Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / Einführung

Welche Folgen hat das Angehörigen Entlastungsgesetz für die Bemessung des Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen? Im Grunde genommen keine, sofern die gesetzlichen Vorgaben des § 1603 Abs. 1 BGB konsequent umgesetzt werden und den ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern das zur ungefährdeten Fortsetzung ihres bisherigen Lebensniveaus erforderliche Einkommen unan...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 4. Der angemessene Eigenbedarf

Während alle anderen Unterhaltsverhältnisse an familiäre Ereignisse anknüpfen, die aus rechtlich zugeschriebener Verantwortung unmittelbar die eigene Lebensstellung beeinflussen – Elternschaft, bestehende oder aufgelöste Ehe – folgen Unterhaltsansprüche von Verwandten mit wirtschaftlich selbstständiger Lebensstellung erst aus schicksalhaften Entwicklungen, deren finanzielle ...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 1. Der Sockelbetrag

Nach Auffassung des Senats sollen bereits durchschnittliche Einkommensverhältnisse den Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestselbstbehalts bilden. Dies wären in 2023 für Beschäftigte mit einer den unterhaltsrechtlichen Erwartungen entsprechenden Vollzeittätigkeit brutto rund 4.500 EUR (netto 2.850 EUR) monatlich; mit Sonderzahlungen ist es ein Jahresbruttoeinkommen von 59...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 6. Pauschalen mit Risiken und Nebenwirkungen

Auch wenn es sich bei dem zur Wahrung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Einkommen um eine individuelle Größe handelt, steht dies einer pauschalen Bemessung nicht generell entgegen. Für solch einen Orientierungsrahmen besteht durchaus ein praktisches Bedürfnis,[40] weil dieser durch Mindeststandards die Einordnung des konkreten Sachverhalts erleichtert und methodi...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Die Bedürftigkeit

Den wichtigsten Effekt entfaltet die gesetzliche Neuregelung gegenüber allen unterhaltspflichtigen Kindern, deren steuerpflichtigen Einkünfte die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht überschreiten. In diesen Fällen entfällt generell der sozialrechtliche Nachrang, ohne dass es noch auf ihre individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wie das Nettoeinkommen, Nutzungsvo...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 1. Vor- und Nachrang

Im Vergleich zu den früher punktuellen Änderungen vollzieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz allerdings einen Paradigmenwechsel. Es erfasst nunmehr alle Leistungen des SGB XII und beschränkt mögliche Regressansprüche von vornherein auf Verwandte mit Jahreseinkünften von mehr als 100.000 EUR – es bleibt letztlich nur eine Spitze von etwa 5 % aller Einkommensbezieher, die jet...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / I. Unterhalt im Spannungsfeld zwischen Familien- und Sozialrecht

Das Verhältnis zwischen Familien- und Sozialrecht ist seit jeher spannungsgeladen. Gegenüber der seit 1900 im Familienverband zwischen Verwandten der auf- und absteigenden Linie (§ 1601 BGB) unverändert geltenden uneingeschränkten Unterhaltspflicht entwickelte sich im Sozialhilferecht bereits seit längerem ein Korrektiv, indem der Nachrang der Leistungen schrittweise zurückg...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 2. Der anrechnungsfreie Teil

Der Sockelbetrag zuzüglich des dem Unterhaltspflichtigen aus dem übersteigenden Einkommen anrechnungsfrei zu belassenden Betrag entspricht einem pauschalen Eigenbedarf, dem auch noch die vorweg vom Einkommen abgesetzten Aufwendungen zuzurechnen sind. Erst der Saldo aus diesen drei Zahlenblöcken ergibt den Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen für die eigene Lebensführung z...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 5. Veränderte Rahmenbedingungen

Die aus dem Grundsicherungsgesetz bekannte Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR wurde seinerzeit im Vermittlungsverfahrens als politisches Sedativum in das Gesetz eingefügt. Ihre zunächst nur geringe praktische Bedeutung geriet erst mit dem auf alle Leistungen des SGB XII ausgeweiteten Anwendungsbereich in den Focus der sozial- und familienrechtlichen Praxis. Als "Nichtprü...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 3. Unterhaltspflichtige Geschwister

Übersteigt das Einkommen mehrerer Geschwister die Jahreseinkommensgrenze, bestimmt sich ihr jeweiliger Haftungsanteil nach § 1606 Abs. 1 BGB. Aus dem Beschluss des BGH ergibt sich jedoch eine zusätzliche Komplikation für die Fälle, in denen das Einkommen einzelner Geschwister geringer ausfällt. Auch diese privilegierten Kinder sollen weiterhin als unterhaltspflichtig gelten,...mehr

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FF 04/2025, Altersvorsorge im Fokus: wieviel, worauf, wie und woraus?

Britta Schönborn Das Thema "Altersvorsorge" beschäftigt Familienrechtler insbesondere im Unterhaltsrecht. Die Höhe der Abzüge ist weitgehend geklärt: Primäre und sekundäre Altersvorsorge werden mit insgesamt 22,6 % des Bruttoeinkommens angesetzt (bzw. 23,6 % beim Elternunterhalt). Altersvorsorge wird nur auf Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit akzeptiert, nicht aber auf Einkün...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / II. Umfang der Vorschrift/Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 1614 BGB umfasst den gesamten Verwandtenunterhalt, somit den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt, den Familienunterhalt nach § 1360a BGB, den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und die Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Vater nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sowie umgekehr...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 4 Elternunterhalt

4.1 BGH, Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24 Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt für Unterhaltszeiträume nach dem Inkrafttreten von § 94 Abs. 1a SGBXII in der Fassung von Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (Angehörigen-Entlastungsgesetz).mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtshof entscheidet zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 229/2024 vom 4.12.2024 1 Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden könne...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 4. Insbesondere: Selbstbehalt beim Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt kam es im vergangenen Jahr zu einer überraschenden Wendung: Im Herbst 2024, als die Unterhaltskommission und die Vertreter der Oberlandesgerichte zusammengekommen sind, um die Unterhaltstabelle für 2025 vorzubereiten, war es um den Elternunterhalt unverändert sehr ruhig. Im Verlauf des vergangenen Jahres sind lediglich drei obergerichtliche Entscheidungen...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts im Elternunterhalt für Unterhaltszeiträume nach dem Inkrafttreten von § 94 Abs. 1a SGBXII in der Fassung von Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019 (Angehörigen-Entlastungsgesetz).mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtsh... / 1.1 Sachverhalt:

Der Antragsteller ist Sozialhilfeträger. Er nimmt den Antragsgegner aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2020 auf Elternunterhalt für dessen pflegebedürftige Mutter in Anspruch. Die 1940 geborene Mutter lebt in einer vollstationären Pflegeeinrichtung und kann die Kosten ihrer Heimunterbringung mit ihrer Sozialversicherungsrente und den Leistungen d...mehr

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FF 01/2025, Bundesgerichtsh... / 1.2 Bisheriger Verfahrensverlauf:

Das Amtsgericht hat den auf Zahlung von 7.126 EUR gerichteten Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers ist vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg geblieben. Das Oberlandesgericht hat das Bruttoeinkommen des Antragsgegners um Steuern und Sozialabgaben, Unterhaltspflichten für eines der volljährigen Kinder, berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen sowie Alter...mehr

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Jung, SGB VII § 69 Rente an... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Büttner/Niepmann, Die Entwicklung des Unterhaltsrechts seit Mitte 2006, NJW 2007, 2373. Dahm, Gewährung und Entziehung einer Elternrente in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kompass 1994, 75. Gitter, Anspruchsvoraussetzungen für die Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 1985, 168. Höland/Sethe (Hrsg.), Elternunterhalt, Baden-Baden 2011. Ziegler, Elte...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / I. Klage auf Feststellung eines zukünftigen Unterhaltsschadens

Rz. 14 Ist eine Person verstorben, die zum Zeitpunkt des Todeseintritts noch nicht unterhaltsverpflichtet war, bei der jedoch die Möglichkeit besteht, dass sie ohne den Tod zukünftig unterhaltsverpflichtet geworden wäre, können unterhaltsberechtigte Personen u.U. einen Anspruch auf die Feststellung der zukünftigen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Schädiger haben. Dies k...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 2 Gründe:

[7] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [8] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [9] Dem Kläger stehe aufgrund der nach § 93 Abs. 1 SGB XII wirksamen Überleitung gegen den Beklagten gemäß § 528 Abs. 1 und § 818 BGB ein Anspruch auf Zahlung von 6.811,44 EUR zu. Dies...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 3 Anmerkung:

Der X. Zivilsenat des BGH, der für Streitigkeiten aus dem Bereich des Schenkungsrechts zuständig ist, soweit es sich nicht um Schenkungen mit Bezügen zu getrennten oder geschiedenen Ehegatten oder getrennten Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt, hat sich in seiner Entscheidung vom 16.4.2024 mit einer klassischen Fallkonstellation des Schenkungsrückforderu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bedarf beim Elternunterhalt.

Rn 4 Beim Elternunterhalt entspricht der Bedarf ebenfalls dem Existenzminimum, das in den Selbstbehaltssätzen zum Ausdruck kommt (BGH FamRZ 02, 1698). Bei Unterbringung in einem Heim bestimmt sich der Unterhaltsbedarf des Elternteils grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten, soweit sie angemessen sind (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Volljährige Enkelkinder.

Rn 6 Bei volljährigen Enkelkindern spricht alles dafür, dass sich der Unterhalt der in Anspruch genommenen Großeltern auf den erhöhten Selbstbehalt berufen darf, der beim Elternunterhalt gilt (BGH FuR 06, 366). Dies ist allerdings seit 2020 problematisch. Viele OLG und auch die Düsseldorfer Tabelle sehen keinen festen Selbstbehalt für den Elternunterhalt vor. Dies beruht auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Normale Unterhaltsverpflichtung.

Rn 3 Bei nicht gesteigerter Unterhaltsverpflichtung variiert der Selbstbehalt je nachdem ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder, Eltern oder eine Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l handelt. Auch hier weichen die Leitlinien voneinander ab. Entspr Regeln finden sich in den Leitlinien unter 21.3. Auch hier ist es möglich, den Selbstbehalt im Einzelfall zu senken oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wegfall der gesteigerten Unterhaltspflicht.

Rn 17 Nach II 2 greift die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung nicht, wenn weitere leistungsfähige unterhaltspflichtige Verwandte vorhanden sind, denen trotz Barunterhaltsleistungen ihr eigener angemessener Unterhalt verbleibt. In Betracht kommen Großeltern BGH NJW 22, 331), aber auch der andere Elternteil. Voraussetzung ist, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil außer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fiktion bei unzureichender Vermögensnutzung.

Rn 40 Dem Berechtigten und dem Verpflichteten sind fiktive Erträge als Einkommen zuzurechnen, wenn sie es unterlassen, ihr Vermögen in zumutbarer ertragbringender Weise zu nutzen oder zu verwerten (BGH FamRZ 15, 1172; FuR 00, 469; Brandbg FuR 15, 112). Dem Betreffenden steht bei der Wahl der Anlageform ein Beurteilungsspielraum zu. Er muss nicht in jedem Fall die Anlageform ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Unterhalt anderer Berechtigter.

Rn 54 Beim Unterhalt minderjähriger Kinder werden sonstige Unterhaltslasten beim Pflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt, weil die Bedarfsberechnung nach der DT dem durch eine entspr Herabstufung in den Einkommensgruppen Rechnung trägt. Bei der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind für den Ehegattenunterhalt grds die Umstände zu berück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vermögensverwertung.

Rn 22 Eine Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstamms besteht nur ausnahmsweise (BGH FamRZ 15, 1172; Hamm FamRZ 19, 531). Für den nachehelichen Unterhalt regeln §§ 1577 II, 1581 2, dass der Stamm des Vermögens nicht verwertet werden muss, soweit die Verwertung unwirtschaftlich und unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unterhalt.

Rn 11 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen – abgesehen vom Fall des § 1615l – nicht; weder § 1360a, noch § 1361 oder §§ 1569 ff sind analog anwendbar; somit kann sich der Partner gegenüber der Inanspruchnahme wegen Elternunterhalt auch nicht auf einen Familienselbstbehalt berufen (BGH FamRZ 16, 410). Deshalb gibt es unter den Partnern auch keine Prozesskostenvorschusspf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen.

Rn 4 Erforderlich ist ein schwerer Schuldvorwurf (BGH FamRZ 95, 475). Dies kommt in Betracht bei tief greifenden Kränkungen, die einen groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung und menschlicher Rücksichtnahme erkennen lassen, zB bei tätlichen Angriffen, Bedrohungen, wiederholten groben Beleidigungen oder Denunziationen zum Zwecke der beruflichen oder wirtschaftlichen S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Normale Unterhaltsverpflichtung.

Rn 11 Auch bei der normalen Unterhaltsverpflichtung hat der Unterhaltsverpflichtete den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einzusetzen (BGH FamRZ 88, 604). Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen gefährdet wird. Er darf daher nicht von fortlaufenden Einkünften abgeschnitten werden, die er zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Grobe Vernachlässigung der eigenen Unterhaltsverpflichtung ggü dem Unterhaltspflichtigen.

