Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.4 Beiträge und Zuwendungen für die betriebliche Altersvorsorge

Die während des Bezugs von Sozialleistungen übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, können als Arbeitsentgelt ausgenommen werden, wenn sie nicht dem Arbeitsentgelt[1] zuzurechnen sind. Einer weiteren Prüfung bedarf es nicht. Für Zeiten seit 1.1.2008 gilt eine geänderte Beitragsfreiheit für Zuwendungen bei zusatzversorgungspflichtigen Arbeitnehmern des öffentli...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

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Barlohnumwandlung / 2 Betriebliche Altersversorgung

Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung nimmt angesichts der immer größer werdenden Finanzierungsschwierigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig zu. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Reihe steuer- und beitragsrechtlicher Vergünstigungen geschaffen, um die Anreize für eine betriebliche Altersversorgung zu erhöhen. Für die Gestaltung der betrieblichen Alte...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 12 Portabilität

Versorgungsanwartschaften und Versorgungsverpflichtungen können aufgrund einer einvernehmlichen Regelung durch eine vollständige Übernahme der Versorgungszusage durch einen neuen Arbeitgeber übernommen werden.[1] Es kann auch der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen unverfallbaren Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn der neue Arbeitgeber dem Arbei...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 5 Betriebliche Altersversorgung

Der Ausschluss eines Arbeitnehmers von der betrieblichen Altersversorgung, weil er in einem weiteren Arbeitsverhältnis steht, ist unzulässig.[1]mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.2 Gewährung des BAV-Förderbetrags

Gefördert werden nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] geleistete Arbeitgeberbeiträge von mindestens 240 EUR bis maximal 960 EUR im ersten Dienstverhältnis. Barlohnumwandlungen sind nicht begünstigt. Der BAV-Förderbetrag wird als Zuschuss für den Arbeitgeber mit 30 % der Beiträge und Zuwendungen berechnet und beträgt daher zwischen 72 EUR und 288 EUR. Im Erg...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")

Betriebliche Altersversorgung kann in allen 5 Durchführungswegen auch durch Umwandlung des Bruttoarbeitslohns des Arbeitnehmers finanziert werden.[1] In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fließt der Arbeitslohn, auf den zugunsten der betrieblichen Altersversorgung verzichtet wird, gleichwohl zu. Allerdings kann steuerpflichtiger Arbeits...mehr

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Lohnkonto / 7 Besondere Aufzeichnungen bei betrieblicher Altersversorgung

Besondere Aufzeichnungspflichten hat der Arbeitgeber bei betrieblicher Altersversorgung zu beachten. Seine Leistungen für eine Direktversicherung müssen auch für die zutreffende Besteuerung der späteren Versorgungsleistungen beim Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Somit muss anders als beim üblichen Lohnkonto letztlich die gesamte berufliche Biografie eines Arbeitnehmers mit...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 4.2 Betriebliche Altersversorgung

Zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers gehören Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen (z. B. ZVK- oder VBL-Umlagen) zählen zwar auch Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung.[1] Die sich ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1 Laufende Zuwendungen

1.3.1.1 Steuerbefreiung Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2025 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 3.864 EUR steuerfrei (2024: 2.718 EUR; 3 % der BBG RV West).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagt...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Altersversorgung der Freiberufler (Selbstständigen)

Rz. 964 Die Altersversorgung der Freiberufler ist landesrechtlich geregelt, weil sie zur Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 ff. GG gehört. Hierunter fallen insbesondere die Versorgung der Apotheker, Architekten, Ärzte (einschließlich der Zahn- und Tierärzte), Bauingenieure und Rechtsanwälte. Die Regelung der einzelnen Bundesländer ist nicht einheitlich und nicht ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5 BAV-Förderbetrag

1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen...mehr

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Geschäftsführer / 6 Altersversorgung

6.1 Überversorgung prüfen Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] §...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Einführung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), die partiell im "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) geregelt ist[1], stellt eine Säule des 3-stufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen. Die betriebliche Altersversorgung ist...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

In gewissen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung mitbestimmungspflichtig.[1] Mitbestimmungsfrei ist, ob der Arbeitgeber überhaupt Mittel für die betriebliche Altersversorgung einsetzen, sie einschränken oder aufheben will.[2] Der Arbeitgeber kann eine Unterstützungskasse als Sozialeinrichtung i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG mitbestimmungsfrei schließen. Allerdings f...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird max. für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr gezahlt und beträgt...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurteilung spielt es auch eine Rolle, ob ausschließlich der ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2 Direkt-/Pensionszusage, Unterstützungskasse (interne Durchführungswege)

2.1 Direkt-/Pensionszusage Mit der Erteilung einer Direktzusage (Pensionszusage) wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch keinen Vermögenswert zu. Die Zusage löst daher keinen Arbeitslohnzufluss aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Absicherung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.[1] Der BAV-Förderbe...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Direktversicherung

3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich; 2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtli...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen (externe Durchführungswege)

1.1 Steuerliche Förderung im Überblick Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die sp...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Vertragliche Altersrenten

