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Emissionsberechtigungen: Berücksichtigung im internen Re ... / 4 So berücksichtigen Sie die Kosten und Erlöse korrekt

Reinhard Bleiber
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Die Kosten für Emissionsberechtigungen entstehen in direktem Zusammenhang mit der Produktion oder abhängig von dem selbst erstellten Strom, der bei der Produktion verbraucht wird. Darum sind sie betrieblich bedingt und müssen im internen Rechnungswesen verarbeitet werden. Das gilt im Grunde auch für die Erlöse, die durch den Verkauf überflüssiger Zertifikate erzielt werden können.

 
Achtung

Vorsicht bei Zusammenfassung

Im Grunde handelt es sich bei den Kosten für Emissionsberechtigungen um Energiekosten, was eine Zusammenfassung mit dieser Kostenart nahelegt. Die Erlöse würden dann die Kosten reduzieren. Die Zuordnung zu den Energiekosten ist richtig. Die Zusammenfassung verhindert jedoch, dass die Verursachung und die zeitliche Zuordnung richtig vorgenommen werden können. Es empfiehlt sich also, zumindest in der Kostenrechnung diese Kosten und Erlöse separat zu beobachten.

4.1 Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger

Um eine ausreichende Übersicht über die Entwicklung der Kosten und Erlöse für die Emissionszertifikate zu gewährleisten, müssen die Vorgänge in allen Bereichen der Kostenstellenrechnung korrekt zugeordnet werden.

4.1.1 Kostenarten

Bei den Kosten für den Zukauf von Zertifikaten handelt es sich um Kosten für den Energieverbrauch. Sie gehören also zur Kostenart "Energiekosten". Es sollte jedoch eine eigene Kostenart, also auch ein eigenes Konto in der Buchhaltung, gebildet werden, um die geforderte Beobachtung leisten zu können.

Auch die CO2-Abgabe, die im deutschen Handelssystem von den Lieferanten berechnet wird, kann als eigene Kostenart behandelt werden. Damit wird es möglich, die Entwicklung dieser Kosten zu beobachten und Maßnahmen zur Reduktion der zu zahlenden CO2-Abgabe zu rechtfertigen und zu beobachten.

4.1.2 Kostenstellen

In den Kostenstellen tauchen die Kosten immer dort auf, wo auch Energiekosten bzw. Kosten mit entsprechender Belastu...

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