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Innovation und Produktmanagement / 3 Design for Sustainability und Ökodesign-Verordnung

Patricia Heidtman, Noemi Rom
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Die Europäische Union verabschiedete im Juli 2024 Rechtsakte, die eine nachhaltigere Produktgestaltung und eine verlängerte Produktlebensdauer fördern sollen:

  • die Ökodesign-Verordnung
  • die Richtlinie zum Recht auf Reparatur

Zudem wurde im Februar 2024 die

  • Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ("Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher")

verabschiedet. Daneben existieren natürlich weitere Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, die berücksichtig werden müssen, z. B. Gesetz des Unlauteren Wettbewerbs (s. Kapitel „Rechtliche Anforderungen“).

3.1 Die Ökodesign-Verordnung

Mit der Ökodesign-Verordnung wird in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten umgesetzt. Ziel ist, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von bestimmten Produkten über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu optimieren. Nachhaltigkeit soll damit schon im Design von Produkten angelegt werden, ressourcenschonende Materialien verwendet, Abfall vermieden und die End-of-Life Phase mitgedacht werden. Eine effiziente Kreislaufwirtschaft ist erst dann möglich, wenn sie von Anfang an in die Entwicklung der Produkte mitberücksichtigt wird. Die Ökodesign-Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und stellt Unternehmen vor neue, deutlich strengere Pflichten. Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie, die sich auf energieverbrauchsrelevante Produkte beschränkte, erstreckt sich der Anwendungsbereich der neuen Verordnung nun auf nahezu alle physischen Produkte.

Die neuen Ökodesign-Anforderungen werden über die Energieeffizienz hinausgehen und die Kreislaufwirtschaft fördern und unter anderem Folgendes abdecken:

  • Lebensdauer und Zuverlässigkeit
  • Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und
  • Reparierbarkeit von Produkten
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Vorhandensein chemi...

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