Prof. Dr. Karina Sopp, Oliver Scheid
Rz. 23
ESRS E3.9 fordert die berichtenden Unternehmen auf, Konzepte zu beschreiben, welche das Management für seine wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext von Wasser- und Meeresressourcen einsetzt. Dabei wird sowohl auf die Offenlegungs-VO als auch auf die (die Offenlegungs-VO ergänzende) Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards verwiesen – und zwar insoweit, als diese Informationen den dahingehenden Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern unterstützen ("Investitionen in Unternehmen ohne Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen").
Rz. 24
Weiterhin wird in ESRS E3.11 auf ESRS 2 MDR-P verwiesen: Diese Mindestangabepflichten müssen hier berücksichtigt werden (§ 4 Rz 130–131).
Rz. 25
Gem. ESRS E3.12 müssen Unternehmen folgende Aspekte in ihren Konzepten offenlegen:
- Wasserbewirtschaftung, einschl. (a) der Nutzung und Beschaffung von Wasser- und Meeresressourcen im eigenen Betrieb, (b) der Wasseraufbereitung als Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wasserbeschaffung sowie (c) der Vermeidung und Verminderung der durch seine Tätigkeiten verursachten Wasserverschmutzung;
- Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Hinblick auf wasserbezogene Themen und die Erhaltung der Meeresressourcen;
- Verpflichtung zur Verringerung des wesentlichen Wasserverbrauchs in Gebieten, welche von Wasserrisiken betroffen sind (bei seinen eigenen Tätigkeiten und innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette).
Rz. 26
Weiterhin wird von Unternehmen, bei welchen sich mind. einer der Standorte in einem Gebiet mit hohem Wasserstress befindet (Rz 36 ff.) und bei denen dieses Gebiet nicht von dem Konzept i. S. d. Rz 25 abgedeckt ist, eine Angabe und Begründung gefordert, weshalb kein solches Konzept festgelegt worden ist. Zudem kann ein Zeitrahmen angegeben werden, innerhalb dessen das Unternehmen plant, ein entsprechendes Konzept anzunehmen. Hierbei wird erneut Bezug auf die Offenlegungs-VO und die Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards zur Ergänzung der Offenlegungs-VO genommen ("Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress").
Rz. 27
Letztlich muss gem. ESRS E3.14 die Angabe erfolgen, ob das Unternehmen Konzepte oder Praktiken im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Meere verfolgt. In Bezug auf die Offenlegungs-VO (und die Verordnung hinsichtlich technischer Regulierungsstandards zur Offenlegungs-VO) entspricht dies dem Aspekt "Investitionen in Unternehmen ohne nachhaltige Verfahren im Bereich Ozeane/Meere".
Ein Beispiel für Angaben zur "Policy für Wasser" bietet der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2023 von Lenzing.
Praxis-Beispiel Lenzing AG – Policy für Wasser
„Die neueste Policy für Wasser wurde vom Vorstand im Jahr 2022 genehmigt. Darin werden fünf wesentliche Verpflichtungen eingegangen:
- Lenzing orientiert sich an führenden Praktiken wie der Sicherstellung der Verfügbarkeit und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser und sanitären Einrichtungen für alle (SDG 6) sowie dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen der Welt für eine nachhaltige Entwicklung (SDG 14).
- Lenzing bindet Partner der Wertschöpfungskette und andere wichtige Stakeholder mit ein, indem sie ein breiteres Wassermanagement und Programme auf der Grundlage von Nachhaltigkeitsprinzipien fördert, um die wasserbezogenen Auswirkungen zu reduzieren und allen Mitgliedern der Gemeinschaften zu nutzen.
- Lenzing verpflichtet sich, direkte und indirekte Interaktionen mit Wasserressourcen umfassend zu überwachen, zu kontrollieren und darüber zu berichten. Lenzing bewertet kontinuierlich die Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und anderen globalen Umweltproblemen ergeben, und berücksichtigt sie in ihrer Geschäftsstrategie.
- Lenzing optimiert und verbessert ihre Leistung in Bezug auf den Wasserverbrauch und den Wasser-Fußabdruck ihrer Produkte, indem sie sich an den besten Praktiken der Branche orientiert und sich kontinuierlich um Innovationen in den Bereichen Technologie und Management bemüht.
- Lenzing ist bestrebt, den Wasserverbrauch und die wasserbezogenen Emissionen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus kontinuierlich zu reduzieren, um die Wasserqualität und -verfügbarkeit an Lenzings Standorten zu gewährleisten und damit die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen.”
Praxis-Beispiel Lenzing AG – Verantwortungsbewusster Umgang mit Wasser