Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 60 Wird in einem Kündigungsschutzprozess ein Auflösungsantrag gestellt, so bestehen 3 Entscheidungsmöglichkeiten: Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt, wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Der Auflösungsantrag wird nicht entschieden und im Urteilstenor nicht erwähnt. Der Kündigungsschutzklage wird stattgegeben, der Auflösungsantrag ist jedoch nicht begründet. Beid...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.4 Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Änderungskündigung

Rz. 104 Für betriebsbedingte Änderungskündigungen gelten aufgrund der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG auch die Grundsätze der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG.[1] Prüfungsgegenstand für die soziale Rechtfertigung ist bei einer Änderungskündigung jedoch anders als bei der Beendigungskündigung nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern die Änderung d...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Durchführung von Mitarbeiterkontrollen mitbestimmungspflichtig ist. Eine generelle Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern zu beteiligen, existiert nicht. Der Betriebsrat hat nur ein Mitbestimmungsrecht bei Kon...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

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Personalabbau und seine Kos... / 3.5 Hilfen für Arbeitnehmer

In zwei Fällen kann der Arbeitnehmer in der Regel mit Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz rechnen: Entweder werden sehr viele Mitarbeiter eines großen Unternehmens entlassen oder es handelt sich um Manager aus den oberen Hierarchiestufen. Im ersten Fall kann eine Auffanggesellschaft zunächst eine Weiterbeschäftigung, eine Qualifizierung und eine Vermitt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Direktionsrecht (§ 106 GewO)

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 GewO einseitig Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das gilt nach § 106 Satz 2 GewO auch hinsichtlich der O...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.4 Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) und Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

Rz. 48 Für den Arbeitnehmer regelt § 8 TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber. Kommt keine einvernehmliche Vereinbarung über den Änderungswunsch des Arbeitnehmers zustande und lehnt der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich ab, ver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Verhalten im Prozess

Rz. 36 Die Führung eines Kündigungsschutzprozesses allein vermag mit den damit immer verbundenen Spannungen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht zu begründen. Sachliche Äußerungen im Rahmen der Prozessführung sind regelmäßig von der Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt. Dies gilt auch bei Verwendung deutlicher und scharfer Formulierungen. Mit Entscheidung vom...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Frist für die Abgabe der Vorbehaltserklärung (Satz 2)

Rz. 69 Der Arbeitnehmer muss die Vorbehaltsannahme gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären (§ 2 Satz 2 KSchG). Ist die Kündigungsfrist also kürzer als 3 Wochen, gilt diese, anderenfalls muss die Vorbehaltsannahme spätestens binnen 3 Wochen dem Arbeitgeber zugegangen sein. Für die Fri...mehr

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Personalabbau und seine Kos... / 2.4 Kosten aus dem Übergang in die Altersteilzeit

Auch in kleinen und mittleren Unternehmen findet die Regelung zur Altersteilzeit immer mehr Beachtung. Da sich der Prozess der Freisetzung jedoch über mehrere Jahre ziehen kann, ist dieses Mittel nur dann geeignet, wenn der Personalabbau nicht kurzfristig erfolgen muss. Für eine strategische Personalpolitik kann die Altersteilzeit jedoch sehr gut genutzt werden. Sie erfolgt ...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.2 Überwachung des E-Mail-Verkehrs

Für dienstliche E-Mails richtet sich die Überwachungsbefugnis wie bei der Telefonkommunikation nach dem BDSG, in dessen Rahmen die Grundrechte des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, sowie nach den Art. 6 und 9 DSGVO (siehe dazu die Ausführungen oben in Abschn. 1.3). Danach ist eine Einwilligung oder eine sonstige Rechtsgrundlage zur Kontrolle der Verbindungsdaten (die pers...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.3 Ablösende Betriebsvereinbarung

Rz. 47 Eine Änderung arbeitsvertraglicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Regelungen der Betriebsvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger sind. Das Günstigkeitsprinzip gilt auch im Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Ansprüchen aufgrund von betrieblichen Einheitsregelungen, Gesamtzusagen oder betrieblicher Übung.[1] Nach d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifiziert...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.1 Dasselbe Arbeitsverhältnis

