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Klimaschutz in der Gemeinde Ottersweier: Erfahrungsberic ... / 7.2 Installation von Freiflächen-PV-Anlagen

Alexander Kern, Jessica Hodapp
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Neben der Erschließung kommunaler Dachflächen hat die Gemeinde Ottersweier 2021 die erste eigene Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Autobahn A5 in Betrieb genommen. Auch hier strebt die Gemeinde an, weitere Flächen mit PV-Modulen zu belegen.

Abb. 2: Die PV-Anlage der Gemeinde Ottersweier an der Autobahn A5

Für die Potenzialanalyse weiterer Photovoltaikstandorte werden folgende Kriterien betrachtet:

  • Anschlusssituation an das Stromnetz: Der Anschluss an das Mittelspannungsnetz muss technisch und wirtschaftlich möglich sein. Hierzu erfolgte eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
  • Grundstücke in Gemeindeeigentum
  • Eingriff für Landwirtschaft ist verträglich bzw. eine weitere landwirtschaftliche Nutzung ist möglich. Gespräche mit Landwirten zum Thema Agri-PV müssen geführt werden.
  • Prüfung der Belange von Fachbehörden (Naturschutz, Hochwasserschutz, Regionalverband, etc.)
  • EEG-Vergütungsfähigkeit: Die Gemeinde will beim Verkauf des erzeugten Stroms nicht nur von der Strombörse abhängig sein. Ein Baustein zur finanziellen Absicherung des Projekts ist die EEG-Vergütung. Damit diese erzielt werden kann, muss das Projekt aktuell den Kriterien des EEG 2023 entsprechen.

Bezüglich der EEG-Vergütungsfähigkeit des Standorts und der baurechtlichen Situation sollte stetig eine Prüfung der aktuellen Rechtslage erfolgen. Hier wurden bereits erhebliche rechtliche Änderungen vorgenommen oder werden zukünftig in Aussicht gestellt, welche die Bewertung des Standorts nach den oben genannten Kriterien erheblich verändern können und eine Neubewertung erforderlich machen.

Aktuelle Änderungen im Bereich Freiflächen-PV:

  • Am 11.1.2023 wurde das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren Energien im Städtebaurecht im Bundesgesetzblatt verkündet. Unter anderem beinhaltet di...

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