Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis der Voraussetzungen auf der Empfängerseite (§ 38 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Voraussetzung für den Verzicht auf die KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 3 S 1 KStG ist – parallel zur KapSt-Befreiung gem § 44a Abs 4 S 3 EStG –, dass der stbefreite AE der ausschüttenden Kö seine Befreiung durch eine Bescheinigung (Vordruck NV2) nachweist, die das für ihn zuständige FA ausstellt. Der AE hat einen einklagbaren Rechtsanspruch auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 "Kaskadeneffekte" bei der Anwendung des § 38 KStG

Tz. 34 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 38 KStG enthält für den Fall der KSt-Erhöhung keine dem § 37 Abs 3 KStG (dort für den Fall der KSt-Minderung) vergleichbare Regelung. Bei Übertragung der Grundsätze des § 37 Abs 3 KStG auf die Regelung des § 38 KStG müsste eine MG, wenn sie nach § 8b Abs 1 KStG bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibende Bezüge vereinnahmt, die bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 6 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 EStG kann nur für die Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG zum Teil-Eink-Verfahren optiert werden, die aus einer Beteiligung an einer Kap-Ges erzielt werden. Dies sind im Inl die GmbH, AG, SE oder KGaA, wobei bei der KGaA von § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG nur die Ausschüttungen auf die Kommanditaktien, nicht hingeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliches

Tz. 53 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Der Sachverhalt, für den § 38 Abs 3 S 1 KStG von der KSt-Erhöhung absieht, betrifft Leistungen durch eine stbefreite Kö an einen (unbeschr stpfl) stbefreiten AE oder an eine jur Pers d öff Rechts. Ob sich die St-Freiheit des Empfängers auf § 5 KStG oder auf eine andere Vorschrift gründet, spielt für die Anwendung des § 38 Abs 3 S 1 KStG keine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.13 Weiteranwendung des § 38 KStG und des § 40 Abs 5 und 6 KStG (§ 34 Abs 13d S 3 und 4 KStG)

Tz. 84 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 40 Abs 5 KStG werden eine grenzüberschreitende Verschmelzung auf eine ausl Kö sowie die Verlegung des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung ins Ausl, wenn dadurch das Vermögen der Kö aus der unbeschr KSt-Pflicht ausscheidet, wie eine Vollauskehrung des Teilbetrags EK 02 mit der Folge der KSt-Erhöhung nach § 38 KStG behandelt. Eine sofor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; GmbH-Beraterhinweise, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 346; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000; Schiffers, Die vGA im Halbeinkünfteverfahren, GmbH-StB 2000, 242; Binz/Sorg, Die vGA nach der Unternehmens-St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.6 Maßgeblichkeit der Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (§ 38 Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 5 KStG sind (für die Anwendung des S 4) die Bestände zum Schluss des vorangegangenen Wj maßgeblich. Dh bei allen für die sog Differenzrechnung bedeutsamen Rechengrößen ist auf deren Bestand zum Schluss des Wj abzustellen, das dem Abfluss der Leistung (s Tz 22) vorangeht. Es handelt sich um die Rechengrößenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Leistungen

Tz. 14 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Während § 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG idF des StSenkG noch völlig systemlos nebeneinander die Begriffe "Ausschüttungen", "Leistungen" und "Gewinnausschüttung" verwendete, spricht § 38 Abs 1 KStG idF des UntStFG in seinen S 3 und 4 nunmehr einheitlich von "Leistungen". Leistungen sind insbesmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3 Organschaft, Liquidation und Kapitalherabsetzung

Tz. 25 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 06.11.2003, BStBl I 2003, 575, Rn 30) sind auch organschaftliche Az (s § 304 AktG; § 16 KStG) keine GA, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverwendungsbeschl beruhen. Anders s Urt des BFH v 25.07.1961 (BStBl III 1961, 483), wonach die Az berücksichtigungsfähige Ausschüttungen i...mehr

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Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister

Leitsatz Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen. Normenkette § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 ...mehr

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Einkommensteuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung

Zusammenfassung Wird eine inkongruente Gewinnausschüttung durch alle Gesellschafter einstimmig beschlossen, dann setzt deren steuerliche Anerkennung nicht zwingend voraus, dass der Gesellschaftsvertrag einen von der gesetzlichen Grundregel der Kongruenz abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel oder eine Öffnungsklausel vorsieht. Hintergrund Der Kläger war gemeinsam mit seinen b...mehr

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Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs (Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG)

Leitsatz Die Gewährung eines krisenbestimmten Darlehens an die AG durch einen Aktionär, der zu diesem Zeitpunkt an der Gesellschaft unternehmerisch beteiligt ist, führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung. Normenkette § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 EStG 1997, § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 133, § 157, § 314 Abs. 1 BGB, § 57 AktG, § 32a GmbHG Sachverhalt Der Kläger...mehr

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zerb 12/2016, "Verschonungs... / b) Entnahmebeschränkungen

Gemäß § 13 a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG muss der Gesellschaftsvertrag die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrags des steuerrechtlichen Gewinns beschränken. Entnahmen bzw. Ausschüttungen, die zur Begleichung der auf die Beteiligung entfallenden Steuern vom Einkom...mehr

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zerb 12/2016, ErbStG – Synopse

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zerb 12/2016, Die Erbschaft... / a) Ausschüttungsbeschränkungen

Die Höhe der Ausschüttungsbeschränkung auf maximal 37,5 % erklärt sich wohl aus dem arithmetischen Mittel zwischen 25 % und 50 % und bezieht sich auf den steuerrechtlichen Gewinn, also nicht, was in Gesellschaftsverträgen häufig vorzufinden ist, auf den handelsrechtlichen Gewinn. Die Steuern vom Einkommen, sowohl der Gesellschaft als auch des Gesellschafters, erhöhen den aus...mehr

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Strategische und operative ... / 4 Ausblick und Fazit

Prägend für das deutsche Finanzsystem sind eine spezifische Ausgestaltung und Praxis der Unternehmensfinanzierung (und der Corporate Governance). Häufig wird das deutsche Modell vor allem durch die hohe Dominanz von (Haus-)Bankbeziehungen gegenüber Kapitalmarkttransaktionen, deutlich intern ausgerichteter Corporate Governance und eher längerfristig ausgelegter Unternehmenszi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Ausschüttungen gem. § 2 Abs. 11 InvStG

Rz. 161n Ausschüttungen sind nach § 2 Abs. 11 InvStG die dem Anleger gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich des Steuerabzugs auf den Kapitalertrag. Somit führt das InvStRefG zu keiner Änderung des Begriffs der Ausschüttungen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.9 Ausländische Dividenden u. ä. Ausschüttungen (S. 1 Nr. 6)

Rz. 67 Ab 2009 werden auch ausl. Dividendenerträge sowie ausl. dividendenähnliche Ausschüttungen (Rz. 29ff.) dem Steuerabzug unterworfen, wenn die Auszahlung über eine inländische Zahlstelle (i. d. R. Kreditinstitut als Depotbank) erfolgt. Infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.8 Steuerabzug vom Dividendenanteil etc. (Abs. 3)

Rz. 152 Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 InvStG wird der Steuerabzug von ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen inländischen Dividenden, Ausschüttungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sowie Anteilen an einer GmbH (inländische Erträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) vorgenommen. Erträge aus Vermietung und Verpachtung von und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit im Inland be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.7 Steuerabzug bei teilthesaurierenden Investmentfonds (Abs. 2)

Rz. 150 Werden die Erträge nur z. T. ausgeschüttet, gilt für den ausschüttungsgleichen Teil der Erträge, dass sie wie ausgeschüttete Erträge behandelt und entsprechend Abs. 1 dem Steuerabzug unterworfen werden. Von den ausgeschütteten Erträgen wird somit KapESt sowohl für ausgeschüttete Erträge als auch für ausschüttungsgleiche Erträge abgezogen. Die auszahlende Stelle kann ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.2 Steuerabzug auf ausgeschüttete Erträge (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 136 Die auszahlende Stelle hat von den ausgeschütteten Erträgen i. S. d. § 2 Abs. 1 InvStG grundsätzlich einen Steuereinbehalt vorzunehmen. Der Umfang der Erträge aus dem Sondervermögen wird dabei nicht durch eine Positivliste definiert, sondern durch eine Negativliste. Der kapitalertragsteuerpflichtige Betrag besteht bei transparenten Investmentfonds aus den ausgeschütt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Allgemein

