Haufe ESRS Summit

Der Haufe ESRS Summit am 7. und 8. Oktober 2024 in Eschborn bei Frankfurt macht die Teilnehmer:innen fit für die erfolgreiche Umsetzung der ESRS. Keynotes, Diskussionsrunden und der direkte Austausch mit Expert:innen bieten wertvolle Praxiseinblicke in die Arbeit mit den neuen Standards. Wir sprachen mit dem Gastgeber des Summits, Dr. Jens Freiberg.

Der erste Haufe ESRS Summit widmet sich am 7. und 8. Oktober 2024 ganz der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den neuen europäischen Berichtsstandards. Die Veranstaltung macht das gebündelte Fachwissen von Haufe und anerkannten Expert:innen aus Wissenschaft und Unternehmenspraxis erlebbar. Unter dem Motto „ESRS verstehen und verantwortungsvoll umsetzen“ bietet die Veranstaltung in Eschborn bei Frankfurt am Main ein informatives und interaktives Programm. Zahlreiche Keynotes, Impulsvorträge und Diskussionsrunden bereiten die Teilnehmenden auf die erfolgreiche Umsetzung der ESRS vor. Auch das Networking kommt nicht zu kurz.

Was erwartet Sie auf dem Haufe ESRS Summit?

Wir sprachen mit dem Gastgeber des Summits: Dr. Jens Freiberg, Mitherausgeber des Haufe ESRS-Kommentars und Mitglied des Vorstands der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Dr. Jens Freiberg, BDO

Herr Dr. Freiberg, die erstmalige Erstellung einer ESRS-konformen Nachhaltigkeitserklärung ist für viele Unternehmen eine Mammutaufgabe. Welche Unterstützung bietet der ESRS Summit?

Beim ESRS Summit steht der Austausch zwischen den Stakeholdern im Vordergrund. Neben Vorträgen verschiedener Expertinnen und Experten geht es vor allem um den Dialog. So profitieren die Teilnehmenden nicht nur vom Know-how der Vortragenden, sondern können die Gelegenheit zum direkten Austausch und zur Erweiterung ihres Netzwerks nutzen.

Welche Anforderungen der ESRS sind im Vergleich zu anderen Berichtsstandards neu – wo müssen Unternehmen Lücken schließen?

Bislang sah die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Verpflichtung auf die Veröffentlichung einer nicht-finanziellen Erklärung für nur wenige Unternehmen vor. Die ESRS betreffen nicht nur eine viel größere Gruppe von Unternehmen, sie weiten auch die Berichtspflichten deutlich aus. Die ESRS begründen nicht nur einen neuen Katalog von Angaben, die anhand einer Checkliste abgearbeitet werden können, sondern sind als umfassendes Rahmenwerk konzipiert. In Abhängigkeit der unternehmensspezifischen Betroffenheit, die sich als Ergebnis der Analyse nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit ergibt, sind individuelle Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Sie sprechen auf dem Summit zum Thema „Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen“. Was müssen Unternehmen dabei beachten?

Die Informationen des Nachhaltigkeitsberichts sind einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit zu unterziehen. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Anforderungen in deutsches Recht wurde zunächst eine Begrenzung in der Person des Prüfers auf die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Andere Prüfer wären danach ausgeschlossen. Klarheit wird es erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens geben.

Einblick in das Programm des Haufe ESRS Summit

Georg Lanfermann, Präsident des DRSC e.V., fasst die Auswirkungen der CSRD und ESRS auf die Unternehmensberichterstattung zusammen. Einen Werkstattbericht auf die ESRS-Implementierung bei der BASF bietet Tanja Castor, Head of Sustainability Reporting & Controlling Committee des Chemieunternehmens. Dr. Klaus Hufschlag, Senior Vice President Sustainability Reporting & Controlling bei DHL Group gibt einen Praxiseinblick in die Planung und Steuerung von Dekarbonisierungszielen. Pascal Morgan, Gründer von think.speak.transform, zeichnet in seiner Keynote Zukunftsperspektiven für nachhaltiges Wirtschaften.

Am zweiten Veranstaltungstag gibt Prof. Dr. Patrick Velte, Leuphana Universität Lüneburg, einen Überblick über ESG-orientierte Managementsysteme. Sebastian Leins, Senior Manager Sustainability Reporting bei der Bayer AG, widmet sich den Anforderungen an das oft vernachlässigte Feld der Biodiversität.

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Schlagworte zum Thema:  ESRS, Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD