Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsarzt

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BEM: Die Rolle des Betriebs... / Zusammenfassung

Überblick Seit 2004 gibt es das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Es ist im Schwerbehindertenrecht im SGB IX verankert, entfaltet seine Wirksamkeit aber über alle Beschäftigten in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Betrieben. In Abgrenzung zur "stufenweisen Wiedereingliederung" nach § 74 SGB V, welche eine schrittweise Wiederaufnahme der voran...mehr

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BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2.4 Erfolgloser Abschluss eines BEM

Nicht immer sind die Bemühungen eines Integrationsteams erfolgreich und es treten im laufenden BEM oder danach weitere Fehlzeiten auf. Dann wird gerne über einen "erfolglosen Abschluss" des BEM diskutiert. Dazu hat sich auch das BAG mittlerweile klar positioniert:[1] Ein BEM ist laut BAG abgeschlossen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, dass der Suchprozess durc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2.5 BEM – Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

Erwünschte Nebenwirkung häufiger BEM-Verfahren ist die Schaffung einer zusätzlichen Sicht auf die Arbeitsplätze und die Arbeitsorganisation. Durch die mit dem BEM verbundenen Arbeitsanalysen werden gesundheitliche Risiken früher bemerkt und die Umsetzung präventiver Maßnahmen gefördert. Durch die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und Führungskräften ...mehr

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BEM: Die Rolle des Betriebs... / 1 Einleitung

Betriebliches Eingliederungsmanagement wurde in § 167 (früher § 84) des SGB IX schon 2004 gesetzlich verankert. Eine Vielzahl von Veröffentlichungen[1] hat sich diesem Thema gewidmet und eine große Zahl von Gerichtsurteilen zum BEM wurden gesprochen.[2] In vielen, vor allem großen Unternehmen, ist das BEM inzwischen fester Teil des Personalmanagements und wird praktisch geleb...mehr

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BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2.3 BEM-Prozess im Unternehmen

Ein gutes Management des BEM-Prozesses bestimmt maßgeblich den Erfolg: So sollte zunächst die vom Betroffenen akzeptierte Ansprechperson (auch Fallmanager genannt) nochmal in einem persönlichen Gespräch über Grundlagen und Ziele informieren, die einzelnen Schritte näher erläutern, die Freiwilligkeit und Folgenlosigkeit bei Nichtbeteiligung, Datenschutz und Datenerhebung sowi...mehr

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Augenoptiker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ermittlung ggf. vorhandener Schwachstellen, Mitwirkung bei der Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Einflussnahme auf die Reduzierung von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankhei...mehr

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Apotheker (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse), Beratung zum Arbeitszeit-Pausen-Regime und Unterstützung bei der Organisation von Seminaren zur Stressbewältigung, Unterstützung bei Realisierung von Maßnahmen zur Suchtberatung und Programmen zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2 Überblick über die Rahmenfaktoren eines BEM

Das BEM ist eine stets auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahme im Unternehmen, die hohe Anforderungen an die Vertrauenskultur und gegenseitige Wertschätzung stellt. Das Verfahren und der daraus resultierende Benefit sollte allen Beschäftigten bekannt sein. Idealerweise sind die Ziele und betrieblichen Abläufe in einer Betriebsvereinbarung dokumentiert. Dies kann betroffenen ...mehr

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BEM: Die Rolle des Betriebs... / 2.2 Standardisierte Einleitung des BEM

Das nach § 167 Abs. 2 SGB IX erforderliche BEM-Angebot des Arbeitgebers an die Beschäftigten erfordert routinemäßig, vorab werden Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung informiert. Anschließend erfolgt die schriftliche Gesprächseinladung des Beschäftigten. Viele Beschäftigte reagieren überrascht und besorgt auf ein solches Schreiben. Um eine Vertrauens...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Augenoptiker (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterstützung bei regelmäßiger Begehung der Arbeitsstätten möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Festlegung von Schwerpunkten einer sicheren und ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, Beratung bei Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen und -ausrüstungen, Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Werkzeugen und Bearbeitun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Apotheker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Apotheker und Apothekerinnen sind ausgebildete Fachkräfte für Arzneimittel. Ihre Tätigkeit umfasst die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln unter qualitätssicherndem Aspekt. Sie beraten die Verbraucher und andere im Gesundheitswesen tätige Personen. Gesetzlicher Auftrag ist die umfassende Beratung und Information der Patienten und Kunden z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Augenoptiker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Augenoptiker haben die Aufgabe, den Grad der Fehlsichtigkeit der Menschen zu bestimmen und auf dieser Grundlage durch Anfertigung und Anpassung von individuellen Sehhilfen (z. B. Brillen, Kontaktlinsen) zu korrigieren. Dies erfordert umfassende Analysen zur Art der vorhandenen Fehlsichtigkeit unter Einbeziehung optometrischer Verfahren. Sowohl altersbedingte Sehmin...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umwelttechnologe für Kreisl... / Zusammenfassung

