Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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Beschlusskompetenz: Verwalt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss das AG 3 Beschlüsse auf ihre Ordnungsmäßigkeit prüfen. Beim Beschluss zu TOP 8 geht es um eine Tatfrage, die wohnungseigentumsrechtlich nicht wirklich interessiert. Hier muss man nur wissen, dass eine Mangelbeseitigung natürlich so ausgeführt werden muss, dass sie geeignet ist, einen Mangel auch zu beseitigen. Dies ist selbstverständlich nicht de...mehr

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Beschlusskompetenz: Verwalt... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer entlasten den Verwalter unter TOP 3 für das Jahr 2017. Unter TOP 6 wird der Verwalter beauftragt, die Wohnungseigentümer anzuschreiben, um Mängel im Sondereigentum zu erfassen (mit der Liste soll versucht werden, sich mit dem Bauträger zu vergleichen). Und zu TOP 8 stellen die Wohnungseigentümer fest, dass ein Regenfallrohr nicht ordnungsmäßig verbaut ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3 Fall: Der alte Bauträger

3.1 Sachverhalt Bauträger B hat in der Vergangenheit erfolgreich auf ihm gehörenden Grundstücken Eigentumswohnungen errichtet und diese dann an meist private Kaufinteressenten veräußert. Da er im Laufe der Jahre eine Vielzahl verlässlicher Bauhandwerker kennen gelernt hatte und die am Markt verfügbaren unbebauten Grundstücke auch immer weniger werden, hat er sich im Sommer 20...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3.1 Sachverhalt

Bauträger B hat in der Vergangenheit erfolgreich auf ihm gehörenden Grundstücken Eigentumswohnungen errichtet und diese dann an meist private Kaufinteressenten veräußert. Da er im Laufe der Jahre eine Vielzahl verlässlicher Bauhandwerker kennen gelernt hatte und die am Markt verfügbaren unbebauten Grundstücke auch immer weniger werden, hat er sich im Sommer 2021 entschlossen...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3.2 Fragestellung

B möchte wissen, welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen sich für ihn aus den genannten Sachverhalten ergeben.mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den gegenüber seinen Auftraggebern ausgeführten Leistungen wird er auch im Rahmen seines Unternehmens tätig. Durch die seit 2021 ausgeführten Reparaturarbeiten hat B den Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung erweitert. In 2021 war B noch nich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Das die Veräußerung hindernde Recht

Rz. 21 Die Formulierung des Gesetzes ist auf allgemeine Kritik gestoßen, weil die Rechtsordnung ein die Veräußerung hinderndes Recht in dem strengen Wortsinn nicht kennt (MünchKomm/ZPO-K. Schmidt/Brinkmann, § 771 Rn. 17). Abgeleitet aus dem Sinn und Zweck der § 771 ZPO ist ein solches Recht dann anzunehmen, wenn der Schuldner selbst, veräußerte er den Gegenstand der Zwangsvo...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 3 Verkehrssicherungspflichtige auf Baustellen

Die Verkehrssicherungspflicht trifft den, der die rechtliche oder die tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausübt, die für Dritte gefährlich sein kann, in dessen Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle liegt, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, der eine gefährliche Sache in Verkehr bringt oder dem allgemeinen Verkehr aussetzt. Wichtig Gleichzeitige Pflichtenstell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Alte Bauträgerfälle: Aufrechnung der Finanzverwaltung

Leitsatz Es ist umstritten, ob und ggf. in welchen Fällen bei sogenannten Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG die Finanzgerichte über die an den Fiskus abgetretenen Werklohnforderungen selbst entscheiden können oder ob dafür die Zivilgerichte zuständig sind. Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Sachverhalt Die Antragstellerin war als Bauträgerin tätig. Für bezogene Baul...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 3 Das Problem

Nach seinem Bauträgervertrag aus dem Jahr 2010 steht Wohnungseigentümer K1 an einem Stellplatz ein Sondernutzungsrecht zu. K1 verkauft sein Wohnungseigentum an K2. Dieser beantragt beim Grundbuchamt, den Stellplatz zum Inhalt des Sondereigentums zu machen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab. Zwar habe der Bauträger bereits im Bauträgervertrag des K1 diese Inhaltsänderung des Son...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Sondernutzungsrechtsvereinbarungen treffen. Sollen diese zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, müssen die Wohnungseigentümer und sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger die Inhaltsänderung bewilligen. Anders ist es, wenn der Bauträger auf der Grundlage von Vollmachten eine Sondernutzungsrechtsvere...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.2 Relevanz der Messung: Preis und Wert

