Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Wolffgang, Einfuhrumsatzsteuerschuld: Abhängig von der Zollschuld?, UR 2017, S. 845 Gellert, Zollkodex und Abgabenordnung, Analyse über das Verhältnis der Vorschriften der Abgabenordnung zu den Vorschriften des Zollkodexes der Europäischen Gemeinschaft, Diss., Aachen 2003. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 5 Das Gericht entscheidet über den Erlass einer EA durch Endbeschl iSv § 38. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39). Umstr ist, ob sich diese auch auf die Antragsmöglichkeiten nach §§ 52, 54 I, II zu beziehen hat (Zö/Feskorn Rz 11 mwN). In Familienstreitsachen (§ 112) besteht gem § 113 I 2 iVm § 308 I ZPO Antragsbindung u es ist gem § 116 III 2, 3 über die sofo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung.

Rn 3 Im ersten Rechtszug ergeht ein Endurteil, welches die Klage für zurückgenommen erklärt. Es gilt die Kostenfolge des § 269 III 2. Hiergegen kann der Kl die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, ggf Sprungrevision nach § 566) einlegen. Wird fälschlicherweise durch Beschl entschieden, kann nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung hiergegen sofortige Beschwerde mit dem Ziel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rücknahme.

Rn 10 Für Verzicht und Zurücknahme des Einspruchs verweisen § 346 auf die Vorschriften über Verzicht und Zurücknahme der Berufung sowie § 700 III 2 auf § 697 IV. Aus diesem Grund kann der Einspruch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden, nicht jedoch nach Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Ag. Die Rücknahme kann zu Protokoll der Geschäftsstelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schaden.

Rn 12 Dem Schuldner muss durch die Vollstreckung des Gläubigers oder durch die Leistung, die er zu deren Abwendung geleistet hat, ein Schaden entstanden sein, der durch die Vollstreckung oder die Abwendungsleistung adäquat kausal verursacht worden und vom Schutzzweck der Haftungsvorschrift gedeckt sein muss. Schadenspositionen, die auf inadäquaten Ereignisketten und außerhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zulässige Einwendungen.

Rn 38 Sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Anerkennungsverfahren zulässig, wenn (1.) die Einwendungen nicht unter die Schiedsvereinbarung fallen, auf deren Grundlage der Schiedsspruch ergangen ist, oder (2.) die Einwendungen bereits im Schiedsverfahren geltend gemacht worden sind, sie nach Auffassung des Schiedsgerichts jedoch nicht unter d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger muss an der Anordnung der richterlichen Durchsuchung ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches besteht nur, wenn der Schuldner bzw ein Familienangehöriger oder Angestellter (LG Berlin DGVZ 90, 137) deutlich gemacht hat, dass er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nicht aus freien Stücken erlaubt (Celle Rpfleger 87, 73). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beklagtenseite.

Rn 9 Für den Beklagten kommt eine PKH-Bewilligung erst nach Bewilligung für die Klägerseite in Betracht, da eine PKH-Bewilligung für das Prüfungsverfahren ausscheidet. Im rechtshängigen Verfahren gelten für ihn die gleichen Grundsätze wie für die Klägerseite. Stellt der Beklagte innerhalb der Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht einen PKH-Antrag und läuft die Frist ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Bezüge der Abgeordneten

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In einem "Merkblatt über die steuerliche Behandlung der Einkünfte der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, ehemaliger Mitglieder und Hinterbliebener" hat das FinMin Mecklenburg-Vorpommern in einem Erlass vom 18.01.2013 (Az: IV 301 – S 2257a-00000-2012/001) ESt-Kartei MV § 22 Nr. 4 EStG ertrag- und umsatzsteuerliche Fragen erör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Verweisung.

