EU-Parlament stimmt für zentrales Gesetzespaket gegen Klimawandel
Straßburg (dpa) - Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit für mehrere wichtige Klimaschutzgesetze gestimmt. Hinter technischen Namen wie Emissionshandel, CO2-Grenzausgleich und Klimasozialfonds verbergen sich wichtige Neuerungen.
Worum es geht
Die EU will ihre CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 senken und bis 2050 klimaneutral werden. Die drei Bereiche, über die das EU-Parlament nun abgestimmt hat - der Emissionshandel, der Klimasozialfonds und der CO2-Zoll - gelten als Herzstück des „Fit for 55“-Pakets, das die Europäische Kommission im Sommer 2021 zum Kampf gegen den Klimawandel vorgestellt hatte.
Emissionshandel wird verschärft
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument für europäischen Klimaschutz. Dabei müssen etwa Unternehmen Verschmutzungszertifikate kaufen, wenn sie CO2 auszustoßen. Das soll einen Anreiz dafür schaffen, weniger CO2 zu produzieren. Dieses System wird nun verschärft: Die Zahl der Verschmutzungsrechte soll schneller verringert werden als bislang vorgesehen. Kostenlose Zertifikate für Unternehmen würden demnach bis 2034 schrittweise auslaufen.
Der klimapolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Olaf in der Beek, sprach nach der Abstimmung von einem „guten Tag für den Klimaschutz in Europa“. Er sieht aber noch Verbesserungsbedarf: Als nächsten Schritt müsse sich in Deutschland das nationale System der CO2-Bepreisung ab 2024 zu einem echten Emissionshandel mit festem CO2-Deckel entwickeln. Der grüne Verhandlungsführer im EU-Parlament, Michael Bloss, sagte: „Die Ära der Gratis-Verschmutzung ist vorbei. Das heißt: Wer klimafreundlich produziert, spart bares Geld.“
Auch die Treibhausgasemissionen aus der Schifffahrt werden künftig berücksichtigt. Das System soll zudem auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. Für Deutschland hat das wenig Auswirkungen: Hier gilt der Emissionshandel bereits für diese Bereiche. „Für den deutschen Mittelstand ist die Regelung ganz wichtig, weil jetzt endlich Wettbewerbsgleichheit besteht“, sagte der zuständige Berichterstatter Peter Liese (CDU). Er sprach vom „größten Klimaschutzgesetz aller Zeiten“.
Eine Art CO2-Zoll für Länder außerhalb der EU
Auch Produzenten im Ausland sollen künftig für den Ausstoß von CO2 zahlen, wenn sie ihre Ware in der EU verkaufen wollen - durch einen sogenannten CO2-Grenzausgleich, der ab 2034 vollständig gelten soll. Dieses System soll Nicht-EU-Länder motivieren, ihre Klimaschutzziele höherzustecken. Es soll auch dafür sorgen, dass Klimaschutzbemühungen nicht untergraben werden, indem die Produktion aus der EU in Staaten mit laxeren Vorschriften verlagert wird. Die Regeln gelten für Eisen, Stahl, Zement und Aluminium, aber auch für Düngemittel, Strom oder Wasserstoff. Wer diese Waren einführen will, muss die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgleichen.
„Der CO2-Grenzausgleich stärkt das ‚Verschmutzer-zahlt-Prinzip‘ als Basis für eine nachhaltige Industriepolitik. So ein Mechanismus schützt den europäischen Markt vor Klimadumping aus Drittstaaten mit schwächeren Umweltstandards“, lobte die umwelt- und klimapolitische Sprecherin der Europa-SPD, Delara Burkhardt.
Klimasozialfonds gegen höhere Kosten
Höhere Kosten für Verbraucher durch die Energiewende, wie steigende Heizkosten, sollen ab 2026 durch einen Fonds über 86,7 Milliarden Euro abgefangen werden. Damit können Haushalte entlastet oder Investitionen, etwa in effizientere Gebäude oder öffentliche Verkehrsmittel, finanziert werden. Der Fonds soll zu drei Vierteln durch Einnahmen aus dem Emissionshandel und zu einem Viertel durch die Mitgliedstaaten gespeist werden. Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im EU-Parlament, Guido Reil, kritisierte den Klimasozialfonds als „ein indirektes Eingeständnis dafür, dass die Klimapolitik der EU ein Elitenprojekt ist, das insbesondere die Schwächeren und Ärmeren der Gesellschaft stärker belastet“. Die EU-Staaten müssen den Plänen noch zustimmen, was aber als Formsache gilt.
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