Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinde

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Ungarn / a) Erbrecht der lokalen Gemeinde

Rz. 86 Seit dem 1.7.2023 erbt die inländische Liegenschaft des (mangels sonstigen Erben verstorbenen) Erblassers die lokale Gemeinde (lokale Selbstverwaltung) in dessen Bezirk die Liegenschaft belegen ist. Das gesetzliche Erbrecht der Gemeinde erstreckt sich auch auf die zum Eigentum des Erblassers gehörenden beweglichen Sachen, die in der betroffenen Liegenschaft aufzufinde...mehr

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Estland / 3. Die Gemeinde und der Staat als gesetzliche Erben

Rz. 15 Hinterließ der Erblasser keine Verwandten, keinen Ehegatten und keinen registrierten Lebenspartner, ist die Gemeinde gesetzlicher Erbe, in welcher sich sein letzter Wohnsitz befand. Wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers sich nicht in Estland befand, ist die Republik Estland der Erbe. Dies gilt auch, wenn alle anderen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben: die zust...mehr

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Ungarn / 9. Das Fiskuserbrecht und das Erbrecht der lokalen Gemeinde

Rz. 85 Das Erbrecht des Staates ist im ungarischen Recht eindeutig zivilrechtlicher Natur; es handelt sich hierbei nicht um ein hoheitliches Aneignungsrecht. Das Ptk. sieht seit dem 1.7.2023 zwei Ebene des Erbrechts des Staates vor: a) Erbrecht der lokalen Gemeinde Rz. 86 Seit dem 1.7.2023 erbt die inländische Liegenschaft des (mangels sonstigen Erben verstorbenen) Erblassers ...mehr

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Russische Föderation / IV. Übergang des Erbes auf die Russische Föderation, föderale Gebietskörperschaften oder Gemeinden

Rz. 26 Wenn es weder testamentarisch eingesetzte noch gesetzliche Erben der acht Kategorien gibt oder alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben, geht gem. Art. 1151 ZGB das Vermögen auf die Russische Föderation, föderale Gebietskörperschaften der Russischen Föderation oder Gemeinden über. Wohnungen, Grundstücken oder Bruchteilseigentum an Wohnungen oder Grundstücken gehen auf ...mehr

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Slowenien / VII. Verringerung des Erblasservermögens aufgrund Sozialhilfe

Rz. 33 Hat der Erblasser Sozialhilfe gemäß den Vorschriften über die Sozialhilfe aus dem Budget der Republik Slowenien oder einer Gemeinde erhalten, wird sein Vermögen mangels abweichender Bestimmungen um den Wert der empfangenen Sozialhilfe gemindert.[80] Das Vermögen des Erblassers geht insoweit in das Eigentum der Republik/Gemeinde über (Art. 128 ErbG)[81] und ist nicht G...mehr

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Ungarn / b) Fiskuserbrecht

Rz. 87 Abgesehen von den in Rdn 86 erwähnten Nachlassgegenständen ist der Staatsfiskus zur gesetzlichen Erbfolge berufen. Der Fiskus ist im Unterschied zur lokalen Gemeinde ein notwendiger Erbe, d.h. er darf die Erbschaft nicht ausschlagen.[91]mehr

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Bosnien und Herzegowina / f) Staat als Erbe

Rz. 46 Das bosnisch-herzegowinische Recht kannte seit dem Jahre 1973 nur drei und keine weiteren Erbordnungen und hatte auch im Rahmen des ehemaligen Jugoslawiens den restriktivsten Umfang der gesetzlichen Erben, was mit der aktuellen Erbrechtsreform korrigiert wurde. Sofern keine gesetzlichen Erben vorhanden sind und kein Testament oder Erbvertrag verfasst worden sind, wird...mehr

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Bosnien und Herzegowina / II. Steuerpflichtige Personen, Steuergegenstand

Rz. 141 Dabei sieht das Gesetz über Steuern der Bürger (in Anwendung im Brčko Distrikt BuH) natürliche sowie juristische Personen als steuerpflichtige Personen vor, Art. 85 Abs. 1 Gesetz über Steuer der Bürger. Einige kantonale Gesetze bestimmen nur die natürliche Person, die geerbt hat, als steuerpflichtig, Art. 18 SteuerG KS, Art. 10 Abs. 1 SteuerG TK, Art. 10 Abs. 1 Steue...mehr

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Italien / VII. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 328 Nach italienischem Recht fallen im Erbfall bei Immobilien im Privatbesitz oder im Eigentum von Einzelunternehmen zusätzlich Registersteuern (Hypothekensteuer – imposta ipotecaria – i.H.v. 2 %, mindestens 200 EUR,[480] falls prima casa nur 200 EUR; und Katastersteuer – imposta catastale – i.H.v. 1 %, mindestens 200 EUR, falls prima casa nur 200 EUR) i.H.v. zusammen 3 ...mehr

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Bulgarien / 6. Der Staat und die Kommunen als Erben

Rz. 22 Wenn keine erbfähigen Verwandten bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad vorhanden sind oder alle Erben das Erbe ausschlagen, erbt der Staat. Gewisse Vermögensgegenstände fallen jedoch der Gemeinde zu, in der sie sich im Zeitpunkt des Erbfalls befinden, nämlich die beweglichen Sachen, Wohnungen, Ateliers und Garagen sowie Grundstücke, die zur Wohnbebauung bestimmt sind.mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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Polen / 1. Die Erbordnungen

Rz. 17 Die gesetzliche Erbfolge ist in den Art. 931–940 Zivilgesetzbuch (ZGB)[16] geregelt. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften, die die Erbfolge betreffen, insbesondere die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, ausführlich bestimmt. Am 28.6.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuches[17] in Kraft getreten, das zu umfangreichen Änderungen bei der gesetzlichen Erb...mehr

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Bulgarien / 1. Erbschein

Rz. 83 Der Erbschein wird von der Gemeinde erstellt, in welcher sich der letzte Wohnsitz des Erblassers befand. Er ergeht anhand eines Fragebogens über die Familienverhältnisse des Verstorbenen, den der antragstellende Erbe unter eidesstattlicher Versicherung der Richtigkeit der Angaben abgibt.mehr

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Luxemburg / 5. Steuertarif

Rz. 188 Der Steuertarif ist unterteilt in einen Grundtarif und einen Steigerungstarif. Rz. 189 Der Grundtarif [91] differenziert nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Bei Abkömmlingen ist danach zu unterscheiden, ob diese ihren gesetzlichen Erbteil erhalten, den darüber hinausgehenden freien Teil (quotité disponible) oder entsprechend einer donation partage, die das Vermögen wer...mehr

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Polen / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 78 Gemäß Art. 1012 ZGB kann der Erbe die Erbschaft entweder ohne Beschränkung seiner Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten annehmen (einfache Annahme), die Erbschaft mit einer Beschränkung dieser Haftung annehmen (Annahme unter Vorbehalt der Inventarerrichtung) oder die Erbschaft ausschlagen (Ausschlagung). Bei Letzterer geht es immer um den ganzen Nachlass; es ist n...mehr

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Portugal / 1. Internationale Zuständigkeit portugiesischer Gerichte

Rz. 212 Fällt der Erbfall in den Anwendungsbereich der EuErbVO , sind die Gerichte des Mitgliedstaates für Entscheidungen in Erbsachen zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 4 EuErbVO). Die Zuständigkeit umfasst den gesamten Nachlass. Sonderzuständigkeiten ergeben sich aus Art. 5–10 EuErbVO. Die Pa...mehr

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Dänemark / 3. Aufgebot mit Ausschlusswirkung

Rz. 151 Bei allen Nachlassverfahren kann fakultativ ein Aufgebot mit Ausschlusswirkung (præklusivt proklama) erfolgen. Dem hingegen ist das Aufgebotsverfahren sogar Pflicht, wenn eine Nachlassauseinandersetzung stattfindet – auch im Falle einer vereinfachten Auseinandersetzung unter den Erben selbst (siehe Rdn 147 f.), bzw. wenn eine Auszahlung an den überlebenden Ehegatten ...mehr

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Estland / c) Die Auflage und die Zweckbestimmung

Rz. 21 Die Auflage (Zweckbeauftragung)[16] ist eine Verfügung des Erblassers, mit der er dem Erben oder dem Vermächtnisempfänger (hier weiter: Ausführer der Auflage) eine Verpflichtung auferlegt. Sie unterscheidet sich vom Vermächtnis dadurch, dass der von der Auflage Begünstigte selbst keine diesbezügliche Forderung hat. Mittels einer Auflage kann der Erblasser also einen E...mehr

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Ungarn / b) Personenbezogene Gründe

Rz. 234 Ein Nachlassverzeichnis muss außerdem auch dann aufgenommen werden,mehr

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Schweiz / 4. Zweitwohnungsrecht

Rz. 186 Am 11.3.2012 wurde die Zweitwohnungsinitiative angenommen und damit die Bundesverfassung um eine neue Norm betreffend Zweitwohnungen ergänzt. Nach der Verfassungsbestimmung ist der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent beschränkt (Art. 75b Abs. 1 BV).[...mehr

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Ukraine / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Das ukrainische Erbrecht ist im ukrainischen Zivilgesetzbuch vom 16.1.2003 geregelt, das das alte, noch auf dem sowjetischen Zivilrecht beruhende ZGB von 1963 ersetzt hat. Das neue Recht hat insbesondere die im sozialistischen Recht bestehende Beschränkung der gesetzlichen Erbfolge auf zwei Erbordnungen durchbrochen und auf fünf Erbordnungen erweitert und auch die Mögl...mehr

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Lettland / IV. Erbrecht des Staates

Rz. 13 Nach Art. 416 ZGB fällt ein Erbvermögen an den Staat, wenn der Erblasser nach seinem Tode keine Erben hinterlässt, sich Erben nicht innerhalb der gesetzlichen Frist zur Annahme der Erbschaft erklären oder ihr Anrecht auf die Erbschaft nicht bewiesen haben. Gleiches gilt für Vermögen, das von juristischen Personen, ausgenommen Erwerbsgesellschaften, nach ihrer Auflösun...mehr

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Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

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Polen / 2. Testamentsformen

Rz. 41 Im polnischen Recht sind gewöhnliche Testamente (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, allographes Testament) und besondere Testamente (Nottestament, Nottestament auf Reisen, Militärtestament) vorgesehen. Rz. 42 Der Erblasser kann ein Testament in der Weise errichten, dass er es insgesamt handschriftlich niederlegt, unterschreibt und mit dem Datum versieht (e...mehr

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Estland / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbfolge

Rz. 46 Ein Erbe kann die Erbschaft entweder annehmen oder ausschlagen.[34] Nach der Annahme kann er sie nicht mehr ausschlagen, wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen. Nach der Ausschlagung kann er sie nicht mehr annehmen. Ein bedingtes Annehmen oder Ausschlagen ist nicht möglich. Die Ausschlagung erfolgt durch eine notariell zu beurkundende Erklärung. Vor der Annahme oder Au...mehr

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Belgien / 1. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten, Zusammenwohnende

Rz. 202 Bei Erben und Vermächtnisnehmern, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt waren, unter Ehegatten und Zusammenwohnenden wird das Nachlassvermögen in unbewegliche Güter einerseits, bewegliche Güter andererseits aufgespalten. Der Wert der Immobilie, welche durch den Erblasser und seinen Ehepartner oder den Partner, mit dem er zusammenwohnte, zum Zeitpunkt des To...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / IX. Freibeträge

Rz. 293 Art. 20 spanErbStG in Zusammenhang mit Art. 42 der DVO regelt die persönlichen Freibeträge von Personen, die etwas von Todes wegen erwerben. Die persönlichen Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, der in den Steuerklassen I bis IV zum Ausdruck gelangt. Da zahlreiche autonome Gemeinschaften eigene Regelungen über persönliche Freibeträge g...mehr

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Bosnien und Herzegowina / V. Einleitung des Nachlassverfahrens

Rz. 125 Generell wird in allen Teilen Bosnien und Herzegowinas das Nachlassverfahren von Amts wegen eingeleitet, sobald das zuständige Gericht Kenntnis über den Tod einer Person erlangt. In der Regel geschieht dies durch die Benachrichtigung des den Todesfall aufnehmenden Standesbeamten. Wenn der Verstorbene kein Vermögen hinterlassen hat oder wenn der Nachlass nur aus beweg...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Erbfähigkeit

Rz. 97 Erbfähig sind natürliche und juristische Personen. Um Erbe – ob testamentarischer oder gesetzlicher – werden zu können, darf die natürliche Person gem. Art. 744 CC vom Gesetz nicht für erbunfähig erklärt worden sein. Dies sind nach Art. 745 Nr. 1 CC zunächst die "lebensunfähigen Frühgeburten" (criaturas abortivas), also solche, die vor vollständiger Entnahme aus dem M...mehr

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Ungarn / 4. Gebührenfreiheit, Gebührenermäßigung

Rz. 324 Befreit [283] von der Erbschaftsgebühr sind:mehr

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Belgien / VII. Sondertarife, die in den drei Regionen anwendbar sind

Rz. 235 In den drei Regionen sind Steuerermäßigungen vorgesehen für den Fall des mehrfachen Übergangs innerhalb eines Jahres nach Erbfall, für Vermächtnisse an den belgischen Staat, Provinzen, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen, gemeinnützige Stiftungen, Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht usw.mehr

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Luxemburg / 4. Persönliche und sachliche Freibeträge

Rz. 185 Das Erbschaftsteuerrecht gewährt eine Fülle von Steuerbefreiungen: Ehegatten und Lebenspartner, die durch eine Partnerschaftserklärung verbunden sind, mit gemeinsamen Kindern oder sonstigen Abkömmlingen des Erblassers sind gänzlich steuerbefreit. Verwandte in gerader Linie zahlen keine Steuer für ihren gesetzlichen Erbteil. Ehegatten ohne Kinder erhalten einen persön...mehr

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Portugal / IV. Befreiungen von der Stempelsteuer

Rz. 230 Von der Stempelsteuer befreit sind unentgeltliche Vermögensverfügungen, die der Umsatzsteuer unterliegen und nicht von dieser befreit sind (Art. 1 Abs. 2 Código do Imposto do Selo). Steuerbefreit sind außerdem der Staat, die autonomen Regionen, die Gemeinden, die Körperschaften und Vereinigungen des öffentlichen Rechts, die Sozialversicherung, Unternehmen von öffentl...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 3. Gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer

Rz. 138 Nur am Rande sei angemerkt, dass die Gemeinden für den Bereich der gemeindlichen Bodenwertzuwachssteuer gemäß Art. 108.4 TRLRHL[228] einen Steuerlass in Höhe von 95 % des Steuerbetrages für Erwerbe mortis causa regeln können. Hier vertritt die Steuerverwaltung die Auffassung, dass eine lebzeitige Übertragung durch Erbvertrag einen Erwerb von Todes wegen darstellt.[229]mehr

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Russische Föderation / 1. Erben

Rz. 47 Gemäß Art. 1117 ZGB können testamentarische Erben sein:mehr

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Estland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Die gesetzliche Erbfolge[9] tritt ein, wenn:mehr

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Schweiz / 1. Übersicht

Rz. 214 Die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Bund ist zu deren Erhebung nicht befugt.[386] Damit gelten in der Schweiz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern 26 verschiedene kantonale Regelungen. Rz. 215 Innerhalb des jeweiligen Kantons wird die Steuerhoheit vom Kanton selbst ausgeübt, wobei die Gemeinden teilweise...mehr

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Schweiz / 5. Steuerbefreiungen

