Prof. Dr. Thomas Henschel, Prof. Dr. Werner Gleißner
Die Berichterstattung über die ökonomische Lage ist zukünftig um direkte und indirekte Auswirkungen von Nachhaltigkeitseffekten auf das Unternehmen und dessen Umwelt zu erweitern. Nicht-finanzielle Unternehmen sind ab dem Jahr 2022 zur CSR-Berichterstattung verpflichtet, d. h. das Kontigent nachhaltiger Investitionen und Erlöse sind innerhalb der Berichterstattung auszuweisen. Mit dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die EU-Kommission im April 2021 tritt eine Verschärfung der bisherigen CSR-Regelung in Kraft. Ausgeweitet wurde die Berichtsverpflichtung auf Unternehmen, welche 2 der folgenden genannten Bedingungen erfüllen:
- mehr als 250 Beschäftigte,
- Umsatz größer als 40 Mio. EUR,
- Bilanzsumme von mehr als 20 Mio EUR.
Betroffen davon sind bereits in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen. Die Berichterstattung hat sich zudem künftig auf die zweifache Wirkung von Nachhaltigkeitseffekten auszurichten. Dabei sind
- sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitseffekten auf die ökonomische Lage des Unternehmens
- als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeit
zu berücksichtigen ("Double Materiality").
Weiterhin ist zu beachten, dass eine bisher getrennte Berichterstattung in Bezug auf Nachhaltigkeit ab dem Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 ausgeschlossen ist. Diese ist innerhalb des Lagerberichts zu betrachten und auszuweisen. Mittelfristig und mittelbar werden diese Bestimmungen ebenso Unternehmen betreffen, welche nicht unter diese Regelung subsumiert werden, z. B. kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen mit bestehender Berichtspflicht die Nachhaltigkeitsanforderungen an ihre mit ihnen verbundenen Unternehmen weiterreichen und bei Kunden hinterfragen. Die Taxonomie der EU wirkt sich nicht lediglich auf die Berichtspflicht aus, betroffen sind unterschiedliche Bereiche in den Unternehmen (Abb. 1).
Abb. 1: Von der EU-Taxonomie betroffene Themenbereiche
Finanzinformationen in Bezug auf Nachhaltigkeit sind künftig offenzulegen. Dies wird essenziell für die Beurteilung des Unternehmenswertes und Wirkungen nachhaltiger Chancen und Risiken für die Hauptadressaten der Berichterstattung. Anhand des Unternehmenswertes gelingt eine Beurteilung zukünftig zu erwartenden Cash-Flows und deren monetären Werte und infolgedessen eine Beurteilung künftiger Finanzmittelzugänge. Der Verpflichtung der Unternehmen, essentielle Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken ("Nachhaltigkeitsrisiken") zu veröffentlichen, geschuldet, sind folglich ebenso Informationen über Risikostrategien, die Steuerung von Risiken und die Grundlage für Unternehmensentscheidungen in der Berichterstattung inhärent.