Prof. Guido Grunwald, Prof. Jürgen Schwill
Insofern erscheint eine internationale bzw. globale Lösung mit verpflichtenden Regelungen erstrebenswert, die einen Basiskonsens sozialer und ökologischer Werte und Normen repräsentieren, an die sich alle Akteure in der Lieferkette zu halten haben.
Smart Mix aus Sorgfaltspflicht und Freiwilligkeit
Wenngleich die Umsetzung eines umfassenden und global verbindlichen Regelwerks momentan eher noch visionären Charakter hat, sollte zumindest auf EU-Ebene verstärkt versucht werden, ein "Level Playing Field" (gleiche Wettbewerbsbedingungen) für Unternehmen zu schaffen. Gerade die obligatorische Verankerung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen und die damit verbundene Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen dürfte Vorteile für Unternehmen mit sich bringen. Dieser Einschätzung folgen – gemäß der aktuellen EU-Studie – auch mehrheitlich die Unternehmen. Ein Regelwerk sollte jedoch nicht nur gesetzliche Regulierungen beinhalten. So empfiehlt der Rat für Nachhaltige Entwicklung die Erarbeitung und Umsetzung eines "Smart Mix". Dieser Ansatz umfasst staatliche und unternehmerische Sorgfaltspflichten und kombiniert verpflichtende mit freiwilligen Elementen.
Die Europäische Kommission hat nunmehr auch einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt: die "Corporate Governance Sustainability Due Diligence Directive" (CSDDD). Diese Richtlinie zielt darauf ab, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt zu vermeiden. Der nächste Schritt ist der sog. "Trilog", in dem der Rat mit dem Europäischen Parlament und der Kommission die endgültige Richtlinie aushandelt. Die Verhandlungen haben im Juni 2023 begonnen mit dem Ziel, das "EU-Lieferkettengesetz" noch im selben Jahr zu verabschieden. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie spätestens 2 Jahre nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen, was ggf. eine Anpassung des deutschen Lieferkettengesetzes erforderlich macht.
Corona-Pandemie
Die Bedeutung von funktionierenden, aber auch sozial fairen und ökologisch vertretbaren Lieferketten hat gerade in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung erfahren. Die mit der Corona-Krise einhergehenden Beschränkungen des internationalen Warenaustausches und die Lockdown-Effekte haben die Fragilität globaler Lieferketten offenbart. Um die Nachhaltigkeit und Resilienz von Lieferketten zu stärken, wären gerade verbindliche Regelungen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzkriterien sinnvoll. Welches nationale oder internationale Regelwerk auch immer gelten mag – im Zuge eines ganzheitlich und auch proaktiv ausgerichteten Nachhaltigkeitsmarketings sind Unternehmen gut beraten, sich nicht auf gesetzliche Initiativen zu verlassen, sondern Nachhaltigkeitsstandards (soziale und ökologische Standards) freiwillig zu setzen.
Ukraine-Krieg
Hinzukommen die negativen Auswirkungen auf die globalen Lieferketten wie etwa Unterbrechung der Rohstoffversorgung, Störungen in der Energieversorgung, Veränderung der Handelsrouten oder politische Spannungen zwischen verschiedenen Ländern, die zu Beeinträchtigungen im internationalen Warenverkehr führen können. Die konkreten Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf globale Lieferketten hängen von der Dauer des Konflikts, der Reaktion der internationalen Gemeinschaft und den politischen Entscheidungen der beteiligten Länder ab.