Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 6.

Rn 6 Die Vorschrift erfasst Urteile, die einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung ablehnen (§§ 922, 936) oder aufheben (§§ 925 II, 927, 936), nicht aber Urteile die eine(n) solche(n) erlassen oder bestätigen. Denn diese sind ohne besonderen Ausspruch bereits ihrer Rechtsnatur nach vorläufig vollstreckbar. Bedeutung hat die Vorschrift in ihrem unmittelbaren Regelungsgeha...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren, Entscheidung und Rechtsbehelfe.

Rn 10 Ob der Rechtspfleger die Parteien vor seiner Entscheidung anhört, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das freilich den rechtsstaatlichen Grundsätzen eines fairen Verfahrens (nicht Art 103 I GG) zu genügen hat (BVerfGE 101, 397 mit Anm Gottwald FamRZ 00, 1477). Er muss nach diesem Maßstab anhören, bevor er den Antrag auf Erteilung einer qualifizierten Klausel zurüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkung des Urteils.

Rn 5 Der Vorbehalt betrifft nur die streitgegenständliche Erblasserschuld oder Erbfallschuld, nicht die erst nach dem Erbfall entstehenden Prozesskosten des Erben (Köln NJW 52, 1145 f), die sich als persönliche Nachlasserbenschulden darstellen. Der Vorbehalt ist nach dem Ausspruch zur Sache in das Urt aufzunehmen (näher §§ 311 II 1, 313 I Nr 4). Formulierungsbeispiel: ›Dem Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dritter Rechtszug.

Rn 34 In einem dritten Rechtszug sind, da § 36 I RVG auf den gesamten Abschnitt 2 in Teil 3 VV RVG verweist, die Vorschriften eines Revisionsverfahrens anzuwenden. Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3206 VV RVG iHv 1,6, die sich bei vorzeitiger Erledigung (Nr 3207, 3201 Nr 1 VV RVG) sowie unter den Voraussetzungen der Nr 3207, 3201 Nr 2 VV RVG auf 1,1 reduziert. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Nicht zu Erwerbszwecken gehalten (Buchst a).

Rn 22a Halter eines Tieres ist derjenige, der für die Versorgung, Pflege und Aufsicht einschließlich der hierfür anfallenden Kosten verantwortlich ist und über die Verwendung zu bestimmen hat (Zö/Seibel Rz 33). Eine räumliche Nähe des Tieres zum häuslichen Bereich ist für den Pfändungsschutz nicht erforderlich. Es kann auch dauerhaft bei einem Dritten untergebracht sein. Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2021 verstorbene Erblasser war seit xx.xx.2020 in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; er verstarb ohne eigene Kinder. Der Beteiligte zu 2 ist der Neffe der ersten Ehefrau des Erblassers, die Beteiligte zu 3 ist die Enkelin des Bruders des Erblassers. Die Beteiligten zu 2 und 3 waren Patenkinder des Erblassers und seiner ersten Ehefrau (verstorben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Auslagenvorschuss.

Rn 5 Der Verzicht auf die Anforderung von Vorschüssen (§ 379 ZPO) gilt gem § 402 ZPO auch für Sachverständigengutachten; er war der (irrigen) Erwartung sehr hoher Gutachterkosten im Telekom-Prozess geschuldet, die man dem Musterkläger nicht allein aufbürden wollte (BTDrs 15/5091, 26). Die Kosten der Beweiserhebung werden daher zunächst von der Staatskasse getragen und erst n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanwendbarkeit.

Rn 4 Nicht anwendbar ist § 7, wenn es in dem Streit nicht um die Beziehung zwischen zwei Grundstücken geht, namentlich: Erbbaurechtliche Dienstbarkeit iSd § 1090 BGB; Nießbrauch iSd §§ 1030 ff BGB; persönliche Reallast iSd §§ 1105 I, 1106 BGB; schuldrechtliche Verpflichtung (Zö/Herget § 7 Rz 5); Vorkaufsrecht (Musielak/Voit/Heinrich § 7 Rz 4; Anders/Gehle/Kunze bei Grunddien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 4 Ziff 1410, 1420 f. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 1 sowie §§ 16 Nr 5, 17 Nr 4b RVG. Das Verfahren der EA ist kein Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist; ohne mündliche Verhandlung entsteht daher keine Terminsgebühr (Köln FamRZ 17, 1337; aA Brandbg AGS 17, 214). Die vorgenannten Gebühren erster Instanz sind auch maßgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Es hat hierbei insbesondere zu berücksichtigen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Detektivkosten.

Rn 22 Detektivkosten können erstattungsfähig sein. Maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit ist, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren, ob also eine vernünftige Prozesspartei berechtigte Gründe hatte, eine Detektei zu beauftragen. Hinzu kommen muss, dass die Detektivkosten sich – gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensverbindung (Abs 3).

Rn 13 Die Vorschrift sieht im Interesse einer Geringhaltung der Kosten die Verbindung der Verfahren vor, wenn mehrere Kinder des Antraggegners die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren betreiben. Die Verbindung ist nicht gem § 113 I 2 iVm § 147 ZPO in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern hat zwingend zu erfolgen. Die Vorschrift gilt auch für parallele ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 30 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 stellt ggü dem Berufungsverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, § 17 Nr. 1 RVG (München AGS 16, 566 = JurBüro 16, 634). Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Revisionsverfahren stellt wiederum eine weitere Angelegenheit dar (§ 17 Nr 9 RVG). Wechselseitige Nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1 Satz 1 zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat; sie ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. 3 § 156 des Bürger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 1 EuGFVO – Gegenstand.

Gesetzestext Mit dieser Verordnung wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt, damit Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Rechtssachen mit geringem Streitwert einfacher und schneller beigelegt und die Kosten hierfür reduziert werden können. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen steht den Rechtssuchenden als eine Alternative z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 97 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 10 Abs. 1 S. 1 UStG wird auch für den i. g. Erwerb der Umsatz nach dem Entgelt bemessen. Vorstehende Ausführungen gelten vorbehaltlich sinngemäß auch für den i. g. Erwerb. Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemeinhin ist die Bemessungsgrundlage einfach zu ermitteln, da ihr i. d. R. der in der Rechnung über die steuerfreie i. g. Lieferung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.3 Rabattgewährung durch Reisebüros

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gewährt ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter handelt, dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung, ist dieser Vorgang umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich (vgl. Abschn. 17.2. Abs. 7 UStAE). Rz. 91–99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einstweilen frei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erstinstanzliche Verfahren.

Rn 32 Erstinstanzlich erhalten die beteiligten Anwälte zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung (Nr 3101 Nr 1 VV RVG) oder in den Fällen der Nr 3101 Nr 2 VV RVG auf 0,8 ermäßigt. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Daneben entsteht die 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Auch für den Anwalt ist das Wiederaufnahmeverfahren eine eigene selbstständige Angelegenheit iSd § 15 RVG. Er erhält die Gebühren, die für den jeweiligen Rechtszug gelten, also im Wiederaufnahmeverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht die nach den Nr 3100 ff VV RVG, im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Berufungsgericht die nach den Nr 3200 ff VV RVG und im Revisionsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Keine Vollstreckbarerklärung.

Rn 29 Eine Vollstreckbarerklärung ist nicht möglich für Zwischenschiedssprüche über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach § 1040 III oder über andere prozessuale Streitpunkte. Diese binden lediglich das Schiedsgericht, enthalten aber keine endgültige Sachentscheidung über den Streitgegenstand (BGH WM 07, 1050 Rz 5). Hiervon ausgenommen ist die Kostenentscheidung im Zwis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 16 Die Verfahrensgebühr ist ermäßigt (KV 1211, 1222, 1232), wenn das gesamte Verfahren durch das Anerkenntnisurteil beendet wird, also nicht bei Teilanerkenntnisurteil mit streitigem Schlussurteil, wohl aber nach zutr Ansicht bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast, da die Kostenentscheidung dann bloße Nebenentscheidung bleibt (Stuttg 3.2.09 – 8 W 34/09, OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (Abs 4).

Rn 8 Die Regelung entspricht § 643 III 1 ZPO aF und stellt klar, dass die in Abs 1 Nr 1–5 genannten Adressaten der gerichtlichen Anordnung Folge leisten müssen und sich wegen des vorrangigen Unterhaltsinteresses (BGH FamRZ 14, 1542; MDR 05, 267) nicht auf ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Gleiches gilt für eine vertraglich vereinbarte Verschwiegenhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 22 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel erhoben, so handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 4 RVG). Kommt es zu einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, so gelten die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Entschuldigung.

Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeitig, wenn auf das zu erwartende Ausbleiben des Zeugen noch sachgerecht reagiert werden kann. In der Regel wird das Gericht den Termin absetzen und – um Kosten, va bei allen anderen Beteiligten zu sparen – die übrigen Verfahrensbeteiligten hiervon verständigen. Nur wenn hierfür im üblichen Geschäftsbetrieb noch genügend Zeit bleibt, wird vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 228 Für ZuS, GeS und ReS des Kl ist nach § 3 dessen Interesse an der Beseitigung der Störung maßgeblich (Köln JurBüro 90, 246; Ddorf MDR 91, 353: Sondermüll; Kobl WuM 08, 37: Gasversorgung); ReS des Bekl wird durch Interesse an Beseitigung der Unterlassungsverpflicht bestimmt und kann vom Verurteilungsinteresse abweichen (BGH GRUR 23, 597 [BGH 24.11.2022 - I ZR 25/22]). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahme bei räumlicher Distanz.

Rn 8 Die Landesgesetzgeber dürfen obligatorische Güteverfahren nur für Streitigkeiten zwischen Parteien einführen, die in demselben Bundesland wohnen oder dort ihren Sitz (§ 17 ZPO) oder eine Niederlassung (§ 21 ZPO) haben. Hierdurch soll der Kosten- und Zeitaufwand, an dem Güteverfahren teilzunehmen, den Parteien zumutbar bleiben (vgl BTDrs 14/980, 7). Der Begriff des ›Wohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgabe.

Rn 11 Abzugeben ist vAw an das gem §§ 690 I Nr 5, 692 I Nr 1 im MB bezeichnete Gericht (§ 700 III 1). Die Abgabe an ein anderes Gericht (§ 696 I 1 1), als im MB bezeichnet, ist nur möglich, wenn die Parteien dies übereinstimmend vor der Abgabe verlangen (§ 700 III 1). S.a. § 696 Rn 14, 26. Sind Mahn- und streitiges Verfahren bei demselben AG durchzuführen, gelten die Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 3 Im Falle der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ist gem Abs 2 vor den Amtsgerichten zusätzlich zu den Belehrungen nach §§ 276 II, 277 II eine weitere Belehrung über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses – insb die Möglichkeit des Erlasses eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung gem § 307 S 2 – vorgeschrieben. Diese Belehrung hat fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Der für den zweiten Titel maßgebliche Begriff der Streitgenossenschaft und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen werden durch §§ 59, 60 determiniert. § 61 stellt Grundsätze auf, die für die einfache Streitgenossenschaft verbindlich sind, während § 62 spezielle Regeln für die notwendige Streitgenossenschaft schafft. § 63 enthält Anordnungen über den Prozessbetrieb und die La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirtschaftliche Existenzsicherung.

Rn 28 Die persönliche Unabhängigkeit ist untrennbar mit der Gewährung einer gesicherten wirtschaftlichen Existenzgrundlage über die entspr Besoldung verbunden. Nach Art 97 II und 92 GG müssen Berufsrichter grds hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sein (BVerfG NJW 62, 1495; zuvor Rn 26). IRd Neuordnung der Besoldung im öffentlichen Dienst wurde in allen Bundesländ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt. 2Erfolgt der Festsetzungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nießbrauch.

Rn 193 Im Streit um Einräumung, Erfüllung, Aufhebung oder Löschung ist nach § 3 zu schätzen, wobei der Nettoertrag (Jahresertrag abzgl Kosten) für die voraussichtliche Dauer den Ausschlag gibt (BGH NJW-RR 88, 395 [BGH 20.01.1988 - VIII ZR 225/86]; OLGR Celle 99, 330; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 32; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 101). Bei offener Dauer kann auf § 52 II GNotKG zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz: Kostenaufhebung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Wird dem Antrag auf Eheaufhebung entsprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Die Regelung entspricht dem in § 150 I enthaltenen Grundsatz der Kostenaufhebung auch in Scheidungsverfahren. Die Vorschrift findet keine Anwendung bei Abweisung des Antrags, Rücknahme oder sonstiger Erledigung des Verfahrens (Prütting/Helms/Helms § 132 Rz 2; MüKoFamFG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung und Vollzug.

