Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Im Rahmen des Gewerbebetriebs

Rz. 10 Die Zuführung der Ware in die betriebliche Sphäre muss ferner zum Zweck der betrieblichen Nutzung erfolgen. Betriebliche Nutzung i. d. S. ist jeder Gebrauch, Verbrauch oder auch die Weiterveräußerung im Rahmen des Gewerbebetriebs. Unerheblich ist insoweit, ob die Ware unverändert genutzt oder vor der Nutzung be- oder verarbeitet wird.[1] Die Aufzeichnungspflicht beste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Steuerliche Bedeutung der Pflicht

Rz. 8 Die bestehende Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht muss für die Besteuerung von Bedeutung sein. Dies sind alle Aufzeichnungen, aus denen Folgerungen für die Besteuerung des Sachverhalts gezogen werden können.[1] Die Aufzeichnungen müssen also zur Tatsachenfeststellung und zum Tatsachenbeweis geeignet sein.[2] Diese Eignung ist gegeben, wenn die Aufzeichnungen die Ko...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Wirtschaftswert

Rz. 27 Bezugsgröße für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht von Land- und Forstwirten ist zudem ein Wirtschaftswert i. S. v. § 46 BewG von mehr als 25.000 EUR.[1] Gemäß § 141 Abs. 1 S. 3 AO sind alle vom Land- oder Forstwirt selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Flächen, ob sie vom Land- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Land- und Forstwirte

Rz. 10 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung nach § 141 AO wird ebenfalls für Land- und Forstwirte begründet.[1] Entscheidend ist, dass Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13 EStG erzielt werden.[2] Auch hierbei ist es unerheblich, in welcher Rechtsform das Unternehmen ausgeübt wird. Die Pflicht besteht sowohl für Einzelunternehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Vollständigkeit

Rz. 12 Der Wareneingang ist nach den allgemeinen Bestimmungen vollständig zu erfassen. Es müssen demgemäß in jedem Fall auch Warenrücksendungen als gesonderter Wareneingang erfasst und als solche kenntlich gemacht werden.[1] Die Aufzeichnungspflicht besteht für den einzelnen Erwerbsvorgang, sodass pro Erwerbsvorgang nur eine Eintragung vorzunehmen ist, auch wenn es sich um m...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 1 Im 4. Teil der AO "Durchführung der Besteuerung" werden im 2. Abschnitt[1] besondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten[2] behandelt. Der 1. Unterabschnitt[3] regelt hierbei die "Führung von Büchern und Aufzeichnungen". Durch die Verpflichtung, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu tätigen sowie diese Bücher und Aufzeichnungen auch aufzubewahren, sollen Unterlagen f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, eingefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes v. 29.7.2009[1], begründet in Abs. 1 S. 1 erstmalig eine eigenständige Aufbewahrungspflicht für diejenigen Stpfl., die höhere Überschusseinkünfte beziehen (s. Rz. 4). In diesen Fällen ist die allgemeine Bestimmung des § 147 AO zur Aufbewahrung deshalb nicht anwendbar, da keine kodi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.5 Beweisfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 11 Die Bücher und Aufzeichnungen sind Beweismittel i. S. v. § 90 Abs. 1 S. 2 AO, die der Beteiligte im Besteuerungsverfahren vorzulegen hat.[1] Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht wirkt sich insofern zum Vorteil des Beteiligten aus, als dann nach § 158 AO die Ergebnisse der Buchführung und Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu leg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7 Pflichtwidriges Verhalten

1.7.1 Steuerrechtliche Folgen Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erforderliche Angaben

Rz. 6 § 144 Abs. 3 AO bestimmt die Angaben, die in den Aufzeichnungen zwingend enthalten sein müssen. Die Vorschrift korrespondiert mit § 143 Abs. 3 AO.[1] Folgende fünf Angaben sind vorgeschrieben: Aufzuzeichnen ist der Tag des Warenausgangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware verschafft wird. Zulässig ist die Erfassung auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Mindesterfordernisse

Rz. 23 Unabhängig von Einzelbestimmungen in den jeweiligen Gesetzen geben die §§ 145–147 AO Mindesterfordernisse hinsichtlich der technischen Durchführung und Aufbewahrung der Buchführung. Eine besondere Form der Buchführung ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.[1] Die Mindesterfordernisse müssen aber in jedem Fall, gleichgültig welche Aufzeichnungsform der Stpfl. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Gewerbliche Unternehmer

