Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Andorra / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Andorra entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Renten...mehr

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Vereinigtes Königreich / 3 Entsendung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten sowohl für entsandte Arbeitnehmer als auch für selbstständig erwerbstätige Personen. Voraussetzung ist in beiden Fallkonstellationen, dass die weiteren Kriterien einer Entsendung erfüllt werden. Nachfolgend wird zwischen Sachverhalten unterschieden, die nach dem Austrittsabkommen oder dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit bewertet werd...mehr

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Katar / Zusammenfassung

Begriff Katar gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Katar ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Katar kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 SGB IV geregelt...mehr

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Frankreich / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Vergütungen[3] Künstler und Sportler[4] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5] Gastprofessoren und -lehrer[6] Studenten und Auszubildende[7] Mitglieder diplomatischer Missionen und ko...mehr

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Usbekistan / Zusammenfassung

Begriff Usbekistan gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Usbekistan ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Usbekistan kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 ...mehr

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Katar / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Katar entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

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Korea / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Korea um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Korea kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

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Marokko / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 36 Kalendermonaten. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gilt Folgendes: Die deutschen Rechtsvorschriften gelten in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-marokkanischen Abkommen vereinbarten Zeitgrenze von 36 Kalendermonaten fort, sofern die Voraussetzungen fü...mehr

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Chile / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Chile arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" RCH/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

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Katar / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Katar kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztlich...mehr

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Liechtenstein / 1.7 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und Lehrer[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[7]. Auch andere zwisch...mehr

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Frankreich / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Uruguay / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Uruguay um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Uruguay kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

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Luxemburg / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.[6] Auch andere...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1] Künstler und Sportler[2] Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3] Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4] Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwischenstaa...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Bosnien und Herzegowina arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" BH 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Beschei...mehr

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Frankreich / 1.10.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Usbekistan / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Usbekistan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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Ukraine / 3.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in der Ukraine um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwi...mehr

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Kasachstan / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und...mehr

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Malaysia / Zusammenfassung

Begriff Malaysia gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Malaysia ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Malaysia kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 SGB IV...mehr

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Andorra / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Andorra unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

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Montenegro / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Serbien / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Taiwan / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Taiwan um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige...mehr

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Serbien / 5 Freiwillige Versicherung in Deutschland

Personen aus Serbien, die in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, können in Deutschland grundsätzlich freiwillig versichert werden.[1] Voraussetzung ist, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und die Person bereits einen Bezug zur deutschen Krankenversicherung hat. Das Ausscheiden aus d...mehr

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Montenegro / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Montenegro arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" MNE/DE 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung ...mehr

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Serbien / 6.1.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Serbien arbeitsunfähig krank[1], besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aus...mehr

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Kosovo / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Marokko / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Marokko arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" MA/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

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Belarus / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Belarus entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 7.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[...mehr

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Andorra / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Andorra kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bosnien und Herzegowina / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im öffentlichen Dienst[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern und ähnlichen Zahlungen[5], Studenten und Auszubildende[6], Gastprofessoren[7], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretung...mehr

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Australien / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Australien um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Australien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um...mehr

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Quebec / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Quebec um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Quebec kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

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USA / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in den USA um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in den USA kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ä...mehr

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Vietnam / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Vietnam entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

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Ukraine / 3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit der Ukraine besteht derzeit kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzunge...mehr

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Kanada / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Kanada arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" CAN 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Re...mehr

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Japan / 9 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Japan um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung fort. Bei einer Beschäftigung in Japan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Kanada unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Montenegro / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung nach Kasachstan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Indien / 2.1.1 Voraussetzungen bei Entsendung

Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn folgende zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber im Entsendestaat übt eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus; die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat; die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach ...mehr

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Norwegen / 1.8.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Da Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA besteuert, werden der Lohnsteuerabzug und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[1], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[2] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.mehr