Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Prof. Dr. Karina Sopp
Rz. 82
Hinsichtlich der Entnahme von Treibhausgasen (THG) und Projekten zur Verringerung von THG finanziert über CO2-Zertifikate hat das Unternehmen folgende Angaben verpflichtend zu tätigen (ESRS E1.56):
- Die ggf. erzielte Entnahme sowie die Speicherung von THG i. R. v. Projekten in CO2-Äquivalenten. Hierbei sind Projekte i. R. d. eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowie Projekte, zu denen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beigetragen wurde.
- Den Umfang der Reduktion oder der Entnahme an THG mit der (geplanten) Finanzierung von CO2-Zertifikaten i. R. v. Klimaschutzprojekten außerhalb der Wertschöpfungskette.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Maßnahmen zu ermöglichen, die das berichtspflichtige Unternehmen ergriffen hat, um die Reduktion von Treibhausgasen aus der Atmosphäre zu erreichen und aktiv zu unterstützen, um Netto-Null-Ziele zu erreichen, aber auch das Verständnis, den Umfang und die Qualität der verwendeten CO2-Zertifikaten zu ermöglichen (ESRS E1.57).
Rz. 83
Zur Relevanz der Offenlegung von CO2-Zertifikaten verweist die EFRAG in den Q&A auf den Zusammenhang mit den (erreichten) THG-Reduktionszielen. Hierbei ist der Rückgriff darauf insbes. als Ergänzung zur Erreichung des Netto-Null-Ziels auf Basis der Emissionsreduktionsziele und das Schließen einer verbleibenden Lücke zur Zielerreichung zu betrachten.
Rz. 84
Die EFRAG Q&A stellen klar, dass es derzeit keine von der EU anerkannte oder von der EFRAG empfohlene Liste von Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate gibt. Demnach gilt die Definition eines anerkannten Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate gem. Anhang II der ESRS sowie folgender Kriterien:
- sie müssen von unabhängigen Dritten verifizierbar sein und
sie müssen Anforderungen und Projektberichte öffentlich verfügbar machen und mind. folgende Punkte sicherstellen:
- Zusatznutzen,
- Dauerhaftigkeit,
- Vermeidung von Doppelzählungen und Bereitstellung von Berechnungsregeln,
- Überwachung und
- Verifizierung der Treibhausgasemissionen und -entfernungen des Projekts.
Solange diese Kriterien erfüllt sind, kann ein Unternehmen Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate als anerkannt i. R. d. ESRS E1 betrachten.
Rz. 85
Die Angaben bzgl. der Entnahme und der Speicherung von THG wird in ESRS E1.58 weiter spezifiziert. Somit hat ein Unternehmen folgende Angaben zu tätigen:
Rz. 86
Die Anwendungsanforderungen spezifizieren weitere Angaben und Erläuterungen, die je Entnahme- und Speicheraktivität von THG getätigt werden müssen (ESRS E1.AR57):
- eine Nennung der betreffenden THG;
- eine Erläuterung, ob die Entnahme und Speicherung der THG biogen sind oder durch Landnutzungsveränderung erfolgen, ob sie technologisch oder hybrid sind; hierbei sollen die technischen Details zur Entnahme, der Art der Speicherung und zum Transport der abgebauten THG angegeben werden;
- eine Erläuterung, inwieweit die Tätigkeit als naturbasierte Lösung einzustufen ist;
- eine Erläuterung, inwieweit das Risiko der Nichbeständigkeit adressiert wird, einschl. der Bestimmung und Überwachung von Austritten und Umkehrungen, soweit dies angemessen ist.
Zusätzlich liefern die Anwendungsanforderungen ausführliche Leitlinien für die Angaben bzgl. der Entnahmen und Speicherung von THG (ESRS E1.AR58 – AR60), denen Unternehmen folgen sollen. Hier sind teilw. verpflichtende Aspekte enthalten, aber auch Vorschläge. Zudem bieten die Anwendungsanforderungen einen Vorschlag der tabellarischen Darstellung der quantitativen Informationen zur Entnahme von THG (ESRS E1.AR60).
Entnahme |
Vergleich |
N |
% N / N–1 |
THG-Entnahmeaktivität 1 (z. B. Wiederherstellung von Wäldern) |
– |
|
|
THG-Entnahmeaktivität2 (z. B. direkte Abscheidung aus der Luft) |
– |
|
|
... |
– |
|
|
Gesamtentnahme von Treibhausgasen aus eigenen Tätigkeiten (t CO2e) |
|
|
|
THG-Entnahmeaktivität1 (z. B. Wiederherstellung von Wäldern) |
– |
|
|
THG-Entnahmeaktivität2 (z. B. direkte Abscheidung aus der Luft) |
– |
|
|
... |
– |
|
|
Gesamtentnahme von Treibhausgasen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (t CO2e) |
|
|
|
Umkehrungen (t CO2e) |
|
|
|
Tab. 27: Tabellarische Darstellung quantitativer Informationen zur Entnahme von THG (ESRS E1.AR60)
Rz. 87
Die Angaben bzgl. der CO2-Zertifikate werden in ESRS E1.59 weiter spezifiziert. ...