Zusammenfassung
Quelle: Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024, Anhang II, Tab. 2, S. 259 ff.
Im folgenden Glossar sind die Begriffe definiert, die für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen im Einklang mit den ESRS zu verwenden sind.
Die Darstellung erfolgt anders als in der Originalquelle in alphabetischer Reihenfolge.
Abfall
Jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
Abfallbewirtschaftung
Die Sammlung, der Transport, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen, einschließlich der Überwachung dieser Verfahren sowie der Nachsorge von Beseitigungsanlagen und einschließlich der Handlungen, die von Händlern oder Maklern vorgenommen werden.
Abfallhierarchie
Rangfolge bei der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung:
- Vermeidung,
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- sonstige Verwertung (z. B. energetische Verwertung) und
- Beseitigung.
Abhängigkeiten
Die Situation eines Unternehmens, das für seine Geschäftsprozesse auf natürliche, menschliche und/oder soziale Ressourcen angewiesen ist.
Abhilfe(maßnahmen)/Verbesserung/Sanierung
Mittel, mit denen negativen Auswirkungen entgegengewirkt werden kann oder mit denen solche Auswirkungen rückgängig gemacht werden können. Beispiele: Entschuldigungen, finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung, Vermeidung von Schäden durch gerichtliche Verfügungen oder Garantien für die Nichtwiederholung, Strafsanktionen (straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen), Rückgabe, Wiederherstellung, Rehabilitation.
Ablagerung in Wasser und Boden
Eine Menge eines Stoffes, die sich in der Umwelt, sei es im Wasser oder im Boden, als Folge regelmäßiger Tätigkeiten, aufgrund von Vorfällen oder infolge von Entsorgungen durch Unternehmen angesammelt hat, unabhängig davon, ob diese Ansammlung am Produktionsstandort eines Unternehmens oder außerhalb stattfindet.
Ableitung von Wasser
Die Summe der Abwässer und sonstigem Wasser, die die Grenzen der Organisation verlässt und während des Berichtszeitraums in Oberflächengewässer oder Grundwasser eingeleitet oder an Dritte weitergeleitet wird.
Abwasser
Wasser, das aufgrund seiner Qualität, seiner Menge oder des Zeitpunkts seines Auftretens für den Zweck, für den es verwendet wurde oder zu dessen Erfüllung es erzeugt wurde, keinen unmittelbaren Wert mehr hat. Abwasser eines Nutzers kann eine potenzielle Versorgung eines Nutzers an einem anderen Ort darstellen. Kühlwasser gilt nicht als Abwasser.
Akteur in der Wertschöpfungskette
Natürliche Personen oder Wirtschaftseinheiten in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette. Ein Akteur gilt als dem Unternehmen nachgelagert, wenn er Produkte oder Dienstleistungen vom Unternehmen erhält (z. B. Händler, Kunden); und als vorgelagert, wenn er Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die bei der Herstellung der eigenen Produkte oder der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden (z. B. Lieferanten).
Aktuelle finanzielle Effekte
Finanzielle Effekte für die laufende Berichtsperiode, die in den primären Abschlussbestandteilen erfasst werden.
Anerkannte Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate
Qualitätsstandards für CO2-Zertifikate, die von unabhängigen Dritten überprüfbar sind, über öffentlich zugängliche Anforderungen und Projektberichte verfügen, mindestens Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Vermeidung von Doppelzählungen sicherstellen und Regeln für die Berechnung, Überwachung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen des Projekts umfassen.
Angemessene Entlohnung
Ein Lohn, der ausreicht, um die Bedürfnisse der Arbeitskraft und ihrer Familie unter Berücksichtigung der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu befriedigen.
Anlage
Eine ortsfeste technische Einheit, in der eine oder mehrere Tätigkeiten durchgeführt werden, die sich auf Emissionen und Umweltverschmutzung auswirken könnten.
Anpassung an den Klimawandel
Der Vorgang der Anpassung an den tatsächlichen und den erwarteten Klimawandel und dessen Auswirkungen.
Arbeitnehmer
Einzelpersonen, die mit dem Unternehmen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das den nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entspricht.
Arbeitnehmervertreter
Der Begriff "Arbeitnehmervertreter" bezieht sich auf
- von Gewerkschaften oder von Mitgliedern solcher Gewerkschaften gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten benannte oder gewählte Gewerkschaftsvertreter,
- ordnungsgemäß gewählte Vertreter, die von den Arbeitnehmern der Organisation frei gewählt werden und nicht gemäß den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder Tarifverträgen vom Arbeitgeber dominiert oder kontrolliert werden und zu deren Aufgaben nicht Tätigkeiten gehören, die in dem betreffenden Land ausschließlich den Gewerkschaften vorbehalten sind, und die nicht dazu benutzt werden, die Position der betreffenden Gewerkschaften oder ihrer Vertreter zu untergraben.
Arbeitsbedingte Gefahren
Arbeitsbedingte Gefahren können folgende sein:
- physische Gefahren (z. B. Strahlung, extreme Temperaturen, konstanter lauter Lärm, rutschige Böden oder Stolpergefahr, unbewachte Maschinen, fehlerhafte elektrische Geräte),
- ergonomische Gefahren (z. ...