Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.2 Voraussetzungen für die Versicherungspflicht auf Antrag

Voraussetzung für die Versicherungspflicht auf Antrag ist, dass die antragstellende Person innerhalb der letzten 30 Monate vor der Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder unmittelbar vor der Aufnahme der Tätigkeit oder der Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 3.1 Personenkreise

Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Personen begründen, die eine selbstständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, eine Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem Staat außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 2 Vorrangige Versicherung

Beim Zusammentreffen mehrerer Versicherungspflichttatbestände regelt § 26 Abs. 3 SGB III deren Rangfolge. Nachrangig ist die Versicherungspflicht als Mensch oder Jugendlicher mit Behinderung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gegenüber einer Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 25 Abs. 1 SGB III, die Versicherungspflicht als Gefangener, als Pflegepersonen und aufgrund der ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Praktikum, freiwilliges / 3.3 Auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung existieren Sonderregelungen

Freiwillige Praktikanten, auch Zwischenpraktikanten genannt, sind nach den für Werkstudenten geltenden Regelungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Unabhängig von der Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts gilt dieses Werkstudentenprivileg dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Erst wenn diese 20-Stunden-Grenze über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitslosenversicherung: B... / Zusammenfassung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % wird für das Jahr 2025 voraussichtlich nicht erhöht. Dennoch steigt die Belastung für höhere Einkommen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitslosenversicherung: Beitrag steigt für höhere Einkommen

Zusammenfassung Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % wird für das Jahr 2025 voraussichtlich nicht erhöht. Dennoch steigt die Belastung für höhere Einkommen. Hintergrund Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell 2,6 %. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben. Zum 1.1.2025 ändert sich jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitslosenversicherung: B... / Hintergrund

Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung beträgt aktuell 2,6 %. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben. Zum 1.1.2025 ändert sich jedoch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch die schrittweise Angleichung der Rechengrößen innerhalb der letzten Jahre gibt es ab dem 1.1.2025 nur noch eine einheitliche BBG für die Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialversicherungswerte: S... / Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2025

Die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung soll auf 8.050 EUR monatlich festgesetzt werden, jährlich sind dies 96.600 EUR. In der knappschaftlichen Rentenversiche-rung soll sie 118.800 EUR jährlich bzw. 9.900 EUR monatlich betragen. Ab dem 1.1.2025 wird die Rechtskreistrennung in "Ost" und "West" entfallen. Dann gelten für die gesamte Bu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.4 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

Wie aufgezeigt, kann jedes Unternehmen grundsätzlich Prozesse einführen oder ändern, um umwelt- und klimafreundlicher zu werden. In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, können sich jedoch auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz ändern. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt unverändert 2,6 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.1 Beitragsbemessungsgrenzen

Für die Berechnung der Beiträge wird das beitragspflichtige Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt) max. bis zur Höhe der maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen im Jahr 2025 monatlich 8.050 EUR (+ 500 EUR). 2025 gilt erstmalig eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 1.3 Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist z. B. von Bedeutung für die Höhe der Entgeltgrenze in der Familienversicherung und für die Bemessung der Mindestbeiträge von freiwillig Versicherten (z. B. Selbstständigen). Im Jahr 2025 beträgt die Bezugsgröße 44.940 EUR – monatlich 3.745 EUR (+ 210 EUR). 2025 gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmalig eine bundeseinheitliche Bezugsgröße ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 2.5 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird nach einem Prozentsatz des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (Umlagesatz) erhoben. Die U3-Umlage wird allein von den Arbeitgebern aufgebracht. Hiervon ausgenommen sind die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und private Haushalte. Zuständig für den Einzug ist die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers sowie die Minijob-Zentrale für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 855 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 87...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2.2 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit unterliegen der Arbeitslosenversicherungspflicht.[1] Die Beiträge werden für diese Zeit vom Bund getragen. Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, ist nur die Person versicherungspflichtig, die in der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zugerechnet bekommt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.1 Rentenversicherungsbeiträge gelten als gezahlt Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / 2.1 Rentenversicherungsbeiträge gelten als gezahlt

Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ein-Euro-Job / 10 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der Ein-Euro-Job ist selbs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die unmittelbar vor Beginn des Wehrdienstes versicherungspflichtig waren oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen oder eine Beschäftigung gesucht haben, die Arbeitslosenversicherungspflicht begründet.[1] Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden für die Zeit des Wehrdienstes vom Bund gez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.3 Höhe des Zuschusses bei geringerer Ersparnis

