Formulierungsvorschlag – Mitwirkung Gebäudezertifizierung
Gebäudezertifizierungen bewerten die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit in Gebäuden, um diese messbar und mit anderen Immobilien vergleichbar zu machen. Zur Erlangung dieses Zertifikats [und eines adäquaten Zertifizierungslevels] ist das Mitwirken beider Parteien erforderlich.
[Neuzertifizierung]
Das Gebäude soll erstmalig nach [Zertifizierungssystem, z. B. DGNB, LEED, BREEAM] [System, z. B. Gebäude im Betrieb] [Version, z. B. Version 2020] zertifiziert werden. Hierzu wird der Mieter kooperativ zusammenarbeiten und sich verpflichten [bemühen], die vom Vermieter in schriftlicher Form überreichten Zertifizierungskriterien in seinem Verantwortungsbereich des Mietgegenstands zu erfüllen. Darüber hinaus wird er dem Vermieter alle für die Zertifizierung erforderlichen und seine Mietfläche betreffenden Dokumente und Nachweise [bis zum Datum] zur Verfügung stellen. [Für die Aufbereitung der Dokumente und Nachweise wird der Vermieter dem Mieter eine Aufwendungsentschädigung in Höhe von [Betrag in Euro] zusprechen. Diese wird vom Vermieter einmalig bei Erlangung der Gebäudezertifizierung an den Mieter gezahlt.]
Der Mieter verpflichtet [bemüht] sich, die für die Gebäudezertifizierung relevanten Richtlinien, die der Vermieter bereitstellt, einzuhalten. Hierzu zählen unter anderem die Richtlinie zur Beschaffung und Bewirtschaftung, zur Reinigung, zu nachhaltiger Mobilität und andere. Sofern Maßnahmen zur Erlangung des anzustrebenden Zertifizierungslevels in den Mietflächen des Mieters durchzuführen sind, wird der Mieter Zutritt zu seiner Mietfläche für die Durchführung der Maßnahmen gewähren. Der Vermieter teilt dem Mieter die Maßnahme sowie die Termine rechtzeitig vorher mit.
Nach Ausstellungen der Zertifizierung werden die Parteien für die Dauer des Mietvertrags Handlungen vermeiden, die negative Auswirkungen auf das dann bestehende Zertifizierungslevel haben oder haben können. Sollten die Parteien feststellen, dass Handlungen unternommen wurden, die das Fortbestehen des bestehenden Zertifizierungslevels gefährden können, so sind diese dem Vermieter bzw. Mieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Parteien verpflichten sich [streben an], entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung des bestehenden Zertifizierungslevels durchzuführen.
Jede Partei benennt einen Ansprechpartner für die Erlangung der Gebäudezertifizierung. Nach Erlangung der Zertifizierung wird der Vermieter dem Mieter eine Kopie des Zertifikats [in digitaler Form] aushändigen.
Einsatz bei Gewerbemietverträgen:
Die Erfüllung der Bewertungskriterien kann zusätzliche Investitionen auslösen. Die Kostenübernahme wird zwischen den Parteien vor Beauftragung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen abgestimmt.
Alternativ: Kostengrenze bei Gewerbemietern einführen
Die Erfüllung der Bewertungskriterien kann zusätzliche Investitionsmaßnahmen auslösen. Die Kosten werden bis zu einer Grenze von [Betrag in Euro] vom Mieter übernommen.
[Rezertifizierung]
Das Gebäude wurde nach [DGNB, LEED, BREEAM oder anderer] [System] [Version] zertifiziert und hat das Zertifizierungslevel [bspw. Gold, Silber, Platin] erhalten. Die Parteien werden Handlungen vermeiden, die negative Auswirkungen auf das Zertifizierungslevel haben oder haben kön...