Ein struktureller Wandel im Bereich der Mobilität ist essenziell für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels. Hier spielt neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch das Bieten von Alternativangeboten zum privaten Fahrzeug, wie Carsharing-Modelle, eine Rolle.

Um den Einwohnern von Ottersweier auch im ländlichen Raum Carsharing zu ermöglichen, hat die Gemeindeverwaltung sich mit verschiedenen Modellen und Anbietern auseinandergesetzt.

Einbau eines Carsharing-Systems in ein gemeindeeigenes Fahrzeug

Eine von der Gemeindeverwaltung geprüfte Möglichkeit wäre es, den vorhandenen elektrisch betriebenen Dienstwagen mit dem Einbau eines Carsharing-Systems aufzurüsten und auch Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeindeverwaltung hat in diesem Bereich verschiedene Angebote geprüft und das Angebot von 2 Anbietern verglichen. Zudem hat sich die Gemeinde von einem Anbieter eine Referenz von einem Nutzer des Carsharing-Systems eingeholt.

Ein großer Problempunkt bei der Anschaffung eines solchen Systems ist zum einen der erhöhte Verwaltungsaufwand. Die Gemeinde ist Eigentümer des Fahrzeugs und somit für die Versicherung und die Schadens- und Bußgeldabwicklung, die durch die Nutzer entstehen, verantwortlich und muss selbst Führerscheinkontrollen durchführen. Zum anderen besteht bei den Versicherungen derzeit noch eine große Unsicherheit, was den Umgang mit Carsharing-Projekten angeht.

Zurverfügungstellung eines Standorts für einen privaten Carsharing-Anbieter

Verschiedene Carsharing-Anbieter bieten Elektrofahrzeuge zum stunden- oder tageweise mieten und einem einfachen Abrechnungssystem an. Einwegfahrten zu weiteren Standorten des Anbieters bieten eine Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen über die Gemeindegrenzen hinaus und ermöglichen somit eine Verbindung zu weiteren Kommunen.

Die Abwicklung des Carsharings läuft meist komplett über den Anbieter inkl.

  • Bereitstellung Elektrofahrzeug und technische Hardware (+ Versicherung, technische Wartung, Inspektion, Schadensabwicklung, usw.)
  • Bereitschaftsdienst 24/7
  • Koordination und Disposition der Carsharing-Fahrzeuge
  • Regelmäßige Reinigung und monatliche Prüfung des Fahrzeugzustands
  • Schadensabwicklung und Unfallaufnahme
  • Abrechnung der Nutzung
  • Führerscheinprüfung und Einweisung

Von Seiten der Gemeinde muss lediglich die Ladeinfrastruktur und die Parkfläche für das E-Fahrzeug zur Verfügung gestellt und die Stromkosten übernommen werden.

 
Hinweis

Carsharing-Modelle im ländlichen Raum

Die Gemeinde Ottersweier musste nach einem Jahr feststellen, dass Carsharing-Modelle im ländlichen Raum eher selten genutzt werden. Zum einen, da noch wenige Carsharing-Standorte vorhanden sind, zum anderen, weil die Bürger meist ein eigenes Privatfahrzeug besitzen.

Trotzdem empfiehlt sich hier über einen Carsharing-Anbieter zu gehen und nicht ein eigenes Fahrzeug für Carsharing zur Verfügung zu stellen.

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