Der Arbeitgeber ist jedoch nur zu dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hat er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers keine Ersparnis hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge, ist er nicht zum Zuschuss verpflichtet. Dies ist z. B. der Fall, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 1.1.2 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind ehrenamtliche Bürgermeister, ehrenamtliche Beigeordnete und ehrenamtliche Vorsitzende kommunaler Zweckverbände versicherungsfrei[1], auch wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht

Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht, die neben Repräsentationsfunktionen auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben und hierfür eine ihren tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dadurch ist dieser Personenkreis dem Grunde ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1.1 Bürgermeister/Beigeordnete

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder Beige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 5 Umlagen des Arbeitgebers

Während die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Regelfall weitgehend hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Unfallversicherung voll übernehmen. Das gilt auch für die Umlagen U1 und U2.[1] Diese "Entgeltfortzahlungsversicherung" wird von der Krankenkasse durchgeführt, zu der jede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / Zusammenfassung

Begriff Werkstudenten sind Studenten, die in den Semesterferien oder während des Studiums arbeiten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Werkstudenten Arbeitnehmer und werden in der Regel befristet eingestellt (entweder mit oder ohne Sachgrund). Aus SV-rechtlicher Sicht gehen sie einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung und keiner kurzfristigen Beschäftigung nach, sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2 Das Werkstudentenprivileg

Der Begriff des Werkstudenten wird umgangssprachlich häufig für alle Studierenden verwendet, die einer Beschäftigung nachgehen. In der Sozialversicherung sind Werkstudenten bzw. das sog. Werkstudentenprivileg jedoch genau definiert. Das Werkstudentenprivileg regelt, dass Studierende in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, sofern sie best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.3 Zuständige Einzugsstelle für privat krankenversicherte oder bei keiner Krankenkasse versicherte Beschäftigte

Rz. 7 Die Versicherten haben nach § 173 SGB V ein allgemeines Wahlrecht unter den vorhandenen Krankenkassen (hierzu ausführlich Information des Verbands der Ersatzkassen zum Krankenkassenwahlrecht vom 24.9.2024). Versicherungspflichtige (§ 5 SGB V) und Versicherungsberechtigte (§ 9 SGB V) sind hiernach Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 neu gefasst. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 teilweise von § 85 nach § 180 überführt worden. § 85 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. Zum 1.1.2004 wurde § 85 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2209 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) als § 421 h in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 in das Dritte Kapitel des SGB III eing...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.2 Zuständige Einzugsstelle für krankenversicherungsfreie Beschäftigte

Rz. 6 Für die freiwillig bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle abzuführen, bei der der Arbeitnehmer freiwillig versichert ist. Freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung gehören nach § 28d Satz 1 nicht zum Gesamtsozialversicherungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.5 Zuständige Einzugsstelle für Seeleute

Rz. 10 Für deutsche Seeleute, die auf einem Seeschiff beschäftigt sind, das nicht berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, und die auf Antrag des Reeders in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezogen worden sind (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SGB IV), ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach § 28i Satz 4 die zuständige Einz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.6 Kündigungsfristen (Absatz 5)

§ 19 Abs. 5 TV-V regelt die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen im Falle der ordentlichen Kündigung oder ordentlichen Änderungskündigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Regelungen verdrängen die in § 622 BGB enthaltenen Bestimmungen über Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Die früher in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB enthaltene europarechtswidrige R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.7 Krankengeldzuschuss (Absatz 1 Satz 2)

Nach Ablauf von 6 Wochen entfällt der Anspruch auf Krankenbezüge. An dessen Stelle tritt ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 SGB V. Das Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 SGB V 70 v. H. des sogenannten Regelentgelts. Regelentgelt ist das vom Arbeitnehmer regelmäßig erzielte Bruttoarbeitsentgelt des letzten Entgeltabrechungszeitraums, mindestens der letzten 4 abge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft bei Arbeitsunfähigkeit mit Beginn des Arbeitsverhältnisses

Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, an dem das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Daraus ergibt sich, dass eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung in Fällen, in denen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeit besteht, nur dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Für die Frage des Beginns de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.2 Muster einer Lohnabrechnung

Die Anwendung der 1 %-Methode ist für den Arbeitgeber immer die einfachste Lösung. Vorteil ist, dass der monatliche Wert feststeht, der gleichbleibend bei jeder einzelnen Lohnabrechnung erfasst wird. Im Gegensatz dazu gibt es beim Fahrtenbuch von Monat zu Monat Schwankungen, sodass i. d. R. erst beim letzten Lohnabrechnungszeitraum eines Jahres eine korrekte Abrechnung mögli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr