Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Arbeitskampf

Rz. 44 Besonderheiten für die Ausübung der Mitbestimmungsrechte bestehen, wenn der Betrieb vom Arbeitskampf erfasst wird. Der Grundsatz lautet allerdings, dass die Mitbestimmungsrechte auch im Arbeitskampf gelten, egal ob die Mitglieder des Betriebsrats mitstreiken oder ausgesperrt sind.[1] Allerdings darf durch die Ausübung der Mitbestimmung nicht in die laufende Konfrontat...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 10 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 der "Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V" (AU-RL; Fundstelle Rz. 40) liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der G...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.1 Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 104 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die technische Datenerhebung und Datenverarbeitung nur insoweit, als sie die Überwachung von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer betrifft. Außerhalb derartiger Angelegenheiten besteht kein Mitbestimmungsrecht. So muss mit dem Betriebsrat keine Einigung darüber erzielt werden, ob für die Arbeitsprozesse ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beteiligung Dritter, I 2.

a) Grundsätze der Zurechnung. Rn 10 I 2 stellt dem Unternehmer solche Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln. Zurück geht dies auf Art 2 Nr 2 VRRL. Über I 2 ist gewahrt, dass von einer gleichzeitigen körperlichen Anwesenheit iSd I 1 auch ausgegangen werden kann, wenn etwa ein Stellvertreter oder Vermittler des Unternehmers unter den Voraussetzungen des I 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Mittelbare Gesellschafterleistung bei unmittelbarer Beteiligung

Rn. 89 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wegen umgekehrt unmittelbarer Gesellschafterleistung bei mittelbarer Beteiligung (doppelstöckige PersGes) s Rn 111a u 111b . Zum Fall einer zwischen unmittelbare Gesellschafterleistung und diese empfangende PersGes zwischengeschalteten Management-KapGes s Rn 84a . Unter dem Stichwort "mittelbare Gesellschafterleistung" zur Förderung des Gesellsc...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / V. Beteiligung aller/mehrerer Pflichtteilsberechtigter durch Holdingstrukturen

Rz. 180 Selbstverständlich lässt sich die Pflichtteilsproblematik insgesamt auch dadurch umgehen, dass die im Unternehmen verkörperte Vermögenssubstanz dem bzw. den Pflichtteilsberechtigten gar nicht erst vorenthalten wird. Rz. 181 Dies muss nicht zwingend mit einer Zersplitterung der Eigentümerstellung oder komplizierten Führungsstrukturen einhergehen. Vielmehr ist es durcha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF vom 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2022. Rn. 127 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonder-BV II)

Rn. 75 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum Sonder-BV II zählen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zurechnung von WG des Sonder-BV eines inländischen/ausländischen Gesellschafters zu einer ausländischen/inländischen Betriebsstätte bei dessen Beteiligung an einer ausländischen/inländischen PersGes

Schrifttum: S Schrifttum vor Rn 18. Rn. 18c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei der Zuordnung von WG einer PersGes mit Auslandsbezug spielt die Frage nach dem Umfang des "Unternehmens" der PersGes im abkommensrechtlichen Sinn eine wesentliche Rolle (Behrendt/Wulf, IStR 2021, 666). Maßgeblich ist nach Erachten des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550 Rz 19 eine abkommensautonome Ausl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Wertung gewerblicher Beteiligung an nicht gewerblich tätigen PersGes (Zebragesellschaften)

Rn. 17 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Hierzu ausführlich s Rn 164.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Beteiligung des Betriebsrats.

Rn 29 In Unternehmen mit idR mehr als 20 wahlberechtigten ArbN hat der Betriebsrat gem § 99 I BetrVG bei der Einstellung auf Grundlage eines befristeten Arbeitsverhältnisses, dessen Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mitzubestimmen (BAG NZA 11, 418 [BAG 27.10.2010 - 7 ABR 86/09]).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Erbfolge in einen Mitunternehmeranteil bei Beteiligung des Erblassers an einer PersGes

Schrifttum:Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteilung, Anwendung von § 16 Abs 3 S 2–4 u Abs 5 EStG); BMF v 27.12.2018, IV C 6 – S 2242/07/10004, DB 2019, 99 (Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung). Entsprechend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beteiligung des Betriebsrates.

Rn 7 Positive Maßnahmen können Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, zB bei Personalplanung (§ 92 BetrVG), Gleichstellungsforderungen (§ 92 III BetrVG), Auswahlrichtlinien (§ 95 I BetrVG), Förderung von Berufsbildung (§ 96 BetrVG), Durchführung von Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG), Versetzung, Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung (§ 99 BetrVG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. § 15 Abs 3 S 1 Nr 1 EStG: Gewerblichkeit sämtlicher Einkünfte einer PersGes bei teilweise gewerblicher Tätigkeit (1. Alt, Abfärbung bzw Seitwärtsinfektion) oder bei passiver Beteiligung an einer gewerblichen PersGes (2. Alt, Aufwärtsinfektion)

A. Alt 1: Die teilweise (gemischte) originär gewerbliche Tätigkeit einer PersGes führt zur Gewerblichkeit sämtlicher Einkünfte (sog Abfärbung bzw Seitwärtsinfektion) Schrifttum: Stadie, Die teilweise gewerblich tätige PersGes, FR 1989, 93; Söffing, Beteiligung einer nicht gewerblich tätigen PersGes an einer gewerblich tätigen PersGes, FR 1994, 805; Neu, Einkünfteinfektion nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG: Sondervergütungen/Sonder-BV bei mittelbarer Beteiligung (doppel- oder mehrstöckige PersGes)

Schrifttum: Knobbe-Keuk, Gleichstellung des Mitunternehmers mit dem Einzelunternehmer? – § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG und mittelbar Beteiligte, DB 1990, 905; Groh, Sondervergütungen in der doppelstöckigen PersGes, DB 1991, 879; Schmidt, Die doppelstöckige PersGes nach dem Beschluss des GrS, DStR 1991, 505; Felix, Mitunternehmerische Tochter- Betriebsaufspaltung: "Nauheimer Modell", ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beteiligung mehrerer.

Rn 9 Erste Voraussetzung ist eine Beteiligung mehrerer, die weder in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken (sonst: § 830 I 1, II) noch in Nebentäterschaft besteht. Der Einzelne muss vom Verhalten der anderen nichts gewusst und nicht mit ihm gerechnet haben. Die Rspr wandte früher einschränkende Kriterien an, verlangte zB räumlich und zeitlich zusammenhängende Handlungen (RG...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Schrifttum Siehe zunächst das allgemeine Schrifttumsverzeichnis in Bd. I sowie das Schrifttum vor § 385 Rz. 1; ferner Bisle, Der Steuerfahnder als Zeuge in der Hauptverhandlung, PStR 2013, 70; Harms, Die Stellung des Finanzbeamten im Steuerstrafverfahren, in GS Schlüchter, 2002, S. 451; Hütwohl, Die selbstständige Durchführung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligungen an KapGes

Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben, der über die Bela...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beteiligung Dritter.

Rn 17 Behördliche Zustimmungserfordernisse bestehen für ArbN in Elternzeit (§ 18 I 5 BEEG) oder Mutterschutz (§ 9 MuSchG) sowie für schwerbehinderte Menschen (§§ 168, 174 SGB IX; § 620 Rn 91 ff). Rn 18 Daneben besteht die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats (§ 102 I BetrVG), bei leitenden Angestellten des Sprecherausschusses (§ 31 II SprAuG), im öffentlichen Dienst des Pers...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.6 Beteiligung des Ausbildenden am Widerspruchs- und Klageverfahren

Der Ausbildende ist weder am Widerspruchs- noch am Klageverfahren zwangsläufig beteiligt. Gleichwohl kann er ein nicht unerhebliches Interesse daran haben, dass der Auszubildende zur Prüfung zugelassen wird und diese auch besteht. Hat beispielsweise der Ausbildende die Anmeldefrist zur Prüfung versäumt, könnten ihm Schadensersatzansprüche vonseiten des Auszubildenden drohen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einschaltung oder Beteiligung Dritter.

Rn 11 Ein Drittes, der für ein Nicht-Verbrauchergeschäft eine Sicherheit leistet, kann Verbraucher sein (BGH NJW 96, 2156 [BGH 05.06.1996 - VIII ZR 151/95]; Soergel/Pfeiffer Rz 50; aA EuGH NJW 98, 1295). Eine andere Frage ist es jedoch, ob das Sicherungsgeschäft dem Schutzzweck einer bestimmten verbraucherschützenden Vorschrift unterfällt (vgl § 491 Rn 4 ff). Der EuGH vernei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Beteiligung von Verwaltungsträgern.