Überblick Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft haben nicht nur die Aufgabe, Abfälle zu sammeln und zu entsorgen, sondern tragen in zunehmendem Maße dazu bei, diese gänzlich zu vermeiden bzw. zu verwerten; d. h., Abfälle nach Möglichkeit zu recyceln und dem Produktions- bzw. Produktbereich als Sekundärrohstoffe wieder zuzuführen und damit den Kreislauf zu sch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt [1]; des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Entzugs der Einsatzgenehmigung durch die US-Regierung im A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Pflichten der Beteiligten / 1.3 Hinzuziehung weiterer Beteiligter

Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind außerdem der Werks- oder Betriebsarzt, sowie bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen, außerdem die Rehabilitationsträger. Besondere Bedeutung kommt regelmäßig der Pflicht zur Hinzuziehung des Betriebsarztes zu. Dieser ist "soweit erforderlich" hinzuzuziehen. Dies entspricht der in § 1 Satz 2 i. V. m. § 3 Abs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Ziele und Verfahren / 3 Verfahrensgrundsätze

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Verfahren vor. Nach der Rechtsprechung regelt das Gesetz das BEM als einen "verlaufs- und ergebnisoffenen Suchprozess, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit vermitteln soll". Allgemein wird jedes BEM-Verfahren durch folgende Grundsätze bestimmt: Die Initiativlast für die Durchführung eines BEM träg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BEM: Ziele und Verfahren / 1.4 Sonstige Beteiligte

Infographic Verantwortlich für die Durchführung des Eingliederungsmanagements ist zunächst der Arbeitgeber. Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX ist sein Gesprächspartner die zuständige Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. der Betriebsrat oder der Personalrat.[1] Sonstige Interessenvertretungen der Mitarbeiter, z. B. die bei kirchlichen Arbeitgebern existier...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau körperlicher Schwerarbeit bei Fütterungs- und Reinigungsarbeiten, sichere Planung der Arbeitsabläufe insbesondere bezüglich tierpflegerischer Arbeiten (Behandlung, Verabreichung von Medikamenten, Einfangen und Transport) bei besonders gefährlichen Tieren,...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 73 BayPVG – Dienstvereinbarungen In Bayern enthält Art. 73 BayPVG eine Vorschrift über Dienstvereinbarungen. Zunächst besteht auch in Bayern nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayPVG lässt Dienstvereinbarungen nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG zu. Dies ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 84 SächsPersVG – Dienstvereinbarungen – Tarifverträge Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Sachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 SächsPersVG sind Dienstvereinbarungen zulässig, soweit sie in diesem Gesetz vorgese...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.2 Nachtarbeit

Gemäß § 6 Abs. 3 ArbZG sind Nachtarbeitnehmer berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Ein Nachtarbeitnehmer ist gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG ein Arbeitne...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 1 Allgemeines

Sowohl im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber ein Interesse an Informationen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten und in diesem Zusammenhang auch an der Anordnung ärztlicher Untersuchungen. Dem Interesse des Arbeitgebers stehen grundrechtlich geschützte Interessen der Beschäftigten gegenüber. So we...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 4.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat den Zweck, arbeitsplatzbedingte Erkrankungen sowie Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen 3 Kategorien der Vorsorge: Pflichtvorsorge: Pflichtvorsorgeuntersuchungen i. S. v. § 4 ArbMedVV sind bei besonders gefährdenden Tätigkeiten, di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.4 Teilnahme an Präventionsmaßnahmen der Renten- oder Unfallversicherungsträger (Nr. 15 Buchst. d)