Rz. 2 Nach § 144 Abs. 1 S. 1 AO trifft die Aufzeichnungspflicht des Warenausgangs zunächst gewerbliche Unternehmer, d. h. solche Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 15 EStG beziehen.[1] Insofern ist der Begriff in § 143 AO und in § 144 AO identisch.[2] Die gewerblichen Unternehmer i. S. d. § 144 AO müssen aber zudem Großhandelsgeschäfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.4 Aufklärungsfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 10 Die steuerliche Pflicht zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen[1] ist dem Beteiligten auferlegt, um der Finanzbehörde die zutreffende Sachverhaltsermittlung zu ermöglichen (s. Rz. 1–3). Die Bücher und Aufzeichnungen sollen die gesamten Geschäftsvorfälle dokumentieren und die Vermögenslage darlegen. Soweit dieser Zweck erreicht wird oder nicht besondere gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Rz. 13 Die Führung des Anbauverzeichnisses ist notwendige Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung mit der daraus folgenden Beweisfunktion.[1] Die Auferlegung der zusätzlichen Aufzeichnungspflicht für Land- und Forstwirte verstößt nach dieser BFH-Rspr. (für die vorausgehenden Vorschriften § 4 über landwirtschaftliche Buchführung) nicht gegen den Gleichheitsgru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Pflichtwidriges Verhalten

Rz. 24 Eine Verletzung der über § 140 AO begründeten Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht kann steuerliche und ggf. auch bußgeldrechtliche bzw. strafrechtliche Folgen auslösen.[1] Steuerlich kommt hierbei insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht, wenn gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen wird[2], da dann die Buchführung nicht als ordnungsgemäß anzusehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 3 Pflichten des Arbeitgebers

Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.[1] Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.[2] Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Pflichten aus Steuergesetzen

Rz. 8 Erleichterungen können nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 148 S. 1 nur für Buchführungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten bewilligt werden, die durch Steuergesetze – nicht nur die durch die AO geregelten[1] – begründet werden.[2] Die Pflichten, die nach anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen begründet werden, können von der Finanzbehörde nach § 148 AO ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.3 Begriff der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 6 In der AO werden die allgemeinen Begriffe "Bücher" und "Aufzeichnungen" nicht definiert, sondern i. S. d. handelsrechtlichen Sprachgebrauchs vorausgesetzt.[1] Nach § 238 Abs. 1 HGB enthalten die Bücher die Darstellung der einzelnen Handelsgeschäfte und der Vermögenslage.[2] Rz. 7 Die Buchführung ist ein Rechenwerk des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebs[3], in dem die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Erforderliche Angaben

Rz. 13 Nach § 143 Abs. 3 AO [1] müssen die Aufzeichnungen zumindest folgende fünf Angaben enthalten: Aufzuzeichnen ist der Tag des Wareneingangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware erlangt wird (s. Rz. 8). Zulässig ist die Erfassung auch unter dem Rechnungsdatum.[2] Aufzuzeichnen sind der Name (Firma) und die Anschrift des Liefe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1.1 Angaben zur Durchführung des Melde- und Beitragsverfahrens

Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber alle zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben machen. Sie haben ihrem Arbeitgeber zusätzlich anzugeben, ob sie neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erhalten. Die Art und die Höhe der Einnahmen muss nicht angegeben werden. Beschäftigte haben ggf. auch U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die gesetzliche Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen dient der Ermittlung des steuerlichen Sachverhalts sowie der Schaffung von Kontrollmöglichkeiten.[1] Grundsätzlich ist hierbei zunächst davon auszugehen, dass die Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen dem Stpfl. zumutbar ist. Wird der Zweck der gesetzlichen Verpflichtung allerdings nicht gefährdet,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Inhalt der Erleichterung

Rz. 11 Die finanzbehördliche Regelung darf nur zu einer Erleichterung der gesetzlichen Pflichten, nicht aber zu deren vollständiger Aufhebung führen.[1] Ein kompletter Verzicht auf die Erfüllung der Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ist damit nicht möglich.[2] Eine Befreiung von der Buchführungspflicht soll[3] allerdings nach der Ansicht des BFH bei ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Grundsatz

Rz. 33 Die Übersicht über die Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage des Unternehmens und damit der Zweck der Buchführungspflicht[1] können nach Ansicht des Gesetzgebers nur erreicht werden, wenn die Bücher und Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO [2] geführt und aufbewahrt werden[3] und sie sich damit im Zugriffsbereich der deutschen Finanzbehörden befinden. Innerhalb d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Land- und Forstwirte

Rz. 2 Land- und Forstwirte i. S. d. AO sind solche Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft[1] beziehen.[2] Hierzu zählen alle, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstige Nutzungsberechtigte bewirtschaften. Keine Land- und Forstwirte sind hingegen Gartenbau-, Saatzucht- und Bau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhöhte Abschreibungen / 9 Aufzeichnungspflichten

Gehören die Wirtschaftsgüter, für die erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen werden, zu einem Betriebsvermögen, sind sie grds. in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Dies gilt nicht, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Das Verzeichnis bzw. die Buchführung müssen folgende Angaben enthalten: Tag der Anschaffung/Herstellung, Ansc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 6 Aufzeichnungspflichten für Marktplatzbetreiber

Des Weiteren wurden mit BMF-Schreiben vom 17.12.2018 zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens in Deutschland den Betreibern elektronischer Marktplätze besondere Aufzeichnungspflichten auferlegt. Für Lieferungen eines Unternehmers, deren Versand im Inland beginnt oder endet, muss der Marktplatzbetreiber nunmehr bestimmte Aufzeichnungen führen, wie z. B. das Gültigkeitsdatum de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 4.1 Vorlage aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 42 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 3 S. 1 AO kann mit der Prüfungsanordnung die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden. Die von dem Stpfl. eingereichten Unterlagen sollen es der Finanzbehörde insbesondere ermöglichen, gemäß dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Computer, Notebook, Tablet-PC / 5 Wann der Computer zu 100 % als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann

Schafft der Unternehmer sich einen Computer an, kann er ihn nur dann als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln, wenn dieser selbstständig nutzbar ist. Wie zuvor dargestellt, ist dies regelmäßig nur bei einem Display-PC (z. B. MAC von Apple), einem Notebook/Netbook, einem Tablet-PC oder einem Kombinationsgerät der Fall. Eine Sofortabschreibung zu 100 % im Jahr der Anschaffu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.3 Steuerrechtliche Stellung des Schuldners

Rz. 13 Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner (bis zur Änderung der Terminologie wurde vom Gemeinschuldner gesprochen) grundsätzlich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Recht, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen. Diese Rechte gehen auf den Insolvenzverwalter bzw. bei Anwendung des Verbraucherinsolvenzverfahrens de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinn oder Gewinn – das is... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Über 140 mal findet sich das Wort "Gewinn" im EStG. Daneben hat der "Gewinn" auch für andere Steuergesetze Relevanz, z.B. für die Buchführungspflicht nach § 141 AO. Dass Gewinn nicht gleich Gewinn ist, lernt jeder, der mit dem Thema Ertragsteuern in Berührung kommt, sehr früh. Darüber hinaus muss man aber auch wissen, wann welcher Gewinn (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Rz. 250 Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 241ff. MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Rz. 251 Aufzeichnungspflichtig ist für den Unternehmer i. S. v. § 1a Abs. 1 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufzeichnungen (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 189 Der Unternehmer (des inländischen Unternehmensteils) hat die Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die darauf entfallenden Steuerbeträge aufzuzeichnen.[1] Das gilt auch für die Rückgängigmachung des Erwerbs nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG sowie für Anschlussumsätze. Rz. 190 Neben dem fiktiven innergemeinschaftlichen Erwerb sind auch die damit zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Konsignationslager (§ 1a Abs. 2a)

Rz. 192 Mit Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde Abs. 2a in § 1a UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Rz. 193 Nach der neuen EU-Bestimmung des Art. 17a MwStSystRL gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in ein...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.1 Grundsachverhalte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2023, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, außergewöhnliche / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung zur Teilwertabschreibung Technische Abnutzung Wirtschaftliche Abnutzung Aufzeichnungspflichtenmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.6 Aufzeichnungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 2a)

Rz. 23 Die Vorschrift erfasst dieselben Leistungserbringer wie Abs. 1b. Diese sind verpflichtet, die Daten, die zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungserbringung erforderlich sind (§ 292), aufzuzeichnen und den Krankenkassen zu übermitteln. Die Spitzenorganisationen haben vor dem Hintergrund, dass den in Abs. 1b und 2a genannten Leistungserbringern häufig nicht be...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.1 Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Seit der zum 1.4.1982 eingeführten Gebührenordnung für Steuerberater gelten die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) enthaltenen Gebührenregelungen für die dort aufgeführten steuerberatenden Tätigkeiten als gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Steuerberatungshonorars. Dies ist zunächst für die in der Steuerberatung Tätigen praktisch, denn die Regelungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Ste... / 3.1 Gewinnermittlung

Der Gewinn einer Personengesellschaft ermittelt sich – unabhängig von der Rechtsform – nach den für alle Gewinneinkünfte erzielenden Personen gleichermaßen geltenden allgemeinen Regelungen in §§ 4–7i EStG. Auf welche Weise der Gewinn zu ermitteln ist, bestimmt sich ebenfalls nach den grundsätzlichen Regeln. Damit sind die jeweilige Rechtsform, die ggf. geltenden Normen des H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 2 Rechtsformwahl

Bei der Rechtsformwahl sollten in der Startphase wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen. Im Regelfall kann ein kleineres Unternehmen als Einzelunternehmen geführt werden, was sich im Hinblick auf die Gründungs-, Rechts- und Steuerberatungskosten vorteilhaft auswirkt. Sofern die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht von Beginn an erfüllt sind, bietet das Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 22.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 6 Verletzung der Buchführungspflicht

Die Verletzung der Buchführungspflicht kann unterschiedliche Konsequenzen haben. So kann das Finanzamt mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld auf deren Erfüllung hinwirken, falls die Buchführungspflicht verletzt wird. Die Vorlage von Unterlagen kann das Finanzamt durch Androhung (und Festsetzung) von Verzögerungsgeld forcieren. Daneben löst die vorsätzliche oder lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht

Zusammenfassung Begriff Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte kommen nicht daran vorbei, zu prüfen, ob sie zur Buchführung verpflichtet sind. Ob Buchführungspflicht besteht oder nicht, entscheidet darüber, welche Aufzeichnungen für handels- und steuerrechtliche Zwecke geführt werden müssen und welche Form der Gewinnermittlung in Betracht kommt. Buchführungspflichtige Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf...mehr