuster aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.06.2024 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung Muster eines Antrags auf Regelung des Umgangsrechts mit einem Enkel. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Umgangsrecht Dritter Dokument in Textverarbeitung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2024 4 Wochen testen

Rn 8 Zu den das Umgangsrecht betreffenden Kindschaftssachen des § 151 Nr 2 gehören Angelegenheiten, die folgende Sachverhalte zum Gegenstand haben: das Umgangsrecht eines jeden Elternteils und des Kindes mit seinen Eltern gem § 1684 BGB: Gem § 1626 III BGB gehört zum Wohl des Kindes idR sein Umgang mit beiden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2017 4 Wochen testen

Nach Maßgabe der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse findet die Betreuung des gemeinsamen Kindes zeitlich unterhalb der paritätischen Betreuung statt, jedoch in einem Maß, das über den vorwiegend praktizierten Umfang hinausgeht. Auch dieses erweiterte Umgangsrecht bringt Kostenbelastungen auf Seiten ...mehr

Mustervorlage aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.07.2021 4 Wochen testen

Musterdokument öffnen [Zuständigkeit] Familiengericht [Rubrum] Beteiligte Eltern (auch nicht Verheiratete) [vgl. dazu BGH NJW 2001, 2472; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 815 ] [Antrag:] _____ im Wege der einstweiligen Anordnung, wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, hilfsweise nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Verschiedene Lösungen werden in den Fällen eines erweiterten Umgangsrechts vorgeschlagen, wenn also der Umgangsanteil des nicht betreuenden Elternteils zwischen einem Residenz- und einem Wechselmodell liegt. Der BGH geht hierbei vom Residenzmodell und der Alleinhaftung des nicht betreuenden Elternteils entsprechend ...mehr

Mustervorlage aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.07.2022 4 Wochen testen

Musterdokument öffnen [Zuständigkeit] Familiengericht [Rubrum] Beteiligte Eltern (auch nicht Verheiratete) [vgl. dazu BGH NJW 2001, 2472; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 815 ] [Antrag:] _________________________ im Wege der einstweiligen Anordnung, wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ohne vorherige mündliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Leben die Eltern nicht zusammen, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. § 1626 Abs. 3 BGB legt fest, dass der Umgang mit beiden Elternteilen zum Wohle des Kindes gehört. § 1684 Abs. 1 BGB definiert dies als eigenes Recht des Kindes. Die in § 1684 Abs. 1 BGB ...mehr

Familie mit Grosseltern und zwei Kindern, Halbportraet
News 21.05.2021 Kindeswohl

Großeltern steht grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln zu. Die gerichtliche Durchsetzung scheitert in der Praxis häufig an Zerwürfnissen zwischen Großeltern und Eltern und damit am Wohl des Kindes. Auch enge Bezugspersonen können ein Recht nach § 1685 Abs. 1 BGB haben.mehr

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2017 4 Wochen testen

Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des § 1685 BGB ausschließlich die Interessen des Kindes im Blick. So führte er in der Gesetzesbegründung als Hauptgrund für ein Umgangsrecht der Großeltern nach einem Wechsel der Hauptbetreuung des Kindes aus, "daß ein plötzlicher Wegfall aller Kontakte für das Kind schädlich sein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   07.06.2024 4 Wochen testen

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   07.08.2024 4 Wochen testen

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2021 4 Wochen testen

BGH, Beschl. v. 16.6.2021 – XII ZB 58/20 a) Ein Umgangsrecht kann dem leiblichen Vater auch im Fall der sogenannten privaten Samenspende zustehen (Fortführung von Senatsurt. BGHZ 197, 242 = FamRZ 2013, 1209 und Senatsbeschl. v. 18.8.2015 – XII ZB 473/13, FamRZ 2015, 828). b) Die von § 1686a Abs. 1 BGB vorausgesetzte ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    17.03.2025 4 Wochen testen

Rz. 127 Großeltern und Geschwistern steht ein Umgangsrecht zu, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Das ist grundsätzlich der Fall, wenn das Kind zu Großeltern und Geschwistern Bindungen hat, deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich sind (§ 1626 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bestanden daher vor ...mehr