Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrente

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.2 Verantwortung der Tarifvertragsparteien

Vereinbaren die Tarifvertragsparteien eine betriebliche Altersversorgung in Form einer reinen Beitragszusage, müssen sie sich an der Durchführung und Steuerung beteiligen.[1] Sie müssen den Prozess der Einführung, Implementierung und Durchführung der Betriebsrente auf Basis der reinen Beitragszusage begleiten. Die Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn die Sozialpartner i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) vergrößert und dadurch ein höheres Versorgungsniveau erreicht werden. Die Änderungen im Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sind weitgehend seit 1.1.2018 in Kraft. Auf tariflicher Grundlage ist seitdem eine reine Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.4 Bindung des Versicherten

Ein Versicherter, der aufgrund der Aufforderung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt hat, darf diesen nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse wirksam zurücknehmen, beschränken oder der Rentenantragsfiktion widersprechen. Der Rentenversicherungsträger berücksichtigt die eingeschränkte Dispositionsbefugnis. Dazu ist er von der wirksamen Einschränkung der Disposit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2 Reine Beitragszusage

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kannte bisher nur Zusageformen in Ausgestaltung von Leistungszusagen, beitragsorientierten Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung. Ihnen ist gemeinsam, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistung haftet bzw. im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers ggf. der Pensions-Versicherungs-Verein (PSV) die Betriebsre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 5 Widerruf

Ansprüche auf bAV können nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt oder widerrufen werden. Deshalb enthalten Versorgungsordnungen häufig einen Widerrufsvorbehalt, der die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Widerruf des Leistungsversprechens durch den Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber kann aber auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie z. B. Stö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.1 Abfindung von vertraglich unverfallbaren Anwartschaften und von Anwartschaften im laufenden Arbeitsverhältnis

§ 3 Abs. 1 BetrAVG verbietet grundsätzlich die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Abfindung laufender Betriebsrenten. Abfindbar bleiben vertraglich unverfallbare Anwartschaften. Möglich bleibt auch die Abfindung von Anwartschaften während des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Vorausgesetzt, sie steht in keinem zei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Neue Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung

Im Jahr 2018 traten 2 Gesetze zur betrieblichen Altersversorgung in Kraft, die zu langfristigen Veränderungen des deutschen Betriebsrentenrechts führen: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Mit der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie wurden im Wesentlichen geändert: Verkürzung der Unverfallbarkeitsfrist für Zusagen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Betriebsrenten und die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert, wenn sie von dessen Zahlungsfähigkeit abhängig sind. In diesem Fall werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) geschützt. Der PSVaG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Rahmen seiner mit der Sicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

Henckel, Ausfinanzierung von Betriebsrenten mittels „irrevocable Trust“, StuB 15/2024, S. 597; Levedag, Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.1 Ausgeschlossene Leistungen

Keine Versorgungsbezüge sind Leistungen, die i. d. R. nicht durch den Eintritt des Versorgungsfalls ausgelöst werden und nicht der Versorgung des Begünstigten oder seiner Hinterbliebenen zu dienen bestimmt sind. Achtung Nicht alle Leistungen sind Versorgungsbezüge Nicht zu den Versorgungsbezügen zählen u. a. Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Ausgleichszahlungen, Gnadenbezüge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.3 Beitragspflichtige Einnahmen

Zu den beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gehören insbesondere die Altersrenten einschließlich der Kinderzuschüsse sowie die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Das Gleiche gilt für Weihnachtsgelder oder sonstige Zuschläge und Einmalzahlungen. Sie sind unabhängig davon beitragspflichtig, ob deren Zahlung in bestimmter Höhe in der Versorgungsregel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 5.1 Leistungen im Sterbemonat

Sofern bei Arbeitnehmern nach arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen über den Sterbetag hinaus noch Arbeitsentgelt gezahlt wird (zum Beispiel bis zum Ende des Sterbemonats), steht insoweit der Anspruch auf das Arbeitsentgelt in aller Regel den Hinterbliebenen bzw. den Erben zu. Dementsprechend ist das für die restlichen Tage des Sterbemonats und ggf. für weitere Monate ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 1 Allgemeines

Zu den Versorgungsbezügen zählen die Renten der bAV (Betriebsrenten).[1] Hierunter fallen die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die unmittelbar oder mittelbar aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses zufließen. Die bAV ist über die folgenden Durchführungswege möglich: Pensionszusage bzw. Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Direktv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.9 Vorgezogene Altersleistung

Arbeitnehmer können eine vorgezogene bAV erhalten.[1] Vorausgesetzt, sie erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Vollrente als Altersrente. Dann können Arbeitnehmer verlangen, dass ihnen nach Erfüllung der Wartezeit und der sonstigen Leistungsvoraussetzungen auch die Leistungen der bAV gewährt werden. Beschränkungen der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.6 Wartezeit

