Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BZSt vom 09.07.2019; BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2019)); BZSt vom 06.08.2020, BStBl I 2020, 657 (Kinderbonus 2020); BZSt vom 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2020)); BZSt vom 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Fam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42g Lohnsteuer-Nachschau

Schrifttum: Sterzinger, Fotografieren im Rahmen einer Außenprüfung bzw Umsatzsteuernachschau, DStR 2012, 887; Madauss, LSt-Nachschau iSd § 42g EStG, USt-Nachschau iSd § 27b UStG und Selbstanzeige iSd § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Hillert, Die LSt-Nachschau (§ 42g EStG), StB 2013, 244; Dissars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2013, 3210; Apitz, LSt-Nachschau – § 42g EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

I. Allgemeiner Teil Schrifttum: Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 24b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Schrifttum: Hillmoth, Der "neue" Entlastungsbetrag für "echte" Alleinerziehende nach § 24b EStG, INF StW 2004, 737; Plenker, Entlastungsbetrag statt Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende, DB 2004, 156; Plenker/Schaffhausen, Rückwirkende Änderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, DB 2004, 2440; von Proff zu Irnich, Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem § 24...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 72 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes an Angehörige des öffentlichen Dienstes

Schrifttum: Hörster, Kabinett beschließt "JStG 2018" unter neuem Namen, NWB 2018, 2393; Hörster, UStAVermG: Änderungen des EStG, NWB 2018, 3816. Verwaltungsanweisungen: H 72 EStH 2022; BZSt vom 14.12.2016, BStBl I 2016, 1429 (Familienleistungsausgleich; Durchführung der Familienkassenreform); BZSt vom 25.07.2018, www.bzst.de (Leitfaden zur Durchführung der Familienkassenreform); BZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 69 Datenübermittlung an die Familienkassen

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BZSt vom 30.06.2022, BStBl I 2022, 1010 (Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2022); BZSt vom 26.05.2023, BStBl I 2023, 818 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2023)). I. Allgemeines A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 69 S 1 EStG begründet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist das Kernstück der sog "Abgeltungsteuer" (AbgSt). Die AbgSt stellt eine spezielle Tarifvorschrift für die Einkünfte aus KapVerm (§ 2 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, § 20 EStG) dar, weswegen die Vorschrift im IV. Teil des EStG ("Tarif") platziert ist (s auch FG Niedersachsen vom 18.03.2022, 7 K 120/21, EFG 2022, 1101). Durch ihren – im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 410 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der bei der Wahlveranlagung anzuwendende Steuersatz ist nach § 32d Abs 4 EStG iVm § 32d Abs 3 S 2 EStG weiterhin der AbgSt-Satz des § 32d Abs 1 EStG (BFH vom 29.08.2017, VIII R 5/15, BStBl II 2018, 66 Rz 15). Um den so ermittelten Betrag ist die tarifliche ESt zu erhöhen (§ 2 Abs 6 S 1 EStG; R 2 Abs 2 EStR 2012 Zeile 13; AbgSt-E BMF BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rn. 430 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift ist nur auf einen unbeschränkt StPfl anwendbar. Dieser kann nach § 1 Abs 1 EStG, § 1 Abs 2 EStG oder – auf Antrag – nach § 1 Abs 3 EStG (Moritz/Strohm in Frotscher/Geurts, § 32d EStG Rz 78 (04/2016)) stpfl sein (zur Einbeziehung von der AbgSt unterliegenden Einkünften in die Prüfung der Grenzen bei § 1 Abs 3 EStG s BFH vom 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.4 Wertaufholungsgebot nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG

Tz. 246 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Fraglich ist, ob eine Wertaufholung gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 iVm Abs 1 Nr 1 S 4 EStG zwingend ist, wenn der Tw zum Schluss eines Wj nach Einlage der wertgeminderten Beteiligung höher ist, als der bei der Einlage angesetzte Tw. Beispiel: Die natürliche Pers A legt ihre einbringungsgeborenen Anteile an der A-GmbH (AK nach § 21 Abs 1 S 1 iVm § 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Rz. 30 [Autor/Stand] Bedeutung für die Kapitalertragsteuer. § 1 setzt eine Minderung von Einkünften voraus, die zu korrigieren die Rechtsfolge der Vorschrift ist. Außerdem müssen die geminderten Einkünfte solche aus Geschäftsbeziehungen zum Ausland sein. Einem Gesellschaftsverhältnis fehlt jedoch die Eignung, eine solche Geschäftsbeziehung zu sein.[2] Die vGA fließt im Übrig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) hat mWv 01.01.2004 § 24b EStG eingefügt, dafür ist die Regelung über den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs 7 EStG) entfallen. Der Haushaltsausschuss des BT hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf eines HBeglG 2004 empfohlen, in den Entwurf eines HBeglG 2004 § 24b EStG einzufügen (BT-Druck...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolge

Rn. 215 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 11a EStG kommt nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen dann zur Anwendung, wenn der Gläubiger der KapErtr oder Vergütungen eine Person ist, dem diese Einkünfte entweder nach deutschem ESt-Recht oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaates nicht zugerechnet werden. Der Begriff des Gläubigers wird im Gesetz nicht näher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 360 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der AbgSt-Satz ist – vorbehaltlich der Rückausnahme in § 32d Abs 2 Nr 4 Hs 2 EStG (s Rn 370ff) – insoweit zu versagen, als eine Minderung des Einkommens bei der leistenden Körperschaft festzustellen ist. Dies kann, bei teilweiser Korrektur des Einkommens der leistenden Körperschaft, dazu führen, dass auf einen Teil der Bezüge nach § 20 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 380 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Prinzip der AbgSt beruht zentral auf dem Einbehalt deutscher KapSt nach den §§ 43ff EStG (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357). Nach § 43 Abs 1 EStG unterliegen inländische Einkünfte dem deutschen KapSt-Abzug. Auch für ausländische Einkünfte ist in gewissen Fällen eine KapStPfl vorgesehen: Nach § 43 Abs 1 S 1 EStG betrifft dies ausländische ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 1 S 1 EStG ergibt sich der Zweck der LSt-Nachschau, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. § 42g Abs 1 S 2 EStG stellt klar, dass es sich bei der LSt-Nachschau um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte handelt. § 42 Abs 2 S 1 EStG enthält eine zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 229 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alleinstehende StPfl

Rn. 36 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur alleinstehenden StPfl zu. Welche StPfl als alleinstehend iSd § 24b Abs 1 EStG gelten, regelt § 24b Abs 3 EStG, ausführlich dazu s Rn 131ff. § 24b EStG findet nur auf unbeschränkt StPfl Anwendung, ausführlich dazu s Rn 106ff. Auffällig ist, dass der Gesetzgeber den Entlastungsbetrag nach § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 167 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 52 Abs 59a S 6 EStG idF JStG 2007 (in Kraft getreten 14.12.2006) ist § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG für alle VZ anzuwenden, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Die dadurch mögliche Anwendung auf bereits abgeschlossene VZ vor 2007 hielt der Gesetzgeber für unproblematisch, da die Regelung negativer Qualifikationskonflik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben

Rn. 55 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die LSt-Nachschau kann nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG gegenüber jeder Person erfolgen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Da die selbständige Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht verlangt wird, wird in Teilen der Literatur angenommen, dass eine LSt-Nachschau grundsätzlich auch gegenüber ArbN in Betracht ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH vom 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 270 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Anwendung des AbgSt-Satzes wird nach § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst c EStG versagt, "soweit" die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Zudem gelten insoweit die Restriktionen des § 20 Abs 6 und 9 EStG nicht (§ 32d Abs 2 Nr 1 S 2 EStG). Beispiel: Der StPfl unterhält bei einem Kreditinstitut eine Einlage über EUR 100 000. Gleichzeitig hat er für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahrensrechtliche Hinweise

Rn. 112 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 43 Abs 5 S 1 EStG werden natürliche Personen als EStPfl mit Einkünften aus KapVerm von einer Steuererklärungspflicht (§ 149 Abs 1 AO, § 25 Abs 1 EStG) entlastet. Dies gilt jedoch nur, "soweit" die KapErtr der KapSt (§§ 43ff EStG) unterlegen haben. Für andere KapErtr ist die Erklärung zwingend (§ 32d Abs 3 S 1 EStG), wobei der AbgSt-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 50d Abs 3 EStG auf den Anspruch auf Entlastung von der KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage eines DBA. Sachlich gilt die Regelung (wie schon die Vorversionen) ausschließlich für Fälle des Steuerabzugs bei KapErtr und bei inländischen Einkünften nach § 50a EStG . Andere Einkünfte, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand

Rn. 250 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Grundkonstellation der "Back-to-back-Finanzierung" in S 1 des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst c EStG geht von einem "Dritten" – etwa einem Kreditinstitut – aus, der die zu besteuernden KapErtr schuldet (ausführlich Behrens/Renner, BB 2008, 2319, 2322; Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194). Der von der Versagung des AbgSt-Satzes nach § 32d Abs 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 420 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten iRd ESt sieht § 34c Abs 1 EStG grundsätzlich die Anrechnungsmethode mit Begrenzung auf einen – je ausländischen Staat bestimmten (§ 34c Abs 7 Nr 1 EStG iVm § 68a EStDV: "Per-Country-Limitation") – Höchstbetrag vor (H 34c Abs 3 EStH 2022 "Ermittlung des Höchstbetrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vereinbarkeit mit DBA-Recht

Rn. 54 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Grundsätzlich knüpft § 50d Abs 3 EStG an das Vorliegen eines Quellensteuerentlastungsanspruchs auf der Grundlage eines DBA an. Die Frage des Verhältnisses zum Abkommensrecht stellt sich insoweit in allen Fällen, in denen einerseits ein Entlastungsanspruch nicht bereits aufgrund abkommensrechtlicher Missbrauchsvermeidungsvorschriften ausgesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreten von Grundstücken und Räumen

Rn. 46 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aus § 42g Abs 2 S 2 EStG ergibt sich für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Befugnis zum Betreten von – betrieblichen – Grundstücken und Räumen des von der LSt-Nachschau Betroffenen. Das Betreten von Wohnräumen ist hingegen nur unter den in § 42g Abs 2 S 3 EStG genannten einschränkenden Voraussetzungen gestattet, s Rn 60. Die Grundst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe, Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick, Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Piltz, Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in § 50d Abs 3 EStG, IStR 2007, 793; Frey/Mückl, Substanzerfordernisse bei der einseitigen KapSt-Entlastung für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 400 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der StPfl kann auf Antrag eine "Steuerfestsetzung entsprechend" § 32d Abs 3 S 2 EStG für KapErtr, die der KapSt unterlegen haben, erreichen ("Wahlveranlagung zum pauschalen Steuersatz", s Rn 150). KapErtr, die nicht der KapSt unterlegen haben, sind nach § 32d Abs 3 S 1 EStG zwingend zu veranlagen. Durch die nach § 32d Abs 4 EStG mögliche, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Zugriff auf digitale Daten

Rn. 73 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein unmittelbarer digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF vom 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 (43. Aufl); Fissenewert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (Dezember 2022); Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 50. GewStG

Rn. 74 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die sachliche GewStPfl erfordert einen Gewerbebetrieb iSd EStG (§ 2 Abs 1 S 2 GewStG). GewSt und AbgSt schließen sich daher aus, da bei Einkünften aus Gewerbebetrieb die AbgSt nicht anwendbar ist (§ 32d Abs 1 S 1 EStG iVm § 20 Abs 8 S 1 EStG). Zur Gefahr der gewerblichen Abfärbung bei vermögensverwaltenden PersGes s BFH vom 27.08.2014, VIII R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenstand der LSt-Nachschau

Rn. 19 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 42g Abs 1 EStG umschreibt die Funktion der LSt-Nachschau, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. Die LSt-Nachschau umfasst damit – anders als die LSt-Außenprüfung – nicht die Übernahme der LSt (§ 40f Abs 3 EStG), Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 15, 22 (Mai 2022), da diese nicht in § 42g Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Treaty override

Rn. 199 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In Fällen, in denen Sondervergütungen (sowie mit dem Sonder-BV zusammenhängende Erträge und Aufwendungen) durch die Anwendung des § 50d Abs 10 EStG abweichend von der abkommensautonomen Auslegung im Inland zu besteuern sind, liegt ein Treaty override vor, welches der BFH in Abkehr von seiner früheren Rspr (zB BFH vom 13.07.1994, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsberechtigte Kinder

Rn. 9 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auszahlungsempfänger nach § 74 Abs 1 S 1 EStG kann nur das Kind des Kindergeldberechtigten sein, für das das Kindergeld festgesetzt worden ist. Die Regelung betrifft in der Praxis überwiegend Kinder, die den elterlichen Haushalt verlassen haben, Wendl in H/H/R, § 74 EStG Rz 9 (06/2020). Voraussetzung für eine Abzweigung ist ferner, dass das K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG

Tz. 146 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Dieses Merkmal ist in seiner Formulierung relativ neu (eingeführt durch s Urt des BFH v 17.10.2001, BStBl II 2004, 171). In seiner früheren Rspr hatte der BFH von der Notwendigkeit einer "Auswirkung auf das Einkommen" gesprochen (grundlegend s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 522 und v 22.02.1989, BStBl II 1989, 475). Die neue Formul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich, Verhältnis zu anderen Normen

Rn. 141 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei DBA ohne eine abkommensrechtlich vereinbarte Rückfallklausel ist § 50d Abs 8 EStG vorrangig anzuwenden, in diesen Fällen liegt ein Treaty override vor. Enthält das anwendbare DBA eine abkommensrechtlich vereinbarte Rückfallklausel, geht diese § 50d Abs 8 EStG vor (s BMF vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 45; BMF vom 20.06.2013, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 24b Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ein alleinstehender StPfl einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat. Es findet sich eine Regelung darüber, dass der Freibetrag nur für ein zum Haushalt des StPfl gehörendes Kind, für das dem StPfl ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 161 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG betrifft nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen unbeschränkt StPfl, deren Einkünfte aufgrund eines DBA von der Bemessungsgrundlage auszunehmen sind. Eine Anwendung auf beschränkt StPfl ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Aufgrund der erkennbaren Ausrichtung auf die abkommensrechtliche Freistellung nach Art 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beteiligte oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder die sonstige Verfassung begünstigte Personen

Rn. 61 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Rahmen der hypothetischen persönlichen Entlastungsberechtigung erfasst § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG Personen, die an ihr (dh an der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) beteiligt oder durch die Satzung, das Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind. Wie bereits bei den Altregelungen ist die erforderliche Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die moderne Version der Vorschrift des § 32d EStG wurde durch das UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 eingeführt (BGBl I 2007, 1912; zur Einführung ausführlich Brusch, FR 2007, 999). Sie galt erstmals für den VZ 2009 (§ 52a EStG aF). S zur Entwicklung auch sehr ausführlich den Vorlagebeschluss des FG Nds vom 18.03.2022, 7 K 120/21, EFG 2022, 1101 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Persönlich ist die Vorschrift des § 32d EStG auf die Besteuerung natürlicher Personen anzuwenden. Die Art der persönlichen EStPfl, ob unbeschränkt (§ 1 Abs 1, 2 oder 3 EStG) oder beschränkt (§ 1 Abs 4 EStG), ist dabei grundsätzlich unerheblich, da § 32d Abs 1 EStG selbst sowie § 50 EStG keine Beschränkungen enthalten. Für beschränkt StPfl (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen des Antrags

Rn. 320 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auf die Beteiligungserträge ist das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr 40 S 1 Buchst d oder e EStG) anzuwenden (FG Münster vom 09.06.2021, 13 K 668/19, EFG 2021, 1629 Rz 70 ff rkr). § 32d Abs 2 Nr 3 S 2 EStG enthält insoweit einen Ausschluss des § 3 Nr 40 S 2 EStG. Aufgrund des § 3c Abs 2 S 1 EStG sind dementsprechend auch WK im Zusammenhang mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen der LSt-Nachschau

Rn. 20 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Voraussetzungen unter denen eine LSt-Nachschau zulässig ist, ergeben sich aus § 42g Abs 1 EStG nicht eindeutig. Umstritten ist, ob eine LSt-Nachschau trotz des Wortlauts der Norm, der außer den in s Rn 19 genannten Tatbestandsvoraussetzungen keine weiteren Einschränkungen vorgibt, bereits dann zulässig ist, wenn sie gemäß § 42g Abs 1 S 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtsfolgen

Rn. 122 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ist die Missbrauchsvermutung des § 50d Abs 3 S 1 EStG erfüllt und können keine Ausnahmetatbestände nach § 50d Abs 3 S 2 EStG geltend gemacht werden, ist die Rechtsfolge die vollständige Versagung des Quellensteuerentlastungsanspruchs nach einem DBA oder den §§ 43b, 44a Abs 9 oder 50g EStG. Die nachteilige Rechtsfolge kann jedoch auch nur ant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht a...mehr