Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / aa) Schadensposten

Tz. 23 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[71] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, dass ein Abschlussprüfer ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / aa7) Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes

Tz. 43 Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Wegen der Vielzahl der mit einer Bewertung verbundenen Prognosen und dem Realisationsprinzip, das insbesondere den Ausweis erhöhter Grundstückswerte oder selbst geschaffener Immaterialgüter untersagt, wird nie ein der wirtschaftlichen Situation 1:1 en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausnahme von der Körperschaftsteuer-Erhöhung bei Ausschüttungen im steuerfreien Bereich (§ 38 Abs 3 KStG)

4.1 Allgemeines Tz. 47 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 38 Abs 3 S 1 KStG wird die KSt nicht erhöht, soweit eine von der KSt befreite Kö Leistungen vornimmt an Nach dem S 3 des § 38 Abs 3 KStG gilt die vorstehende Ausnahmeregelung von der Pflicht zur KSt-Erhöhung nicht (Rückausnahme), soweit die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5.1 Letztmalige Körperschaftsteuer-Minderung bei Ausschüttungen (§ 37 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 105 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 37 Abs 4 S 4 KStG idF des SEStEG ist durch das JStG 2008 klarstellend geändert worden. Ua wurde der im SEStEG noch enthaltene falsche Stichtag "31.12.2006" durch den zutreffenden Stichtag "01.01.2007" ersetzt. Eine KSt-Minderung sowie eine NachSt nach Maßgabe des § 37 Abs 1 – 3 KStG kommen letztmals bei GA und bei als ausgeschüttet geltende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5 Nebeneinander von Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 29 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Durch den Ausschluss der anderen Ausschüttungen (vGA) und sonstigen Leistungen von der KSt-Minderung wirkt § 37 Abs 2 KStG im Ergebnis wie eine Reihenfolgevorschrift für die Verwendung (s Tz 14). Sie verdrängt die Finanzierung dieser Auskehrungen auf die anderen "Finanzierungstöpfe", nämlich (in dieser Reihenfolge) auf das neutrale Vermögen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Einzelfragen

Tz. 24/3 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 a) Unterlassene Pflichtprüfung Wenn bei einer anderen als einer kleinen Kap-Ges iSd § 267 Abs 1 HGB die zwingend vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses nicht vorliegt, kann gem § 316 Abs 1 S 2 HGB der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (s Venrooy, GmbHR 2003, 125). Ein für ein Wj gefasster Gewinnverteilungs-Beschl ist in Folge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Steuerbefreiung

Tz. 56 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 38 Abs 3 KStG betrifft den Fall der Ausschüttung von einer stfreien Kö an einen stfreien AE, äußert sich aber bei keiner der genannten Personen zu dem Zeitpunkt, in dem die St-Freistellung gegeben sein muss. So fehlt für die ausschüttende Kö die Aussage, ob es für die Anwendung des § 38 Abs 3 S 1 KStG darauf ankommt, ob die Kömehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 "Deckelung" der Körperschaftsteuer-Minderung nach Maßgabe der verbleibenden Übergangszeit (§ 37 Abs 2a Nr 2 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2a Nr 2 KStG ist bei oGA, die nach dem 31.12.2005 erfolgen, die KSt-Minderung auf den Betrag begrenzt, der auf das Wj der GA entfällt, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Wj festgestellte KSt-Guthaben gleichmäßig auf die einschl des Wj der GA verbleibenden Wj verteilt wird, für die nach § 37 Abs 2 S 3 KStG eine KSt-Mind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erstmalige und letztmalige ausschüttungsabhängige Erhöhung der Körperschaftsteuer

Tz. 43 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Frage, für welchen VZ erstmals eine KSt-Erhöhung nach § 38 KStG vorzunehmen ist, wird im KStG nicht direkt beantwortet; die Antwort lässt sich aber aus dem Zusammenhang entnehmen, in dem die Einzelregelungen stehen. Auf den Stichtag 31.12.2000 (bei abw Wj Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wj) ist letztmals nach § 47 Abs 1 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.6 Nachsteuer bei Bezügen mit Doppelverwendung