Insbesondere den Multiplikatorenverfahren wird vorgehalten, dass sie keine (fundamentalen) Werte, sondern nur (zufällige) Marktpreise ermitteln, die demzufolge nichts über den subjektiven Entscheidungswert eines Investors (in Abhängigkeit von Synergien usw.) aussagen. Das zweite Argument betrifft die Unterscheidung sog. objektivierter Unternehmenswerte von sog. subjektiven Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kaufrechtliche Mängelansprü... / 5 Hinweis

Problemüberblick B hat mit den späteren Wohnungseigentümern keinen Bauträgervertrag geschlossen. Wird gebrauchtes Wohnungseigentum veräußert (= ein reiner Kaufvertrag), kann man dennoch fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das gemeinschaftliche Eigentum Rechte aus dem Erwerbsvertrag hat. Bisherige Rechtsprechung Der V. Zivilsenat meinte zum bis zum 1.12.2020 g...mehr

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zfs 01/2022, Bindungswirkun... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Deckungsanspruch aus einer Architektenhaftpflichtversicherung, die der Kl. seit 2001 bei der Bekl. unterhielt und die bis zum 6.3.2008 bestand. In den Vertrag waren die AHB sowie die Risikobeschreibungen und BB für planende, beratende, begutachtende und technische Berufe (RBHArch) einbezogen. Hintergrund des Rechtsstreits sind gegenüber dem Kl...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 58. Kostentragung

Rz. 59 Kostenschuldner sowohl gegenüber dem Notar als auch dem Gericht ist zunächst nur der aufteilende Eigentümer. Da aber jeder Aufteiler bzw. Bauträger die Kosten der Aufteilung in seine Veräußerungspreise einkalkuliert (meist mit viel zu hohen Pauschalsätzen), ist es zulässig und sachgerecht, in den einzelnen Erwerbs- und Weiterveräußerungsverträgen die Ersterwerber die ...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / c) Urkundsbeteiligte

Rz. 73 Zum Zeitpunkt der Änderungsurkunde ist typischerweise der Bauträger noch Alleineigentümer, so dass er die Teilungserklärung einseitig ändern kann. Sofern aber – wie üblich – zugunsten einzelner Erwerber Auflassungsvormerkungen in die bereits gebildeten Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher eingetragen sind, wirken Änderungen gegenüber Vormerkungsberechtigten nicht (§...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Muster

Rz. 24 Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Regelung im Verkaufsvertrag Der aufteilende Eigentümer als Verkäufer ist berechtigt, für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die zur Verwaltung und zur Nutzung des Objekts zweckmäßigen Verträge abzuschließen. Dazu gehören insbesondere der Verwaltervertrag, Ver- und Entsorgu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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zfs 01/2022, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit weitgehend überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Kl. aus §§ 100, 106 Satz 1 VVG, Ziffer 5.1 AHB bejaht und der Klage daher überwiegend stattgegeben. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Die Vorinstanz hat fehlerfrei festgestellt, dass ein Versicherungsfall vorliegt. (wird ausgeführt) 2. Der Versiche...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 2. Bauabschnittsweise Errichtung

Rz. 64 Bei der bauabschnittsweisen Errichtung von Großanlagen besteht oft mittelfristig noch keine Klarheit über die endgültige Bebauung. Zunächst werden z.B. ein oder zwei Wohnblöcke errichtet; der Bauträger möchte sich jedoch vorbehalten, auf der noch frei bleibenden Grundstücksfläche weiteres Wohn- oder Teileigentum zu errichten. Man glaubte früher, die bauabschnittsweise...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 6. Miteigentumsanteil

Rz. 44 Das Beteiligungsverhältnis der Wohnungseigentümer an dem Grundstück ist zahlenmäßig nach Bruchteilen zu bemessen und einzutragen.[79] Den Maßstab hierfür regelt das Gesetz nicht. Auch die WEG-Reform hat hieran nichts geändert. Üblich und oft zweckmäßig ist eine grobe Orientierung an dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen. Auch dafür gibt es aber nur begrenzte gesetz...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 4. Zeitlich gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 10 Sowohl bei Neu- als auch Altbauten besteht oft der Bedarf nach einer möglichst flexiblen und zukunftsoffenen Sondernutzungsrechtszuweisung, insbesondere von Stellplätzen und Kellerräumen. Dadurch kann ein aufteilender Eigentümer oder Bauträger auf Erwerberwünsche, z.B. hinsichtlich der Auswahl des Stellplatzes, oder auf veränderte Gegebenheiten reagieren. Nachträglich...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Ausgangslage