Rz. 161a Durch das 7. SGB VI-ÄndG v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) sind mit Wirkung zum 1.7.2020 auch die Teilnehmer an Präventionsmaßnahmen der Renten- und Unfallversicherungsträger unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt worden. Teilnehmer an solchen Maßnahmen sind gegen die mit der Teilnahme verbundenen Gefahren unfallversichert. Damit werde eine "Lück...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reboarding und Offboarding:... / 2 Sonderfall Krankheit: Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen, treten nach der Rückkehr des Mitarbeiters häufig Probleme und Konflikte auf. Zwar freuen sich Kollegen und Führungskraft in der Regel auf den Rückkehrenden, wissen aber nicht so recht, wie sie angemessen mit der sensiblen Situation umgehen sollen. Doch gerade das wichtige Arbeitsumfeld kann zum Gelingen der Rückkehr-...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.4.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Amtsarztes nachzuweisen haben. Ergänzend ist für Auszubildende, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) fallen, die Vorschrift des § 32 Abs. 1 JArbSchG zu beachten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TVA-L BBiG), ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.3 Übermittlungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 1b)

Rz. 18 Leistungserbringer, die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden Verträge zu Modellvorhaben (§ 64e), zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a), zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b), zur Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), zur Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) oder zur ambulanten spezialfachärztlichen Vers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.3 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wie in den vorangegangenen Kapiteln zu erkennen war, unterliegt die nationale Gesetzgebung zum Gesundheits- und Arbeitsschutz internationalen Abkommen und Richtlinien. Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland ist gleichfalls hierarchisch gegliedert. An der Spitze stehen Gesetze, die durch das europäische Arbeitsschutzrecht beeinflusst werden. Gesetze können nur allgemeine, bra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.6 SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Der Titel dieses Gesetzes lässt auf den ersten Blick keinen Zusammenhang zum Arbeitsschutz, zur BGF oder zum BGM vermuten. Erst § 167 mit dem Titel "Prävention" zeigt die Verbindung auf: In Abs. 2 wird geregelt, wie ein Arbeitnehmer, der durch Unfall, Verletzung oder sonstige Erkrankung mehr als 6 Wochen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Inventur: Bewertung von Vor... / 2.1 Grundsatz der Einzelbewertung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Abschlussstichtag nach Handelsrecht grundsätzlich einzeln und isoliert voneinander zu bewerten.[1] Wesentlicher Zweck dieser Vorschrift liegt darin, die Saldierung der Einzelwerte zu verhindern. Bei einer Gruppe von Gegenständen werden dadurch möglicherweise große Wertunterschiede aufgedeckt und Risiken transparent gemacht. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.7 Präventionsgesetz

Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V v...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmbrille / 1.2 Wer ist die fachkundige Person?

Nach Anhang Teil 4 ArbMedVV muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens der Mitarbeitenden durch eine "fachkundige Person" erfolgen. Die Untersuchung der Augen ist ohne jeden Zweifel einem Arzt, also Betriebs- oder Augenarzt, vorbehalten. Sofern es sich nur um die Untersuchung des Sehvermögens handelt, kommt dafür grundsätzlich auch der Augenoptiker infrage. Einer ga...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmbrille / 1.4 Wer trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit spezieller Sehhilfen?

In der Praxis bietet sich an, dass der Betriebsarzt Mitarbeitende auf der Grundlage seiner Untersuchungsergebnisse hinsichtlich einer Bildschirmbrille berät. Die Refraktionsbestimmung (Brillenglasbestimmung) erfolgt durch einen Augenarzt oder Augenoptiker. Ein (augen-)ärztliches Attest muss anschließend dem Arbeitgeber für den Antrag der Bildschirmbrille vorgelegt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmbrille / 2 Welche Besonderheiten zeichnen die Bildschirmbrille aus?

Normale Sehhilfen sind zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit notwendig und genügen den Sehanforderungen des Alltags. Dagegen hat die Unfallkasse Berlin folgende Kriterien für eine Bildschirmbrille aufgestellt, die erfüllt werden müssen: Die Sehhilfe ist ausschließlich für die Bildschirmarbeit erforderlich. Es wird sonst keine Brille benötigt. Oder es ist bereits eine Sehhilfe vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmbrille / 1.3 Wann sind spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit notwendig?

