Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdung durch Lärm und V... / 4.1 Gefährdungsbeurteilung

Was bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG speziell für die Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten durch Expositionen gegenüber Lärm und Vibrationen zu beachten ist, legt § 3 der LärmVibrationsArbSchV fest. Achtung Konkrete Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung Die Beschreibung der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in § 3 LärmVibrationsArbSchV konkretisi...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 2 Gefährdungsbeurteilung in der betrieblichen Praxis

2.1 Handlungsanlass Handlungsanlass in Ihrem Betrieb besteht, da bereits heute 80 % aller Tätigkeiten mit Bildschirmarbeit verbunden sind. Bildschirmarbeit muss laut Arbeitsschutzgesetz i. V. mit der Arbeitsstättenverordnung so gestaltet werden, dass Beschwerden gar nicht erst auftreten und die Arbeit störungsfrei verrichtet werden kann – unabhängig von der Dauer der Bildschi...mehr

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Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Zusammenfassung Überblick Jahrelange Bildschirmarbeit an einem ergonomisch schlecht ausgestatteten Arbeitsplatz machten eine Bahnbeamtin krank. Ihre Sehnenscheidenentzündung verheilte trotz zahlreicher Therapien nicht und wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen schließlich als Berufskrankheit anerkannt. Das besondere an diesem Fall: Der Arbeitgeber konnte nicht schlüssig beleg...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.2 Informationsquellen

2.2.1 Informationsquelle Sicherheitsdatenblatt Für die Ermittlung der stoffspezifischen Eigenschaften von Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt die erste Informationsquelle. Ein Sicherheitsdatenblatt wird losgelöst von Ihrer betrieblichen Situation erstellt und ersetzt deshalb nicht die Gefährdungsbeurteilung. Welche Punkte für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilun...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 2.4 Gefährdungsfaktoren bei Bildschirmarbeit

2.4.1 Physische Gefährdungsfaktoren Physische Gefährdungsfaktoren sind z. B.: mangelhafte Ergonomie, dauerhafte, einseitige Benutzung von Arbeitsmitteln, fehlende körperliche und geistige Abwechslung. Statische, einseitig dynamische Tätigkeiten, ständiges Sitzen, wiederholende Tätigkeiten, ständiges Halten, fördern Beschwerden des Muskel-Skelettsystems, zu denen auch Sehnenscheid...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.2.2 Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)

Für schwangere oder stillende Frauen wird die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) durch die §§ 9 ff. MuSchG näher definiert und konkretisiert. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare ...mehr

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Staubminderung auf Baustellen / 3 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber feststellen, ob bei den Tätigkeiten oder Verfahren Stäube entstehen oder freigesetzt werden können. Trifft dies zu, sind alle von den Stäuben ausgehenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden: die Eigenschaften und Wirkungen der Stäube, das Staubungsverhalten (die Eigenschaft von Schütt...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Zusammenfassung Überblick Das Grundgerüst für die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Das Beurteilen von Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist nur ein Teil davon. Anforderungen wie z. B. Organisation und Verantwortung gelten für alle Gefährdungen und sind deshalb hier beschrieben. In diesem Beitrag wird speziell auf die Gefährdungsbeurt...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.3 Beschäftigungsverbot aufgrund der Gefährdungsbeurteilung, Umsetzung

Als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes kann der Arbeitgeber feststellen, dass eine Weiterbeschäftigung hinsichtlich Art und Umfang der bisherigen Tätigkeiten nicht mehr zulässig ist. Er darf dann der Arbeitnehmerin eine andere Tätigkeit zuweisen oder die Arbeitszeit nach Lage und Dauer ändern. Dabei sind allerdings die Grenzen zu beachten, die sich aus ...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.4 Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen

Schutzmaßnahmen werden nach einer bestimmten Hierarchie abgeprüft: Substitution, technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahme (S-T-O-P). 2.4.1 Substitution Die erste Maßnahme ist zu prüfen, ob der Gefahrstoff oder das Verfahren durch ein weniger gefährliches ersetzbar ist. Die entsprechende Technische Regel hierzu ist die TRGS 600 "Substitution". In dieser Regel fi...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / Zusammenfassung

Überblick Jahrelange Bildschirmarbeit an einem ergonomisch schlecht ausgestatteten Arbeitsplatz machten eine Bahnbeamtin krank. Ihre Sehnenscheidenentzündung verheilte trotz zahlreicher Therapien nicht und wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen schließlich als Berufskrankheit anerkannt. Das besondere an diesem Fall: Der Arbeitgeber konnte nicht schlüssig belegen, dass währen...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 1 Organisation und Verantwortung

Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, alle Gefährdungen, die während einer Tätigkeit entstehen, zu beurteilen, zu bewerten und zu dokumentieren. Ziel sind gut durchdachte, realistische Pläne mit integriertem Terminmanagement für die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und ihre regelmäßige Überprüfung. So können Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch fort...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / Zusammenfassung

Überblick Das Grundgerüst für die Gefährdungsbeurteilung ist im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Das Beurteilen von Gefährdungen durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist nur ein Teil davon. Anforderungen wie z. B. Organisation und Verantwortung gelten für alle Gefährdungen und sind deshalb hier beschrieben. In diesem Beitrag wird speziell auf die Gefährdungsbeurteilung beim Umg...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.2.2 Weitere Informationsquellen

Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob für den Gefahrstoff oder für die Tätigkeit weitere leicht zugängliche Informationsquellen vorliegen. Das sind: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) nach TRGS 420 Branchen- oder tätigkeitsbezogene Handlungsempfehlungen der Unfallversicherungsträger, Bundesländer, BAuA, Verbände, Industrie- u...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.4.1 Substitution

Die erste Maßnahme ist zu prüfen, ob der Gefahrstoff oder das Verfahren durch ein weniger gefährliches ersetzbar ist. Die entsprechende Technische Regel hierzu ist die TRGS 600 "Substitution". In dieser Regel finden Sie im Anhang z. B. das Spaltenmodell, Hilfestellungen zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Datenbanken zu Ersatzstoffen und Ersatzverfahren. Eine übersetzte ...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.4.4 Schutzmaßnahmen für krebserzeugende Stoffe und Gemische

Für die relevanten krebserzeugenden Stoffe (z. B. Asbest, Dioxine, Holzstaub, Keramikfasern, Pyrolyseprodukte, Dieselmotoremissionen; wasserbasierte Kühlschmierstoffe) gibt es Technische Regeln mit stoff- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen. Existieren keine Technischen Regeln oder weiterführenden Informationen, ist eine vertiefende Gefährdung...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.1 Arbeitsbereich und Tätigkeiten festlegen

Der erste Schritt ist die Unterteilung des Betriebs in Arbeitsbereiche, die Zuordnung von Tätigkeiten und darauf aufbauend die systematische Abfrage, welche Gefährdungen dort vorliegen. Es ist sinnvoll, wenn Sie diese Zuordnung als Grundlage zur Beurteilung aller Gefährdungen vornehmen. Tätigkeiten nach GefStoffV umfassen neben der Herstellung und Verwendung auch Wartungsarbe...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.4.5 Unterweisung

Die Betriebsanweisung kommuniziert die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Sie sollte in einer leicht verständlichen Sprache gut sichtbar am Arbeitsplatz, allen Beschäftigten zugänglich sein. Für Beschäftigte ohne Deutschkenntnisse ist die Betriebsanweisung in eine ihnen zugängliche Sprache zu übersetzen. Betriebsanweisungen müssen bei Veränderung der Arbeitsbedingungen aktua...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.6 Dokumentation

Ziel der Dokumentation ist, die Vorgehensweise zur Festlegung, Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen für Dritte, insbesondere für die Aufsichtsbehörden, nachvollziehbar zu machen. Die Form der Dokumentation ist freigestellt. Sie sollte folgende Punkte enthalten: Wer hat die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Welche Tätigkeiten werden in welchem Arbeitsbereich durch...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 4.2 Maßnahmen planen

Um Schadensersatzansprüchen vorzubeugen, ist nicht nur dem Formalismus "Gefährdungsbeurteilung" Folge zu leisten. Vielmehr ist die Gefährdungsbeurteilung der Start für weiterführende Verbesserungsmaßnahmen. Dazu bedarf es der kreativen, fachkundigen Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie zeigt auf, welche Maßnahmen zur Auswahl stehen, um Bildschirmarbeit sicher un...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 2.2 Verpflichtung zur Analyse und Beurteilung

Der Fall ist im unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz und der Anwendung der Ende 2016 außer Kraft gesetzten Bildschirmarbeitsverordnung[1] zu sehen. Im Bezug auf die fachliche Zuständigkeit ist § 6 Arbeitssicherheitsgesetz noch von Belang. Deshalb kommt diesem Gerichtsurteil für Ihre Arbeit vor Ort besondere Bedeutung zu. Es geht um die "Beweiskr...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.1.1 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erkennen

Für den Teil Gefahrstoffe prüfen Sie zunächst, ob die im Betrieb genutzten Arbeitsstoffe Gefahrstoffe sind. Ein einfaches Erkennungsmerkmal ist die Kennzeichnung des Gefahrstoffs nach CLP-Verordnung oder nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie. Diese finden Sie auf dem Etikett, im Sicherheitsdatenblatt und in Ihrem Gefahrstoffverzeichnis. Wichtig Auswirkung der CLP-Verordnung...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.2.1 Informationsquelle Sicherheitsdatenblatt

Für die Ermittlung der stoffspezifischen Eigenschaften von Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt die erste Informationsquelle. Ein Sicherheitsdatenblatt wird losgelöst von Ihrer betrieblichen Situation erstellt und ersetzt deshalb nicht die Gefährdungsbeurteilung. Welche Punkte für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung besonders wichtig sind, zeigt Tab. 2.mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 3 Fazit

Für ein gut funktionierendes Gefahrstoffmanagement sind Zuständigkeiten, Rollenverteilungen und Verantwortungen innerhalb des Betriebs zu regeln. Dauerhafte Regelungen von Arbeitsabläufen sowie die Durchführung präventiver oder anlassbezogener Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation sind die Grundlagen für sicheres und gesundes Arbeiten. Ist der Einstieg auch schwer...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.3 Gefährdungen ermitteln und beurteilen

Bei der Ableitung einer Gefährdung ist nicht nur das Gefährdungspotenzial ausgehend vom Gefahrstoff selber zu berücksichtigen. Von genauso großer Bedeutung ist die Belastung der Beschäftigten während einer Tätigkeit. Durch eine Betriebsbegehung und durch die Befragung der Beschäftigten erhalten Sie relevante Informationen zu Art, Ausmaß und Dauer der Belastungen. Wichtig Nutz...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 3.3 Methodische Vorgehensweise zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen am PC

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist zuständig für die fachkundige und zuverlässige Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers i. S. von § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Der Unternehmer verlässt sich darauf, dass Sie als Experte sich mit den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zur Bildschirmarbeit, dem Stand der Technik und den Regelwerken auskennen und d...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 1 Einführung

1.1 Ausgangslage Aus dem Text des Urteils des VG Göttingen v. 22.8.2006 (3 A 38/05): Die Klägerin hat einen Anspruch auf die Anerkennung einer Sehnenscheidenentzündung[1] im rechten Handgelenk (Finger III–V) als dienstunfallrechtliche Berufserkrankung. Die Klägerin war über Jahre hinweg im Controlling der Deutschen Bahn eingesetzt. Hierbei nahm sie vor allem in den letzten Jah...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 4 Konsequenzen für die Praxis

4.1 Wissen verschaffen Konsequenz ist, sich kontinuierlich über gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Laufenden zu halten. Praktisch kann dies so aussehen, dass Sie sich das Thema im Rahmen Ihrer Jahresplanung in einem Zeitfenster fest vornehmen und hier konsequent Wissen aneignen und auf die vorhandenen Arbeitsplätze übertragen, z. B. in Form von Qualifizi...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 2.1 Handlungsanlass

Handlungsanlass in Ihrem Betrieb besteht, da bereits heute 80 % aller Tätigkeiten mit Bildschirmarbeit verbunden sind. Bildschirmarbeit muss laut Arbeitsschutzgesetz i. V. mit der Arbeitsstättenverordnung so gestaltet werden, dass Beschwerden gar nicht erst auftreten und die Arbeit störungsfrei verrichtet werden kann – unabhängig von der Dauer der Bildschirmtätigkeit. Die An...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 2.4.2 Psychische Gefährdungsfaktoren

Psychische Gefährdungen sind auf organisatorische und kommunikative Mängel zurückzuführen, z. B.: Unter- oder Überforderung, Monotonie, fehlende Anerkennung, fehlende Rückmeldung. Wichtig Psychische Belastungen Psychische Belastungen[1], die sich in Form von Beschwerden des Muskel-Skelettsystems zeigen können (psychosomatische Beschwerden), werden bei Bildschirmarbeit durch mangel...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.3.2 Dermale Gefährdungen ermitteln und beurteilen

Gefährdungen der Haut werden über die Gefahrstoffeigenschaft, die Wirkfläche und die Wirkdauer ermittelt. Die gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs sind aus der Einstufung ersichtlich. Über Biomonitoring können bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auch dermale Belastungen erfasst werden. Die Beurteilung kann erfolgen über einen biologischen Grenzwert nach TR...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 2.3 Dokumentation