Das BetrAVG kennt grundsätzlich keine Zeiten, die ein Arbeitnehmer nach Zusageerteilung abzuwarten hat, bevor er in ein Betriebsrentensystem aufgenommen wird. Der Zeitraum zwischen der Erklärung des Arbeitgebers, er werde nach Ablauf einer kalender- oder ereignisbestimmten Zeit eine Versorgungszusage erteilen, und der Zusageerteilung wird als "Vorschaltzeit" bezeichnet. Eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.2 Gehaltsabhängige Leistungssysteme

Bei gehaltsabhängigen Leistungssystemen wird die Betriebsrente – neben dem Dienstzeitelement – nur von der Höhe des vor Eintritt des Versorgungsfalls bezogenen ruhegeldfähigen Entgelts bestimmt. Sie baut sich meist durch einheitliche, gehaltsprozentuale Steigerungsbeträge pro Dienstjahr auf, wobei eine bestimmte Höchstrente i. d. R. nach Ableistung eines vollen Berufslebens ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.1 Gesamtversorgungssysteme

Kennzeichnend für Gesamtversorgungssysteme ist, dass dem Mitarbeiter unter Anrechnung seiner Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Gesamtversorgung in Höhe z. B. eines bestimmten Prozentsatzes seiner letzten Bruttobezüge zugesagt wird. Die daraus resultierende direkte Abhängigkeit der betrieblichen Versorgungsleistungen von der Entwicklung der Sozialversicherung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.4 Haftung

Der Arbeitgeber haftet außer bei der reinen Beitragszusage grundsätzlich für die Erfüllung seiner gegebenen Zusage.[1] Seine Einstandspflicht ist unabhängig vom gewählten Durchführungsweg, der Art der Finanzierung und erstreckt sich bei der Riester-Förderung auch auf die dem Arbeitnehmer gewährten Zulagen. Der Umfang seiner Haftung ist von der erteilten Zusage abhängig. Von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 8.2 Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, Werkspensionen, Leistungen aus Unterstützungskassen)

Sind Versorgungsbezüge schuldrechtlich auszugleichen (z. B. Betriebsrenten und Werkspensionen aus einer Direktzusage, Leistungen aus Unterstützungskassen), unterliegen zunächst die vollen Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung der Freibeträge für Versorgungsbezüge und des Werbungskosten-Pauschbetrags beim Ausgleichspflichtigen dem Lohnsteuerabzug sowie der Besteuerung als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2.1 Steuerfreier Versorgungsausgleich

Der Ausgleichswert, der an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person (Zielversorgung) abgeführt wird, bleibt beim ausgleichspflichtigen Partner im Zeitpunkt der Durchführung des Versorgungsausgleichs steuerfrei [1], wenn das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung [2] durchgängig eingehalten wird. Wird als Zielversorgung der ausgleichsberechtigten Person ein Pensio...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 3.2 Ausschlussvereinbarung (§ 6 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich kann jederzeit durch eine notariell beglaubigte Vereinbarung[1] der Eheleute ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Diese kann noch im gerichtlichen Verfahren geschlossen werden und die ehelichen Vermögensverhältnisse mit einbeziehen. Die Versorgungsanrechte können also zur "Verrechnung" eines entsprechenden Zugewinns herangezogen werden – denkba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 7 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§ 20–22 VersAusglG)

Für verfallbare Anwartschaften nach dem BetrAVG, die im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs. Werden diese unverfallbar, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte deren schuldrechtlichen Ausgleich gerichtlich beantragen. Frühestens kann er einen Ausgleich zu dem Zeitpunkt verlangen, zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2 Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG

Versorgungsträger im Sinne des VersAusglG ist je nach Zusage der Arbeitgeber selbst (bei Direktzusagen) oder die Unterstützungskasse, das Lebensversicherungsunternehmen bei Direktversicherungen, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Hat ein Arbeitnehmer z. B. einen tarifvertraglichen Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer von den Tarifvertragsparteien getragenen Pensi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 5 Interne Teilung (§§10-13 VersAusglG)

Bei der internen Teilung wird die Versorgung entsprechend dem Ehezeitanteil real im Versorgungssystem des Ausgleichsverpflichteten geteilt. Der Versorgungsträger führt dann nach einer Scheidung zwei Versorgungen fort. Tritt für den Ausgleichsberechtigten der Versorgungsfall ein, erhält er z. B. eine Betriebsrente vom Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Mit dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 1 Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) [1] sind durch Arbeit geschaffene Anrechte auf eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenversorgung i. S. d. Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) auszugleichen, unabhängig davon, ob sie als Kapitaleinmalzahlung oder laufende Leistung geschuldet sind. Anrechte auf betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die das BetrA...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Versorgungsausgleich / 2.2 Steuerpflichtiger Versorgungsausgleich