Rn 3 Dieser Tatbestand ist gegeben, wenn der nunmehr Bedürftige ggü dem jetzt Unterhaltsverpflichteten in der Vergangenheit seinerseits unterhaltspflichtig war und sich dieser Unterhaltsverpflichtung entzogen hat. Dieser Verwirkungsunterhalt hat praktisch nur beim Elternunterhalt Relevanz. Eine Vernachlässigung muss sich nicht auf den Barunterhalt beschränken, sondern kann s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verbindlichkeiten.

Rn 52 Berücksichtigungswürdige Verbindlichkeiten mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen (vgl auch Ziff 10.4 der Leitlinien). Schulden können allerdings nur abgezogen werden, soweit sie tatsächlich auch bedient werden (Köln FamRZ 06, 1760; Hambg FamRZ 03, 1102). Werden Einkünfte fingiert, ist auch eine fiktive Bedienung von Schuldverbindlichkeiten zu berücksichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit.

Rn 8 Der Anspruch auf Familienunterhalt dient der Deckung des Bedarfs der gesamten Familie, nicht nur eines Ehegatten. Die Bedürftigkeit eines Ehegatten ist nicht Anspruchsvoraussetzung (BGH FamRZ 66, 138). Die Bedürftigkeit einzelner Familienmitglieder (etwa Pflegebedürftigkeit) kann sich allerdings auf den Umfang des angemessenen Familienunterhalts auswirken (BGH FamRZ 20,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen des Anspruchs.

Rn 2 Der Schenker muss außerstande sein, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zusätzlich die ihn gem §§ 1360 ff, 1569 ff, 1601 ff, 1615l oder §§ 5, 12, 16 LPartG treffenden Unterhaltspflichten zu erfüllen; rein vertragliche Pflichten bleiben außer Betracht. Das Schenkungsrecht knüpft damit an das Unterhaltsrecht an: Für den Unterhaltsbedarf des Schenkers, seine Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verwirkung.

Rn 10 Bei der Verwirkung handelt es sich um eine besondere Ausprägung der unzulässigen Rechtsausübung. Mit der Verwirkung soll die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ggü dem Verpflichteten ausgeschlossen werden (BGH NJW 14, 1888 [BGH 06.02.2014 - I ZR 86/12] Rz 42: zur Urheberrechtsverletzung in einer Zeitspanne von rund 48 Jahren). Auch wenn seit der Möglichkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorsorgeaufwendungen.

Rn 49 Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge können in angemessener und nachgewiesener Höhe einkommensmindernd geltend gemacht werden (vgl Ziff 10.1 der Leitlinien; zu Einzelheiten vgl FAKomm-FamR/Kleffmann vor § 1361 Rz 148). Die Angemessenheit richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bzw dem Versicherungsschutz, der vor der Trennung bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Taschengeld.

Rn 8 Jeder Ehegatte hat Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieses soll die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken des Ehegatten und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen (BGH FamRZ 14, 538; 13, 363). Taschengeld kann auch zur Schuldentilgung verwendet werden (BGH FamRZ 04, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der Höhe des angemessenen Selbstbehalts im Rahmen des Elternunterhalts nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Leitsatz 1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbs...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / VIII. Neue Entwicklungen

In weiteren Verfahren entschied der BFH [21] zum Beispiel darüber, ob der Verkauf eines Gartengrundstücksteils bei weiterhin bestehender Wohnnutzung als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar ist. Dabei ging es um den Fall, dass Steuerpflichtige ein Grundstück mitsamt Gebäude mit einer Grundstücksfläche von 3.863 qm erwarben. Später wurden...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 1 Unterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 4.3.2024 – 4 UF 5/23 1. Hat die Anschlussbeschwerde künftig fällig werdenden Unterhalt zum Gegenstand, ist sie auch dann insgesamt zulässig, wenn zudem eine Verpflichtung zur Zahlung höherer Rückstände begehrt wird. 2. Tilgt einer der Ehegatten die Kosten für die Grundsteuer und die Grundbesitzabgaben einer im Miteigentum der Ehegatten stehenden Immobilie,...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

1. Die Entscheidung des Gesetzgebers, nur noch leistungsstarke Kinder zur Finanzierung des Elternunterhalts in Anspruch zu nehmen, kann nicht ohne Einfluss auf die Frage der Bemessung des Selbstbehalts und damit der Leistungsfähigkeit in derartigen Fällen sein. (Rn 20) 2. Die noch vor Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Selbstbehalts...mehr