Tz. 73 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Erhält eine MG Dividenden, die bei der ausschüttenden TG gleichzeitig nach § 37 KStG eine KSt-Minderung auslösen und für die nach § 27 KStG das Einlagekonto als verwendet gilt (dazu s Tz 31 ff, weiter s § 27 KStG Tz 28/2), hat die ausschüttende Kö uE nach § 27 Abs 3 KStG ihren AE in der St-Besch insoweit nur die Verwendung des Einlagekontos z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.7 Anwendung der Differenzrechnung, wenn der ausschüttbare Gewinn negativ ist oder wenn er niedriger als der Bestand des EK 02 ist

Tz. 30 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn die erste in § 38 Abs 1 S 4 KStG genannte Vergleichsgröße (ausschüttbarer Gewinn) wegen nach dem Systemwechsel eingetretener Verluste niedriger ist als der im EK 02 ausgewiesene Bestand, ergibt sich eine Negativdifferenz. UE ist in diesem Fall nach dem Sinn und Zweck der Regelung der Differenzbetrag mit null anzusetzen mit dem Ergebnis, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Höhe der Körperschaftsteuer-Minderung (§ 37 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 11 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 1 und 2 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die (festzusetzende) KSt "um 1/6 der GA, die . . .". Damit löst sich das neue Recht von dem in § 28 Abs 6 S 1 KStG 1999 verankerten Grundsatz, wonach die KSt-Minderung mit als für die Ausschüttung verwendet gilt (s § 28 KStG 1999 Tz 74, 75). Im zeitlichen Anwendungsbereich des KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 1 KStG mindern sich das KSt-Guthaben und die festzusetzende KSt nur bei GA, die "in den folgenden Wj erfolgen und die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen". Anders als im früheren Recht ist es nicht mehr ges Voraussetzung dass die GA "für ein abgelaufenes Wj" erfolgen mus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.10 Sonderprobleme bei in 2001 gegründeten Kapitalgesellschaften

Tz. 46 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei einer in 2001 gegründeten Kö ist das KStG idF des StSenkG stets von ihrem Beginn an anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie ein mit dem Kj übereinstimmendes oder ein von dem Kj abw Wj hat. OGA für abgelaufene Wj von in 2001 neu gegründeten Kap-Ges fallen – unabhängig von der Art des Wj – sowohl bei der ausschüttenden Kap-Ges als auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen (§ 37 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter der Herrschaft des KStG 1999 wurden in organschaftlicher Zeit vorgenommene Mehrabführungen einer OG an den OT mit vororganschaftlicher Veranlassung (s R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995) stlich wie eine GA behandelt und konnten eine KSt-Minderung auslösen. Nachdem der BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) die Verw-Auff verworfen hat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2 Die "Finanzierungsquellen" für eine Leistung

Tz. 15 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Frage, ob und in welchem Umfang die Kap-Ges eine GA vornehmen kann, richtet sich nach dem ausschüttbaren Vermögen lt H-Bil. Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr GA ist nur möglich bis zur Höhe des in der H-Bil ausgewiesenen Bil-Gewinns (s § 174 Abs 1 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Sollen in einem Vorjahr in Rücklagen eingestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.5 Maßgeblichkeit des Eigenkapitals laut Steuerbilanz

Tz. 26 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Reg-Entw des § 38 Abs 1 KStG (s BT-Drs 14/2683, 82) definierte den in § 38 Abs 1 S 4 iVm § 27 Abs 1 S 4 KStG angesprochenen Unterschiedsbetrag zwischen dem ausschüttbaren Gewinn (EK lt St-Bil abz gezeichnetes Kap abz stliches Einlagekonto) und dem Bestand des EK 02 noch ausgehend von der H-Bil. In der beschlossenen Gesetzesfassung wird st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Der Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag (§ 38 Abs 5 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 38 Abs 5 S 1 KStG beträgt der KSt-Erhöhungsbetrag 3/100 des nach § 38 Abs 4 KStG festgestellten Endbestands des Teilbetrags EK02. Der Bescheid über die Schlussfeststellung ist Grundlagenbescheid für die Ermittlung des KSt-Erhöhungsbetrags nach § 38 Abs 5 KStG. Bei Entrichtung in einer Summe statt in zehn Jahresbeträgen wird nach § 38 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Die "Verwendungsreihenfolge"

Tz. 19 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das KStG nF enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge (ebenso hierzu s Lang, DB 2002, 1793, 1795). Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben); des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02) und des § 27 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Halten der Beteiligung in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in einem Betrieb gewerblicher Art (§ 38 Abs 3 S 3 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Ausnahme von der KSt-Erhöhung gem S 1 des § 38 Abs 3 KStG greift nach dessen S 3 nicht, soweit die Leistung auf Anteile entfällt, die der stfreie Ausschüttungsempfänger in einem stpfl wG oder die eine jur Pers d öff Rechts in einem BgA hält, dh soweit die Anteile zum jeweiligen BV gehören. Das ist der Fall, wenn die Beteiligung zum BV des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung eines positiven Teilbetrags EK 02 (§ 38 Abs 1 S 1 und 2 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 38 Abs 1 S 1 KStG ist ein positiver Endbestand beim EK 02 iSd § 36 Abs 7 KStG auch zum Schluss der "folgenden" Wj fortzuschreiben und gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist während der 18-jährigen Übergangszeit zum Schluss jedes Wj vorzunehmen und nicht nur zum Schluss solcher Wj, in denen eine Ausschüttung erfolgt ist (s § 37 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.4 Nachholung bzw Änderung eines Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE dürfen Gewinnverteilungsbeschl unter den gleichen Voraussetzungen nachgeholt (erstmals gefasst) werden, unter denen sie auch geändert werden können (dazu s Tz 24/9). Dh entgegen Stockmeyer (GmbHR 1980, 59, 63) muss ein erstmaliger Gewinnverteilungsbeschl auch in solchen Fällen nachträglich möglich sein, in denen der Gewinn eines Jahres z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7 Nachsteuer bei Veräußerung von Dividendenscheinen sowie bei der Abtretung von Dividendenansprüchen

Tz. 75 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Durch das UntStFG ist dem § 8b Abs 1 KStG ein S 2 angefügt worden. Danach erstreckt sich die St-Freiheit auch auf Einnahmen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG sowie auf Einnahmen aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Der Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer mindert (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich bei oGA und Vorabausschüttungen die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Bedingt durch den Wegfall des kstlichen Anrechnungsverfahrens wurde im neuen Recht die in § 27 Abs 3 S 1 KStG 1999 enthaltene frühere Regelung, wonach sich die KSt für den VZ ändert, in dem das Wj endet, für das die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Jährliche Fortschreibung und gesonderte Feststellung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 2 S 4 und 5 KStG)

Tz. 47 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Für den Fall des kj-gleichen Wj sieht § 37 Abs 1 S 1 KStG auf den 31.12.2001 die erstmalige Ermittlung des KSt-Guthabens, aber nicht dessen gesonderte Feststellung vor. Eine gesonderte Feststellung des (verbleibenden) KSt-Guthabens sieht § 37 Abs 2 S 4 KStG erst ab dem Stichtag 31.12.2002 vor (zur Kritik s Tz 4). Nach § 37 Abs 2 S 4 KStG (weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Das EK 02 wird abgeschafft, aber nicht für alle

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das JStG 2008 vollzieht einen Schritt nach, der bereits im SEStEG fällig gewesen wäre. Es geht um die Abschaffung des Teilbetrags EK02 und der damit zusammenhängenden ausschüttungsabhängigen KSt-Erhöhung. Für die große Masse der Unternehmen, soweit sie nicht ohnehin unter die Kleinbetragsregelung (s Tz 67) fallen, ist dieser Schritt jetzt zwi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 12 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 3 KStG verringert sich "der Betrag" (des EK 02), soweit er als für Leistungen verwendet gilt. Die Regelung in Abs 1 S 3 wird durch die in Abs 2 S 2 (dazu s Tz 26) ergänzt. Danach verringert auch der KSt-Erhöhungsbetrag das EK 02. Der S 4 des § 38 Abs 1 KStG regelt im Wege einer ges Fiktion, ob und inwieweit das EK 02 als für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.2 Summe der Leistungen