Rz. 161m Bei Anlegern von Investmentfonds (Fondsausgangsseite) werden zukünftig vorbehaltlich einer Teilfreistellung gem. § 20 InvStG auf Grundlage der in § 16 Abs. 1 InvStG aufgezählten "Erträge von Investmentfonds" folgende Tatbestände besteuert: Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, Vorabpauschalen gem. § 18 InvStG und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen nach § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.1 Gewinnanteile und sonstige Bezüge (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG) die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG im Einzelnen aufgeführten Kapitalerträge (zu den verschiedenen Anteilsarten und den damit verbundenen Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten vgl. § 20 EStG Rz. 22ff.), d. h. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien (Ant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.3 KapESt bei Pauschalbesteuerung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 141 Werden die Bekanntmachungspflichten gem. § 5 Abs. 1 InvStG nicht erfüllt, so unterliegen sämtliche Ausschüttungen ungekürzt der KapESt. Diese umfassen bei ausl. Investmentfonds auch die im Ausland einbehaltenen ausl. Quellensteuern. Die anderen Bestandteile der pauschalen Besteuerung nach § 6 InvStG, d. h. der Zwischengewinn und der anteilige Mehrbetrag, unterliegen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.1 Allgemein

Rz. 161o Anleger müssen zukünftig während der Haltedauer eine sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern, die an die Stelle der bisherigen ausschüttungsgleichen Erträge tritt.[1] Die Vorabpauschale ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 InvStG der Betrag, um den die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kj. den Basisertrag für dieses Kj. unterschreiten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.4 Kapitalrückzahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 34 Im Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren unterliegen dem KapESt-Abzug auch die in § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG bezeichneten Bezüge, die nach der Auflösung einer der in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannten unbeschränkt stpfl. Körperschaften anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Gleiches gilt für Bezüge, die aufgrund einer Kapitalherabsetzung od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.2 Berechnung

Rz. 161p Der Basisertrag wird gem. § 18 Abs. 1 S. 2 InvStG ermittelt durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Investmentanteils zu Beginn des Kj. mit 70 % des Basiszinses nach § 203 Abs. 2 BewG. Die Vorabpauschale ist somit eine "pauschale Bemessungsgrundlage in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung", die dann greift, wenn in dem Veranlagungszeitraum die Ausschüttungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.5 Genussrechte

Rz. 50 Auch die Zinsen aus Genussrechten, mit denen nicht das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist (wenn also die Auszahlungen auf die Genussrechte den Charakter von Darlehns- oder Anleihezinsen haben und somit bei der Einkommensermittlung für die auszahlende Körperschaft abziehbar sind), unterliegen dem KapESt-Abzug. Ein Genussrec...mehr

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Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen

Leitsatz Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen die­se später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG, § 20, § 21...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.2 Leistungen aus dem Einlagekonto

Rz. 81 Bei Kapitalgesellschaften ist ein Einlagekonto nach § 27 KStG zu führen. Hintergrund für dieses Einlagekonto ist, dass Einlagen aus bereits versteuerten Einkommen geleistet werden. Ein Rückfluss dieser Einlage ist nicht steuerbar, da es nur zur Rückzahlung des bereits versteuerten Einkommens kommt, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und § 20 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG. Die Leistun...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Außerdem ist die Auswirkung auf die Bestände nach § 27, § 37 und § 38 KStG zu prüfen. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, § 43 Abs. 5 EStG)...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.4 vGA im Konzern/Schwestergesellschaften

Rz. 126 Im Konzern kann die vGA zu einem Bündel von außerbilanziellen Korrekturen führen. Diese unausgewogene Leistungsbeziehung zwischen 2 Schwestergesellschaften führt zu einer vGA von Tochter I an die Mutter und gleichzeitig zu einer verdeckten Einlage der Mutter in die Tochter II. Praxis-Beispiel Die Mutterkapitalgesellschaft hat 2 100 %ige Tochterkapitalgesellschaften. D...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, § 3 Nr. 40 Satz 1 d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.9 Zusammenfassung

