Joanna Behrend, Peter Uhlig
Neben den Umweltaspekten spielen auch soziale Aspekte in der Wertschöpfungskette eine sehr wichtige Rolle. Hierzu gehören z. B. die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen während der Produktion, faire Löhne und keine Kinderarbeit. Die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema ist zuletzt gestiegen, was sich u. a. durch die Einführung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zeigt, welches an eine geplante europäische Regelung angepasst werden soll.
3.9.1 fairer Handel
"Fairer Handel" steht für Partnerschaften, die verbesserte Handelsbedingungen – einhergehend mit der Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Produzenten sowie Arbeiter:innen – forcieren. Ziel ist es, dies im internationalen Handel durchzusetzen. Das beinhaltet in der Regel eine längerfristige und direkte Zusammenarbeit mit Rohstofferzeugern sowie garantierte Mindestabnahmemengen und Preise, die sozial und ökologisch in unterschiedlichen Ausprägungen verträgliche Produktions- und Lebensunterhaltskosten decken. (Mindestanforderungen, abhängig vom Siegel)
Empfehlung zur Anwendung |
bedingt |
Dieser Begriff eignet sich bedingt für die Produktkommunikation und sollte nur in Verbindung mit einem Nachweis genutzt werden.
Aussagen zu fairem Handel werden in der Regel auf Unternehmensebene getroffen. Bei einzelnen Produkten/Rohstoffen (z. B. Kakao oder Kaffee) ist jedoch eine Verdeutlichung durch Verwendung eines entsprechenden Siegels möglich. Es sollte eine ergänzende Nennung des genutzten Standards bzw. der umgesetzten Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit benachteiligten Zulieferern/Produzenten erfolgen. Bei Verweis auf eigene Anbauprojekte muss dies transparent und nachvollziehbar sein.
Anwendungsbeispiel
"Kakao und Zucker unserer Schokolade werden unter strenger und überprüfter Einhaltung des Fairtrade Standards fair gehandelt. Dabei zahlen wir höhere Preise und unterstützen so eine gerechtere, menschenwürdige Landwirtschaft."
Weiterführende Inhalte finden Sie im Sustainable Product Claims 2.0 Leitfaden.
3.9.2 sozial-verträgliche Lieferketten
"Sozialverträgliche Lieferketten" bezeichnet Lieferantennetzwerke oder anerkannte Lieferkettenzertifizierungen, die Menschenrechts- und Arbeitsstandards einhalten. Dies umfasst u. a.: keine Zwangsarbeit, keine Kinderarbeit, faire Arbeitszeiten, faire Löhne und Sozialleistungen, menschenwürdige Behandlung, Diskriminierungsverbot, Vereinigungs- und Tariffreiheit, Arbeitsschutz.
Empfehlung zur Anwendung |
nein |
Dieser Begriff wird nicht für die Produktkommunikation empfohlen, wird jedoch in der Unternehmenskommunikation genutzt. Sofern lediglich gesetzliche Anforderungen erfüllt werden, es sich also um Selbstverständlichkeiten handelt, sollte ein Werben unterlassen werden (z. B. in Bezug auf das LkSG).
Weiterführende Inhalte finden Sie im Sustainable Product Claims 2.0 Leitfaden.