Rz. 114 Die Regelung zur Beschränkung der Entgeltfortzahlung bei einer wiederholten Arbeitsunfähigkeit kommt nur in demselben Arbeitsverhältnis zur Anwendung.[1] Wechselt der Arbeitnehmer nach einer ersten Erkrankung den Arbeitsplatz, kann der neue Arbeitgeber sich im Fall einer erneuten Erkrankung nicht darauf berufen, dass sein "Vorgänger" wegen derselben Krankheit bereits...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist stets das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Arbeitnehmer, der die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall fordert, im Streitfall darzulegen und zu beweisen hat. Grundsätzlich ist daher erforderlich, dass die Parteien ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet und (noch) ni...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.11 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 74 Ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis, z. B. aufgrund entsprechender Vereinbarung oder wegen der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es gelten hier dieselben Grundsätze wie im Fall der Elternzeit.[1]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 104 Wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, des freiwilligen Wehrdienstes oder einer Wehrübung oder eines unbezahlten Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber auch die Frist der Entgeltfortzah...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2 Entgeltfortzahlung im gekündigten Arbeitsverhältnis

Rz. 25 § 3 EFZG findet auch im gekündigten Arbeitsverhältnis Anwendung, sodass der Arbeitgeber bei einer Erkrankung während der Kündigungsfrist bis zum Beendigungszeitpunkt Entgeltfortzahlung leisten muss. Ist die Kündigung wegen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen worden, kann auch über den Beendigungszeitpunkt hinaus ein Entgeltfortzahlungsanspruch bes...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der DSGVO für das Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick Seit dem 25.5.2018 entfaltet die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG," kurz Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre unmittelbare Wirkung. Durch die DSGVO wurden die Regelungen zur Verarbeit...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 25.5.2018 entfaltet die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG," kurz Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre unmittelbare Wirkung. Durch die DSGVO wurden die Regelungen zur Verarbeitung von persone...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1 Systematik der DSGVO

1.1 Unmittelbare Geltung und Öffnungsklauseln Die Datenschutz-Grundverordnung entfaltet seit dem 25.5.2018 unmittelbare Wirkung und bildet neben dem Bundesdatenschutzgesetz den Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener (Beschäftigten-)Daten. Die DSGVO umfasst insgesamt 99 Artikel und ist als "Prinzipiengesetz" gestaltet, d. h. die Verarbeitung personenbezogener Daten hat ...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3 Dokumentationspflichten für Unternehmen

3.1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Jeder Verantwortliche (früher "Verantwortliche Stelle") ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis ist der zentrale Bestandteil der Datenschutzdokumentation und listet alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Unternehmen auf. Das Verzeichni...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2.2 Einwilligung in die Datenverarbeitung

Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten stellt die Einwilligung dar. In Art. 7 DSGVO sind die Anforderungen an eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung festgehalten. Eine Einwilligung kann nur dann wirksam erteilt werden, wenn der Betroffene in voller Kenntnis des Umfangs der geplanten Verarbeitung und freiwillig sein Einverständnis...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 5 Meldung und Fristen bei Datenpannen

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (umgangssprachlich häufig als "Datenpanne") bezeichnet, ist häufig eine unverzügliche Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Meldung hat möglichst binnen 72 Stunden zu erfolgen und zwar dann, wenn die Datenpanne zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.[1] Dies...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.4 Risikoanalyse

Bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollte eine Bewertung hinsichtlich des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen durchgeführt und dokumentiert werden. In Anbetracht der Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten lässt sich die Risikoanalyse hier in der Praxis gut integrieren. Für die Risikobewertung kann in einem e...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1.3 Anwendungsbereich

Wie die bisherigen Regelungen zum Datenschutz, umfasst der Anwendungsbereich der DSGVO die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.[1] Der Begriff "personenbezogene Daten" ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO legaldefiniert und entspricht der bisher gültigen Definition. Als personenbezogene Daten gelten damit weiterhin alle Informationen, die sich auf eine entweder identifizierte oder...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2.1 Die Grundsätze im Einzelnen