Unterliegen die Versorgungsleistungen bei der ausgleichsberechtigten Person in der Auszahlungsphase nicht der nachgelagerten Besteuerung, ist der Ausgleichswert nicht steuerfrei[1], sondern bei der ausgleichspflichtigen Person im Zeitpunkt der Übertragung – ggf. unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt – zu besteuern.[2] Da die Besteuerung der Versorgungsleistungen bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.2 Laufende Daten aus der Lohnabrechnung

Aus den jeweiligen Entgeltabrechnungen müssen im Lohnkonto folgende Daten eingetragen werden: der Tag der jeweiligen Zahlung sowie der Entgeltzahlungszeitraum, z. B. 31.3., Entgeltabrechnung März, der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn. Hierbei muss beachtet werden, dass der Barlohn und eventuelle Sachbezüge, also z. B. aus Dienstwagenüberlassung, Mahlzeiten oder der Gewährung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 2 Zuordnung des geldwerten Vorteils in einen Entgeltabrechnungszeitraum

Auf den geldwerten Vorteil sind die Regelungen für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt anzuwenden. Sofern dieser dem Arbeitnehmer erst nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zufließt, ist er dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum im laufenden Kalenderjahr zuzuordnen.[1] Hat das Beschäftigungsverhältnis bereits im Vorjahr geendet, ist der geldwerte Vorteil nur dann b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 2 Anwendungsbereich

Nach Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 EntgTranspRL gilt die Richtlinie gleichermaßen für private und öffentliche Arbeitgeber. Weiter gilt sie für alle Arbeitnehmer im Sinne des – weitgehenden – unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Dies entspricht auch der bisherigen Regelung nach § 5 Abs. 2 EntgTranspG. Stellenbewerber sind im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 EntgTranspRL mit spezifisc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.5 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.5 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine eigenständige rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die mit Sondervermögen ausgestattet ist. Die Leistung über eine Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die wiederum gegenüber dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Auszahlung der Betriebsrente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 6 Umfang

Der Anspruch umfasst alle durchsetzbaren arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche, die dem jeweiligen Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Dazu zählen alle geldwerten Bezüge: neben dem eigentlichen Lohnanspruch (einschließlich Naturalleistungen) die Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt, Arbeitgeberzuschüsse zu den Sozialversicherungssystemen sowie Frei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Unklarheitenregel

Rz. 11 Die Unklarheitenregel legt fest, dass Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko, dass die Klausel nicht in dem von ihm gewünschten Sinne ausgelegt wird. Erhält man somit nach der Auslegung kein eindeutiges, sondern ein mehrdeutiges Ergebnis, findet die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegung Anwendung. Es müssen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 4.1 Versorgungsleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bzw. eine Pensionszusage abwickelt, stellt allein die Zusage der späteren Altersleistung noch keinen Arbeitslohn dar. Beiträge bzw. Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse bzw. an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, lösen keinen lohnsteuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Betriebsrente

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)

Die einzelnen Formen der Altersbezüge werden lohnsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Betriebsrenten und Pensionen, zu denen der Arbeitnehmer während seiner aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge geleistet hat, werden als Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis im Grundsatz voll besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit – im Vergleich zu der übergangsweise immer no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.1 Bestehen eines Dienstverhältnisses am Ende des Kalenderjahres

Der Arbeitgeberausgleich darf nur für solche Beschäftigte durchgeführt werden, die am 31.12. noch im Dienst des Arbeitgebers stehen. Scheidet ein Arbeitnehmer vor dem Ende des Kalenderjahres aus der Firma aus, ist im Fall des Arbeitgeberwechsels eine Erstattung der während des Jahres zu viel bezahlten Lohnsteuer gänzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Versorgungsbezüge

S. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Früheres Dienstverhältnis

Einnahmen, die durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst sind, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, z. B. Pensionen, Warte- und Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder; s. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten". Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers den Erben zufließt, gehört bei ihnen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch den Zufluss de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.4 Ausschüttungssperre nach § 253 Abs 6 HGB

Tz. 404 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 253 Abs 2 S 1 HGB idF des ÄndG v 11.03.2016 (BGBl I 2016, 396, 408) ist bei Pensionsrückstellungen für die Abzinsung vom durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre auszugehen. Nach § 253 Abs 6 S 1 HGB nF ist der Unterschiedsbetrag der Rückstellung, der sich aus der Umstellung von 7 auf 10 Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4 Betriebsrente

Der Arbeitgeber ist auch in Bezug auf Betriebsrenten zur Einhaltung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet. Er kann jedoch bei der freiwilligen Zahlung einer Betriebsrente die Rentner und die Rentenanwärter unterschiedlich behandeln. Praxis-Beispiel Gleichbehandlungsgrundsatz Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht verletzt, wenn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 1 Hinzuverdienst unterliegt dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Lohnsteuerlich hat dies keine besonderen Folgen, der Arbeitslohn unterliegt nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt, wenn der Rentner daneben vom früheren Arbeitgeber eine Betriebsrente oder eine W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer hauptberufli...mehr