News 25.11.2011 Arbeits- & Sozialrecht

Für wilde Kommentare ("Frausein als Schwerstbehinderung") sorgt eine LAG-Entscheidung: Arbeitgeber dürfen danach bei Vergabe eines nahen Firmenparkplatzes Frauen bevorzugen. Dies sei nicht diskriminierend, selbst wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter das Nachsehen hat. Jetzt toben nicht die Behindertenverbände, sondern einige Feministinnen.

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