Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Anna Rafaela Rudolf
Rz. 31
Die Angabepflichten zu Maßnahmen und Ressourcen verweisen auf ESRS 2 MDR-A ("Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte"; ESRS E4.27; § 4 Rz 132–139). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemen sowie die für ihre Durchführung bereitgestellten Ressourcen (ESRS E4.25). Die zusätzlichen Informationen sollen ein Verständnis der wichtigsten getroffenen und geplanten Maßnahmen ermöglichen, die wesentlich zur Erreichung der politischen Ziele und Vorgaben in Bezug auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme beitragen. Es sind zudem weitere verpflichtende Angaben zu machen (ESRS E4.28):
ESRS E4 i. d. F. vom 31.7.2023 verwendet in ESRS E4.28 noch den Begriff "Biodiversitätskompensationsmaßnahmen". Zur Verbesserung des Leseflusses i. d. F. vom 9.8.2024 wurde dies in "Kompensationsmaßnahmen" geändert. Diese Änderung basiert auf einer Empfehlung des DRSC – mit der Begründung, dass sich aus dem Kontext ergäbe, dass es sich um Maßnahmen zur Kompensation des Biodiversitätsverlusts handelt.
Zudem schlägt ESRS E4.28(a) vor offenzulegen, wie das berichtspflichtige Unternehmen die Minderungshierarchie in Bezug auf seine Maßnahmen angewendet hat (Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung/Rehabilitation und Kompensation oder Ausgleich).
Rz. 32
Praxis-Beispiel Streuobstgenussschein als Ökowertpapier
Kompensationsmaßnahmen können durch den Erwerb von (zertifizierten) Wertpapieren erfolgen, die derartige Maßnahmen fördern. Ein Beispiel stellen die sog. Streuobstgenussscheine dar, die vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern vermarktet werden. "Der Streuobstgenussschein ist das Ökowertpapier aus Mecklenburg-Vorpommern, mit dem jeder einen Beitrag zum Erhalt von Streuobstwiesen leisten kann. Streuobstwiesen sind wichtige Kulturlandschaften und insbesondere alte Streuobstbestände fördern die Biodiversität. Der Kauf von Streuobstgenussscheinen unterstützt die Neuanpflanzung und Pflege von Streuobstbäumen und die Revitalisierung von Altbeständen." Siehe zur Einordnung von Kompensationsmaßnahmen in die Abhilfemaßnahmenhierarchie auch Rz 20.
Rz. 33
Die Anwendungsanforderung schlagen zudem vor, signifikante Beträge für Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx), die zur Durchführung der ergriffenen oder geplanten Maßnahmen erforderlich sind, folgenden Sachverhalten zuzuordnen (ESRS E4.AR18):
- den einschlägigen Positionen oder Erläuterungen im Jahresabschluss;
- den in Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission genannten Leistungsindikatoren; somit wären Investitions- und Betriebsausgaben für geplante oder durchgeführte Maßnahmen dem taxonomiekonformen Anteil der Investitions-/Betriebsausgaben zuzuordnen;
- sofern zutreffend, einem Investitionsplan entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission; somit wären Investitions- und Betriebsausgaben für geplante oder durchgeführte Maßnahmen dem entsprechenden Investitionsplan zur Erweiterung taxonomiekonformer oder Umwandlung taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen.
Rz. 34
Eine zusätzliche freiwillige Angabe ist die Offenlegung, ob das Unternehmen einen "Vermeidungs-"Aktionsplan in Betracht zieht, der schädigende Handlungen verhindert, bevor diese stattfinden (ESRS E4.AR19). Vermeidung beinhaltet oft eine Entscheidung, vom üblichen Entwicklungspfad eines Projekts abzuweichen. Eine Vermeidung sollte zumindest dann in Betracht gezogen werden, wenn die Bedeutung der Biodiversität und Ökosysteme in eine der folgenden Kategorien fällt:
- besonders empfindlich und unersetzlich,
- von einem besonderen Interesse für eine Gruppe von Interessenträgern,
- wenn ein vorsichtiger/sorgfältiger Ansatz aufgrund von Unsicherh...