Die Dokumentation umfasst eine ganzheitliche Betrachtung der Verhältnisse und des Verhaltens am Arbeitsplatz. Daraus lassen sich mögliche Risiken und Verbesserungspotenziale für den Erhalt und die Förderung der Gesundheit ableiten. Mit Blick auf das Gerichtsurteil ist deshalb bei statischen Arbeiten besonders zu dokumentieren, welcher physischen Belastung die betroffene Pers...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 2.4.1 Physische Gefährdungsfaktoren

Physische Gefährdungsfaktoren sind z. B.: mangelhafte Ergonomie, dauerhafte, einseitige Benutzung von Arbeitsmitteln, fehlende körperliche und geistige Abwechslung. Statische, einseitig dynamische Tätigkeiten, ständiges Sitzen, wiederholende Tätigkeiten, ständiges Halten, fördern Beschwerden des Muskel-Skelettsystems, zu denen auch Sehnenscheidenentzündungen gehören können. Wich...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.5 Wirksamkeit prüfen

Sie müssen nachweisen, dass Sie die aufgestellten Schutzziele, z. B. Einhaltung von AGW, ERB, weitere Beurteilungsmaßstäbe und TRGS einhalten. Oft wurde dieser Nachweis bereits durch eine Arbeitsplatzmessung oder eine nichtmesstechnische Ermittlungsmethode erbracht. Berücksichtigen Sie auch die Ergebnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Für Brand- und Explosionsgefähr...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 4.3 Wirkung kontrollieren

Erfolgreich waren die präventiven Maßnahmen dann, wenn Bildschirmarbeit von allen Beteiligten aktiv physiologisch korrekt gestaltet wird, Veränderungen im Arbeitssystem einer sofortigen Überprüfung anhand geeigneter Werkzeuge erfolgen und Verbesserungsmaßnahmen durch standardisierte Prozesse im Betrieb durchgeführt werden. Erfolgreich ist die Arbeit der Fachkraft für Arbeitss...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.3.1 Inhalative Gefährdungen ermitteln und beurteilen

Die Höhe der inhalativen Gefährdung, ausgehend von einem Gefahrstoff, ist ersichtlich durch Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB), in einer TRGS genannten Konzentrationswerte, andere Beurteilungsmaßstäbe (z. B. DNEL, MAK-Werte) oder aus der Einstufung. Wie hoch die Belastungshöhen der Beschäftigten vor Ort sind, ergibt sich aus diesen Fragen: Wie fl...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen

Allgemeine Schutzmaßnahmen beziehen sich auf den gesamten Arbeitsbereich. Sie beschreiben Hygienestandards und eine gute Arbeitspraxis. Gute Hygienestandards schützen vor der oralen Aufnahme und dem Verschleppen von Gefahrstoffen über verschmutzte Arbeitskleidung in private Bereiche. Wichtige Punkte sind hier: das Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätte (z. B. Lüftung, Lage...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.3.3 Brand- und Explosionsgefährdungen ermitteln und beurteilen

Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Brand oder einer Explosion kommt, ist abhängig von den spezifischen Eigenschaften des Gefahrstoffs. Diese ergeben sich aus der Einstufung und aus relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen. Neben dem brennbaren Gefahrstoff müssen ein Oxidationsmittel und eine Zündquelle vorhanden sein. In den meisten Fällen ist der Sauerstoffgehalt ...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 3 Nutzen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

3.1 Verpflichtungen Der vorliegende Fall ist auf nicht-öffentliche Unternehmen mit einem hohen Anteil von Bildschirmtätigkeiten anwendbar. Diese Unternehmen unterliegen in der Regel dem autonomen Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Im vorliegenden Fall hatte die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit keine ausreichende Dokumentation gem. § 6 Arbeitsschutzgesetz v...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 4.1 Wissen verschaffen

Konsequenz ist, sich kontinuierlich über gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Laufenden zu halten. Praktisch kann dies so aussehen, dass Sie sich das Thema im Rahmen Ihrer Jahresplanung in einem Zeitfenster fest vornehmen und hier konsequent Wissen aneignen und auf die vorhandenen Arbeitsplätze übertragen, z. B. in Form von Qualifizierungsmaßnahmen und de...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 2.4.3 Zusätzliche Schutzmaßnahmen

Nicht immer gibt es eine TRGS oder Handlungsempfehlung oder diese decken nicht alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ab. In diesen Fällen müssen Sie selber geeignete Schutzmaßnahmen finden. Eine praxisnahe Hilfestellung bietet das o. g. EMKG. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind immer dann zu ergreifen, wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen ni...mehr

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Gefahrstoffe – Schritte der... / 1.1 Fachkunde

Grundsätzlich geht die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) davon aus, dass eine Sifa und der Betriebsarzt fachkundig sind. Durch ihre Ausbildung können sie Gefährdungen beurteilen und gleichzeitig abschätzen, an welcher Stelle zusätzliche Beratungsleistung erforderlich ist. Der Gesetzgeber verlangt, dass fachkundige Personen ihre Kenntnisse durch Fachzeitschriften und spezifis...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 1.2 Urteilspruch

Das Urteil bejaht den Anspruch der Klägerin auf Anerkennung ihrer Sehnenscheidenentzündung als dienstunfallrechtliche Berufskrankheit. Sehnenscheidenentzündungen können bei rechtshändisch tätigen Personen zur Anerkennung einer Berufskrankheit führen. Dabei sind ursächlich langjährige Arbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen bei nachweislich mangelhaftem Angebot ergonomisch...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 1.3 Beweislage

Es lagen hier mehrere widersprüchliche Gutachten und Einschätzungen vor. Erschwert wurde die rechtliche Würdigung dadurch, dass die Arbeitsplätze der Klägerin nicht mehr existierten und die Dokumentation über den damaligen Arbeitsplatz unzureichend bzw. nicht vollständig war. Für das Gericht stand aufgrund aller vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen fest, dass die langjäh...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 3.1 Verpflichtungen

Der vorliegende Fall ist auf nicht-öffentliche Unternehmen mit einem hohen Anteil von Bildschirmtätigkeiten anwendbar. Diese Unternehmen unterliegen in der Regel dem autonomen Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger. Im vorliegenden Fall hatte die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit keine ausreichende Dokumentation gem. § 6 Arbeitsschutzgesetz vorliegen. Die vorli...mehr

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Staubminderung auf Baustellen / 3.3 Ermittlung der Exposition

Zur Bestimmung der Höhe der Exposition eignen sich Messungen oder qualifizierte Abschätzungen. Messungen dürfen nur von Messstellen durchgeführt werden, die über die notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen. Angaben aus standardisierten Arbeitsverfahren erleichtern die Gefährdungsbeurteilung. Die Angaben können entnommen werden aus Sicherheitsdatenblä...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 1.1 Ausgangslage

Aus dem Text des Urteils des VG Göttingen v. 22.8.2006 (3 A 38/05): Die Klägerin hat einen Anspruch auf die Anerkennung einer Sehnenscheidenentzündung[1] im rechten Handgelenk (Finger III–V) als dienstunfallrechtliche Berufserkrankung. Die Klägerin war über Jahre hinweg im Controlling der Deutschen Bahn eingesetzt. Hierbei nahm sie vor allem in den letzten Jahren Aufgaben im ...mehr

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Staubminderung auf Baustellen / 3.6 Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Überschreitung des Beurteilungsmaßstabs für quarzhaltigen Staub

Waren die festgelegten technischen und/oder organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend, um den Beurteilungsmaßstab einzuhalten, dürfen die Tätigkeiten grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Grundsätzlich lässt die Option zu, die Tätigkeiten dennoch fortzusetzen, wenn die Maßnahmen nach Anhang I Nr. 2.3 GefStoffV durchgeführt und mindestens die technischen und organi...mehr

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Gefährdung durch Lärm und V... / 4.2 Messungen

Achtung Sichere Gefährdungsbeurteilung Eine Messung zur Überprüfung der Exposition ist immer dann erforderlich, wenn ansonsten keine sichere Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann. Falls nicht sicher ermittelt werden kann, ob die Auslöse- und Expositionsgrenzwerte eingehalten werden, sind nach § 4 LärmVibrationsArbSchV Messungen erforderlich. Bestimmungen zur Durchführung...mehr

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Gefährdung durch Lärm und V... / 8.2 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 16 LärmVibrationsArbSchV enthält die üblichen Sanktionsbestimmungen. Abs. 1 bezeichnet bestimmte schwere Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten, die gemäß § 25 ArbSchG mit Geldbuße geahndet werden können. Werden durch einen solchen Verstoß vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, kann dies durch § 16 Abs. 2 i...mehr