Die Grundsätze der DSGVO sind im Einzelnen: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz Personenbezogene Daten dürfen auch nur dann verarbeitet werden, wenn die Verarbeitung durch eine Rechtsgrundlage gedeckt ist (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Der Grundsatz von Treu und Glauben lässt sich als Rücksichtnahmepflicht und damit als Ausprägung des bisher bekan...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2 Die Grundsätze der Datenverarbeitung

Die Datenschutz-Grundverordnung bringt zwar einige Neuerungen mit sich, behält aber die bisherigen bekannten Datenschutzgrundsätze im Wesentlichen bei. Neu hinzu kam die in Art. 5 Abs. 2 DSGVO normierte Rechenschaftspflicht. Die Unternehmen sind daher nicht nur zur Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze verpflichtet, sondern müssen die Einhaltung der Grundsätze auch nachwei...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.2 Verzeichnis über Tätigkeit als Auftragsverarbeiter

Die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten trifft nicht nur jeden Verantwortlichen, sondern auch alle Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO (früher "Auftragsdatenverarbeiter"). Jeder Auftragsverarbeiter muss gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO ein Verzeichnis der von ihm durchgeführten Verarbeitung führen, das mindestens die folgenden Angaben en...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 7 Bußgeldrahmen und Schadensersatz

Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde der Rahmen für Bußgelder drastisch erhöht. Die Obergrenzen für Bußgelder betragen 10 bzw. 20 Mio. EUR.[1] Soll ein Unternehmen mit einem Bußgeld bestraft werden, können gar bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres als Bußgeld fällig werden. Die bislang höchsten verhängten Bußgelder in Deutschland be...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4 Rechte der Betroffenen

Im Folgenden werden die Rechte der Betroffenen dargestellt. "Betroffene" im Sinne der DSGVO können Kunden, weitere externe Dritte, aber auch Beschäftigte sein. Die Betroffenenrechte sind in den Art. 12–23 DSGVO abschließend geregelt. 4.1 Informationspflichten Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie k...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.4 Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht ist ausdrücklich in Art. 21 DSGVO geregelt. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die durch die Wahrung der überwiegenden Interessen der verantwortlichen Stelle gerechtfertigt ist, Widerspruch einzulegen. Wenn Datenvera...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 8 Praxistipps zur DSGVO

Damit die im vorstehenden Kapitel genannten neuen Bußgelder nicht von den Aufsichtsbehörden verhängt werden, sollten die Unternehmen sich auf folgende Bereiche besonders fokussieren. Zunächst sollten alle Verantwortlichen im Unternehmen, insbesondere die Geschäftsführung, für die Wichtigkeit des Schutzes personenbezogener Daten sensibilisiert werden. Aufgrund der mit der Rech...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 2.3 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Die Verarbeitung sog. "besondere Kategorien personenbezogener Daten" ist grundsätzlich untersagt[1], sofern nicht ein in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgezählter Tatbestand die Verarbeitung ausnahmsweise erlaubt. Die "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (oder oft als "sensible Daten" beschrieben) umfassen personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkun...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Jeder Verantwortliche (früher "Verantwortliche Stelle") ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis ist der zentrale Bestandteil der Datenschutzdokumentation und listet alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Unternehmen auf. Das Verzeichnis muss dabei die folgenden Angaben enthalten...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.3 Dokumentation der Datenschutzprozesse

Um der in Art. 5 Abs. 2 DSGVO genannten Rechenschaftspflicht nachkommen zu können, bedarf es eines umfangreichen Datenschutzkonzeptes bzw. einer unternehmensweiten Datenschutz-Policy. Darin sollte grundsätzlich geregelt werden, wie die Datenschutzorganisation im Unternehmen aufgebaut ist, welche Personen für welche Bereiche verantwortlich sind, welche Schutzmaßnahmen bei der...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 6 Regelungen für die Auftrags(daten)verarbeitung

Die DSGVO regelt und "privilegiert" die Verarbeitung im Auftrag. Die Auftragsverarbeitung ist in Art. 28 DSGVO geregelt.[1] Wie die frühere Norm § 11 BDSG a. F., stellt auch Art. 28 DSGVO eine Vielzahl von Anforderungen für eine wirksame Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Im Gegensatz zur alten Rechtslage bedarf die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nicht mehr zwingen...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.5 Datenschutz-Folgenabschätzung