Rz. 967 Mangels gesetzlicher Versorgungsansprüche schließen viele Selbstständige freiwillig einen Lebensversicherungs- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag ab. Zusätzlich kann auch aus anderen Vorsorgemöglichkeiten (z.B. Fondsparpläne) ein für die Altersvorsorge angespartes Kapital vorhanden sein. Je nach der vertraglichen Vereinbarung besteht hieraus auch ein Rück...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 8 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die Zusageform der betrieblichen Altersversorgung als reine Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlic...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7.1 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Höchstgrenze kein Arbeitsentgelt

Der oben genannte Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zählt zu den Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, die in der Sozialversicherung insgesamt nur bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Praxis-Beispiel Arbeitgeberzuschuss zur ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.5 Rückzahlung des BAV-Förderbetrags

Für die Inanspruchnahme des Förderbetrags sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsleistung maßgebend. Spätere Änderungen in den Verhältnissen sind unbeachtlich und führen nicht dazu, dass ein bereits gewährter BAV-Förderbetrag vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden muss.[1] Eine Rückzahlung muss aber erfolgen, wenn eine Anwartschaft des Arbeitnehmers auf betriebliche Al...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2025 bis zur Höhe von 322 EUR monatlich bzw. 3.864 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.6 Voraussichtlich rückwirkende Gesetzesänderung ab 1.1.2025

Durch das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern ab 1.1.2025 weiter ausgebaut werden. Bisher liegt lediglich ein Gesetzesentwurf vor. Folgende Änderungen sind zu erwarten: Die Geringverdienergrenze soll dynamisiert und auf monatlich 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversiche...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 3.864 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2025 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 3.864 EUR steuerfrei (2024: 2.718 EUR; 3 % der BBG RV West).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invalidität...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Mehrere Durchführungswege

Wird die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig über mehrere Durchführungswege nebeneinander praktiziert (z. B. Direktzusage bzw. Unterstützungskassenversorgung neben Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), gelten für jeden Durchführungsweg die im EStG, SGB IV oder in der Sozialversicherungsentgeltverordnung genannten Grenzen. Werden jedoch mehrere in den m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.3 Keine Riester-Förderung

Zuwendungen an umlagefinanzierte Versorgungssysteme sind auch bei individueller Lohnversteuerung nach den ELStAM von der Gewährung der Altersvorsorgezulage bzw. des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs[1] ausgeschlossen. Die sog. "Riester-Förderung" begünstigt ausschließlich kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 11 Abfindung

Zur Gewährleistung des Versorgungszwecks der betrieblichen Altersversorgung sind Abfindungen von Versorgungszusagen stark eingeschränkt. Jedenfalls im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist die Abfindung einer bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschlossen. Sofern der Arbeitnehmer keine Übertragung seiner Anwartschaft verlangt, kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.3 Riester-Förderung

Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal, sondern nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert werden, können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Vorgaben durch die Gewährung der Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] im Rahmen ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich; 2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich). Dies gilt sowohl für die Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 9.1 Maximaler Freibetrag

Beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung durch die Nutzung mehrerer verschiedenartiger Durchführungswege, deren Begünstigung sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ableitet, ergibt sich durch die Kumulierung der maßgebenden Freibeträge kalenderjährlich ein maximal anzusetzender Freibetrag eines Arbeitnehmers aus 2 × 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der al...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 16 Anpassung

Um einen eventuellen Kaufkraftverlust der ursprünglich zugesagten Betriebsrente auszugleichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arb...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig.[2] Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Vorzeitige Beendigung des Versorgungsvertrags (Rückabwicklung)

In Fällen, in denen der Vertrag über die betriebliche Altersversorgung vorzeitig beendet und ein Anspruch auf Auszahlung des bisher angesparten Guthabens geltend gemacht wird, ergeben sich beitragsrechtliche Konsequenzen (sog. Rückabwicklung). Abfindungen von Versorgungsanwartschaften, die in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfo...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 1. Halbsatz BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Altersversorgung der Beamten (Versorgungsbezüge, Pensionen)

Rz. 966 Versorgungsbezüge, die nach Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsgesetzen gezahlt werden, sind grundsätzlich (ebenfalls) wie Arbeitseinkommen pfändbar. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Richter sind denen der Beamten gleichgestellt. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 51 BeamtVG sowie den Beamtengesetzen der Länder. Drittschuldner ist die gehalts- bzw. versor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 8.1 Verfall von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung

Der Arbeitgeber soll die staatliche Förderung nur dann endgültig behalten dürfen, wenn der Arbeitnehmer von den Leistungen der bAV profitiert. Verfällt die Anwartschaft aus einer durch den BAV-Förderbetrag begünstigten bAV, muss der Arbeitgeber den Förderbetrag zurückzahlen (z. B. im Fall des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis vor Unverfallbarkeit). Dies gilt allerdings n...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 738 Kapitallebensversicherungen dienen neben der finanziellen Absicherung von Angehörigen für den Todesfall des Versicherten regelmäßig gerade auch dem Vermögensaufbau, nicht selten als Altersvorsorge. Sie stellen deshalb für den Gläubiger eine attraktive Möglichkeit dar, um seine Befriedigung zu erlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner aus geordneten Ve...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2025 beträgt 7.728 EUR (2024: 7.248 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Versorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenvers...mehr