Emissionsgrenzwerte beziehen sich auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von
1. |
3 Prozent bei Großfeuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe, |
2. |
6 Prozent bei Großfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe und Biobrennstoffe, |
3. |
15 Prozent bei Gasturbinenanlagen sowie |
4. |
5 Prozent bei Verbrennungsmotoranlagen. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen