Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelheiten.

Rn 2 Die Vollziehung erfolgt bei beweglichen Sachen durch Sachpfändung (§§ 808 ff) und bei Forderungen, Herausgabeansprüchen und anderen Vermögensrechten nach §§ 829 ff, 846 ff, 857 ff. Zuständig ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht. Es entscheidet der Richter, wenn das Pfändungsgesuch bereits mit dem Arrestgesuch gestellt wird (§ 20 Nr 16 RPflG). Wird das Pfändun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.4 Irrtum der zuständigen Behörden (Art. 119 UZK)

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine wesentliche, häufig in Anspruch genommene Regelung des Vertrauensschutzes stellt Art. 119 UZK für die Fälle dar, in denen die Zollanmeldung fälschlicherweise zu einer zu niedrigen Zollschuld führte und diese Anmeldung auf einem Irrtum der zuständigen Behörden beruhte, die der gutgläubige Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkennen kon...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.

Rn 3 Im Regelfall wird über den Verfügungsantrag aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden (BGH NJW 20, 2474 [BGH 07.05.2020 - V ZB 110/19] Rz 12; Teplitzky FS Bornkamm, 2014, 1073, 1077 f; ders WRP 16, 1181, 1183). Hiervon abw eröffnet Abs 2 zwei Ausnahmen. Die erste betrifft dringende Fälle, bei denen auch eine kurzfristige Terminanberaumung nicht mehr abgewartet werden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1074 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1783; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Für Beweisaufnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist als ersuchtes Gericht im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1783 dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Verfahrenshandlung durchgeführt werden soll. (2) Die Landesregierungen können die Aufgaben des ersuchten Gerichts einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kosten einer ohne Erfolg eingelegten Rechtsbeschwerde haben nach dem Grad ihrer Beteiligung der Musterrechtsbeschwerdeführer und diejenigen Beteiligten zu tragen, welche dem Rechtsbeschwerdeverfahren auf seiner Seite beigetreten sind. (2) Entscheidet das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst, haben die Kosten einer von einem Musterbeklagten erfolgreich eingeleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nachweise.

Rn 15 Der Nachweis der Befriedigung des Gläubigers oder der Stundung ist durch öffentliche Urkunde zu führen; die öffentliche Beglaubigung einer Privaturkunde (Musielak/Voit/Lackmann Rz 8) reicht nicht aus; ausreichend ist eine vom Gläubiger ausgestellte, dh von diesem unterzeichnete Privaturkunde. Privaturkunde ist nur das Original; die Vorlage einer Kopie reicht nicht (Zö/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gefährdung des Durchsuchungserfolgs (Abs 1 S 2).

Rn 7 Nach Abs 1 S 2 muss die Durchsuchung der Wohnung nicht von einem Richter angeordnet werden, wenn die Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde (§ 61 IV GVGA). Ob Gefahr im Verzug vorliegt, darüber befindet der GV vor Ort anhand konkreter Tatsachen, die im GV-Protokoll zu vermerken sind. Ein pflichtgebundenes Ermessen steht ihm bei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde seit 1999 nicht mehr wesentlich geändert und ist damit grundsätzlich auf alle derzeit noch offenen Steuerfestsetzungen anwendbar (vgl. Rz. 4–12). Die einzige wesentliche Ausnahme stellt die zum 01.01.2020 eingeführte Wertgrenze in § 6 Abs. 3a Nr. 3 UStG dar (vgl. dazu Rz. 17a). Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Änderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 9 Das Abänderungsverfahren wird auf einen unbefristeten Antrag durchgeführt. Antragsberechtigt sind der Schuldner, der Gläubiger sowie ein von der Pfändung betroffener Unterhaltsberechtigter, § 850g S 2, sofern dieser ein Rechtsschutzinteresse aufgrund einer durch das Verfahren verbesserten Unterhaltssituation besitzt (Stöber/Rellermeyer Rz C.473). Nicht antragsberechtigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anfechtung der Kostenentscheidung.

Rn 18 Hat sich das Verfahren erledigt, ist auch die isolierte Kostenentscheidung mit der Beschwerde anfechtbar. Die in § 61 I für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR gilt in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit nicht (BGH Beschl v 25.9.13 – XII ZB 464/12, FuR 14, 36 = FamRZ 13, 1876; BGH Beschl v 27.11.13 – XII ZB 597/13...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts (§ 511 Rn 1) beschränkt sich nicht nur auf das angefochtene Urt, sondern erstreckt sich auch auf Vorentscheidungen, die das erstinstanzliche Gericht bis zum Erlass seines Urteils getroffen hat. Das ermöglicht die umfassende Überprüfung der Entscheidungsfindung des Vordergerichts. Allerdings schränkt das Gesetz diese Kompetenz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist eine einstweilige Anordnung erlassen, hat das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Hauptsacheverfahren einzuleiten. Das Gericht kann mit Erlass der einstweiligen Anordnung eine Frist bestimmen, vor deren Ablauf der Antrag unzulässig ist. Die Frist darf drei Monate nicht überschreiten. (2) In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden, hat das Gericht auf An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen über die Amtszustellung in §§ 166 ff. § 317 regelt sowohl die amtswegige Zustellung des Urteils nach dessen Erlass (Abs 1) als auch, in Abs 2–4, das Verfahren der Herstellung und Erteilung einer Ausfertigung und damit die zugehörigen Aufgaben der Geschäftsstelle. Die Amtszustellung der Urteile ist seit 1976 der vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Prozessförderung. Erscheinen oder verhandeln beide Parteien nicht, kann das Gericht vAw nach Lage der Akten entscheiden (Abs 1), vertagen (Abs 3), das Ruhen des Verfahrens anordnen (Abs 3) oder unter den Voraussetzungen des Abs 1 S 4 einen neuen Termin bestimmen (vgl Rn 5). Welche Entscheidung zu erfolgen hat, liegt im pflichtgemäßen Ermessen de...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurde das Umsatzsteuergesetz geändert, um nach den Vorgaben der Europäischen Union die digitale Rechnungstellung zu erleichtern. Grundsätzlich gilt seit diesem Zeitpunkt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Behördenrundschreiben AAFisc 14/2014 vom 04.04.2014). Bei Leistungen an die öff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verpflichtungsantrag (Abs 2).

Rn 7 Maßgeblicher Zeitpunkt. Wurde von der Justizverwaltung der Erlass des beantragten Justizverwaltungsaktes abgelehnt, überprüft das OLG die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung zum Zeitpunkt der Ablehnung. Wurde über einen Antrag innerhalb von 3 Monaten nicht entschieden (§ 27), prüft das OLG die Rechtmäßigkeit zum Zeitpunkt des Ablaufs der 3-Monats-Frist bzw bei Ablauf der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 17 Versäumnisurteile können im vereinfachten Verfahren gem § 495a nach den hierfür einschlägigen allgemeinen Regelungen (§§ 330 ff) ergehen, jedenfalls wenn mit der Anordnung des vereinfachten Verfahrens gem § 495a auch die entsprechenden Belehrungen erfolgt sind. Dies gilt auch für ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren (aA MüKoZPO/Deubner Rz 45). Für den Amtsri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aussetzung des Beweisbeschlusses.

Rn 4 Abs 2, der eine Ergänzung zu § 360 darstellt, trägt der Subsidiarität der Parteivernehmung auch nach Erlass des Beweisbeschlusses Rechnung. Die Parteivernehmung kann so lange zurückgestellt werden, als Aussicht besteht, der streitige Sachverhalt könne durch andere Beweismittel aufgeklärt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Parteivernehmung vAw oder auf Antrag an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 38 Die Terminsbestimmung wird erforderlich, wenn der Kl – insb nach einem Hinweis auf Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seiner Klage – die Anberaumung eines Termins beantragt (Köln OLGZ 89, 83, 85). Sie ist ebenfalls geboten, wenn der Kl den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nicht stellt oder zurücknimmt (hM: MüKoZPO/Prütting Rz 48; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 5 Die Entscheidung kann ggü den verschiedenen Streitgenossen unterschiedlich ausfallen, indem der Klage gegen den einen Streitgenossen stattgegeben, sie gegen den anderen durch Sachurteil als unbegründet und gegen einen dritten durch Prozessurteil als unzulässig abgewiesen wird. Regelmäßig wird über die Klage ggü allen Streitgenossen einheitlich in einem Urt entschieden. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 8 EuMVVO – Prüfung des Antrags.

Gesetzestext Das mit einem Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls befasste Gericht prüft so bald wie möglich anhand des Antragsformulars, ob die in den Artikeln 2, 3, 4, 6 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Forderung begründet erscheint. Diese Prüfung kann im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfolgen. Rn 1 Bisher ist völlig ungeklärt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachenvortrag.

