Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2 Kosten

Rz. 45 Nach § 9 Abs. 6 MuSchG hat der Arbeitgeber die Kosten des ärztlichen Zeugnisses über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung zu tragen. Die Kostentragungspflicht umfasst die Kosten für die Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft (einschließlich Material) sowie die Kosten für die Erteilung des schriftlichen Zeugnisses. Nach dem klaren Wort...mehr

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Betriebsrat / 4.3 Haftung

Eine Haftung des Betriebsrats als Gremium kommt nicht in Betracht, weil er nicht rechtsfähig (und deswegen nicht Träger von Pflichten sein kann) und nicht vermögensfähig ist. Keine Haftung des Arbeitgebers für den Betriebsrat Auch der Arbeitgeber haftet gegenüber Dritten nicht für Handlungen des Betriebsrats. Praxis-Beispiel Aufgrund eines Beschlusses des Betriebsrats wird ohne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.10.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.1 Überblick über das Mitbestimmungsrecht

Das mobile Arbeiten ist in jüngerer Zeit in den Blick gerückt: Zunächst wurde mobile Arbeit als Instrument zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus eingesetzt. Was erst aus der Not der Pandemie heraus geboren war, wurde dann von vielen Arbeitnehmern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wahrung der Work-Life-Balance geschätzt und wird von ihnen in bestimmten...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Zweck und Systematik

Rz. 1 Die Frau soll den Arbeitgeber möglichst frühzeitig über ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über die Tatsache, dass sie stillt, unterrichten, § 15 Abs. 1. Damit soll vor allem erreicht werden, dass die mutterschutzrechtlichen Schutzvorschriften so früh wie möglich erfüllt werden. Darüber hinaus bestehen Mitteilungsobliegenheiten, wenn ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

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Betriebsrat / 14.7 Initiativrechte

Eine gleichberechtigte Mitbestimmung des Betriebsrats ist erst dann gesichert, wenn er auch von sich aus Vorschläge machen und initiativ werden kann. Sonst könnte ein Arbeitgeber die Mitbestimmung dadurch ausschalten, dass er überhaupt keine Entscheidung trifft. Deshalb gibt es unterschiedliche Initiativrechte: Einführung einer Personalplanung, § 92 Abs. 2 BetrVG, Fragen der Be...mehr

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Entgelttransparenz / 8.1.3 Vergleichstätigkeit

Mit dem Auskunftsanspruch muss der Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG eine Vergleichstätigkeit benennen. Das bedeutet, dass er eine Tätigkeit benennen muss, die nach § 4 Abs. 1 EntgTranspG entweder eine gleiche Tätigkeit ist oder die nach § 4 Abs. 2 EntgTranspG eine gleichwertige Tätigkeit ist. Die Benennung der gleichen bzw. gleichwertigen Arbeit ist zunächst Sache d...mehr

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Betriebsrat / 11.1 Betriebsratssitzungen

Der Betriebsrat kann durch Beschluss (Geschäftsordnung § 36 BetrVG) festlegen, dass die Betriebsratssitzungen in einem bestimmten Rhythmus turnusmäßig abgehalten werden. In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Ladung der Mitglieder, wohl aber der u. U. gem. § 25 BetrVG heranzuziehenden Ersatzmitglieder und anderer Personen, die zu der Betriebsratssitzung eingeladen werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur in dem Staat besteuert werden, in dem er seine Tätigkeit ausübt.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit demnach in Frankreich aus, kann der Arbeitslohn nur im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert werden. In diesem Fall stellt Deutschland den Arbeitslohn von de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.2 Alter des Kindes

Rz. 18 Durch die Neufassung des Gesetzes wird die bisher streitig diskutierte Frage nach einer Höchstgrenze des Anspruchszeitraums positiv geregelt: Der Freistellungsanspruch besteht während der ersten 12 Monate nach der Entbindung.[1] Damit wird ein sinnvoller Ausgleich der Interessen von Mutter, Kind und Arbeitgeber gefunden.[2] Auch wenn nach den Empfehlungen der National...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