Tz. 22 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wie schon erläutert (s Tz 14), können nicht nur oGA für ein abgelaufenes Wj und Vorabausschüttungen für das lfde Wj zur KSt-Erhöhung nach § 38 KStG führen, sondern auch andere Ausschüttungen (insbes vGA) und auch sonstige Leistungen. Nach § 38 Abs 1 S 4 KStG ist wegen der Verringerung des EK 02 und uE auch für die KSt-Erhöhung auf die im Wj er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 38 KStG sieht – wenn man von der durch das JStG 2008 erfolgten Umstellung auf eine ratierliche KSt-Erhöhung (dazu s Tz 60 ff) absieht –, für die 18-jährige Übergangszeit die Weiterführung eines positiven Teilbetrags EK 02 und eine KSt-Erhöhung für den Fall der Finanzierung von Leistungen aus diesem Teilbetrag vor. Bei der Weiterausschüttung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 2 S 1 KStG erhöht sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die Leistungen erfolgen, um 3/7 des Betrags der Leistungen, für die ein Teilbetrag aus dem Endbetrag (des EK 02) iSd Abs 1 als verwendet gilt. Nach dem S 2 des § 38 Abs 2 KStG verringert die KSt-Erhöhung den Teilbetrag EK 02 bis zu dessen Verbrauch. Wegen der Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.8 Erhöhung des Körperschaftsteuer-Guthabens bei der Leistungsempfängerin

Tz. 76 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 1 KStG erhöht sich bei der Kö, die die nach § 8b Abs 1 KStG stfreien Bezüge vereinnahmt, das KSt-Guthaben um den Betrag der Minderung der KSt bei der leistenden Kö. Der Sinn der Regelung ist der, dass die Leistungsempfängerin die von ihr zu entrichtende KSt-Erhöhung (Nach-St) im Fall der Weiterausschüttung der vereinnahmten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Verringerung des Teilbetrags EK 02 trotz Unterlassung der Körperschaftsteuererhöhung

Tz. 57 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Abs 1 und 2 des § 38 KStG sprechen die KSt-Erhöhung und die Verringerung des Teilbetrags EK02 um die entspr Ausschüttungen nebeneinander an; der Abs 3 S 1 regelt eine Rückausnahme davon nur für die KSt-Erhöhung. Daraus ist uE mit Frotscher (s F/M, Rn 40 und 42 zu § 38 KStG) zu schließen, dass auch die Leistungen, die gem § 38 Abs 3 S 1 KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Festsetzung der Nachsteuer

Tz. 84 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das Gesetz äußert sich nicht dazu, auf welcher verfahrensrechtlichen Stufe die Nach-St gem § 37 Abs 3 KStG festzusetzen ist. UE besteht hier ein grundlegender Unterschied zu den in § 23 Abs 2 KStG 1999 und in § 34 Abs 12 S 2ff KStG geregelten Nach-St, die beide auf einem Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens "gedeckelt"waren und die den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 5 KStG hat die Kö, gegenüber der die Schlussermittlung des KSt-Guthabens ergangen ist oder deren Rechtsnachfolger innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen unverzinslichen Anspruch auf Auszahlung des zuletzt festgestellten KSt-Guthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (ebenso hierzu s Tz 116). Der Auszahlungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 . . . und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben

Tz. 70 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Weitere Voraussetzung für die Erhebung einer Nach-St bei der empfangenden Kö bzw Pers-Vereinigung ist gem § 37 Abs 3 S 1 KStG, dass die Ausschüttung der leistenden Kö zu einer Minderung der KSt geführt hat. Nicht erforderlich ist, dass die KSt-Minderung und die Nach-St im selben VZ anfallen (s FG Köln, rkr Urt v 01.09.2009, EFG 2010, 354). S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Streckung des Körperschaftsteuer-Guthabens

Tz. 50 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Unter Beibehaltung der Grundsatzregelung in Abs 2 hat der Gesetzgeber des StVergAbG einen neuen Abs 2a in den § 37 KStG eingefügt, der den Charakter einer Ausnahmeregelung zu Abs 2 hat und der folglich dem Abs 2 vorgeht. Während § 37 Abs 2a KStG ein sog Moratorium enthält, mit dem die KSt-Minderung drei Jahre lang ausgesetzt wird und er für sp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie wird in der Prax...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.3 Die so genannte Differenzrechnung