Rn 12 Die Klage, mit welcher bei einem Prozessvergleich die Anpassung an veränderte Verhältnisse verlangt werden kann, wird zwar als Abänderungsklage bezeichnet. Die prozessuale Situation nach Erlass eines rechtskräftigen Urteils ist aber mit derjenigen nach Abschluss eines auf dem Willen der Parteien beruhenden Prozessvergleichs nicht vergleichbar. Die Änderung richtet sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtungsrecht (AnfG).

Rn 7 Der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§ 11 I 1 AnfG) in ein weggegebenes Grundstück kann im Grundbuch nicht durch Vormerkung gesichert werden, sondern nur im Wege einstweiliger Verfügung durch ein richterliches Verfügungsverbot (BGHZ 172, 360 Rz 11 = NJW 08, 376; Stuttg ZIP 10, 1089, 1090; Musielak/Voit/Huber § 916 Rz 13a). Treten richterliche Verfügungsverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen.

Rn 2 § 565 verweist auf § 514. Mit der Revision, die nicht der Zulassung bedarf (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06] Tz 3; vgl dazu § 543 Rn 1), anfechtbar sind entspr § 514 II 1 nur im Berufungsweg erlassene zweite Versäumnisurteile iSd § 345. Ein erstes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts ist demgegenüber mit der Revision nicht anfechtbar (vgl den Wortlau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ratio und Konkurrenzen.

Rn 2 Die sog Vollstreckungsklage nach § 722 II ist das einschlägige Mittel, um die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils durch ein Vollstreckungsurteil nach § 722 I zu erreichen. Die prozessuale Gestaltungsklage stellt dabei nicht etwa eine bereits vorhandene Vollstreckbarkeit des Titels fest, denn diese fehlt auf deutschem Hoheitsgebiet für den jeweiligen ja gerade....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit bei Vollstreckungsbescheiden (Abs 2).

Rn 8 Ausschließlich zuständig ist das Gericht, das für eine Entscheidung im Streitverfahren zuständig gewesen wäre. An die Stelle der Zuständigkeit für den Erlass des Vollstreckungsbescheids nach §§ 689, 699 treten also die allgemeinen Zuständigkeitsregeln nach dem Streitwert. Die Regelung stellt iÜ klar, dass sich eine Wiederaufnahmeklage auch gegen Vollstreckungsbescheide r...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt (Art. 74-ter Erlass 633/1972). Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollziehung.

Rn 4 Vollziehung ist die gesetzestechnische Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Rechtsschutzanordnung (BGHZ 131, 141, 143 = NJW 96, 198). Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist unstatthaft, wenn sie nicht innerhalb der Monatsfrist der §§ 936, 929 II erfolgt (§ 929 Rn 3). Eine amtswegige Zustellung der Entscheidung reicht nicht aus; gleiches gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 48 Wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist Zwangshaft nur dann zulässig, wenn Zwangsgeld nicht ausreichend erscheint, den Willen des Schuldners zu beugen (hM; Zweibr JurBüro 03, 494). Die Ersatzzwangshaft muss verhältnismäßig sein (LAG Hessen 30.12.20 – 8 Ta 313/20, Rz 22). Zu Besonderheiten bei der ersatzweisen Anordnung von Zwangshaft gegen eine Erbengemeinschaft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisbeschluss.

Rn 1 Ein förmlicher Beweisbeschluss ist nach Abs 1 stets und für jede Art der Parteivernehmung erforderlich, also auch dann, wenn die Partei im Termin anwesend ist und sofort vernommen werden kann. Damit wird für alle Beteiligten klargestellt, dass nicht nur eine Anhörung nach § 141 stattfinden soll. Eine Ausnahme ist auch nicht im Verfahren über Arrest und einstweilige Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Widerspruchsverfahren.

Rn 11 Wird durch Beschl dem Arrestantrag stattgegeben und ein Arrestbefehl erlassen, so kann der Schuldner hiergegen nur Widerspruch einlegen, über den das Eingangsgericht zu befinden hat. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass des Arrestes abgelehnt hat und das Beschwerdegericht den Arrest durch Beschl anordnet (BGHZ 154, 102, 103 = NJW...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 129 AO (offenbare Unrichtigkeiten)

Rn. 282 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Familienkasse kann nach 129 AO Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines von der Familienkasse erlassenen Bescheides unterlaufen sind, jederzeit berichtigen, und zwar mit Wirkung für die Vergangenheit und für die Zukunft, vgl V 15.1 Abs 1 und V 15.2 DA-KG 2023. Die Berichtigungsmöglichkeit wirkt zu G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit und Verfahren.