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Betriebsrat / 14.2 Anhörungsrechte

Sie bilden die nächste höhere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats. Bei den Anhörungsrechten hat der Arbeitgeber die Meinung des Betriebsrats zur Kenntnis zu nehmen und sich anschließend mit den Anregungen und Einwendungen des Betriebsrats auseinanderzusetzen (also: "aktiv hören"). Das setzt in der Regel voraus, dass der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat informiert oder unt...mehr

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Entgelttransparenz / 5 Allgemeines Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechtes

§ 3 EntgTranspG spricht ein Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechtes aus. Dazu übernimmt der Gesetzgeber fast wörtlich die Vorschrift des § 3 AGG und formuliert sie um zu einer Sondervorschrift bezüglich der Entgeltbenachteiligung. § 3 Abs. 1 EntgTranspG stellt dabei klar, dass das Verbot der Entgeltbenachteiligung wegen des Gesc...mehr

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Frankreich / 2.3.1 Meldung für das französische Portal

Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Frankreich, die die Kommunikation mit den Behörden sicherstellt, zum Auftraggeber/Kunden, zum Auftrag, zum entsendenden Arbeitgeber gemacht werden.mehr

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Betriebsrat / 12.4 Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen

§ 28a BetrVG gibt in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern die Möglichkeit, Betriebsratsaufgaben an Arbeitsgruppen zu übertragen, in denen auch andere, nicht zum Betriebsrat gehörende sachkundige Arbeitnehmer des Betriebs vertreten sein können. Mit der Vorschrift werden originäre Beteiligungsrechte auf nicht gewählte Arbeitnehmergruppen verlagert, die durch § 28a BetrVG be...mehr

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Betriebsrat / 1 Einleitung

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft im Betrieb. Die Belegschaft wird dabei durch den von ihr zu wählenden Betriebsrat repräsentiert. Grundanliegen des Betriebsverfassungsrechts ist es, den Betriebsrat (und damit die Belegschaft) bei betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers zu beteiligen. Nicht der a...mehr

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Betriebsrat / 14.1 Unterrichtungs- und Informationspflichten

Sie sind die schwächste Form der Beteiligung des Betriebsrats. Diese Rechte gewähren keine unmittelbare Mitwirkung bei der Betriebsgestaltung und Entscheidungsfindung. Sie stellen jedoch die Voraussetzung für eine Mitwirkung dar. Inhalt ist lediglich eine einseitige Verpflichtung des Arbeitgebers. Sie umfasst nicht das Recht des Betriebsrats zur Beratung mit dem Arbeitgeber....mehr

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Betriebsrat / 6 Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, ist die aufgewendete Zeit wie...mehr

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Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

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Entgelttransparenz / 8.3.2 Betriebe ohne Arbeitnehmervertretung

Besteht kein Betriebsrat/Personalrat, wenden sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber (§ 14 Abs. 3 bzw. § 15 Abs. 1 EntgTranspG). Bei tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgebern können diese die Erfüllung des Auskunftsanspruches in Tarifvertragsparteien übertragen.mehr

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Betriebsrat / 14.5 Zustimmungsrechte

Praxis-Beispiel Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung, § 99 BetrVG. Tatsächlich geht es hier nicht um positive Zustimmung, sondern um die Verweigerung der Zustimmung aus bestimmten, im Gesetz aufgeführten Gründen, sog. negatives Konsensprinzip. Dieses negative Konsensprinzip besagt, dass der Betriebsrat lediglich unter abschließend aufgeführten Voraussetzun...mehr

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Betriebsrat / 14.3 Beratungsrechte

Sie bilden eine weitere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss hier nicht nur den Betriebsrat informieren und dessen Meinung anhören, sondern auch den Verhandlungsgegenstand mit dem Betriebsrat gemeinsam erörtern und die wechselseitigen Gründe abwägen. Praxis-Beispiel Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren, § 89 BetrVG, Gestaltung von Arbeitsplatz...mehr

