Zusammenfassung
Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) ist ein klimapolitisches Instrument der EU. Er soll einer potenziellen Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit geringeren Umweltstandards entgegenwirken. Der CBAM wird circa 20.000 deutsche Unternehmen in Industrie und Handel betreffen, die bestimmte Produkte aus Drittländern importieren. Geschätzt sind Importe in Höhe von 110 Millionen Tonnen im Wert von 130 Milliarden Euro vom CBAM betroffen.
Schon seit dem 01.10.2023 gelten bestimmte Meldepflichten für Unternehmen. Der erste CBAM-Bericht für den Berichtszeitraum Oktober bis Dezember 2023, ist bereits spätestens zum 31.01.2024 einzureichen.
1 Was bedeutet CBAM?
Auf welche Informationen sich dieser Beitrag bezieht
Bitte beachten Sie, dass sich die hier dargestellten Informationen und Daten auf die finale Durchführungsverordnung vom 17. August 2023 beziehen.
Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist Teil des "Fit for 55"- Pakets der Europäischen Union und bezieht sich auf den Plan der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. CBAM ist hierbei ein unterstützender Mechanismus, der sicherstellen soll, dass die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Emissionsreduzierung nicht gefährdet wird.
CBAM wird neben anderen politischen Instrumenten eingesetzt, um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) zu bekämpfen, welches sich insbesondere aus dem Emissionshandelssystem (EU-ETS) ergibt.
Was ist Carbon Leakage?
Carbon Leakage ist eine hypothetische Situation, in der europäische Produzenten, die auf internationalen Märkten konkurrieren, ihre Kosten, die mit Einhaltung der Vorschriften verbunden sind, umgehen, indem sie ihre Produktion und Verschmutzung in Länder mit weniger strengen oder gar keinen klimapolitischen Maßnahmen verlagern.
2 Wer ist von CBAM betroffen?
CBAM betrifft große Teile der europäischen Industrie. Alle Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere Eisen und Stahl) – in reiner oder verarbeiteter Form – aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Vorschriften.
Der primäre Schritt für diese Unternehmen besteht darin, eine erste Betroffenheitsanalyse durchzuführen und so zu prüfen, ob die von ihnen importierten Waren unter die CBAM-Verordnung fallen.
3 Wann tritt CBAM in Kraft und welche Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu?
CBAM ist zum 01.10.2023 mit der Übergangsphase in Kraft getreten und wird nun schrittweise vollständig implementiert. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, Zertifikate zu erwerben. Sie müssen aber:
- alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, ermitteln und dokumentieren, sowie
- einen vierteljährlichen CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren, ihre eingebetteten Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält. Ab 31.12.2024 ist bereits die Beantragung des Status "zugelassener CBAM-Anmelder" bei der zuständigen lokalen CBAM-Behörde möglich.
Die vollständige Einführung von CBAM ist ab Januar 2026 vorgesehen. Mit Beginn der Implementierungsphase müssen CBAM-Zertifikate entsprechend des Emissionsausstoßes erworben werden. Auf die Unternehmen kommen dann weiterreichende Verpflichtungen zu, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
- Beantragung des Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders bei der zuständigen lokalen Behörde,
- Berechnung der eingebetteten direkten und indirekten Emissionen der in die EU importierten Waren,
- Überprüfung der Angaben zu den direkten und indirekten Emissionen durch einen akkreditierten Prüfer,
- Kauf und Abgabe der entsprechenden Anzahl von CBAM-Zertifikaten, um die eingebetteten direkten und indirekten Emissionen abzudecken,
- Jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres: Erstellung und Übermittlung einer jährlichen CBAM-Erklärung für die Emissionen, die mit den im vorangegangenen Kalenderjahr eingeführten Waren verbunden sind. Zu diesem Stichtag muss auch die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten abgegeben werden.
Quelle: Deloitte GmbH
Zeitstrahl zur CBAM Implementierung
4 Welche Emissionen gemeldet werden müssen
3 Treibhausgase fallen unter die CBAM-Berichterstattung:
- Kohlendioxid (CO2),
- Distickstoffoxid (N2O) und
- perfluorierte Kohlenwasserstoffe (KFWs).
Sowohl direkte als auch indirekte Emissionen dieser Treibhausgase müssen für Düngemittel, Zement und Elektrizität gemeldet werden, während für die meisten Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukte sowie für Wasserstoff nur direkte Emissionen dokumentiert werden müssen. Letztere sind die Emissionen, die als unmittelbare Folge einer Reihe von Produktionstätigkeiten in die Atmosphäre gelangen, wie z. B. durch den Brennstoffverbrauch. Indirekte...