Rn 26 Darüber hinaus ist die Anwendbarkeit der GoA auch im Öffentlichen Recht anerkannt (etwa BVerwGE 18, 221; 80, 170; BGH NJW 04, 513). Eine öffentlich-rechtliche GoA liegt nur vor, wenn das Geschäft bei Vornahme durch den Geschäftsherrn dem Öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (BGHZ 191, 325; 138, 281; BGH NJW 71, 1218: privatrechtliche GoA bei Erfüllung der Streupflicht du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beteiligungen als Zurechnungs-/Zuordnungsobjekt

Rn. 183 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Beteiligungen an KapGes nehmen eine Zwitterstellung zwischen materiellen und immateriellen WG ein. Sie repräsentieren einerseits einen derivativen, also aus anderen Vermögenswerten, konkret einen aus dem wirtschaftlichen Substrat der Beteiligungsgesellschaft abgeleiteten Wert. Insoweit verkörpern Anteile an KapGes als abgeleitete unkörperli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beteiligungen an PersGes

Rn. 186a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Beteiligung an einer mitunternehmerischen PersGes ist die Beteiligung zwar stets BV des Beteiligten (§§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG; § 16 Abs 1 Nr 2 EStG); sie erscheint aber im Gegensatz zum Ansatz in der HB in der StB als ergebnisbestimmendes WG nicht. Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung hat der Posten "Beteiligung an einer betrieblich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beteiligungen an KapGes

Rn. 792 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Demgegenüber stellen Beteiligungen an KapGes in HB u StB Vermögensgegenstände bzw WG dar, allerdings besonderer Art, weil hier immer zwei Besteuerungsebenen vorliegen (anders an der PersGes, im Einzelnen Hoffmann, FS W. Müller, 2001, 631). Die Bewertung beim Mutterunternehmen erfolgt nach allg Grundsätzen, also sind zB wegen nachhaltiger Wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuordnung von Beteiligungen zum BV

a) Beteiligungen an KapGes Schrifttum: Ritzrow, GmbH- und Genossenschaftsanteile als BV oder PV, StBp 2005, 263, 290. Rn. 186 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Anteile an KapGes sind Beteiligungen im BV, wenn sie dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen bestimmt sind und in der Absicht gehalten werden, mit Hilfe der Rechte aus der Beteiligung einen Einfluss auf das andere Unternehmen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Personelle Zurechnung von Beteiligungen

Rn. 184 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zur Zurechnung s Rn 792aff. Rn. 185 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Beteiligungen

Schrifttum: Hoffmann, Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, BB Beilage 2 zu Heft 9/1988; Wrede, Beteiligungen an PersGes in der HB und der StB, FR 1990, 293; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705. Hoffmann, Die Beteiligung an KapGes als WG sui generis, in Hommelhoff, Festschrift Welf Müller, 2001, 631; Meyer, Wirtschaftliches Eigentu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Beteiligungen

Schrifttum: Reuter, Sanierungszuschüsse, BB 1982, 25; Döllerer, Einlagen bei KapGes nach Handelsrecht und Steuerrecht, BB 1986, 1857; Wassermeyer, Einlagen in KapGes u PersGes, StbJb 1985/86, 213; Hoffmann, Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, BB 1988 Beil 2 zu Heft 9; Mellwig, Beteiligungen an PersGes in der HB, BB 1990, 1162; Seibold, Die ertragst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Beteiligungsrechte der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren

I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO) Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen als Nachlassbestandteile und Anteilsbewertung

A. Anteile an Personengesellschaften I. Grundsätzliches Rz. 1 Das Schicksal von Anteilen an Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters hängt im Wesentlichen davon ab, ob bzw. welche Regelungen die Gesellschafter untereinander für diesen Fall im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben. Je nach Art der dort vorgesehenen Nachfolgeregelung ergeben sich beim Ausscheiden ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, systematischer Zusammenhang und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorbild und Vorläufer des § 407 AO ist § 441 RAO a.F. § 441 RAO war durch das 1. AOStrafÄndG v. 10.8.1967 in die RAO eingefügt worden. Durch die Regelung waren die früheren Vorschriften der AO (§§ 467, 472 RAO 1931) abgelöst worden, durch die dem FA kraft Gesetzes, d.h. ohne das Erfordernis einer Anschlusserklärung und ohne gerichtliche Zulassung (§ 396 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. § 15 Abs 4 S 6–8 EStG: Mitunternehmerische Beteiligungen von KapGes an (Verlust-)KapGes

Schrifttum: Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mittelbare Beteiligungen an Besitz-PersGes bzw Betriebs-KapGes über zwischengeschaltete KapGes

da) Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH Rn. 320g Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beherrscht die die Besitz-PersGes beherrschende Personengruppe die Betriebs-GmbH nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH, reicht dies für die personelle Verflechtung zur Entstehung einer Betriebsaufspaltung aus: BFH v 29.11.2017, BStBl II 2018, 426 Rz 47–48; BFH v 29.11.2007, BStBl II 2...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Nicht börsennotierte Anteile