Rz. 225 In allen Kantonen sind Zuwendungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) steuerfrei; teilweise bestehen Einschränkungen hinsichtlich von Zuwendungen an andere Kantone. In der überwiegenden Mehrzahl der Kantone sind sodann Zuwendungen an im Kanton domizilierte öffentliche, gemeinnützige, wohltätige oder religiöse/kirchliche Anstalten und S...mehr

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Litauen / III. Inhalt eines Testaments

Rz. 42 Eine natürliche Person kann gem. Art. 5.19.1 lit. BGB in einem Testament nach eigenem Ermessen ihr gesamtes Vermögen oder Teile davon an eine oder mehrere Personen vererben, unabhängig davon, ob diese ihre gesetzmäßigen Erben sind. Gemäß Art. 5.5.1 lit. BGB sind alle natürlichen Personen erbfähig, die zur Zeit des Todes des Erblassers am Leben sind; zudem mit der Gebu...mehr

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Finnland / VI. Freibeträge sowie Befreiung von der Erbschaftsteuer

Rz. 122 Die hohen Steuersätze werden nicht durch entsprechend hohe Erbschaftsteuerfreibeträge abgemildert. Es gelten folgende Freibeträge: Rz. 123 Von der Erbschaftsteuer gänzlich befreit sind gem. § 2 FinErbStG u.a. der fin...mehr

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Schweiz / III. Weitere im Rahmen des Erbganges anfallende Steuern

Rz. 236 Die Erbfolge bzw. die Erbteilung kann neben der Erbschaftssteuer auch weitere Steuern auslösen. Zu erwähnen sind insbesondere die Handänderungssteuer (nur Kantone), die Grundstückgewinnsteuer (nur Kantone), die Vermögenssteuer (nur Kantone) und die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer (Bund und Kantone).[421] Rz. 237 Mit dem Steuerharmonisierungsgesetz hat der Bund in die ka...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.3 Berechnung der Grundsteuer

Im finalen Schritt wird der Grundsteuermessbetrag mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die festzusetzende Grundsteuer. Hinweis Einführung einer Grundsteuer C für die Baulandmobilisierung Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland (ÄndGLGrStG) und der Schaff...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.4 Berechnung der Grundsteuer

Der Grundsteuermessbetrag ist im letzten Berechnungsschritt mit dem kommunalen Hebesatz zur Grundsteuer zu multiplizieren. Hinweis Reduzierte Grundsteuerhebesätze Art. 5 BayGrStG räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, für die o. g. Fälle, in denen auch eine Steuermesszahlermäßigung durchgeführt wird, reduzierte Hebesätze auf den jeweiligen Anteil des Grundsteuermessbetrags ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3 Landesmodell Bayern: Flächenmodell

Der Bayerische Landtag hat im November 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz[1] verabschiedet. Mit dem Landesgesetz, das am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt, welches gänzlich wertunabhängig ist und bei dem die Grundstückslage keine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer spielt. Die Grundstückslage hat nur noch auf kommunaler...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Gewerbesteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.3 § 4 GewStG (Hebeberechtigte Gemeinde)

• 2024 Coworking Spaces / Begründung einer Betriebsstätte / § 4 Abs. 1 GewStG Fraglich ist, ob die Nutzung von Coworking Spaces zur Begründung einer Betriebsstätte i.S.d. § 4 Abs. 1 GewStG mit den entsprechenden gewerbesteuerlichen Folgen führt. Durch die Nutzung von Coworking Spaces kann auf die Anmietung eigener Büroflächen und die Anstellung eigenen Personal verzichtet wer...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 8 GrEStG (Grundsatz)

• 2020 Sanierung von Gebäuden / § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 2 GrEStG führt zu einer Durchbrechung des Stichtagsprinzips. Erstreckt sich der Erwerbsvorgang auf ein noch zu errichtendes Gebäude oder beruht die Änderung des Gesellschafterbestands i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG auf einem vorgefassten Plan zur Bebauung eines Grundstücks, sind maßgebend für die Bemessung ...mehr