Rz. 88 "Missratene" Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sind leider relativ häufig. Schon bei erster Lektüre einer aus dem Grundbucharchiv besorgten alten Teilungserklärung ergibt sich oft der Schluss: Hier hat jemand nicht aufgepasst. Mal der für der Pläne verantwortliche Architekt, die Baubehörde, der aufteilende Eigentümer, der Notar, das Grundbuchamt, der Verw...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 4. Vormerkung

Rz. 85 Zur dinglichen Absicherung kann zwar der Anspruch auf Unterteilung durch Vormerkung gesichert werden.[72] Problematisch ist insbesondere, dass die Vormerkung zugunsten des Bauträgers Rang vor den Finanzierungsgrundpfandrechten aller Käufer erhalten muss. Sie ist in jedem Grundbuch[73] einzutragen und später zur Löschung zu bringen; dies ist kostenintensiv, veräußerung...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 2. Form

Rz. 22 Es gelten keine besonderen Formvorschriften. Steht das Grundstück bereits im Miteigentum mehrerer Bauwilliger, kann die Aufteilung nach § 3 WEG erfolgen. Im Muster steht das Grundstück noch im Alleineigentum des Bauträgers. Die Beurkundungsform ist demgemäß notwendig, sofern bei anschließenden Abveräußerungen auf die Teilungserklärung gem. § 13a BeurkG verwiesen werde...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 4. Besondere Veräußerungsbeschränkung

Rz. 67 Für die mit der bauabschnittsweisen Errichtung verbunden Zustimmungsverpflichtungen der Ersterwerber ist es möglich und kann sachgerecht sein, einen Zustimmungsvorbehalt des Bauträgers zur Veräußerung gem. § 12 WEG vorzusehen und dabei zu bestimmen, dass die Zustimmung verweigert werden kann, wenn der Folgeerwerber nicht der nötigen Änderungsvollmacht beigetreten ist....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Kosten i... / 4 Die Entscheidung

Der Geschäftswert der Beurkundung einer Teilungserklärung bemesse sich nach dem – fiktiven – Preis (§ 46 Abs. 1 GNotKG), der für das tatsächlich unbebaute, aber als bebaut zu vermutende Grundstück (§ 42 Abs. 1 Satz 2 GNotKG) zur Zeit der Beurkundung zu erzielen gewesen wäre. § 96 GNotKG bestimme einen Bemessungs-, nicht einen Erkenntnisstichtag. Für die Wertbemessung maßgebl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Anwendung auf vergleichbare Fälle (§ 6e Abs 3 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 6e Abs 3 EStG gelten § 6e Abs 1 S 1 u Abs 2 EStG sinngemäß in den Fällen, in denen Fondsetablierungskosten vergleichbare Kosten außerhalb einer gemeinschaftlichen Anschaffung zu zahlen sind. Ausweislich der Gesetzbegründung könnte ein solcher Fall nach Auffassung des Gesetzgebers bei Erwerb einer Eigentumswohnung in einem von einem Bau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beseitigungsansprüche: Proz... / 3 Das Problem

Ein AG verurteilt auf die Klage von Wohnungseigentümer K einen Wohnungseigentümer B, ein Abluftrohr, Glasschiebeelemente, eine Markise und ein Gartenhaus zu beseitigen. B sieht das nicht ein. Das Abluftrohr habe der Bauträger angebracht. Es beeinträchtige K außerdem nicht. Denn dessen Öffnung sei von außen kaum erkennbar. Es gebe auch keine Gerüche, die K beeinträchtigen wür...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verfahrensrechtliches

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Veräußert zB ein Bauträger in einem Baudenkmal mehrere Wohnungen an verschiedene Erwerber und führt er anschließend Baumaßnahmen am Gesamtobjekt durch, werden die durch § 7i EStG begünstigten AK/HK einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO; Ronig, NWB F 3, 13 489; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 13).mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beseitigungsansprüche: Proz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 9a Abs. 2 WEG übt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Durch diese Regelung wird die Ausübungskompetenz der Gemeinschaft d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum

Leitsatz Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, sodass für den Fall eines Verzichts gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG auf die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine Steuerschuld einer GbR nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG besteht. Normenkette § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1 und 3, § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zufügung unwägbarer Stoffe: Ausgleichsanspruch

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einem Nachbarn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Ausgleichsanspruch für Schäden schulden, die der Bauträger verursacht. Normenkette § 9a Abs. 2 WEG; § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB Das Problem Grundstücksnachbar K geht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B auf Ersatz von Beschädigungen seines Eigentums durch vom Bauträger v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 878 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Bauliche Veränderung: Begriff / 1 Leitsätze

