Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrente

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.3 Übertragung der Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des FA (Abs. 3a S. 2 bis 5)

Rz. 66 § 38 Abs. 3a S. 2 bis 5 EStG regelt die freiwillige Übernahme der lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers durch einen Dritten für weitere Fallgestaltungen. Die Vorschrift soll im Wesentlichen folgende Fälle erfassen[1]: Bei der studentischen Arbeitsvermittlung ist der einzelne Arbeitnehmer in mehreren kurzfristigen aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen für unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Ausschüttungssperre im Kontext der Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 6) (Rn. 408–411 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 408 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 2 Satz 1 wurde mit dem sog. Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 geändert. Seit dieser Änderung sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 2.2 Direktzusage

Bei der Direktzusage, auch Pensions- oder Versorgungszusage genannt, gibt es keine Versorgungseinrichtung, die Altersversorgung ist vielmehr eine Art Fortsetzung der Gehaltszahlung – auf geändertem Niveau und ohne unmittelbare Gegenleistung. Für diese Verpflichtung werden in der Bilanz des Arbeitgebers Rückstellungen gebildet. Es liegen weder Beiträge des Arbeitgebers noch s...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die bAV in Form der reinen Beitragszusage[1] soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt.[2] Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzusichern, dass die Ver...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.6 Rückzahlung pauschal besteuerter Zuwendungen

Arbeitslohnrückzahlungen mindern die im selben Kalenderjahr anfallenden pauschalbesteuerungsfähigen Zuwendungen und damit die pauschale Steuerschuld des Arbeitgebers. Übersteigen in einem Kalenderjahr die Arbeitslohnrückzahlungen betragsmäßig die Zuwendungen des Arbeitgebers, ist eine Minderung von Beiträgen im selben Kalenderjahr nur bis auf null möglich.[1] Eine Minderung ...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Versorgungsausgleich

Im Grundsatz sollen bei der Scheidung die Anrechte der Ehepartner auf eine Altersversorgung innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems ausgeglichen werden. Von dieser Regelung erfasst werden auch die Anwartschaften und Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung.[1] Durch 2 Steuerbefreiungsvorschriften stellt der Gesetzgeber sicher, dass sowohl bei der internen Teilung[...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.7 Versorgungsbezüge

Für die Ermittlung des bei Versorgungsbezügen zu berücksichtigenden Versorgungsfreibetrags sowie des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag sind in den Zeilen 29–32 der Lohnsteuerbescheinigung Angaben zu den Versorgungsbezügen zu machen.[1] Der Arbeitgeber ist verpflichtet [2], die für die Berechnung der Freibeträge für jeden Versorgungsbezug erforderlichen Angaben im Lohnkonto ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 1.1 Abgrenzungsmerkmale

Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge. Folgen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / h) Nichtanpassung einer Betriebsrente bei konzerninterner Umstrukturierung.

Rn 46 Führt eine konzerninterne Umstrukturierung zum Auseinanderfallen von wirtschaftlichen Aktivitäten und Versorgungsverbindlichkeiten mit der Folge, dass die Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG unterbleibt, kann hierin im Einzelfall eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Arbeitnehmer liegen (BAG NZA 16, 235 Rz 64 ff, insb 73; ZIP 21, 918 Rz 86; BeckRS ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 12 VersAusglG – Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Gilt für das auszugleichende Anrecht das Betriebsrentengesetz, so erlangt die ausgleichsberechtigte Person mit der Übertragung des Anrechts die Stellung eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Rn 1 Durch § 12 wird fingiert, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte beim Ausgleich eines betrieblichen Versorgungsanrechts iSd BetrAVG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 17 VersAusglG – Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten.

Gesetzestext Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse auszugleichen, so darf im Fall des § 14 Abs. 2 Nr. 2 der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit höchstens die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nach den §§ 159 und 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erreichen. A....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Gläubigergefährdung und -benachteiligung.

Rn 36 Zur Gläubigergefährdung und -benachteiligung gehören nicht nur die regelmäßig unter diesen Stichworten diskutierten Fallgruppen der Aushöhlung der Haftungsmasse, Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz, sondern auch bestimmte Verhaltensweisen im Bankverkehr sowie ggf die Nichtanpassung einer Betriebsrente bei konzerninterner Umstrukturieru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung nach dem Rentenbetrag.

Rn 11 Der Rentenbetrag nach § 2 BetrAVG entspricht der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (vgl dazu § 19 Rn 4 f). Wählt der Versorgungsträger diese Bezugsgröße, muss er auch den Ausgleichswert zwingend als monatlichen Rentenbetrag berechnen. Dieser ist in gleicher Höhe auf Seiten des Ausgleichspflichtigen zu kürzen und auf den Ausgleichsberechtigten zu übertragen. Die Halb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Summe der Rentenbausteine (Nr 3).

Rn 9 Gem II Nr 3 sind Anrechte, bei denen sich die Höhe der Versorgung aus der Summe der Rentenbausteine ergibt, ebenfalls unmittelbar zu bewerten. Aus Rentenbausteinen werden insb Betriebsrenten berechnet (vgl zB BGH FamRZ 12, 1550 für eine beitragsorientierte Leistungszusage; Frankf FamRZ 19, 1608 [LS] zu den Lufthansa-Betriebsrenten). Dem Versorgungsbeitrag wird für jedes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wesentliche Wertänderung (Abs 2).

Rn 12 Gem § 51 II iVm § 225 II FamFG muss sich der Ausgleichswert (mindestens) eines Anrechts nach der Ausgangsentscheidung rückwirkend betrachtet wesentlich geändert haben. Das Abänderungsverfahren ist nur für echte Wertveränderungen eines Anrechts nach dem Ende der Ehezeit eröffnet, nicht für die Korrektur von (möglichen) Fehlern, die in der Ausgangsentscheidung unterlaufe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten, zu denen nicht nur die Erblasserschulden, also Verbindlichkeiten die noch zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, sondern auch die Verbindlichkeiten gehören, die erst mit dem Erbfall entstanden sind und mit ihm im Zusammenhang stehen. Der Erbe haftet für diese Verbindlichkeiten zunächst (vorläufig) unbeschränkt, er...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Hinzurechnungen zum Nachlass ("Pflichtteilsergänzung")

Rz. 153 Aus Billigkeitsgründen, insbesondere aber auch, um Umgehungen vorzubeugen, sieht der Inheritance Act eine Reihe von Hinzurechnungen zum Nachlass vor, durch die der für die Anordnung von family provision zur Verfügung stehende Nachlass wieder aufgefüllt wird. Die zunehmend großzügigere Handhabung der family provision durch die Gerichte wird voraussichtlich dazu führen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitratierliche Bewertung (Abs 2 S 2 und 3).

Rn 20 Die zeitratierliche Berechnung findet nur auf Anrechte Anwendung, deren Höhe sich nicht unmittelbar aus einer der Ehezeit zugeordneten Bezugsgröße ergibt (BGH FamRZ 12, 1550 Rz 28; 17, 705 Rz 11). Dies gilt vor allem für Zusagen, die sich auf eine von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängige Versorgung erstrecken, sowie für endgehaltsbezogene Versorgungen iSv § 40...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung des Veräußerers und des Erwerbers, Abs 2 u 3.

Rn 29 Ab dem Betriebsübergang richten sich die Ansprüche übergegangener ArbN gegen den Erwerber. Jedoch besteht gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers für Verpflichtungen gem II (BGH NZA 09, 848 [BGH 19.03.2009 - III ZR 106/08] – Betriebsrenten) sowie ggf nach den §§ 133, 134 UmwG, §§ 25, 28 HGB. Für Verpflichtungen gem II 2 haftet der Veräußerer pro rata temporis (zB ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 45 ist eine Sondervorschrift, die die Berechnung des Ehezeitanteils von Anrechten aus betrieblicher Altersversorgung (betrAV) regelt. Die Bestimmung ist nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar nur auf Anrechte anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch im Anwartschaftsstadium befinden, während bereits laufende Betriebsrenten nach § 41 i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Äquivalenzstörungen.

Rn 30 Diese sind bei gegenseitigen Verträgen in den Grenzen des Zumutbaren unbeachtlich. Das gilt sowohl für eine Wertminderung des Entgelts (insb durch Geldwertschwund, etwa BGHZ 86, 167, 186f) wie auch für Kostensteigerungen bei der Leistungserbringung. Dies gilt im Grundsatz auch für in ausländischer Währung zu leistende Schulden (BGHZ 183, 287 zur Morgengabe; krit Wurmne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.2 Unregelmäßige und nicht bezifferbare Ansprüche

Ansprüche, die von einem bestimmten Ereignis abhängen, sind auch erst mit dessen Eintreten fällig. Erfährt der Gläubiger ohne sein Verschulden nichts von den Umständen des Anspruchs, so tritt die Fälligkeit erst bei positiver Kenntnis ein.[1] Ansprüche werden fällig: auf Personalaktenbereinigung mit Aufnahme des beanstandeten Schriftstücks in die Personalakte und Kenntnis des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente / 6 Vollrente/Teilrente

Versicherte können eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Achtung Teilrente aufgrund Hinzuverdienst nur bis zum Jahr 2022 Für die Zeit bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ist eine Teilrente zu zahlen, wenn sich dies aus der Berücksichtigung von Hinzuverdienst ergibt. Die Teilrente ist stufenlos, d. h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 210 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 211 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 423 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 424 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / VI. Vorbehalt in der Abfindungserklärung

Rz. 870 Hinweis Zu Detailfragen zum Vorbehalt § 2 Rdn 1146 ff. Rz. 871 Der Abfindungsvergleich beendet (spätestens) die Verjährungshemmung, die mit der Anmeldung von Ersatzansprüchen nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. begonnen hatte. Rz. 872 Akzeptiert nach einem Unfall der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 4 Übergangs-/Vertrauensschutzregelungen

Für folgende Personenkreise bestehen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen: Bezieher von Witwen- und Witwerrenten oder einer Erziehungsrente, wenn der versicherte Ehegatte/Lebenspartner vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder zwar nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe/Lebenspartnerschaft jedoch vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte/Lebenspartner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.6 Verfahren nach dem StaRUG

Rz. 185 Zum 1.1.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in Kraft getreten.[1] Neben Änderungen der InsO hat dieses Gesetz auch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zum Inhalt. Mit dem SanInsFoG wird im Wesentlichen die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen v. 19.6.2019[2] in deuts...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.15 Betriebliche Altersversorgung

Die Pflichtversicherung in einer betrieblichen Altersversorgung (VBL/Zusatzversorgungskassen) bleibt auch während eines Arbeitskampfs bestehen. Zahlungen sind jedoch nicht zu leisten, damit vermindert sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt und damit auch die spätere Betriebsrente. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 ATV/ATV-K werden volle Kalendermonate, für die keine Umlagen entri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Vorliegen eines Dienstverhältnisses

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.[1] Dabei sind Arbeitnehmer Personen, die in öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.4 Meldungen bei Mehrfachbezug

Bezieht das Mitglied mehrere laufende Betriebsrenten, mehrere einmalig gezahlte Betriebsrenten, eine laufende Betriebsrente und eine einmalig gezahlte Betriebsrente, eine laufende Betriebsrente und einen laufenden/einmalig gezahlten anderen Versorgungsbezug oder eine laufende/einmalig gezahlte Betriebsrente und Arbeitseinkommen ist der Status "Mehrfachbezug" erfüllt und die Kranke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2.1 Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs

Zur Zahlstellenmeldung "Bewilligung/Beginn" eines laufenden Versorgungsbezugs muss die Krankenkasse zurückmelden, wie mit diesem Versorgungsbezug bezüglich der Abrechnung verfahren werden soll. Die Zahlstelle muss die Rückmeldung überwachen. Die Rückmeldung enthält Angaben für welche Versicherungszweige (Kranken- und/oder Pflegeversicherung) der laufende Versorgungsbezug der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.2.1 Bewilligung/Beginn des Versorgungsbezugs

Bewilligung/Beginn steht für den erstmaligen Zeitpunkt oder die Wiederaufnahme der Zahlung eines laufenden Versorgungsbezugs nach vorherigem Wegfall. Ferner ergibt sich diese Meldeverpflichtung bei einem sog. "Schlüsselwechsel". Jede Meldung beinhaltet eine Schlüsselkombination, die u. a. die Zahlstellennummer und das Aktenzeichen des Versorgungsbezugs bei der Zahlstelle bein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / Zusammenfassung

Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und vollständig er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Versorgungsempfänger (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Versorgungsbezüge iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, die ehemals öffentlich-rechtlich Bedienstete iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erhalten (V 1.3 Abs 2 DA-KG 2023), werden gezahlt nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus Mitteln des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Fehlbetrag nach Art. 28 EGHGB

Rn. 1061 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für Altersversorgungsverpflichtungen sind grds. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1). Art. 28 Abs. 1 EGHGB eröffnet indes für Altzusagen (= unmittelbare Zusage, bei der der Pensionsberechtigte seinen Rechtsanspruch vor dem 01.01.1987 erworben hat oder sich ein vor diesem Zeitpunkt erworbener Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 77 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Größere bauliche Veränderungen an einem Wohngebäude führen regelmäßig zu nachträglichen Herstellungskosten. Nur ausnahmsweise stellen die Aufwendungen Herstellungskosten eines Neubaus dar. Bei Vorliegen nachträglicher Herstellungskosten bemessen sich die weiteren Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Her...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 2 Weiterbeschäftigte Rentner

Der als Hinzuverdienst aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Minijob-Regelung und Lohnsteuerpauschalierung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig. Die b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.4 Betriebsrente/Versorgungsanwartschaften

Auch Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung können durch betriebliche Übung begründet werden. Im Bereich des Betriebsrentenrechts ist die betriebliche Übung als Rechtsquelle vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt. Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG steht der Verpflichtung aus einer ausdrücklichen Versorgungszusage einer auf betrieblicher Übung beruhenden Versorgungsverpfli...mehr