Rz. 74 Rechtsprechung[204] und (juristisches) Schrifttum[205] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird.[206] Nach Ansicht des BGH bilden der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Wert...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Bewertung im Rahmen der Pflichtteilsberechnung

Rz. 92 Soweit nach den beschriebenen Grundsätzen Paketzuschläge oder Minderheitenabschläge im Einzelfall aus betriebswirtschaftlicher Sicht geboten bzw. gerechtfertigt sind, sind sie auch in die Bewertung der Beteiligung für pflichtteilsrechtliche Zwecke mit einzubeziehen.[244] Die Frage der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung kann allerdings nicht ohne Weiteres auf der ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 56 In jedem Fall gehört aber zunächst die Aktie bzw. der Geschäftsanteil als solche/r zum Nachlass des Erblassers. Daher ist auch im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Betrachtungen stets die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an sich zu berücksichtigen. Vom gesetzlich normierten Regelfall abweichende Ausgestaltungen können sich bei der Bewertung der Anteile (mindernd) ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Indirekte Methode

Rz. 67 Bei der indirekten Methode wird der Anteilswert aus dem Wert des Gesamtunternehmens abgeleitet. Logischerweise entspricht dabei die Summe aller so abgeleiteten Anteilswerte dem Wert des Unternehmens insgesamt.[190] Rz. 68 Im Prinzip wird der Wert des einzelnen Anteils durch Multiplikation des Unternehmensgesamtwerts mit der jeweiligen Anteilsquote bestimmt.[191] Für di...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Bewertungsobjekt – Ziel der Bewertung

Rz. 62 Sofern nicht ein Einzelunternehmen als Gesamtheit vererbt wird, ist Bewertungsobjekt im pflichtteilsrechtlichen Sinne die in den Nachlass gefallene bzw. nach dem Tod des Erblassers fortgeführte gesellschaftsrechtliche Beteiligung.[185] Rz. 63 Soweit diese zeitnah zum Erbfall verkauft wird, kann aus dem hierbei vereinbarten Verkaufspreis zumeist der Wert (am Stichtag) a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Anhörung bei Einstellung des Verfahrens (§ 407 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 2 AO ist das Gericht verpflichtet, der FinB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn es eine Einstellung des Verfahrens erwägt. Unter diese Vorschrift fallen alle Fälle der Einstellung bzw. Zustimmung zur Einstellung durch das Gericht: § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO : Einstellung wegen Geringfügigkeit durch die StA mit Zustimmung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Informationsrecht bei abschließenden Entscheidungen (§ 407 Abs. 2 AO)

Rz. 21 [Autor/Stand] Der FinB sind nach § 407 Abs. 2 AO das Urteil und andere das Verfahren abschließende Entscheidungen mitzuteilen. Die FinB ist über den Ausgang des Verfahrens also stets zu unterrichten. Dies geschieht regelmäßig durch Übersendung einer Abschrift oder Ausfertigung des Urteils oder des Einstellungsbeschlusses (vgl. Nr. 6 Abs. 7 MiStra). Dabei ist es gleich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Beteiligungsrechte der Familienkasse

Rz. 21.3 [Autor/Stand] Aus § 410 Abs. 1 Nr. 11 AO i.V.m. § 407 AO ergeben sich für die Familienkasse stärkere Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte als im allgemeinen Verfahrensrecht[2]. Abweichend von § 76 Abs. 2 OWiG ist z.B. das Gericht nicht befugt, die Familienkasse von einer Hauptverhandlung oder einem Vernehmungstermin auszunehmen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gerichtliche Mitteilungspflichten (§ 407 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 15 [Autor/Stand] Damit die FinB ihre Rechte aus § 407 AO wahrnehmen kann, sind ihr nach Abs. 1 Satz 3 die Termine zur Hauptverhandlung und zur Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 223, 233 StPO) mitzuteilen. Die Benachrichtigungspflicht gilt – im Gegensatz zu § 403 Abs. 1 AO – ausnahmslos. Wenn auch die förmliche Zustellung der Ladung unter Einha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Fragerecht (§ 407 Abs. 1 Satz 5 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] In Satz 5 des § 407 Abs. 1 AO wird dem Vertreter der FinB ausdrücklich ein eigenständiges Fragerecht eingeräumt. Dieses Fragerecht besteht auch bei der Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter, da es sich dabei um vorweggenommene Teile der Hauptverhandlung handelt[2]. Nicht zur Sache gehörige oder ungeeignete Fragen kann der Vorsitzende zu...mehr