Rn 4 Umgekehrt führt die Geltendmachung des Sekundäranspruches nicht zu einer Unzuständigkeit des AG und einer Verweisungsmöglichkeit gem § 506, selbst wenn der Sekundäranspruch entweder gemeinsam mit dem Primäranspruch oder auch allein den Zuständigkeitsstreitwert des AG übersteigt (Musielak/Voit/Wittschier Rz 3). Der Zuständigkeitsstreitwert bestimmt sich nämlich alleine n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verzicht.

Rn 14 Auf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde kann – wie auf andere Rechtsmittel auch (vgl § 515) – verzichtet werden. Der Verzicht ist ggü dem Ausgangs- oder dem Beschwerdegericht zu erklären. Die Erklärung kann sowohl vor als auch nach Erlass der Ausgangsentscheidung abgegeben werden (BGH WM 18, 979 Rz 14). Der Verzicht ist unanfechtbar und unwiderruflich (BGH NJW 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 174 AO (widerstreitende Steuerfestsetzungen)

Rn. 285 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In Bezug auf die Korrektur wegen widerstreitender Kindergeldfestsetzung, ausführlich dazu Tiedchen, DStZ 2000, 237, findet insbesondere § 174 Abs 2 AO Anwendung; vgl V 19.1 DA-KG 2023. Danach ist eine Kindergeldfestsetzung zu korrigieren, wenn ein bestimmter Sachverhalt in unvereinbarer Weise mehrfach zu Gunsten des Betroffenen berücksichti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mündliche Verhandlung.

Rn 11 Für das weitere Verfahren sind die zu § 246 ausgeführten Grundsätze entspr anzuwenden, denn § 246 enthält die grundlegenden Regelungen für einstweilige Anordnungen, die die Zahlung von Unterhalt zum Inhalt haben. Eine mündliche Verhandlung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 247 ist nach Maßgabe des § 246 II erforderlich, sofern nicht beso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung.

Rn 12 Der Schadensersatzanspruch nach § 945 verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Der Beginn der Verjährung setzt die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen voraus (Teplitzky/Schwippert Kap 36 Rz 42). Im Falle der Antragsrücknahme beginnt regelmäßig die Frist für die Verjährung des Schadensersatzanspruchs mit der Rücknahme z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 11 EuMVVO – Zurückweisung des Antrags.

Gesetzestext (1) Das Gericht weist den Antrag zurück,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Rn 5 Da die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach Abs 3 durch Beschluss ergehen, muss vor deren Erlass nicht zwingend eine mündliche Verhandlung stehen, § 128 IV. Rechtliches Gehör ist mit Ausnahme von Vollstreckungshandlungen iRd der Forderungspfändung jedoch zu gewähren (vgl § 834), ggf kann sogar eine Beweiserhebung erforderlich werden. Die Beschlüsse des Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Gewaltschutz.

Rn 157a Nach § 49 I FamGKG (vgl auch Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 49 FamGKG) sind für einen Antrag nach § 1 GewSchG 2.000 EUR und nach § 2 GewSchG 3.000 EUR anzusetzen. Alte Rspr ist überholt. Anträge nach § 1 und § 2 GewSchG sind getrennt zu bewerten und zu addieren (Dresd FamRZ 06, 803). Bei der einstweiligen Anordnung gilt § 41 FamGKG, idR also der halbe Wert. Eine sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnung.

Rn 7 Liegen diese Voraussetzungen vor, so steht es grds im Ermessen des Gerichts, ob es das ›fremde‹ Gutachten beizieht (s.a. Köln VersR 11, 1397, 1400: § 355 kann entgegenstehen). Dabei hat es einen geäußerten Wunsch auf ein neues Gutachten zu berücksichtigen. Verlangen die Parteien übereinstimmend ein neues Gutachten, so ist das Gericht aufgrund der Verhandlungsmaxime dara...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 53 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 53 Brüssel Ia-VO0 Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus. Rn 1 Die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anh I trägt zur Formalisierung und damit zur Erleichterung von Anerkennung und Vollstreckung bei. Berechtigt muss jeder sein, dem durch die Verordnung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Grundlagen für die Entscheidung nach dem Einspruch.

Rn 3 Gegenstand der Entscheidung nach § 343 ist der geltend gemachte Anspruch, nicht das VU. Auch ein unter Verletzung der §§ 335, 337 ergangenes VU ist aufrechtzuerhalten, wenn es inhaltlich richtig ist (Zweibr FamRZ 02, 468, 469). Maßgebend ist – wie sonst auch – die Sach- und Rechtslage am Schluss der mündlichen Verhandlung (vgl BGHZ 165, 305, 310 – Wegfall des Feststellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshängigkeit.

Rn 4 Mit dem Erlass des VB (Brandbg 27.4.12 – 6 W 52/12, Rz 19) gilt die Streitsache als mit der Zustellung des MB (§ 693 I) rechtshängig geworden (§ 700 II). Der MB ist gem §§ 693 I, 166 II vAw zuzustellen (§ 693 Rn 4). § 167 verlegt die Wirkung der Zustellung (s § 693 Rn 4) auf den Eingang des Mahnantrags vor, wenn die Zustellung demnächst erfolgt. Zu den Voraussetzungen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts.

Rn 28 Art V 1d UNÜ überschneidet sich tw mit Art V 1b UNÜ. Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung berechtigt (vgl Art 12 II – UNCITRAL ML). Die Ablehnung muss jedoch regelmäßig innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ablehnungsgründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 31 Aus Gründen der Prozessökonomie gilt S 3 auch bei Klagerücknahme vor Anhängigkeit (KG MDR 19, 510 [KG Berlin 26.11.2018 - 8 W 58/18] mwN). Eine Kostenentscheidung zugunsten des Kl ist nur möglich, wenn dem Kl der fehlende Anlass zur Klageerhebung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (Kobl NZI 19, 991) zB Klagerücknahme vor Zustellung nach dem Veranlasserprinzi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Folgen der unterbliebenen Bekanntgabe.

Rn 10 Wird die Entscheidung dem Kind unter Verstoß gegen § 164 S 1 nicht bekannt gemacht, wird sie nicht formell wirksam, § 40 I; die Beschwerdefrist beginnt nicht zu laufen, § 63 III. Durch die Soll-Vorschrift des S 2 ist zugleich klargestellt, dass eine Bekanntgabe ohne Begründung den Lauf der Beschwerdefrist nicht hindert (Stößer FamRZ 09, 656, 664; Prütting/Helms/Hammer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 15 Die grds Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen wird für Gewaltschutzsachen allerdings durch § 57 S 2 Nr 4 eingeschränkt. Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen sind danach anfechtbar, wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind. Unerheblich ist, ob es sich um eine stattgebende oder zurückweisende Entscheidung handelt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formeller.

Rn 6 Die Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt nur auf einen entsprechenden Antrag des Schuldners, der auf den Erlass einer der in § 707 genannten Anordnungen mit hinreichender Bestimmtheit gerichtet ist und für den, was die Frage des Anwaltszwangs und die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle anbelangt, die allgemeinen Vorschriften gelten (§§ 78, 496 im Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostengrundentscheidung (S 3).

Rn 4 Entscheidungen im Verfahren nach §§ 887, 888, 890 sollen nach S 3 stets eine Kostengrundentscheidung enthalten, und zwar entspr §§ 91–93, 95–100, 106, 107 (zur Erledigung vgl KG WuM 06, 530, 531 [KG Berlin 16.06.2006 - 8 W 15/06]; zur Kostenverteilung iE und zu Bsp Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 7). Wegen der Anwendbarkeit der §§ 91 ff kommt eine differenzierte Kostenentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 25 EuGFVO – Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 13. Januar 2017 Folgendes mit,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anträge.

Rn 2 Erfasst sind nur Anträge, die den Inhalt der Entscheidung betreffen (Sachanträge iSv § 308), zB Klageantrag, -änderung, -erweiterung, -rücknahme, einseitige und übereinstimmende (§ 91a; str) Erledigungserklärung und Anträge nach § 269 IV, die Anträge auf Ergänzung nach § 321 und auf Vollstreckbarkeitserklärung (§ 714), Rechtsmittel- und Anschließungsanträge (§§ 520 III ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die in Abs 1 Nr 1–3 genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Die Tatbestandsmerkmale der besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art wie auch der grds Bedeutung der Rechtssache sind inhaltlich gleichlaufend mit den wortgleichen Tatbestandsmerkmalen in § 348 III 1 auszulegen (s hierzu § 348 Rn 8 und § 511 Rn 46 ff). Als weitere Begrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff der Schutzschrift.

Rn 2 Sie ist ein vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Legaldefinition in § 945a II). Das in die ZPO nunmehr aufgenommene Rechtsinstitut der Schutzschrift hat die Rechtspraxis im Wettbewerbsrecht entwickelt, um dem potentiellen Antragsgegner die Gewährung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen; sie wurde aber auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auslandszustellung (Abs. 2).

Rn 7a Wenn das Versäumnisurteil im Ausland zuzustellen ist (§§ 183, 1067, 1069, 1070, 1071), beträgt die Einspruchsfrist mind einen Monat. Durch eine im Ermessen des Gerichts stehende Bestimmung kann die Frist auch verlängert werden. Anders als nach Abs 3 und dem früheren Recht (§ 339 Abs 2 aF) scheidet jedoch eine nachträgliche Fristbestimmung durch Beschluss aus; sie kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwischenfeststellungsklage (Abs 2).

Rn 35 Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage kann nur ein im Laufe des Prozesses str gewordenes Rechtsverhältnis sein, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zT abhängt. Da nur die Entscheidung über den Klageanspruch in Rechtskraft erwächst (§ 322), kann dies in einem späteren Rechtsstreit ders Parteien über weitere auf das v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Grundurteil des § 304 ist ausweislich der gesetzlichen Überschrift ein Zwischenurteil (zur Einführung Keller JA 07, 433). Anders als das Zwischenurteil des § 303 betrifft es nicht prozessuale (Vor-)Fragen, sondern die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden materiellen Verhältnisse. Im Unterschied zum Teil- und Endurteil erfasst es aber nicht einen eigenständigen Streit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Ein förmlicher Aufruf ist – wenngleich wünschenswert – nicht in jedem Fall geboten. Es ist ausreichend, wenn nach den gesamten Umständen erkennbar von einem Beginn des Termins auszugehen ist (BGH MDR 11, 74 [BGH 12.10.2010 - VIII ZB 16/10]). Dies ist etwa der Fall, wenn alle Beteiligten anwesend sind und das Gericht in die Sach- und Rechtslage einführt. Ein Aushang, won...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Bedeutung.

Rn 1 Die Pflicht zur Urkundenvorlage im Prozess ist neben der Verfügungsgewalt des Beweisgegners über die Urkunde (s § 421 Rn 4) Voraussetzung für den Erlass der Vorlageanordnung durch das Gericht (MüKoZPO/Schreiber § 422 Rz 1). Gemeint ist die Vorlegungsanordnung nach Antrag des Beweisführers gem § 425, nicht die Vorlegungsanordnung vAw gem § 142 (s § 420 Rn 2). Eine prozes...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Rechtsentwicklung

Rz. 158 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das StÄndG 2003 wurde in § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG eine Ermächtigungsvorschrift zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung aufgenommen. Diese Ermächtigung ist in § 31 Abs. 5 UStDV umgesetzt. Bedeutung kommt der Vorschrift insbesondere i. Z. m. der durch § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG geschaffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhängigkeit der Hauptsache, Verfahrensgegenstand.

