Die Zielsetzungen im "Einleitenden Statement" dienen der Orientierung für die Vertragsparteien und geben den Rahmen der weiterführenden Green-Lease-Klauseln vor. Vereinbart werden können Lang-, Mittel- und Kurzfristziele, die sich an der vereinbarten Mietvertragslaufzeit der Mietenden orientieren sollten. Da die Zwischenziele der Umweltinitiativen und die regulatorischen Vorgaben dynamisch sind, sollte eine Revisionsklausel eingeführt werden, die im folgenden Kapitel erläutert wird.
Die Zielsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in einem Gebäude sollte partnerschaftlich zwischen Vermietenden und Mietenden abgestimmt werden. Neben potenziell bereits vorhandenen Nachhaltigkeitsstrategien der Vertragsparteien sollten sie
- mietvertragliche Besonderheiten (beispielsweise Triple-Net-Vertrag),
- die Nutzungsklasse (Gewerbe- oder Wohnraummietvertrag),
- die Lage (relevant für die Einhaltung von nationalen Reduktionszwischenzielen) sowie
- die Laufzeit des Vertragsverhältnisses
berücksichtigen.
Beide Vertragsparteien sollten sich zudem über mögliche Umsetzungslimitierungen einigen. In Green Leases sollten stets erreichbare Ziele definiert werden, die beiderseitig eingehalten werden können. Sind die Ziele zu hoch angesetzt oder lassen sich diese innerhalb der Mietvertragslaufzeit nicht umsetzen, sollten sie nicht aufgenommen werden.
Orientierungsleitlinien
Als Orientierung für die Zielsetzungen können Umweltinitiativen und gesetzliche Reduktionsziele dienen. Diese umfassen unter anderem die Einhaltung von nationalen gesetzlichen Reduktionspfaden aus Klimaschutzgesetzen oder die Einhaltung der in dem CRREM-Weg angegebenen Maximalwerte für die Energieintensität und GHG-Intensität. Darüber hinaus kann die Limitierung der Treibhausgasemissionen mit dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen, ausgehend von den Zielsetzungen des Pariser Klimaabkommens oder das Befolgen von Vorgaben der Umweltinitiativen NZ-AOA oder SBTi aufgeführt werden. Auch wenn Gebäudenutzende und Gebäudeeigentümer keine aktiven Mitglieder dieser Initiativen sind, können die dort vorgegebenen Zielwerte als Richtwerte dienen.
Sollten Vermietende oder Mietende bereits eigene Nachhaltigkeitsstrategien respektive CSR-Strategien (Corporate-Social-Responsibility-Strategien) entwickelt haben, können diese als Orientierung für den Rahmen der Green Leases aufgenommen werden. Da die meisten bereits vorhandenen Strategien das Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 verfolgen, sind sie in ihrer Ausführung ähnlich.
Die Zwischenziele der vielfältigen Initiativen unterscheiden sich jedoch, weshalb geeignete Reduktionspfade für den weiteren Verlauf der Green-Lease-Klauseln berücksichtigt werden sollten. Darüber hinaus sollten sich die Vertragsparteien verständigen, welche zusätzlichen ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitsziele in ihrem grünen Mietvertrag aufgenommen werden sollen.
2.1.1 Nationale und internationale Klimaziele
Einhaltung der europäischen Verbrauchsreduktionsziele
Die Europäische Union strebt an, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, und will hierzu bis spätestens 2050 Klimaneutralität erreichen. Hierfür wurden Zwischenziele definiert, die als Orientierungshilfe in Green Leases aufgenommen werden können. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 % reduziert werden. Da die Zielsetzungen bis 2040 von der Europäischen Kommission erst noch ausgearbeitet werden, sollte eine Revisionsklausel zur Sicherstellung der Anpassung dieser neuen Zielpfade in den Green Leases aufgenommen werden.
Einhaltung der deutschen Verbrauchsreduktionsziele
Die deutsche Bundesregierung strebt die Klimaneutralität bis 2045 an und hat sich damit ein ambitionierteres Ziel als die Europäische Union gesetzt. Hierfür sollen die sektorübergreifenden Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Die Emissionsreduzierung des Gebäudesektors soll bis 2030 bereits 68 % gegenüber 1990 betragen.
Die Bundesregierung hat hierzu Jahreszwischenziele definiert, die der Abb. 3 in Grüner Mietvertrag (Green Leases), Kap. 4.1 entnommen werden können. Ab 2024 werden sektorale Reduktionsziele für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt. Im Jahr 2032 werden die Reduktionsziele für die Jahre 2041 bis 2045 publiziert. Aufgrund der sich weiterentwickelnden Zielsetzungen sollten auch hier Revisionsklauseln in Green Leases aufgenommen werden.