Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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JStG 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (estb 2024, Heft 12, S. 440)

Überblick über wesentliche einkommen- und gewerbesteuerliche Änderungen Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sowie dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen einkommensteuerlichen und gewer...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Antragsfrist (§ 39a Abs. 2 EStG)

Die Frist für die Antragstellung des Lohnsteuerfreibetrags wird vom 1.Oktober auf den 1. November des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll, verschoben. Inkrafttreten: Gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sowie dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen einkommensteuerlichen und gewerbesteuerlichen Änderungen, die in einigen Teilbereichen vom Regierungsen...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / A) JStG 2024

I. Einkommensteuerliche Änderungen 1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Die Anwendung der Steuerbefreiung wird für eine maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die bisherige Begrenzung der Bruttoleistung auf insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 19. Lohnsteuerfreibetrag

a) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 39a Abs. 1 EStG) Nach § 39a Abs. 1 Nr. 9 EStG Nr. 9 kann der anteilige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Abs. 4 EStG) nun bei dauerndem Getrenntleben der Ehegatten/Lebenspartner ab dem Monat der Trennung als Freibetrag für das Lohnsteuerabzugsverfahren gebildet werden, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erf...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / II. Gewerbesteuerliche Änderungen

1. Gewerbeertrag (§ 7 S. 8 und 9 GewStG) Die Neufassung von § 7 S. 8 GewStG stellt klar, dass sämtliche passiven ausländischen Betriebstätteneinkünfte als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt gelten – und somit auch solche, für die Deutschland im Fall eines DBA bereits nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht. Erfasst sind nun auch beschränkt Steuerpflichtige. D...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / I. Einkommensteuerliche Änderungen

1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Die Anwendung der Steuerbefreiung wird für eine maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die bisherige Begrenzung der Bruttoleistung auf insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft bleibt b...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 8. Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen

a) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 EStG) Das Verbot des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei einem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG nicht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätigkeit" im Zusammenhang stehen, ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 12. Entgelte von dritter Seite (§ 20 Abs. 3 S. 2 EStG)

Im Gegensatz zum Regierungsentwurf enthält § 20 Abs. 3 S. 2 EStG die Regelung, dass besondere Entgelte oder Vorteile auch dann vorliegen, wenn Bestandsprovisionen, Verwaltungsentgelte oder sonstige Aufwendungen durch den Schuldner der Kapitalerträge nach Abs. 1 oder 2 oder durch einen Dritten erstattet werden. Inkrafttreten: Ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 27. Elektronische Beantragung von Kindergeld (§ 67 S. 1 EStG)

Mit der Neufassung von § 67 S. 1 EStG wird die (freiwillige) elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle eingeführt. Eine Antragstellung durch Übersendung eines Antrags in Papierform bleibt weiterhin zulässig. Inkrafttreten: Gilt für Anträge, die nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes eingehen.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 20. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 Abs. 2 Nr. 8 EStG)

Es kommt nicht zur Einführung eines Mobilitätsbudgets. Vielmehr wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge über ganzheitliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vereinfachungen bei Sachbezügen sowie weitere Typisierungen und Pauschalierungen bei Arbeitnehmereinkünften zu erarbeiten.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 24. Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48c EStG)

In § 48c EStG wird die verbindliche elektronische Antragstellung auf Erstattung des Bausteuerabzugsbetrages – mit entsprechender Härteregelung aus Billigkeitsgründen – eingeführt. Inkrafttreten: Ab 1.1.2026.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 3. Ausgleichsposten bei Entstrickung (§ 4g EStG)

§ 4g Abs. 1 S. 4 EStG wurde dahingehend neu gefasst, dass nun die Regelungen zur Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens entsprechend anzuwenden sind, wenn es aufgrund einer Umwandlung zu einer Aufdeckung stiller Reserven infolge der Beschränkung oder des Ausschlusses des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland kommt. Inkrafttreten: Gilt in allen offenen Fällen.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 7. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)

Die in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG enthaltene Begrenzung von zwei Drittel der Aufwendungen wird auf 80 % der Aufwendungen und der Höchstbetrag von 4.000 EUR auf 4.800 EUR erhöht. Diese Regelung war im Regierungsentwurf noch nicht enthalten. Inkrafttreten: Ab Veranlagungszeitraum (VZ) 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 15. Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 22a Abs. 2 S. 10 und 12 EStG)

