Alexander Kern, Jessica Hodapp
9.1 Carsharing
Ein struktureller Wandel im Bereich der Mobilität ist essenziell für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels. Hier spielt neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch das Bieten von Alternativangeboten zum privaten Fahrzeug, wie Carsharing-Modelle, eine Rolle.
Um den Einwohnern von Ottersweier auch im ländlichen Raum Carsharing zu ermöglichen, hat die Gemeindeverwaltung sich mit verschiedenen Modellen und Anbietern auseinandergesetzt.
Einbau eines Carsharing-Systems in ein gemeindeeigenes Fahrzeug
Eine von der Gemeindeverwaltung geprüfte Möglichkeit wäre es, den vorhandenen elektrisch betriebenen Dienstwagen mit dem Einbau eines Carsharing-Systems aufzurüsten und auch Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeindeverwaltung hat in diesem Bereich verschiedene Angebote geprüft und das Angebot von 2 Anbietern verglichen. Zudem hat sich die Gemeinde von einem Anbieter eine Referenz von einem Nutzer des Carsharing-Systems eingeholt.
Ein großer Problempunkt bei der Anschaffung eines solchen Systems ist zum einen der erhöhte Verwaltungsaufwand. Die Gemeinde ist Eigentümer des Fahrzeugs und somit für die Versicherung und die Schadens- und Bußgeldabwicklung, die durch die Nutzer entstehen, verantwortlich und muss selbst Führerscheinkontrollen durchführen. Zum anderen besteht bei den Versicherungen derzeit noch eine große Unsicherheit, was den Umgang mit Carsharing-Projekten angeht.
Zurverfügungstellung eines Standorts für einen privaten Carsharing-Anbieter
Verschiedene Carsharing-Anbieter bieten Elektrofahrzeuge zum stunden- oder tageweise mieten und einem einfachen Abrechnungssystem an. Einwegfahrten zu weiteren Standorten des Anbieters bieten eine Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen über die Gemeindegrenzen hinaus und ermöglichen somit eine Verbindung zu weiteren Kommunen.
Die Abwicklung des Carsharings läuft meist komplett über den Anbieter inkl.
- Bereitstellung Elektrofahrzeug und technische Hardware (+ Versicherung, technische Wartung, Inspektion, Schadensabwicklung, usw.)
- Bereitschaftsdienst 24/7
- Koordination und Disposition der Carsharing-Fahrzeuge
- Regelmäßige Reinigung und monatliche Prüfung des Fahrzeugzustands
- Schadensabwicklung und Unfallaufnahme
- Abrechnung der Nutzung
- Führerscheinprüfung und Einweisung
Von Seiten der Gemeinde muss lediglich die Ladeinfrastruktur und die Parkfläche für das E-Fahrzeug zur Verfügung gestellt und die Stromkosten übernommen werden.
Carsharing-Modelle im ländlichen Raum
Die Gemeinde Ottersweier musste nach einem Jahr feststellen, dass Carsharing-Modelle im ländlichen Raum eher selten genutzt werden. Zum einen, da noch wenige Carsharing-Standorte vorhanden sind, zum anderen, weil die Bürger meist ein eigenes Privatfahrzeug besitzen.
Trotzdem empfiehlt sich hier über einen Carsharing-Anbieter zu gehen und nicht ein eigenes Fahrzeug für Carsharing zur Verfügung zu stellen.
9.2 Öffentliche und private Ladeinfrastruktur
Der Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil für den Ausbau der E-Mobilität. Aktuell wird als ein Hemmnis für eine größere Akzeptanz der E-Mobilität die fehlende Ladeinfrastruktur gesehen.
Hierbei ist zwischen der privaten und der öffentlichen Ladeinfrastruktur zu unterscheiden. Die größte Anzahl der Ladevorgänge wird an der privaten Ladeinfrastruktur erfolgen.
9.2.1 Private Ladeinfrastruktur
In Deutschland gibt es 19,4 Mio. Wohngebäude (2021). Hiervon sind 83 % Ein- oder Zweifamilienhäuser. In diesem Gebäudesegment liegt bisher der Schwerpunkt bei der Installation von Wallboxen.
Ladeboxen mit 11 kW Ladeleistungen werden hier favorisiert werden. Zum einen sind die Standzeiten der Fahrzeuge über Nacht oder am Wochenende ausreichend lang, um mit dieser Ladeleistung die Batterie zu laden. Diese Ladeleistung muss beim örtlichen Stromnetzbetreiber angezeigt werden, es bedarf aber keiner Genehmigung. Ladeboxen mit 22 kW müssen genehmigt werden. Auch werden 11 KW-Wallboxen mit Blick auf die Belastung der Stromnetze zu favorisieren sein. Die meisten der derzeit angebotenen E-Fahrzeuge können im AC-Bereich auch nur mit 11 kW laden. Bei Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern ist in der Regel kein Abrechnungssystem erforderlich.
Eine größere Herausforderung wird der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser oder Wohnquartiere werden. Bisher ist der Anreiz dieser Immobilienbesitzer in die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur relativ gering. Neben den Investitionskosten und Vorbehalten wegen des Betriebs der Ladesäulen und der Abrechnung des Stroms ist die Vorhaltung des entsprechenden Parkraums ein weiteres Hemmnis. Um der E-Mobilität Schub verleihen zu können, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur in diesem Gebäudesegment forciert werden.
Kommunen oder Energieversorger könnten dies unterstützen durch Beratungsangebote für Immobilienbesitzer oder durch Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienwohnhäuser oder Wohnanlagen.
Oftmals propagiert wird auch das Laden an Straßenleuchten. Die Gemeinde Ottersweier war auch in diesem Bereich Pilot und hat bereits ab 2015 2 Ladepunkte an Straßenleuchten...