Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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Teil A: Rechtsmittel / 171 Revision, Verfahrensrüge, Abgelehnter Richter (§ 338 Nr. 3) [Rdn 2297]

Rdn 2298 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009 und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2299 1. Hat der Verteidiger bzw. der Angeklagte einen Richter oder Schöffen in der HV erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit (§§ 24, 31 Abs. 1) abgelehnt oder ist ein entsprechendes Ablehnungsgesuch zu Unrecht verworf...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 1 Anhörungsrügen, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 20 Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 288]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 4 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 66]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 96 Wiederaufnahme, Zuständigkeit [Rdn 1508]

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Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 6. Anträge auf Protokollaufnahme

Rz. 50 In das Protokoll über die mündliche Verhandlung sind u.a. das Ergebnis der Güteverhandlung, die Anträge, ein Anerkenntnis, ein Anspruchsverzicht oder die Zurücknahme der Klage, ein Vergleich, Geständnisse, Erklärungen über Anträge auf Parteivernehmung, ferner die Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien, das Ergebnis eines Augenscheins sowie die ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 71 Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 1042]

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Teil A: Rechtsmittel / 33 Beschwerde, Entscheidung [Rdn 481]

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Teil A: Rechtsmittel / 37 Beschwerde, Untätigkeitsbeschwerde [Rdn 559]

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil A: Rechtsmittel / 30 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 433]

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 66 Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche, §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 953]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., die Kostentragung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Aufbau und Inhalt der Vorschriften

Rz. 1 Der Dritte Teil der Abgabenordnung mit der Überschrift "Allgemeine Verfahrensvorschriften "gliedert sich wie folgt in zwei Abschnitte mit weiteren Unterabschnitten: Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.2 Benachrichtigung des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Finanzbehörde soll die betroffenen Personen nach § 99 Abs. 1 S. 2 AO angemessene Zeit vor der beabsichtigten Maßnahme benachrichtigen. Für einen schlichten Besichtigungstermin scheint eine Vorankündigung von zwei Wochen angemessen.[1] Hiervon ist nur im Ausnahmefall, nämlich bei sonst drohender Gefährdung oder Vereitelung des Beweiszwecks [2], abzusehen.[3] Dies is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 4 Verfahren

Rz. 23 Betretungsberechtigt sind nach § 99 Abs. 1 S. 1 AO nur die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach §§ 96, 98 AO zugezogenen Sachverständigen. Dazu gehören auch die Mitglieder des Bewertungsbeirats nach § 63 BewG. Es können aber auch andere Behörden im Weg der Amtshilfe[1] hierzu ersucht werden. Der Sachverständige darf...mehr

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zfs 07/2024, Ablehnungsantr... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 79 Abs. 1, § 80 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 OWiG statthaft und entsprechend den §§ 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 OWiG, §§ 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht angebracht worden. Er hat auch in der Sache Erfolg. Der Betroffene hat verfahrensordnungsgemäß (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) die unvertretbare...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Einrede

Rz. 101 Der Verjährungseinwand ist eine Einrede (vgl. auch § 5 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 GKG, § 2 Abs. 3 S. 4 JVEG).[62] Die Geltendmachung der Verjährung ist eine geschäftsähnliche Handlung des sachlichen Rechts und setzt die Bekundung des Schuldnerwillens voraus, die Leistung endgültig zu verweigern und dies mit dem Ablauf der Verjährungsfrist zu begründen. Die Einrede steht zur D...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Einsichtsrechte in Gutachten

Rz. 24 Sofern das Gutachten schriftlich erstattet wurde, ist es vor der gerichtlichen Entscheidung über die Betreuerbestellung dem Betroffenen bekannt zu geben, damit dieser sein rechtliches Gehör – notfalls über einen Verfahrenspfleger – ausüben kann. Er hat die Möglichkeit, zum Gutachten eine Stellungnahme abzugeben.[49] Das Gutachten ist nur verwertbar, wenn es mit seinem...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.3 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Vertragsarztangelegenheiten

Rz. 5 § 14 Abs. 2, der durch das 6. SGGÄndG lediglich redaktionell überarbeitet wurde, bestimmt das Vorschlagsrecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie der Zusammenschlüsse der Krankenkassen. Dabei ist zu beachten, dass die Vorschlagslisten nicht nach den Gerichtsbezirken, sondern den Bezirken der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen aufzustellen sind. Gegen das V...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.4 Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts

Rz. 9 Für die Kammern für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts gilt die Sonderregelung in § 12 Abs. 4, die durch das Inkrafttreten des SGB XIV zum 1.1.2024 und zuvor durch das 6. SGGÄndG redaktionell und inhaltlich geändert worden ist. Die letztgenannte redaktionelle Änderung betraf die terminologische Anpassung an das SGB IX. Inh...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 2. Ablehnung wegen Befangenheit

Rz. 187 Der Richter kann den Sachverständigen mit der Erforschung eines Sachverhaltes beauftragen, z.B. Bremsproben zur Berechnung des Bremsweges einholen. Der Sachverständige darf aber nicht – was jedoch häufig geschieht – auf eigene Faust Ermittlungen anstellen. Er darf z.B. bei einer Augenscheinnahme nicht auf Mängel hinweisen, die keine der streitenden Parteien behauptet ...mehr

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§ 1 Mündliche Verhandlung u... / VII. Verletzung der Aufklärungspflicht

Rz. 33 Die mündliche Verhandlung ist auch der Ort, an dem das Gericht (spätestens) seiner Aufklärungs- und Hinweispflicht nach § 139 ZPO zu genügen hat. Das Gericht hat gemäß § 139 Abs. 1 S. 2 ZPO darauf hinzuwirken, "dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsache...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.13 Offenlegungspflichten und Befangenheit von Mitgliedern des Expertenpools

Rz. 75 Nach § 15 Abs. 1 der Verfahrensordnung muss das Mitglied des Expertenpools vor jeder Begutachtung einer Ideenskizze oder eines Antrags auf Förderung überprüfen, ob Tatsachen für eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit gemäß Abs. 2 vorliegen. Eine Befangenheit oder eine Besorgnis der Befangenheit ist der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses unverzü...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.12 Offenlegungspflichten des Innovationsausschusses

Rz. 74 Nach § 14 Abs. 1 der Verfahrensordnung haben Teilnehmer an mündlichen Beratungen und Anhörungen im Innovationsausschuss oder in seinen Untergliederungen nach Maßgabe dieses Abschnitts Tatsachen offen zu legen, die ihre Unabhängigkeit potenziell beeinflussen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien und Bundesoberbehörden sowie der oder des Bundesbeauftragten f...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.5 Verfahren der Antragsbewertung und Förderentscheidung

Rz. 58 Anträge auf Förderung sind nach § 9 Abs. 1 der Verfahrensordnung gemäß der jeweiligen Förderbekanntmachung einzureichen. Nach Eingang der Anträge werden diese durch die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses auf Vollständigkeit entsprechend der formalen Anforderungen der Förderbekanntmachung geprüft. Bei formaler Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit kann ein An...mehr

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

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A / 2 Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 7]

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A / 28 Ausschluss eines Richters [Rdn 394]

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A / 3 Ablehnungsantrag [Rdn 27]

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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R / 14 Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge [Rdn 3077]

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H / 12 Hauptverhandlung, Verständigung/Absprache im Bußgeldverfahren [Rdn 2546]

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