Abweichend vom Regierungsentwurf wurde eine "vorzeitige" Befugnis für die Abfrage der steuerlichen Identifikationsnummer durch mitteilungspflichtige Stellen nach § 139b AO geschaffen, sofern die Erhebung der Identifikationsnummer zur Durchführung des Rentenübersichtsgesetzes erforderlich ist. Inkrafttreten: Ab 1.1.2027.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 17. Abzug von Unterhaltsaufwendungen (§ 33a Abs. 1 S. 12 EStG)

Nach der im Regierungsentwurf noch nicht enthaltenen Neuregelung wird ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen jetzt nur durch Banküberweisung anerkannt. Allerdings können Nachweiserleichterungen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse – etwa im Falle eines Krieges – im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person aufgrund einer darauf beruhenden Verwaltu...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 23. Dividendenerträge (§ 45b Abs. 2-7 EStG)

Gegenüber dem Regierungsentwurf neu eingefügt wurde die Anpassung der Meldestandards zu Dividendenerträgen nach Maßgabe des AbzStEntModG an die Vorgaben der FASTER-Richtlinie. Damit werden Meldeinhalte und -verfahren langfristig vereinheitlicht und Zwischenverwahrstellen von den Haftungsregeln erfasst. Inkrafttreten: Gilt für Dividendenzahlungen, die nach dem 31.12.2026 zufli...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 2. Anpassung der einfachen gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG)

Die gewerbesteuerliche Kürzung wird künftig an die tatsächlich im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer geknüpft (neu gegenüber dem Regierungsentwurf). Inkrafttreten: Gilt ab Erhebungszeitraum 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 1. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Die Anwendung der Steuerbefreiung wird für eine maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Die bisherige Begrenzung der Bruttoleistung auf insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft bleibt bestehen. Das Gesetz wurde zudem um die Klarstellung erweitert, dass...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / a) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 39a Abs. 1 EStG)

Nach § 39a Abs. 1 Nr. 9 EStG Nr. 9 kann der anteilige Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Abs. 4 EStG) nun bei dauerndem Getrenntleben der Ehegatten/Lebenspartner ab dem Monat der Trennung als Freibetrag für das Lohnsteuerabzugsverfahren gebildet werden, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllt sind. In Folgejahren kommt eine Berücksichtigung des Ent...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 26. Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (§ 50d Abs. 15 EStG)

Bisherige DBA-Regelung: Wenn die in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) enthaltene Regelung für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit dem Art. des OECD-Musterabkommens folgt, sieht Textziffer 2.6 des OECD-Kommentars zu Art. 15 vor, dass der Arbeitslohn, den ein von seiner Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer für die Zeit vor Beendigung seines Arbeitsver...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 11. Glattstellungsgeschäft bei Stillhalterprämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG)

Im Glattstellungsgeschäft gezahlte Prämien werden nun aufgrund der Neuregelung in § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen berücksichtigt. Damit wird – entgegen der BFH-Rechtsprechung (s. BFH v. 2.8.2022 – VIII R 27/21, EStB 2022, 453 [Brill]) – die bisherige Verwaltungsregelung gesetzlich festgeschrieben, wonach die gezahlten Prämien und die ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 2. Steuerbefreiung für Sanierungserträge (§ 3a EStG)

Nach § 3a Abs. 4 EStG sind bei Mitunternehmerschaften auch die Höhe des Sanierungsertrages und die Höhe der nach § 3a Abs. 3 S. 2 Nr. 1-6 und 13 EStG mindernden Beträge gesondert festzustellen. In § 3a Abs. 4 S. 1 EStG wird nun klargestellt, dass dies auch in den Fällen der Restschuldbefreiung gilt (§ 3a Abs. 4 S. 1 EStG). Inkrafttreten: Ab dem Tag nach der Verkündung des Ges...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / b) Bonusleistungen (§ 10 Abs. 2b S. 2 und 3 EStG)

Auf der Grundlage von § 65a SGB V erbrachte Bonusleistungen gelten nunmehr bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung. Den Betrag von 150 EUR übersteigende Bonusleistungen gelten zwar als Beitragserstattung, der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags nicht als Bei...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 14. Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (§ 22 Nr. 5 S. 2 EStG)

Mit § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wird gesetzlich klargestellt, dass nicht nur eine Steuerbefreiung von Beiträgen bei der deutschen Besteuerung, sondern auch eine vergleichbare steuerliche Freistellung oder Begünstigung von Beiträgen bei einer ausländischen Besteuerung zu Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG führt. Inkrafttreten: Gilt ab VZ 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 16. Gesamthandsgemeinschaften bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG)

Mit der im Regierungsentwurf noch nicht enthaltenen Änderung in § 23 EStG wird klargestellt, dass die Anschaffung und Veräußerung von Anteilen an Gesamthandsgemeinschaften – und damit insbesondere von Anteilen an Erbengemeinschaften – der Anschaffung und Veräußerung der zur Gesamthand gehörenden Wirtschaftsgüter gleichgestellt sind. Inkrafttreten: Gilt in allen offenen Fällen.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 18. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG)

Voraussetzung für alle Steuerermäßigungen nach § 35a EStG sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 S. 3 EStG). Dies wurde nun in § 35a Abs. 5 S. 3 EStG auch im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen eindeutig klargestellt (neu gegenüber dem Regierungsentwurf). Inkrafttreten: Gilt ab VZ 2025.mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 22. Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 42b EStG)

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von ausländischen Einkünften, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde (§ 42b Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG), wird ausgeschlossen. Außerdem soll § 42b Abs. 1 S. 4 EStG verhindern, dass Tatbestände, die außerhalb des konkreten Dienstverhältnisses verwirklicht werden, zum Ausschluss des Lohnsteuer-Jahresausgleichs führen. In Er...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 28. Behinderten-Pauschbetrag (§ 64 Abs. 3, 3a EStDV)

Mit § 64 Abs. 3a EStDV setzt die Gewährung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 EStG bei Neufeststellungen künftig zwingend eine elektronische Datenübermittlung der für die Feststellung einer Behinderung zuständigen Stelle (Versorgungsverwaltung) an die zuständige Finanzbehörde voraus. Dies gilt auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird. Inkrafttr...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 1. Gewerbeertrag (§ 7 S. 8 und 9 GewStG)

Die Neufassung von § 7 S. 8 GewStG stellt klar, dass sämtliche passiven ausländischen Betriebstätteneinkünfte als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt gelten – und somit auch solche, für die Deutschland im Fall eines DBA bereits nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht. Erfasst sind nun auch beschränkt Steuerpflichtige. Die bisher in § 7 S. 9 GewStG normierte A...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 5. Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 EStG)

Mit § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG wird die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ermöglicht. Hintergrund hierfür sind die Vorgaben des BVerfG (BVerfG v. 28.11.2023 – BvL 8/13, EStB 2024, 60 [Bleschick]). Abweichend vom Regierungsentwurf liegt eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / a) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 EStG)

Das Verbot des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei einem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG nicht, soweit die Vorsorgeaufwendungen mit in der EU, im EWR oder in der Schweiz erzielten Einnahmen "aus nichtselbstständiger Tätigkeit" im Zusammenhang stehen, diese Einnahmen nach einem DBA im Inland steuerfrei sind und ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 9. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 6 EStG)

Da § 21 UmwStG a.F. künftig nicht mehr anwendbar ist, war es notwendig geworden, auch die durch eine Sacheinlage entstandenen alt-einbringungsgeborenen Anteile in die Verstrickungsregelung des § 17 Abs. 6 EStG aufzunehmen. Damit werden künftig – unabhängig vom Zeitpunkt der Einbringung – grundsätzlich alle Beteiligungen unter 1 %, die im Zuge eines (steuerbegünstigten) Antei...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 13. Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG)

Abweichend vom Regierungsentwurf werden der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte und die betragsmäßige Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG) gestrichen und damit den verfassungsrechtlichen Bedenken des BFH (BFH v. 7.6.2024 – VIII B 113/23) Rechnung getragen. Inkrafttreten: Gilt in allen offenen...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 21. Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte (§ 40 Abs. 4 EStG)

Nach dem neu eingefügten Abs. 4 in § 40 EStG muss die Ausübung aller lohnsteuerlichen Pauschalierungswahlrechte nunmehr grundsätzlich durch Übermittlung bzw. Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung erfolgen. Von der Ausübung des Wahlrechts zu trennen ist der ggf. vorher notwendige Antrag (§ 40 Abs. 1 und § 37a Abs. 1 EStG). Der Arbeitgeber kann jedoch für den Prüfung...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 25. Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (§ 49 EStG)

Als inländische Einkünfte i.S.d. beschränkten Einkommensteuerpflicht gelten nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die für Zeiten der widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden, soweit ohne die Freistellung die Arbeit während dieser Zeiten im ...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 4. Erweiterter Datensatz der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG)

Mit einer (gegenüber dem Regierungsentwurf neuen) Ergänzung von § 5b Abs. 1 EStG wird eine Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen. Die elektronische Übermittlungspflicht betrifft nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis. Sie gilt auch für Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht und die Verzeichnisse nach § 5 Abs. 1 S...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 6. Gebäudeabschreibung (§ 7a Abs. 9 EStG)