Eine bauliche Veränderung liegt nicht allein deshalb vor, weil das Sondereigentum vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wird. Der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands kann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeschlossen sein.mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einer baulichen Veränderung, der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entgegentreten müsste. Es sei zwar möglich, dass die Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt worden sei. Hierin liege aber noch keine bauliche Veränderung. Dass B für die Arbeiten des Bauträgers eine Baugenehmigung beantragt hatte, ä...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 5 Hinweis

Welchen Inhalt ein rechtlicher Begriff hat, definieren die Juristen – und streiten dabei wie die Kesselflicker. Um diesen Streit zu unterbinden, bietet der Gesetzgeber manchmal "Legaldefinitionen". Dies ist häufig der Fall, wenn sich in einem Gesetz nach einer Folge von Worten eine Klammer findet, in der ein Begriff steht. So ist es bei § 20 Abs. 1 WEG. Dort findet sich nach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 – VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 – II R 3/18, BFHE 272, 1). 2. In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablau...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Persönliche Zuverlässigkeit des Bauträgers

Rz. 7 Schließlich legt die MaBV fest, dass Bauträger die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO benötigen. Diese Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn die Person, die die Bauträgergeschäfte übernimmt, die persönliche und organisatorische Gewähr dafür bietet, dass die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung aller Voraussicht nach eingehalten werden.mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / VII. Sonderwünsche (zu § 5 Abs. 4 des Mustervertrags)

Rz. 20 Sonderwünsche können die Bauabläufe und die Fertigstellungstermine in Gefahr bringen. Sie als möglich festzuschreiben, wird dennoch gerade auch von den Bauträgern selber häufig gewünscht, weil man sich davon eine verkaufsfördernde Wirkung erhofft. Vielfach werden sie in der Weise ausgestaltet, dass der Bauträger den Käufer direkt an die Bauhandwerker verweist, mit den...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 27 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XV. Dienstbarkeiten (zu § 16 des Mustervertrags)

Rz. 37 Die Vollmacht zu § 16 wird von den Käufern gelegentlich als zu weitgehend empfunden, stellt sich aber in der Praxis nicht selten als wichtig heraus. Hier bedarf es dann einer mündlichen Erläuterung des beurkundenden Notars dahin, dass ohne diese dem Bauträger einzuräumende Möglichkeit die Durchführung des Bauvorhabens oftmals gefährdet würde, weil mindestens bei größe...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / II. AGB-Bestimmungen

Rz. 8 Kaum weniger wichtig als die MaBV ist für die Gestaltung von Bauträgerverträgen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bauträgerverträge sind nahezu nie Individualverträge, die beide Seiten miteinander "ausgehandelt" hätten; denn der Begriff des Aushandelns (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB) setzt voraus, dass der Bauträger seine Regelungen ernsthaft zur Disposition stell...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Zur Notwendigkeit der konkreten Festlegung des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 42 Nach § 3 Abs. 2 MaBV kann der Bauträger die Ratenhöhe beliebig nach insgesamt 13 möglichen Bauabschnitten gestalten. Er muss sich allerdings für höchstens sieben Abschnitte entscheiden. Kontrovers diskutiert wird die Frage, ob man den Ratenplan, der unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich flexibel gestaltet werden kann, vertraglich festlegen muss,[7...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 5. Austausch der Sicherungsmöglichkeiten (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan, 2. Unterabsatz)

Rz. 47 Die Vorschrift des § 7 MaBV sieht zugunsten des Bauträgers die Möglichkeit vor, den Kaufpreis ganz oder auch teilweise durch die Beibringung einer Bürgschaft fällig zu stellen; doch kann er hiervon nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit charakteristischen Einschränkungen Gebrauch machen. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vertrag eine Zahlung nach Bürgschaft üb...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 5 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Beginn der Verjährung der Sachmängelhaftung

Rz. 34 Die werkvertraglichen Rechte des Erwerbers auf Nacherfüllung, Selbstvornahme oder Schadensersatz, die in § 634 BGB aufgeführt sind, verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren; eine Verkürzung ist nach wie vor nicht zulässig. Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634 Abs. 2 BGB). Für die Ansprüche, die sich aus einem Rücktritt oder einer Minderung ergeben (§ ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Abnahme bei Nachzügler-Erwerbern

Rz. 28 Der BGH hat sich in der letzten Zeit darüber hinaus in einer Reihe von Entscheidungen mit dem Thema Nachzügler-Erwerber auseinandergesetzt. Hierbei geht es um Erwerber, die von einem Bauträger erst nach der Fertigstellung eines Projekts insbesondere Eigentumswohnungen erwerben. Höchstrichterlich geklärt ist nunmehr die Frage, ob auch dann Werkvertragsrecht Anwendung f...mehr