Nach Anhang Teil 4 ArbMedVV sind spezielle Bildschirmbrillen notwendig, wenn normale Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nicht geeignet sind. Dieser Fall kann eintreten, wenn die Akkommodationsfähigkeit soweit eingeschränkt ist, dass der Bildschirm mit der normalen Sehhilfe nicht mehr ohne Probleme scharf gesehen werden kann. Eine der Ursachen für Sehprobleme alterssichtiger B...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im BGM / 2.1 Übersicht Gesundheitsdaten

Der korrekte Umgang mit Angaben über die Gesundheit und Krankheit von Beschäftigten ist eines der kritischsten Datenschutzthemen in Unternehmen. Die Verarbeitung solcher gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten gehört allerdings zu den Grundlagen im BGM. Die Angaben sollen dazu dienen, gesunde Arbeitsbedingungen zu gestalten sowie ein zielgerichtetes BGM durchführen zu können. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im BGM / 2.2 Datenschutzrechtliche Anforderungen an ein BGM

Im vorangegangenen Kapitel wurde bereits dargestellt, dass die Erhebung und Erfassung gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten zu den Grundlagen eines BGM gehören. Nur mithilfe dieser Informationen kann ein Unternehmen seiner Pflicht zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gerecht werden. Bei der Erfassung, Verarbeitung und Spei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 3 Reisemedizin und Impfungen

Bei Reisen in Länder, in denen besondere klimatische oder gesundheitliche Rahmenbedingungen herrschen, muss der Betriebsarzt entsprechend beraten. Themen sind je nach Zielland z. B.: Impfprophylaxe, z. B. Hepatitis A und B, Malariaprophylaxe (wegen der weiten Verbreitung und des hohen Ansteckungsrisikos besonders wichtig); Hinweise zum persönlichen Verhalten (Vermeidung von le...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im BGM / 1.3 Datenschutz im Betrieb

Es ist einleuchtend, dass ein Beschäftigungsverhältnis ohne die Angabe personenbezogener Daten der Mitarbeiter nicht möglich ist. Ohne eine Reihe personenbezogener Angaben wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc., kann bereits eine Lohnabrechnung oder eine Meldung an die Sozialversicherungen nicht erfolgen. Der Arbeitgeber ist schlichtweg gezwungen, personenbezogene Daten vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 2 Arbeitsschutz im Ausland

Grundsätzlich muss das in Deutschland verfolgte Schutzniveau auch im Ausland eingehalten werden. Wo Abweichungen unvermeidlich sind, muss über eine Gefährdungsbeurteilung so weit wie möglich sichergestellt werden, dass keine untragbaren Risiken auftreten. Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften bei Arbeiten im Ausland kann der Unfallversicherungsträger gegen das Unte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrstoffe in Betrieben –... / 2 Gefährdungsbeurteilung (vor dem ersten Einsatz)

Die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zum Gefahrstoff erhält der Arbeitgeber aus dem Sicherheitsdatenblatt, weiteren Informationen des Herstellers, der Kennzeichnung, anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen. Achtung Aufbewahrungsfrist von Sicherheitsdatenblättern Die Aufbewahrungsfrist von Sicherheitsdatenblättern, die im Zusammenhang mit der Erstellung d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 151 Beitrag... / 2.1.3 Finanzierung

Rz. 9 Die Unfallversicherungsträger führen insoweit eine eigene Umlage durch. Die Vorschrift lässt die Einrichtung eines gemeinsamen Dienstes mehrerer Unfallversicherungsträger zu. Rz. 10 Beitragspflichtige sind allein die Unternehmen, die der durch den Unfallversicherungsträger geschaffenen Einrichtung eines überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen D...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 151 Beitrag... / 2.1.1 Überblick

Rz. 6 Zur wirksamen Bekämpfung der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Arbeitsleben sind die Arbeitgeber verpflichtet, gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z. B. Sicherheitsingenieure) zu bestellen. Damit soll die sachverständige Anwendung technischer und medizinischer Vorschriften sowie die Berücksichtigung moderner si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 151 Beitrag... / 2.1.2 Arbeitsschutz durch die Unfallversicherungsträger

Rz. 7 Die mit der Umsetzung der gesetzlichen Forderung des § 1 ASiG verbundenen Kosten dürften allerdings vor allem kleinere Betriebe davon abhalten, eigene Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Um in solchen Fällen zu gewährleisten, dass die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in den Betrieben wahrgenommen wird, können die Unfa...mehr