Soweit eine Risikoanalyse einer Datenverarbeitung zum Ergebnis hat, dass die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bedeutet, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung[1] durchzuführen und zu dokumentieren. Die Folgenabschätzung muss dabei Folgendes beinhalten: Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge Zweck der...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.3 Recht auf Datenübertragung

Neu im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ist das sog. Recht auf Datenübertragbarkeit (häufig auch als "Recht auf Datenportabilität") bezeichnet.[1] Betroffene Personen haben das Recht, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder diese einem Dritten zu übermitteln. Als gängiges, maschinenl...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.1 Informationspflichten

Sofern die betroffenen Personen nicht bereits Kenntnis über die folgenden Informationen haben, müssen Unternehmen sie künftig zum Zeitpunkt der Datenerhebung über folgende Punkte informieren[1]: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Zwecke der Datenverarbeitung Berechtigte Interessen, falls die Verarbeitung aufgrund eines berechtigte...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1.2 Verhältnis zwischen BDSG und DSGVO

Die Regelungen der DSGVO haben grundsätzlich Vorrang vor dem BDSG. Aufgrund der Öffnungs- und Spezialklauseln der DSGVO müssen die ergänzenden Vorschriften des BDSG aber ebenfalls beachtet werden. Es ist daher ratsam, vor der Beurteilung eines datenschutzrechtlichen Sachverhaltes zunächst zu prüfen, ob die DSGVO für den zu betrachtenden Vorgang eine Öffnungs- oder Spezialkla...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.5 Recht auf Auskunft

Ein Unternehmen hat gemäß Art. 15 DSGVO auf Anfrage umfassend Auskunft über die gespeicherten Daten zu erteilen. Betroffene Personen müssen dieses Verlangen nicht begründen und das Verlangen kann grundsätzlich in jeder denkbaren Form geltend gemacht werden, wobei für den Verantwortlichen jedoch eine Identitätsprüfung der auskunftbegehrenden Person möglich sein muss Geht ein A...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 1.1 Unmittelbare Geltung und Öffnungsklauseln

Die Datenschutz-Grundverordnung entfaltet seit dem 25.5.2018 unmittelbare Wirkung und bildet neben dem Bundesdatenschutzgesetz den Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener (Beschäftigten-)Daten. Die DSGVO umfasst insgesamt 99 Artikel und ist als "Prinzipiengesetz" gestaltet, d. h. die Verarbeitung personenbezogener Daten hat sich stets an denen in der DSGVO aufgeführten...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 4.2 Recht auf Vergessenwerden

In Art. 17 DSGVO ist das sog. "Recht auf Vergessenwerden", also das Recht, Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, geregelt.[1] Im Zuge der Umsetzung der DSGVO wurde das "Recht auf Vergessenwerden" breit diskutiert und befürchtet. In der Praxis zeigt sich, dass es zumindest im Beschäftigtenverhältnis keine neuen Herausforderungen an die Unternehmen stellt. Unte...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2 Ausnahmen

Rz. 138 Die Parteien können jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers einen Ausschluss oder eine Verkürzung der Wartefrist vereinbaren. Eine solche Regelung kann auch in einen Tarifvertrag aufgenommen werden.[1] Stammt die Regelung zur Wartezeit im Tarifvertrag aus einer Zeit vor In-Kraft-Treten der gesetzlichen Wartefrist, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Regelung ledig...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.4 Rechtsmissbrauch

Rz. 12 Dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) entgegenstehen. Für die Prüfung bleibt jedoch dann kein Raum mehr, wenn der Anspruch bereits aufgrund eines Verschuldens des Arbeitnehmers ausgeschlossen ist: Die unverschuldete Arbeitsunfähigkeit ist Tatbestandsmerkmal der Entgeltfortzahlung.[1] Ist ein Verschulden des ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.6 Beschäftigungsverbote

Rz. 63 Kann der Arbeitnehmer aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots die Arbeit nicht erbringen, hat er grundsätzlich keinen Vergütungsanspruch und im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme ist dann zu machen, wenn das gesetzliche Beschäftigungsverbot Folge einer zur Arbeitsunfähigkeit führenden ...mehr