„Nachhaltigkeitsreporting muss praktikabel und wirksam sein“
Herr Lanfermann, ist die EFRAG bei der Entwicklung von Set 1 der ESRS über das Ziel hinausgeschossen?
Georg Lanfermann: Die ersten Erfahrungen für das Geschäftsjahr 2024 zeigen, dass die Standards unter einem sehr ambitionierten Zeitplan entstanden sind. Es war klar, dass dies eine große Herausforderung darstellt. In der Finanzberichterstattung benötigen komplexe Regelwerke oft bis zu zehn Jahre zur Reife – hier hatte EFRAG deutlich weniger Zeit. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Qualität und Praxistauglichkeit des Produkts.
Aktuell liegt daher ein Schwerpunkt auf einer Überarbeitung der Standards im Sinne von Entbürokratisierung und Vereinfachung. Diese Diskussion wurde bereits durch Studien, wie jene von Mario Draghi im vergangenen Herbst, angestoßen. Auch das DRSC hat sich aktiv eingebracht, etwa Mitte April mit einem Zehn-Punkte-Papier sowie in Zusammenarbeit mit anderen nationalen Standardsetzern. Ziel der ESRS-Überarbeitung ist es, Konzepte und Berichtsumfang so zu gestalten, dass Unternehmen besser damit umgehen können. Nachhaltigkeitsberichterstattung muss praktikabel und wirksam sein.
Vereinfachung als Schlüssel: Wie lassen sich Doppelberichterstattungen vermeiden?
Ende Juni veröffentlichte die EFRAG einen Fortschrittsbericht zur Überarbeitung der ESRS. Sind die geplanten Anpassungen geeignet, um Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig eine glaubwürdige und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten?
Der Spagat zwischen Entlastung der Unternehmen und gleichzeitiger Sicherstellung glaubwürdiger Berichte ist nicht einfach – aber notwendig. Eine Simplifizierung halte ich dabei für besonders wichtig. Unsere Studie zur Jahr-1-Berichterstattung zusammen mit Deloitte zeigt deutlichen Verbesserungsbedarf: So gibt es beispielsweise Fälle von Doppelberichterstattungen, wenn in mehreren Themenstandards immer wieder über ein Whistleblower-System berichtet werden muss. Solche Redundanzen sind weder effizient noch hilfreich.
Es geht darum, Akzeptanz für diese Berichtsstandards zu schaffen – sowohl bei den Erstellern als auch bei den Nutzern dieser Informationen, also dem Finanzmarkt, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften. Die Berichte sollen alle relevanten Akteure dabei unterstützen, nachhaltige Transformation voranzutreiben.
Wenn viele kleinere Unternehmen aus dem Anwenderkreis der CSRD herausfallen – werden sie dann dennoch freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten?
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bleibt für viele kleine und mittelständische Unternehmen ein Bedarf bestehen. Zum Beispiel verlangen Kunden innerhalb von Lieferketten weiterhin relevante Daten oder Banken fordern solche Informationen im Rahmen von Finanzierungsgesprächen.
Eine standardisierte Vorgehensweise wäre hier ideal: Anstatt vieler individueller Fragebögen könnte eine einmalige Datenerhebung durchgeführt werden. Das wäre effizienter sowohl für berichtende Unternehmen als auch deren Partner entlang der Wertschöpfungskette. Erfahrungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigen bereits Ansätze dafür auf. Diese sollten genutzt werden.
Regulierung im Rückstand: Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?
Für die nationale Umsetzung der CSRD liegt nun ein Referentenentwurf vor. Die ESRS werden noch überarbeitet. Wie realistisch ist eine Umsetzung bis Ende dieses Jahres?
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Umsetzung besteht unverändert seit Verabschiedung vor zwei Jahren. Zwischenzeitlich hat der europäische Gesetzgeber im Rahmen des Omnibus-Verfahrens durch den bereits verabschiedeten „Stop the Clock“-Vorschlag zur Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre für Welle 2 und 3 neue Realitäten für die Art und Weise der nationalen Umsetzung geschaffen. Frankreich hat diese Änderung bereits vor Kurzem in der CSRD-Umsetzung nachgezogen; Deutschland sollte möglichst bald folgen, um Rechtsklarheit zu schaffen. Andernfalls droht eine Wiederholung der Hängepartie des letzten Jahres, wo Unternehmen unter großem Zeitdruck eine Einpassung der ESRS-Welt in den bisherigen NFRD-Rahmen bewerkstelligen mussten. Daher ist auf jeden Fall begrüßenswert, dass seit dem 10. Juli endlich ein Referentenentwurf für die nationale Umsetzung der CSRD vorliegt. Dieser setzt Signale dafür, in welchem Rahmen 2025 zu berichten ist. Die geplante 1:1-Umsetzung schafft Klarheit für Unternehmen. Mutig ist auch, die derzeit noch verhandelte 1.000-Arbeitnehmerschwelle zu antizipieren. Denn diese Änderungen werden im Zuge des Omnibus-Verfahrens voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 in Brüssel verabschiedet werden.
Welche Empfehlung geben Sie Unternehmen, die voraussichtlich ab 2025 nach den ESRS berichten müssen?
Für das Geschäftsjahr 2025 steht mit dem bisherigen Set 1 der ESRS eine stabile Grundlage zur Verfügung. Es gibt zwar Optimierungsmöglichkeiten, wie etwa aus den Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten – insbesondere den nordischen Ländern mit ihren schlanken Umsetzungen –, doch für viele Unternehmen bleibt dieser Rahmen zunächst maßgeblich. Je nachdem, wann die überarbeiteten Standards verfügbar sind, könnte dieser auch noch für das Jahr 2026 gelten. Zudem bietet der „Quick Fix“ der Europäischen Kommission Erleichterungsmöglichkeiten. Dieser räumt sämtlichen Unternehmen der „Welle 1“ die Möglichkeit ein, Übergangserleichterungen bei den ESRS E4, S2, S3 und S4 zu nutzen.
Unternehmen in der sogenannten „Welle 2“, also jene mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, sollten sich ernsthaft auf ihre Erstumsetzung vorbereiten und ihre Bemühungen konsequent fortsetzen. Die Komplexität dieser Aufgabe wird nicht vollständig verschwinden – auch nicht durch künftige Überarbeitungen des Set 1. Daher ist es wichtig, frühzeitig Klarheit zu schaffen und Strategien zu entwickeln.
Für kleinere Unternehmen unterhalb von 1.000 Mitarbeitenden hängt vieles davon ab, ob sie letztlich in den Anwendungsbereich fallen oder nicht. Hier könnte eine freiwillige Berichterstattung nach anerkannten Standards wie dem VSME sinnvoll sein, um aktiv Transparenz herzustellen und Anforderungen von Partnern in der Lieferkette oder Finanzierungsseite gerecht zu werden.
Wirkung statt Pflichterfüllung
Bei alldem geht es nicht darum, Daten für die Wirtschaftsprüfung zu generieren. Vielmehr soll die Berichterstattung als Ausgangspunkt für Strategien dienen und zu Maßnahmen führen. Hakt es bislang noch bei der Umsetzung in reale Wirkung?
Viele größere Unternehmen verfügen bereits über umfassende Nachhaltigkeitsstrategien. Herausforderungen sehe ich eher bei mittelständischen Betrieben. Hier gibt es große Unterschiede in Abhängigkeit von der jeweiligen Branche, Umfeld, Managementkultur und Gesellschafterinteressen. Ein zentraler Ansatzpunkt für diese Unternehmen wäre es, in einer doppelten Materialitätsanalyse kritisch zu hinterfragen, ob aktuelle Risiken, Chancen und Transformationspotenziale korrekt adressiert und strategisch integriert sind. Damit können Unternehmen einen strategischen und wirtschaftlichen Nutzen aus der Materialitätsanalyse ziehen und ihre Geschäftsmodelle langfristig absichern.
Vielen Dank für das Gespräch!
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