Rn 6 Der Rechtsübergang tritt kraft Gesetzes ein, der Eintragung im Grundbuch bedarf es zur Wirksamkeit nicht. Die Umschreibung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag des Schuldners und mit Vorlage der Ausfertigung der Entscheidung als Unrichtigkeitsnachweis. Eine Bewilligung des Gläubigers ist daher gem § 22 GBO nicht erforderlich. Die Kosten trägt der Eigentümer.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Säumnis des Klägers (Abs 1).

Rn 2 Abweichend vom staatlichen Prozess und wegen des Fehlens einer zwingenden Mündlichkeit (§ 1047) ist aus der Sicht des Klägers die Einreichend der Klage innerhalb der vom Schiedsgericht bestimmten Frist (§ 1046) ein absolut zentrales Element des schiedsrichterlichen Verfahrens. Das Gesetz knüpft deshalb an die Versäumung der Einreichung der Klage eine Säumniswirkung. § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 56 Die Gebühren des Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,8 ermäßigt (Nr 3101 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Hinzukommen kann eine Terminsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.1 Beispiele für nachträgliche Entgeltminderungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abzugsbeträge bei Zahlung, z. B. Skonto, Rabatte, Preisnachlässe. Zur Entgeltsminderung führt auch die nachträgliche Rückgewähr bereits bezahlter Beträge (vgl. Abschn. 10.3. Abs. 1 UStAE). Wegen der Zuwendung einer Reise als Belohnung für die Höhe der Warenbezüge als Preisnachlass vgl. BFH vom 28.06.1995, Az: XI R 66/94, BStBl II 1995, 850. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zurückverweisung.

Rn 11 Ist die Sache nicht entscheidungsreif, kann sie, wie sich aus Abs 3 ergibt, an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden. Eine § 538 entsprechende Bestimmung, welche das Beschwerdegericht verpflichtet, die notwendigen Beweise selbst zu erheben und in der Sache zu entscheiden, und welche die Zurückverweisung an bestimmte Tatbestände sowie den Antrag einer der Parteien ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligte.

Rn 4 Am Verfahren zu beteiligen sind alle Gläubiger, für die eine Pfändung stattgefunden hat. Hierzu zählt auch der Arrestgläubiger sowie derjenigen, der lediglich eine Vorpfändung ausgebracht hat. Liegen die Voraussetzungen zu einer Auszahlung für einzelne Gläubiger noch nicht vor, wie bei einer Sicherungsvollstreckung oder bei der Vorpfändung, dann wird der entsprechende G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander. (Celle MDR 15, 912; KG JurBüro 08, 148; aA Ddorf JurBüro 10, 648). Scheidet während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das EA-Verfahren. Dieses richtet sich im Wesentlichen nach dem Verfahren für eine entspr Hauptsache. Darüber hinaus normiert III 2 verfahrensökonomische Erleichterungen für das Hauptsacheverfahren bei vorausgegangenem EA-Verfahren (BTDrs 16/6308, 200). IV verweist für die Kosten auf die allg Vorschriften. Vollstreckungsrechtliche Regelungen finden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 750 EUR.

Rn 3 Ein obligatorisches Güteverfahren kann eingeführt werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bei Streitwerten bis einschließlich 750 EUR (Nr 1). In diesen Fällen steht die wirtschaftliche Bedeutung der Sache in keinem angemessenen Verhältnis zum Kosten- und Zeitaufwand eines gerichtlichen Verfahrens (BTDrs 14/980, 6). Die Bemessung des Gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 17 Hier ist zu differenzieren: In Verfahren über Beschwerden nach §§ 71 II, 91a II, 99 II, 269 V und 494 II 2 wird nach Nr 1810 KV eine Gebühr iHv 99 EUR erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1811 KV bei Rücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung mit Kostenregelung auf 66 EUR. Sonstige Beschwerden lösen nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 66 EUR aus, soweit die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einstellung ohne Sicherheitsleistung.

Rn 12 Sie ist nach Abs 1 S 2 nur unter zwei Voraussetzungen möglich, die beide glaubhaft gemacht werden müssen (BGH SchiedsVZ 18, 193 [BGH 22.11.2017 - I ZB 92/17]). Zum einen muss der Schuldner glaubhaft machen, zur Leistung einer Sicherheit außerstande zu sein. Erforderlich ist, dass ihm die Beibringung einer Sicherheit unmöglich ist. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn...mehr