Rz. 234 Die sich aus der Anwendung des (Teil-)Freistellungsverfahrens ergebenden außerbilanziellen Korrekturen werden in Abb. 6 zusammengefasst:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.5 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust bei Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Bei der Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften sind verschiedene Ergebnisauswirkungen zu unterscheiden: Übertragungsgewinn, § 11 Abs. 1, 2 UmwStG, sog. Agiogewinn, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB, Übernahmegewinn/-verlust bzw. der sog. Verschmelzungsdifferenzbetrag, § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG, Beteiligungskorrekturbetrag, § 12 Abs. 2 Sätze 2–5 UmwStG, Konfusionsgewinn oder Übern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Beispiel 1:[1] Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für den Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.2 Offene Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

Rz. 112 Bei der Kapitalgesellschaft gibt es keine Entnahmen. Offene Gewinnausschüttungen wirken sich auf den Jahresüberschuss nicht aus, § 268 Abs. 1 HGB. Für die Fälle, in denen der Gewinn nicht aus dem Jahresüberschuss abgeleitet wird, ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass die offene Gewinnausschüttung den Gewinn nicht mindern darf. Bedeutung hat dies für die Insolv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.5 Steuerfreie Ausschüttungen (§ 3 Nr. 41 Buchstabe a EStG)

18.1.5.1 Gewinnausschüttungen sind steuerfrei, soweit für das Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, oder für die vorausgegangenen sieben Kalenderjahre oder Wirtschaftsjahre aus einer Beteiligung an derselben ausländischen Gesellschaft Hinzurechnungsbeträge der Einkommensteuer unterlegen haben, § 11 Abs. 1 und 2 AStG aF nicht anzuwenden war und der Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.21 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.21.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Hinzurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Zugriffsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten – als der Obergesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.4 Bestimmungen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

14.4.1 Zwischeneinkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften gehen nach der Zurechnung an die Obergesellschaft in den Hinzurechnungsbetrag ein. Auf ihn sind die Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem Land des Sitzes der Obergesellschaft entsprechend anzuwenden (§ 10 Abs. 5 AStG); dies kann zur Freistellung des Hinzurechnungsbetrages nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Bedeutung des § 14 für die Systematik der Hinzurechnungsbesteuerung. Sucht man innerhalb des AStG nach einer Bestimmung, die von Anfang an eine nur unbefriedigende Lösung erfahren hat, so wird man wahrscheinlich vor allen anderen § 14 nennen müssen. Dabei ist dem Gesetzgeber zuzustimmen, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung ohne die Erfassung nachgeschalte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / II. Auszug aus der Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (BT-Drucks. 8/3648 v. 8.2.1980, S. 1 ff., 29)

Zu Nummer 3 (§ 14 AStG) Die Neufassung des § 14 AStG schließt bestimmte Möglichkeiten aus, die sog. Zugriffsbesteuerung der §§ 7 bis 14 AStG zu umgehen. Niedrigbesteuerte Zwischeneinkünfte werden nach § 10 Abs. 5 AStG aus der sog. Hinzurechnungsbesteuerung herausgenommen, wenn mit dem Sitzland der Zwischengesellschaft ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das Dividenden der...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

(1) Ist eine ausländische Gesellschaft allein oder zusammen mit unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 7 an einer anderen ausländischen Gesellschaft (Enkelgesellschaft) beteiligt, so sind für die Anwendung der §§ 7 bis 13 die Einkünfte der Enkelgesellschaft der ausländischen Gesellschaft zu dem Teil, der auf ihre unmittelbare Beteiligung am Nennkapital der Enkelgesellschaft...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

(1) Ist eine ausländische Gesellschaft allein oder zusammen mit unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 7 an einer anderen ausländischen Gesellschaft (Enkelgesellschaft) beteiligt, so sind für die Anwendung der §§ 7 bis 13 die Einkünfte der Enkelgesellschaft der ausländischen Gesellschaft zu dem Teil, der auf ihre unmittelbare Beteiligung am Nennkapital der Enkelgesellschaft...mehr