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Betriebsrat / 15.1 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb durchzusetzen. Der Gleichstellungsgedanke soll im Rahmen der Personalplanung Berücksichtigung finden und mit dem Betriebsrat beraten werden (§ 92 Abs. 3 BetrVG). Gedacht ist hier an eine Gleichstellung von Männern und Frauen bei Beförderungen, Einkommensentwicklungen, Fortbildu...mehr

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Entgelttransparenz / 8 Der individuelle Auskunftsanspruch

Der 2. Abschnitt des Gesetzes gibt dem Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG hat der Arbeitnehmer zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einen Auskunftsanspruch, der im Einzelnen in den §§ 11–16 EntgTranspG geregelt ist. Dieser Auskunftsanspruch hat 2 Zielrichtungen (§ 11 Abs. 1 ­EntgTranspG): Angabe zu den Kri...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG Vorbemerkungen §§ 18 bis 25 MuSchG

Abschnitt 4 Leistungen Eine Frau, die infolge Schwangerschaft oder Stillzeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, erhält für die Ausfallzeiten Entgelt bzw. Entgeltersatzleistungen. Dabei wird nach verschiedenen Tatbeständen unterschieden; die Leistungen werden unterschiedlich berechnet und finanziert. Kann die Frau die Arbeitsleistung wegen eines Beschäftigungsverb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Frankreich der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ...mehr

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Betriebsrat / 14.6 Echte Mitbestimmungsrechte

Sie bilden die höchste Stufe der Beteiligungsrechte. Hier ist die Mitwirkung des Betriebsrats an Entscheidungen völlig gleichberechtigt, sie steht im Ermessen des Betriebsrats und kann auch nicht gerichtlich ersetzt werden. Dieses Ermessen kann der Betriebsrat nicht willkürlich ausüben, sondern er muss sich an dem "Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs" orientieren (§ 2 Abs....mehr

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Betriebsrat / 15.2 Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

Nach dem neu gefassten § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen. Die beantragten Maßnahmen müssen Bezug zum Betrieb haben. Erzwingen kann der Betriebsrat bestimmte Maßnahmen allerdings nicht. Bei Einstellungen und Versetzungen kann sich ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2...mehr

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Betriebsrat / 15.4 Förderung von Arbeitsschutz und betrieblichem Umweltschutz

Als betrieblicher Umweltschutz sind nach § 89 Abs. 3 BetrVG alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen. Der Arbeitgeber muss eine mittelbare Einflussnahme auf sämtliche Investitionsentscheidu...mehr

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Betriebsrat / 2.3 Betriebe ohne Betriebsrat und das BetrVG

Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat, so entfällt grundsätzlich die Anwendung des BetrVG weitgehend. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber können nicht ausgeübt werden (z. B. in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten). Deshalb darf der Arbeitgeber allein entscheiden.[1] Auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist in e...mehr

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Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Frankreich, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufe...mehr

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Betriebsrat / 13 Kosten und Aufwand der Betriebsratsarbeit

§ 40 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen hat. Die Vorschrift ist zwingend, was sich auch aus § 41 BetrVG ergibt, wonach die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats unzulässig ist. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers folgt im Übrigen auch mittelbar a...mehr

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Betriebsrat / 14.4 Widerspruchs- oder Vetorechte

Hier hat der Gesetzgeber begrifflich nicht konsequent abgegrenzt zu den Zustimmungsrechten. Auch die Rechtsfolge ist unterschiedlich. Praxis-Beispiel Personelle Einzelmaßnahmen (z. B. Einstellung, Versetzung), § 99 Abs. 2 BetrVG, wo von "Verweigerung der Zustimmung" gesprochen wird, Widerspruch gegen die Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung bea...mehr

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Betriebsrat / 4.4 Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats

Nach der Grundnorm des § 79 BetrVG besteht Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Tatsachen, die dem Betriebsratsmitglied wegen seiner Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden sind, bei denen es sich objektiv um Geschäftsgeheimnisse handelt und die der Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungspflichtig bezeichnet hat. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüb...mehr

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Betriebsrat / 11.2 Führung laufender Geschäfte

Laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung werden vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt; ansonsten bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, gegebenenfalls unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsverhältnisse.[1] Über den Wortlaut ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 3 "Mittels Informations- und Kommunikationstechnologie"

Die mobile Arbeit muss mittels Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden. Eine bloße Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus, beispielsweise durch Aktenstudium genügt nicht. Gerade aus der Verwendung des Begriffs der Kommunikationstechnologie ergibt sich, dass eine technische Verbindung zum Informationsaustausch mit dem Betrieb grundsätzlich bestehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vorübergehend in Frankreich einsetzen, müssen diese Beschäftigung online anmelden.[1] 2.3.1 Meldung für das französische Portal Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Frankreich eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Frankreich bei einem französischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die französischen Rechtsvorschriften.mehr

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Betriebsrat / 12.1 Betriebsausschuss

Gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist in Betrieben mit mindestens 9 Betriebsratsmitgliedern ein Betriebsausschuss zu bilden. Dem Ausschuss gehören an: der Betriebsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und eine jeweils nach Betriebsgröße sich aus § 27 BetrVG ergebende Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. Das Wahlverfahren bestimmt sich nach § 27 Abs. 1 Sätze 3 u. 4 BetrVG. Aufgabe d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft, bei und n...mehr

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Betriebsrat / 13.1 Grundlegendes zu §§ 40, 41 BetrVG

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers erstreckt sich jedoch nur auf den vom Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Kosten müssen sich notwendigerweise bei der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben ergeben, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.[1] Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers besteht also insoweit, als...mehr

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Betriebsrat / 17 Abweichende Betriebsratsstrukturen, zusätzliche Vertretungen

Die Arbeitnehmervertretung soll dort eingerichtet werden, wo die maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden – "in gleicher Augenhöhe mit den Geschäftsleitungen". Deshalb sollen auch tarifvertragliche Vereinbarungen zur Errichtung von Sparten- und Filialbetriebsräten oder unternehmenseinheitlichen Betriebsräten möglich sein (Vereinbarungslösungen). Zur Schaffung dieser Grun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 23 Es ist Sache der stillenden Frau zu entscheiden, wie oft und wie lange sie ihr Kind stillt. Im Rahmen dieser Entscheidung hat sie allerdings – insbesondere hinsichtlich der Lage der Stillzeiten – auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und muss dazu zumutbare organisatorische Maßnahmen ergreifen.[1] Soweit das Stillen außerhalb der Arbeitszeit möglich ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.1.1 Betriebsgröße

Der Auskunftsanspruch besteht nur in Betrieben mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Für den öffentlichen Dienst, bei dem es keine Betriebe, sondern nur Dienststellen und Verwaltungen gibt, regelt § 16 EntgTranspG, dass der Anspruch in Dienststellen mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten besteht. In einem Gemeinschaftsb...mehr

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Entgelttransparenz / 3 Überblick über den Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz enthält im 1. Abschnitt allgemeine Bestimmungen bezüglich des Geltungsbereiches, des Gesetzeszieles, aber auch Begriffsdefinitionen. Kern des Gesetzes ist der 2. Abschnitt, der überschrieben ist mit "individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit" und der einen individuellen Auskunftsanspruch einzelner Arbeitnehmer schafft. Sie können verlangen, dass...mehr

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Betriebsrat / 10.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Der dargestellte Kündigungsschutz besteht bei Wahlbewerbern, die nicht gewählt wurden, bei Wahlvorstandsmitgliedern bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und bei Betriebsratsmitgliedern bis zum Ende der Amtszeit. Danach besteht ein nachwirkender Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 KSchG). Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands können innerhalb von 6 M...mehr