3.6.4.1.
Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 3.6.3 zu verwenden.
Tabelle 3.6.3
Kennzeichnungselemente für karzinogene Wirkungen
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Einstufung | Kategorie 1[1] (Kategorien 1A, 1B)[2] |
Kategorie 2 |
GHS-Piktogramm | [3] | [4] |
Signalwort | Gefahr | Achtung |
Gefahrenhinweis | H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) | H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht) |
Sicherheitshinweise – Prävention | P201 | P201 |
P202 | P202 | |
P280[5] | P280[6] | |
Sicherheitshinweise – Reaktion | P308 + P313 | P308 + P313 |
Sicherheitshinweise – Lagerung | P405 | P405 |
Sicherheitshinweise – Entsorgung | P501 | P501 |
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