Rn 3 Die Hauptsache wird anhängig m Antragseingang bzw m der verfahrenseinleitenden Handlung des FamG in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2). Auf die Zustellung kommt es nicht an. Die Anhängigkeit eines VKH-Antrags genügt (Sternal/Giers Rz 4; aA BeckOKFamFG/Schlünder Rz 13). Voraussetzung der Zuständigkeitskonzentration ist ein identischer Verfahrensgegenstand der bereits anhängigen H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Der Erlass eines bloßen Vorbehaltsurteils (§ 599 I) hat nach § 600 I zur Folge, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren anhängig (rechtshängig) bleibt. Urkundenprozess und Nachverfahren bilden ein einheitliches Verfahren. Der Prozess wird bei identischem Streitgegenstand, aber frei von den Beschränkungen des Urkundenprozesses fortgesetzt. Bei Einlegung eines Rechtsmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisbeschluss (S 1).

Rn 2 Auch wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses nach S 1 im Ermessen des Gerichts steht, setzt er doch voraus, dass das Gericht schon die Beweisbedürftigkeit erkennen, mithin feststellen kann, ob die zu beweisende Tatsache entscheidungserheblich und streitig ist. Er setzt also regelmäßig den Eingang der Klageerwiderung voraus. Der Beschl ist nicht auf die in S 2 aufgeführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidungen des Beschwerdegerichts.

Rn 4 Die Zurückweisung des Prozessantrags beschwert die erschienene Partei, begründet jedoch keine Rechte für den säumigen Gegner. Dieser wird daher im Beschwerdeverfahren nicht gehört und ihm steht – wenn die Beschwerde Erfolg hat und das Versäumnisurteil ergeht – nur der Einspruch gegen die Sachentscheidung zu (RGZ 37, 396, 398; KG MDR 83, 412 [KG Berlin 24.01.1983 - 8 W 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristsetzung.

Rn 22 Das Gericht hat eine Frist zum Nachweis der Erbringung der Sicherheit zu setzen. Soweit das Gericht keine Frist gesetzt hat, berührt das die Wirksamkeit der Sicherungsanordnung nicht (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]). Die Frist bezieht sich nicht auf die Bestellung der Sicherheit. Anders als bei der Verpflichtungserklärung nach § 569 III Ziff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Verspäteter Widerspruch (Abs 2).

Rn 17 Der Widerspruch ist dem Ag mitzuteilen (§ 695); der verspätete Widerspruch, der als Einspruch (§ 700) behandelt wird (§ 694 II 1), auch demjenigen Ag, der den Widerspruch erhoben hat (§ 694 II 2). Ist vor Erlass des VB nicht erkannt worden, dass ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch vorliegt, ist der Widerspruch in entsprechender Anwendung von § 694 II als Einspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsmittelandrohung.

Rn 4 Der Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln (§ 890 II) gehört nicht zwingend zum Inhalt des Antrags auf Erlass einer Unterlassungsverfügung. Er sollte aber immer mit diesem zugleich gestellt werden, weil in der Zustellung der einstweiligen Verfügung ohne Ordnungsmittelandrohung noch keine Vollziehung der Eilmaßnahme iSd § 928 liegt (BGHZ 131, 141, 144 f = NJW 96, 198 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfügt.

Rn 12 Der Ansicht, der VB sei auch bei maschineller Bearbeitung im Original zu unterschreiben, ist nicht zu folgen. Nach § 703b I bedarf es bei maschineller Bearbeitung keiner Unterschrift. Der VB wird tatsächlich nur dann unterschrieben, wenn ihm ›manuelle‹ Bearbeitung vorausgegangen ist (s § 703b Rn 2). Im Übrigen wird er nicht förmlich ›verfügt‹. Der papierne Formularantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zuständigkeit.

Rn 7 Die Entscheidungen nach I, II hat – vorbehaltlich einer zwischenzeitlich erfolgten Abgabe oder Verweisung (zB nach § 50 II 2) – das Gericht zu treffen, welches die EA erlassen hat (III). Da das Verfahren nach I, II das ursprüngliche EA-Verfahren fortsetzt, hat keine neue fiktive Zuständigkeitsprüfung nach § 50 eines entspr Hauptsachverfahren zu erfolgen. III gilt nicht ...mehr