Für die betroffenen Unternehmen besteht neben den neuen Bußgeldtatbeständen künftig ein erhebliches Reputationsrisiko, wenn diese Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend umgesetzt werden. Auch kleinere Unternehmen sollten sich nicht "zurücklehnen", da sie als Teil der Lieferkette von Großkunden ebenfalls betroffen sein werden. Wir werden die weitere Umsetzung begleiten und Sie entsprechend aktuell informieren.

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