Die EU-Kommission setzt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstmals einheitliche und verbindliche Maßstäbe für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Damit kommt sie den zunehmenden Forderungen nach einer qualitativ hochwertigeren und vergleichbaren Offenlegung von Leistungsindikatoren für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) nach. Die zwölf Einzelstandards der ESRS formulieren umfangreiche Anforderungen an die berichtspflichtigen Unternehmen. Diese reichen von der Auswahl der Berichtsthemen anhand einer Materialitätsanalyse mit "doppelter Wesentlichkeit" über die geforderten Berichtsinhalte bis hin zu der Definition von Kennzahlen. Ergänzt werden die Standards seitens der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) durch zusätzliche Implementierungsleitfäden und eine Sammlung von Fragen und Antworten, die für die Praxis jedoch teilweise auch neue Herausforderungen schaffen.
Schon für das Geschäftsjahr 2024 müssen die bereits heute zu einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichteten Unternehmen ihr Reporting an den neuen Standards ausrichten. Schrittweise unterliegen dann auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie bestimmte nicht in der EU ansässige Unternehmen der Berichtspflicht.
Zahlreiche Unternehmen quer durch alle Branchen haben die Notwendigkeit einer Transformation zu umweltfreundlichen und sozial verantwortlichen Geschäftsmodellen erkannt und engagieren sich bereits für eine nachhaltige Unternehmensführung. Insbesondere die sog. "Science Based Targets" gewinnen für die Erreichung der Klimaziele an Bedeutung. Dabei berücksichtigen Unternehmen wissenschaftsbasierte Ziele für die Entwicklung konkreter Transformationspläne zur Dekarbonisierung. Um den Erfolg der Maßnahmen zu messen und den oft erheblichen Mitteleinsatz zu kontrollieren, erfolgt zunehmend eine Einbindung der Nachhaltigkeitskennzahlen in das finanzielle Controlling: Nachhaltigkeit ist ein Steuerungsthema geworden.
Transparent wird die Leistung der Unternehmen bei den ESG-Themen durch die Berichterstattung. Eine Vereinheitlichung und Aufwertung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die ESRS bietet viele Vorteile für kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Stakeholder. Zu diesen Vorteilen zählt insbesondere ein transparenter und vergleichbarer Zugang zu relevanten Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen von Unternehmen. Die positiven Effekte einer stringenten Regulierung sind nicht zu unterschätzen: Standards können Wettbewerbsverzerrungen verhindern und dem Kapitalmarkt unternehmensbezogene Nachhaltigkeitskosten bzw. -risiken aufzeigen. In diesem Sinne stellen die ESRS einen wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen und verlässlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Zusammenarbeit mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) mit dem Ziel, eine Interoperabilität zwischen den jeweiligen Standards zu maximieren. Im Mai 2024 wurde dazu ein Leitfaden veröffentlicht, der aufzeigt, wie Unternehmen beide Standards anwenden können, einschließlich einer Analyse der Übereinstimmung bei klimabezogenen Angaben. Dies ist insbesondere für weltweit tätige Unternehmen von großer Bedeutung. Hierdurch werden abgestimmte, einheitliche Regeln etabliert und eine Duplizierung der Berichterstattungsanforderungen nach unterschiedlichen Standards vermieden.
Ein neu eingeführtes Regelwerk geht jedoch häufig mit erheblichen Herausforderungen in der praktischen Umsetzung einher. Auch die ESRS kommen – trotz ergänzender Klarstellungen – nicht ohne eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen aus. Damit das Regelwerk seine Vorteile ausspielen kann, ist eine Konkretisierung der Berichtsanforderungen hilfreich. Vor dem Hintergrund, dass sich einige Unternehmen bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Implementierung befinden, während andere gerade erst anfangen, soll dieser Kommentar zu den ESRS als Kompass sowohl Unternehmen als auch Prüfern die Umsetzung der Standards erleichtern und gleichzeitig vorhandene Spannungsfelder aufzeigen. In der 2. Auflage sind nun auch Ausführungen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz enthalten. Darüber hinaus beschäftigt sich der Kommentar mit den Standards für kleine und mittlere Unternehmen, die teils freiwillig, teils als börsennotierte Unternehmen verpflichtend in den ESRS-Anwendungsbereich rücken, sowie mit dem geforderten Tagging im digitalen ESEF-Format.
Zu den Verfassern des Kommentars gehören renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaftsprüfung, die von einem Netzwerk aus Sparringspartnern aus der Praxis unterstützt wurden. Die Expertinnen und Experten erleichtern Einsteigern und Fortgeschrittenen strukturiert und anhand konkreter Beispiele den Zugang zu den unterschiedlichen Themenfeldern der ESRS. Abschließend gewährt der Kommentar einen Einblick in die prüfungsrelevanten Aspek...