§ 7a Abs. 9 EStG wird an § 7 Abs. 5a EStG angepasst und stellt klar, dass sich nach Ablauf des maßgebenden Begünstigungszeitraums einer Sonderabschreibung die weitere AfA auch nach § 7 Abs. 5a EStG – also nach dem Restwert und dem nach § 7 Abs. 5a EStG maßgebenden Prozentsatz – bemessen kann. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut auch vor Ablauf des...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 10. Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern (§ 19a EStG)

Mit der ergänzenden Regelung in § 19a EStG wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Schwellenwerte des § 19a Abs. 3 EStG in Bezug auf die Gesamtheit aller Konzernunternehmen nicht überschritten werden und die Gründung keines Konzernunternehmen me...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 5 Meldepflichten nach § 138a AO

Das Gesetz zur Änderung der Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen hat verschiedene Verschärfungen der Rechtlage im Hinblick auf Auslandbeziehungen mit sich gebracht.[1] Das Gesetz sieht insbesondere weitere Mitteilungspflichten im Hinblick auf bestimmte Auslandsbeteiligungen vor.[2] Da die Grenzwerte, bei deren Überschreiten ...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.3 Erwerb von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO [1] normiert eine dritte Meldepflicht beim Erwerb von Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG durch einen Steuerinländer. Zu melden sind dabei unter den weiteren unten darstellten Voraussetzungen alle Beteiligungen an allen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 3. Sachliche Steuerpflicht

ESt als Maßstabsteuer: Da sich die KiSt vom Einkommen grundsätzlich gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KiStG NRW an der ESt als Maßstabsteuer nach einem festen Prozentsatz ausrichtet – in NRW 9 %, in Bayern hingegen 8 % –, bestimmt sich die Frage, was der KiSt vom Einkommen in sachlicher Hinsicht unterfällt, nach den Regelungen des EStG, denn § 5 Abs. 1 S. 1 KiStG NRW erklärt d...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 2. Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht – und damit die Frage, wer Steuerpflichtiger ist – knüpft an die Mitgliedschaft in einer KiSt-erhebenden Kirche an (Mitgliedsteuer). KiSt-pflichtig können demzufolge auch nur natürliche Personen sein. Zusätzlich muss ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt (§§ 8 und 9 AO) im jeweiligen Bundesland gegeben sein (§ 3 Abs. 1 KiStG NRW; Territorial...mehr

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Ertrag- und verfahrensrecht... / 6. Anzuwendende Vorschriften der AO und des EStG

Grundsätzlich finden die Vorschriften der AO auf die KiSt Anwendung (§ 8 Abs. 1 KiStG NRW). Gewisse Vorschriften sind ausgenommen, wie diejenige des Verspätungszuschlags (§ 152 AO), der Verzinsung, der Säumniszuschläge und die Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 8 Abs. 2 KiStG NRW; § 11 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln). Was Letzteres anbelangt, so ist zwar inzwischen in allen Bund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formelles Haftungsrecht / 3.6 Ausschluss eines Haftungsbescheids bei verfassungswidrigen Gesetzen

Hingewiesen werden muss weiterhin eine Begrenzung für den Erlass eines Haftungsbescheids, die sich nicht aus der AO direkt ergibt. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] darf ein Haftungsbescheid dann nicht mehr ergehen, wenn er auf einer Steuer beruht, die vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden ist.[2] Begründet wird dies vor allem mit dem Rechtsgedanken des § 79 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurden rückwirkend für das Jahr 2024 der Grund- und Kinderfreibetrag angehoben. Dies führt für die Arbeitnehmer zum Ende des Jahres 2024 zu Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer.[1] Zudem werden durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Vergütung und... / 1 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn)

Infographic Das Mutterschutzgesetz sieht 2 verschiedene Mechanismen vor, um der Arbeitnehmerin in Mutterschutzzeiten eine am bisherigen Einkommen orientierte finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Für den Entbindungstag und die Zeiten des 6-wöchigen pränatalen und des grundsätzlich 8-wöchigen – ggf. auf 12 Wochen verlängerten[1] – postnatalen Beschäftigungsverbots sind ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ukraine / Zusammenfassung

Begriff Die Ukraine gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Ukraine ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Ukraine aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung komm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.3 Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] wurde für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[2] Dieses ist als Lohnersatzleistung steuerfrei[3] und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzlich klargestellt, dass der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld ab dem 1.1.2024 im Lohn...mehr