Rn 7 Zuständig für den Erlass der Maßnahmen gem § 390 ist grds das Prozessgericht, gem § 400 bei fehlender (§ 386) oder bei rechtskräftig für unbeachtlich erklärter Weigerung (§ 387) auch der beauftragte oder ersuchte Richter (§ 400 Rn 2). Schon vor Rechtskraft des entsprechenden Beschlusses ist das Verfahren durch erneute Terminierung fortzusetzen, wobei der Zeuge erneut zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 10 EuMVVO – Änderung des Antrags.

Gesetzestext (1) Sind die in Artikel 8 genannten Voraussetzungen nur für einen Teil der Forderung erfüllt, so unterrichtet das Gericht den Antragsteller hiervon unter Verwendung des Formblatts C gemäß Anhang III. Der Antragsteller wird aufgefordert, den Europäischen Zahlungsbefehl über den von dem Gericht angegebenen Betrag anzunehmen oder abzulehnen; er wird zugleich über ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Säumnis.

Rn 4 Abs 2 stellt zum Schutz des Säumigen klar, dass er noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 136 IV) die Möglichkeit hat zu verhandeln und damit den Erlass eines Versäumnisurteils abzuwenden (BGH NJW 93, 861, 862 [BGH 15.12.1992 - VI ZR 85/92]); versäumt ist der Termin mithin erst, wenn die Partei bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht (zum unvollständigen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 9 Ist die Räumungsklage gegen den Mieter noch anhängig, dann ist für die Räumungsverfügung gegen den Dritten das Prozessgericht der Räumungsklage zuständig. Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Dritte entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4). Verfügungsanspruch ist der gegen den Dritten bestehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbleibensanordnung gem §§ 1632 Abs 4, 1682 BGB (Abs 2 Nr 3).

Rn 15f Verfahren, die eine Verbleibensanordnung (§ 1632 IV, § 1682 BGB) zum Gegenstand haben, betreffen den Aufenthalt des Kindes. Durch den Erlass einer Verbleibensanordnung wird das Recht der Sorgeberechtigten, mit dem Kind zusammenzuleben und seinen Aufenthalt bestimmen zu können, ganz weitgehend eingeschränkt (BTDrs 19/27928, 29). Sowohl dann, wenn das Kind von seinen Pf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schein- bzw Nichturteil.

Rn 11 Bei den so bezeichneten Urteilen liegt in Wahrheit gar kein Urt, sondern nur der bloße Anschein vor (Lüke ZZP 108, 428, 439 mwN; R/S/G § 62 Rz 12), sodass das ›Urteil‹ unbeachtlich und wirkungslos ist (RGZ 120, 243, 245; 133, 215, 221); jede Partei kann Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Lüke ZZP 108, 428). Formelle Rechtskraft tritt nicht ein (RGZ 133, 215, 220 f)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 95 regelt einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Danach können bestimmte ausscheidbare Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen vorab einer Partei auferlegt werden. Zur Tenorierung s.u. Rn 11 f. Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, da bei der Versäumung eines Termi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.03.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld teilweise in einem besonderen Verfahren geregelt (vgl. Gesetz 42/2016 vom 28.12.2016 und Ministerieller Erlass 215/2017 vom 20.07.2017). Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner portugiesischen Umsatzst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren des Ausgangsgerichts.

Rn 6 Nach erfolgloser Beschwerde ist vAw zu terminieren und es sind beide Parteien zu laden (s § 335 Rn 14). Bei erfolgreicher Beschwerde ist nur die erschienene Partei zu laden (Abs 1 S 2). Erscheint die zuvor säumig gewesene Partei dennoch, ist sie zur Verhandlung zuzulassen (Zweibr FamRZ 97, 506), so dass dann kein Versäumnisurteil mehr ergehen kann (aA BeckOKZPO/Toussain...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftiges Sachurteil.

Rn 4 Interventionswirkung kann nur ein formell rechtskräftiges, zum Nachteil der Hauptpartei ergangenes Sachurteil, auch ein Grundurteil (§ 304; BGHZ 65, 127, 135), auslösen. Ebenfalls ausreichend ist ein Teilurteil (§ 301), dessen tragenden Feststellungen (NJW 15, 1948 [BGH 13.01.2015 - XI ZR 303/12] Rz 15) sich überdies auf den nicht einklagten Teil der Forderung erstrecke...mehr