Tz. 23 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 38 Abs 1 S 4 KStG bemisst den Umfang der Verwendung von EK 02für eine Leistung nach einer Differenzrechnung. Danach gilt der Teilbetrag EK 02 insoweit als für Leistungen verwendet, als die Summe der im Wj erbrachten Leistungen den um den Bestand des EK 02 zum Schluss des Vorjahrs verminderten ausschüttbaren Gewinn übersteigt; auch beim auss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Erstmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 1 KStG ist auf das Ende des Wj, das dem Wj der Schlussgliederung folgt, also idR auf den 31.12.2001 (bei abw Wj 2000/2001: auf den Schluss des abw Wj 2001/2002 bzw in dem [s § 34 KStG Tz 9] unter dem zweiten Punkt genannten Fall zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2003 endenden Wj) das KSt-Guthaben erstmals zu ermitteln. Ist da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.3 Fristen für die Fassung des Gewinnverteilungsbeschlusses

Tz. 24/6 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Beantwortung der Frage, in welchem Zeitabstand nach dem Bil-Stichtag der Gewinnverteilungs-Beschl vorliegen muss, ist zunächst von den hrechtlichen Bestimmungen auszugehen. Ist der Beschl hrechtlich wirksam, so wird er auch für stliche Zwecke zugrunde gelegt, es sei denn, dass er gegen das Willkürverbot (s § 42 AO) verstößt. Letzter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Erfolgen der Gewinnausschüttung (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 36 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Damit gewährt § 37 Abs 2 S 3 KStG – ebenso wie § 27 Abs 3 KStG 1999 – die KSt-Minderung nicht bereits in dem Zeitpunkt der bilmäßigen Verringerung des EK infolge des Entstehens der Ausschüttungsverbindlichkeit, sondern erst bei tats Erfüllung die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines; Rechtsentwicklung; persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 1 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 § 38 KStG, der auf der Feststellung der modifizierten Endbestände des VEK nach § 36 KStG aufbaut, gehört zu den Sonderregelungen des sechsten Teils des KStG, die den Übergang vom kstlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren regeln. Die Vorschrift, die für die 18-jährige Übergangszeit für die ausschüttende Kö von Bedeutung ist, ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Voraussetzung "den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl" ist eine stliche Voraussetzung, deren Erfüllungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Setzt die Realisierung des Körperschaftsteuer-Guthabens dessen formale Feststellung auf den Schluss des Vorjahrs voraus?

Tz. 8 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Für den zeitlichen Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens war in § 28 Abs 2 S 1 KStG 1999 klar geregelt, dass GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungs-Beschl für ein abgelaufenes Wj beruhen (oGA), mit dem vEK zum Schluss des letzten vor dem Gewinnverteilungs-Beschl abgelaufenen Wj zu verrechnen si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 47 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Nach § 38 Abs 3 S 1 KStG wird die KSt nicht erhöht, soweit eine von der KSt befreite Kö Leistungen vornimmt an Nach dem S 3 des § 38 Abs 3 KStG gilt die vorstehende Ausnahmeregelung von der Pflicht zur KSt-Erhöhung nicht (Rückausnahme), soweit die Leistung auf An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Leistungen, die den "steuerfreien Raum" nicht verlassen (§ 38 Abs 3 S 1 KStG)

4.2.1 Grundsätzliches Tz. 53 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der Sachverhalt, für den § 38 Abs 3 S 1 KStG von der KSt-Erhöhung absieht, betrifft Leistungen durch eine stbefreite Kö an einen (unbeschr stpfl) stbefreiten AE oder an eine jur Pers d öff Rechts. Ob sich die St-Freiheit des Empfängers auf § 5 KStG oder auf eine andere Vorschrift gründet, spielt für die Anwendung des § 38...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Höhere Belastungen in der 18-jährigen Übergangszeit möglich

Tz. 38 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Bei Vollfinanzierung einer vGA aus dem EK 02 tritt zu den genannten (s Tz 36) St-Belastungen eine KSt-Erhöhung (einschl SolZ) von 45,22 hinzu. Bei Mitberücksichtigung der KiSt kann mithin das Aufdecken einer vGA von 100 zu einer periodischen Gesamt-St-Belastung bis zu 109,46führen (ebenso hierzu s Ley/Strahl, DStR 2001, 1997, 2001, die unter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Festsetzung der Körperschaftsteuer-Minderung

Tz. 40 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 UE bleibt es dabei, obwohl im KStG nicht ausdrücklich geregelt, dass sich während der 18-jährigen Übergangszeit die festzusetzende KSt – wie im früheren Recht (s § 23 KStG 1999 Tz 14) – aus zwei Komponenten zusammensetzt, nämlichmehr